Kurz gesagt
Ein Ehevertrag geht jederzeit, auch nach Jahren Ehe, beim Notar und mit beiden. Wer dabei zur Gütertrennung wechselt, löst für die Zeit bis zum Vertrag einen Zugewinnausgleich aus, den der Vertrag regeln muss. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vermeidet das und kann die ganze Ehe erfassen.
Auf dieser Seite · 6 Abschnitte
Kann ein Ehevertrag nach der Hochzeit geschlossen werden?
Ja, jederzeit und ohne besonderen Grund. Ehegatten dürfen ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe durch Vertrag regeln § 1408 Abs. 1 BGB. Es gelten dieselben Formvorschriften wie vor der Hochzeit: Ein Notar beurkundet, und beide sind gleichzeitig anwesend § 1410 BGB.
Dieser Beitrag behandelt den ersten Vertrag während der Ehe. Gibt es schon einen, geht es um dessen Änderung, und dafür gelten eigene Fallen. Diese beschreibt Ehevertrag ändern oder aufheben.
Was mit dem Zugewinn bis zum Vertrag geschieht
Das hängt davon ab, welchen Güterstand der Vertrag wählt. Bis zum Vertragsschluss leben Sie in der Zugewinngemeinschaft, und der Zugewinn dieser Jahre ist schon entstanden.
Wechseln Sie zur Gütertrennung, endet die Zugewinngemeinschaft mit dem Vertrag. Der Zugewinn bis zu diesem Tag wird dann ausgeglichen wie bei einer Scheidung § 1372 BGB, und die Forderung entsteht mit dem Vertragsschluss § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB. Der Vertrag sollte deshalb ausdrücklich sagen, was mit ihr geschieht: ob sie beziffert und gezahlt, gestundet oder erlassen wird. Ob eine dieser Lösungen steuerliche Folgen hat, sollte vor dem Notartermin geklärt sein.
Bleiben Sie in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, endet der Güterstand nicht. Der Zugewinn wird weiterhin erst bei einer Scheidung berechnet, und der Vertrag ändert nur die Regeln dieser Rechnung. Er kann einen Betrieb oder eine Immobilie deshalb für die ganze Ehe herausnehmen, einschließlich der Wertsteigerung vor dem Vertrag. Für die meisten Anlässe ist das der einfachere Weg. Beide Wege vergleicht Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag.
Hält ein Vertrag aus der Ehe besser?
Oft ja. Kein Hochzeitstermin drängt, und beide kennen Einkommen, Vermögen und die Rollen in der Familie, statt sie vorherzusagen. Ein Vertrag, der auf dieser Grundlage entsteht, muss sich später an weniger falschen Annahmen messen lassen.
Ein Selbstläufer ist der spätere Zeitpunkt trotzdem nicht. Wer für die Kinder beruflich zurückgesteckt hat, ist oft vom anderen wirtschaftlich abhängig. Ein Vertrag, der dieser Seite Unterhalt oder Versorgungsausgleich nimmt, trifft dann genau die Lage, in der Gerichte genauer hinsehen. Dasselbe gilt für einen Vertrag, der unter der Drohung einer Trennung unterschrieben wird. Wie Gerichte das prüfen, steht unter Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Ehevertrag-Formular
Die Angaben für Ihren Vertrag schon jetzt sammeln
Personalien, was bisher gilt und was Sie regeln möchten. Wir sehen es vor dem Gespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Wo Sie unsicher sind, beraten wir im Gespräch
Typische Anlässe während der Ehe
Ein Ehevertrag während der Ehe hat fast immer einen konkreten Auslöser:
- Ein Erbe oder eine Schenkung. Das Erbe selbst bleibt beim Zugewinn außen vor, seine Wertsteigerung zählt aber mit § 1374 Abs. 2 BGB. Wie viel das ausmachen kann, zeigt Geerbtes Elternhaus: warum von 500.000 Euro nur 30.000 zählen.
- Eine Gründung oder Beteiligung. Verlangt der Gesellschaftsvertrag einen Ehevertrag, läuft oft eine Frist. Mehr dazu unter Güterstandsklausel: wann Gesellschafter einen Ehevertrag brauchen.
- Ein Hauskauf. Bringt eine Seite deutlich mehr Eigenkapital ein, bleibt bei einer Scheidung ein Teil davon bei der anderen. Wie sich das regeln lässt, beschreibt Ehevertrag beim Hauskauf: wenn einer mehr Eigenkapital mitbringt.
- Kinder. Ein Ehevertrag kann auch die Seite besserstellen, die beruflich zurücksteckt, etwa mit einer Altersvorsorge auf ihren Namen oder einem Unterhalt über das Gesetz hinaus.
- Ein Umzug ins Ausland. Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt ändert sich oft das Recht für Scheidung und Unterhalt, beim Güterstand in der Regel nicht. Eine Rechtswahl hält alle drei fest, siehe Rechtswahl im Ehevertrag bei binationalen Ehen.
Und wenn Sie bei Vertragsschluss schon getrennt leben?
Dann heißt der Vertrag Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch sie braucht den Notar oder einen gerichtlich protokollierten Vergleich, sobald sie den Güterstand, den Versorgungsausgleich § 7 Abs. 1 VersAusglG oder den nachehelichen Unterhalt vor der Scheidung regelt § 1585c Satz 2 BGB. Der Unterschied liegt in der Grundlage, denn nach der Trennung liegen die Verhältnisse offen. Was eine solche Vereinbarung umfasst, beschreibt unsere Seite zur Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wie es abläuft und was es kostet
Im Erstgespräch klären wir den Anlass und ob Sie den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den Unterhalt regeln müssen. Danach entwerfen wir den Vertrag und stimmen ihn mit Ihnen und auf Wunsch mit der anderen Seite ab. Den Termin beim Notar nehmen Sie beide gemeinsam wahr, wir bereiten ihn vor und begleiten Sie dorthin.
Die Notargebühr folgt dem Vermögen, das der Vertrag regelt, und ist gesetzlich festgelegt. Einzelheiten stehen unter Was kostet ein Ehevertrag? Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten.
Güterstand, Betriebsvermögen und Immobilien liegen bei Rechtsanwalt Dietrich Karcher, Unterhalt und Versorgungsausgleich bei Rechtsanwältin Mieke Karcher. Den Rahmen insgesamt beschreibt unsere Seite zum Ehevertrag.
Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch eine grobe Übersicht über das Vermögen beider Seiten mit, heute und zum Tag der Hochzeit, soweit Sie es noch wissen. Daraus ergibt sich, ob eine Gütertrennung einen Ausgleich für die Vergangenheit auslöst oder ob eine modifizierte Zugewinngemeinschaft genügt.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Gibt es bei Ihnen gerade einen Anlass?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Güterstandswechsel
- Zugewinnausgleich
- Notarielle Beurkundung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
