KarcherRECHTSANWÄLTE

Europaviertel

Familienrecht imEuropaviertel

Rechtsanwältin Mieke Karcher · Stand Juli 2026

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht: mitten im Leben und mitten im neuen Viertel. Familienrechtliche Fragen besprechen Sie besser in Ruhe als zwischen Tür und Angel, und dafür sind wir gleich nebenan: Unsere Kanzlei liegt in der Frankenallee 230 im Gallus, und das Europaviertel beginnt direkt um die Ecke.

Für den ersten Termin müssen Sie also nicht in die City fahren und keinen Parkplatz suchen; ein kurzer Weg genügt. Wenn es Ihnen lieber ist, geht vieles ebenso digital, beide Wege sind gleichwertig, und Sie müssen sich nicht vorher festlegen.

Der kurze Weg

SieEuropaviertel
zu Fußwenige Gehminuten, kein Stadtverkehr
Karcher RechtsanwälteFrankenallee 230, Gallus

Europa-Allee · Europagarten · Skyline Plaza · Güterplatz · Pariser Straße

Das
Viertel

Ein junges Viertel mit eigenen Themen

Das Europaviertel ist auf dem früheren Hauptgüterbahnhof entstanden: ein neues Quartier mit vielen jungen Familien, frisch erworbenem Wohneigentum und einer hohen Zahl internationaler Paare.

Das prägt auch die Mandate, die von hier kommen. Es geht überdurchschnittlich oft um die gemeinsame Eigentumswohnung bei einer Trennung: wer bleibt, wer zahlt den Kredit weiter, mit welchem Wert sie in die Vermögensrechnung eingeht. Es geht um den Zugewinnausgleich bei Paaren, die in den vergangenen Jahren erst aufgebaut haben, was nun auseinanderzurechnen ist. Und bei binationalen Paaren steht vor allem anderen die Frage nach zuständigem Gericht und anwendbarem Recht.

Das
Gericht

Welches Familiengericht entscheidet

Für Familiensachen aus dem Europaviertel ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als Familiengericht zuständig. Welches Gericht im Einzelfall örtlich entscheidet, richtet sich nach § 122 FamFG, meist danach, wo gemeinsame minderjährige Kinder leben oder wo Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Den Gerichtsstand klären wir verbindlich, bevor der Antrag eingereicht wird; auf die Wahl der Kanzlei hat er keinen Einfluss, denn eine örtliche Zulassung gibt es nicht mehr.

Die
Unterlagen

Die Eheurkunde und was sonst zum Antrag gehört

Die Eheurkunde · Standesamt Frankfurt am Main

Für den Scheidungsantrag brauchen wir Ihre Eheurkunde. Haben Sie in Frankfurt geheiratet, erhalten Sie sie beim Standesamt Frankfurt am Main; andernfalls ist das Standesamt Ihres Heiratsorts zuständig, und bei einer Heirat im Ausland kommen je nach Staat Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung hinzu.

Darüber hinaus brauchen wir wenig: die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder, Angaben zum Einkommen beider Eheleute und die Rentenversicherungsnummern für den Versorgungsausgleich. Welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret nötig sind, sagen wir Ihnen vorab, damit nichts fehlt.

Kosten

Was das Erstgespräch kostet

Das erste Gespräch kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag steht fest, bevor Sie kommen, und wächst nicht mit der Länge des Gesprächs oder der Schwierigkeit Ihres Falls (§ 34 Abs. 1 RVG); kommt es danach zu einem Mandat, rechnen wir ihn auf die Gesamtrechnung an. Was Sie uns anvertrauen, unterliegt ab der ersten Minute der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Die Kosten des Verfahrens selbst richten sich dann nach dem Verfahrenswert, den das Gericht unter anderem am Einkommen beider Ehegatten bemisst (§ 43 FamGKG), nicht danach, wie strittig die Scheidung ist. Die Grundlagen mit Rechner stehen unter Was kostet eine Scheidung?; gern rechnen wir Ihnen vorab eine konkrete Einschätzung.

Womit wir
unterstützen

Womit wir Sie unterstützen

Ansprechpartnerin für neue Anfragen ist Rechtsanwältin Mieke Karcher. Sie ist seit 2010 zugelassen, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und führt das familienrechtliche Verfahren, von der einvernehmlichen wie streitigen Scheidung über Unterhalt bis zu Sorge- und Umgangsrecht. Ihr Referendariat hat sie unter anderem am Landgericht und am Amtsgericht Frankfurt absolviert, also an denselben Gerichten, vor denen sie heute auftritt.

Sobald es um die Eigentumswohnung, um Immobilienwerte oder um Betriebsvermögen geht, verantwortet Rechtsanwalt Dietrich Karcher diesen Teil. Er bringt über 30 Jahre Zivilrecht mit und hat daneben Jahre im Immobilienbereich gearbeitet, selbständig unternehmerisch und als Abteilungsleiter Immobilien bei einer Landesbank: Bei einer Eigentumswohnung mit laufender Finanzierung ist das der Unterschied zwischen einer rechtlich möglichen und einer tatsächlich tragbaren Lösung. Beraten wird auf Deutsch, Englisch und Spanisch, für die vielen internationalen Paare im Viertel oft der entscheidende Punkt.

Der
Ablauf

Wie das Verfahren abläuft

Sie rufen an oder schreiben uns kurz, worum es geht; auf schriftliche Anfragen antworten wir meist innerhalb eines Werktags, ein Termin lässt sich in aller Regel innerhalb weniger Tage einrichten. Im Gespräch klären wir Ihre Situation, die Voraussetzungen, unter anderem das Trennungsjahr nach § 1566 Abs. 1 BGB, und das weitere Vorgehen. Danach beschaffen Sie die Unterlagen, wir formulieren den Antrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein; von dort bis zum Beschluss vergehen bei einer einvernehmlichen Scheidung in aller Regel vier bis sechs Monate, in denen vor allem die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich Zeit brauchen. Zum Scheidungstermin erscheinen beide Eheleute persönlich; alles davor lässt sich auf Wunsch digital erledigen.

Richtwerte Stand 2026; im Einzelfall kann es davon abweichen.

Häufige
Fragen

Was uns aus dem Viertel am häufigsten gefragt wird

Welches Gericht ist für eine Scheidung im Europaviertel zuständig?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main als Familiengericht. Welches Gericht im Einzelfall örtlich entscheidet, richtet sich nach § 122 FamFG, meist danach, wo gemeinsame minderjährige Kinder leben oder wo Sie zuletzt zusammen gewohnt haben. Den Gerichtsstand klären wir verbindlich, bevor der Antrag eingereicht wird.

Wo finde ich Ihre Kanzlei vom Europaviertel aus?

In der Frankenallee 230, 60326 Frankfurt am Main, im Stadtteil Gallus, direkt neben dem Europaviertel und in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Einen persönlichen Termin nehmen Sie also ohne lange Anfahrt wahr.

Kann ich persönlich vorbeikommen, oder geht auch alles online?

Beides, und Sie können jederzeit wechseln. Gerade weil wir nebenan sitzen, ist ein persönlicher Termin unkompliziert; wenn es Ihnen lieber ist, lässt sich vieles per Telefon, E-Mail und Video regeln, bis hin zur Online-Scheidung.

Wie es
weitergeht

Wo Sie einsteigen können

Vom ersten Gespräch bis zum Beschluss vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Fragen, einvernehmlich wie streitig. Wo Sie einsteigen, hängt davon ab, was bei Ihnen ansteht: Einvernehmliche Scheidung beschreibt den ruhigen Weg, Trennung & Unterhalt klärt die Frage, die sich meist zuerst stellt, und Sorgerecht & Umgang behandelt auch das Wechselmodell.

Geht es um die Eigentumswohnung, trennen Ehewohnung, Immobilie & Hausrat und Vermögen & Zugewinnausgleich die Nutzungs- von der Wertfrage. Für binationale Paare im Viertel klärt Internationales Familienrecht Zuständigkeit und anwendbares Recht. Und wenn Sie vieles lieber digital regeln, zeigt Online-Scheidung, was dabei tatsächlich online läuft.

Quellen

Woher die Angaben stammen

Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz.

Kontakt

Ein kurzer Weg genügt