Der
Ehevertrag
Ehevertrag:klare Regeln, bevor es darauf ankommt
Rechtsanwältin Mieke Karcher und Rechtsanwalt Dietrich Karcher · Stand Juli 2026
Über einen Ehevertrag zu sprechen, fühlt sich für viele Paare an, als wäre das Scheitern damit schon eingeplant. Tatsächlich ist es das Gegenteil: Ohne Vertrag entscheidet das Gesetz pauschal für alle Ehen gleich, und für manche Lebenslagen passt dieser Standard schlecht.
Ein Ehevertrag greift an drei Stellen ein: beim Güterstand, beim Versorgungsausgleich und beim nachehelichen Unterhalt. Er muss notariell beurkundet werden und beide Ehegatten müssen dabei gleichzeitig anwesend sein, sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Geschlossen werden kann er vor der Ehe, zu ihrem Beginn oder mitten in ihr (§ 1408 BGB). Frei gestaltbar ist dabei nicht alles: Je näher eine Folge am Schutzkern der Ehe liegt, desto enger sind die Grenzen.
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Die drei
Stellschrauben
Güterstand, Versorgung, nachehelicher Unterhalt
Beim Güterstand ist die Frage selten, ob Sie abweichen, sondern wie weit. Die Gütertrennung schaltet den Zugewinnausgleich vollständig ab. Das ist klar geregelt, aber oft grob: Sie trifft den wirtschaftlich schwächeren Teil hart und bringt erb- und steuerrechtliche Nachteile mit sich. Der modifizierte Zugewinn lässt den Ausgleich im Grundsatz bestehen und nimmt gezielt einzelne Werte heraus, etwa einen Betrieb, eine Praxis oder ein Erbe, oder deckelt die Ausgleichsforderung der Höhe nach (§§ 1408, 1414 BGB). Für Unternehmen ist das in aller Regel der passendere Weg.
Der Versorgungsausgleich lässt sich anpassen oder ausschließen, aber nur in Grenzen. Das Familiengericht prüft solche Klauseln und kann sie kippen, wo sie einen Ehegatten in der Altersvorsorge schutzlos stellen (§ 8 VersAusglG).
Beim nachehelichen Unterhalt lässt sich die Höhe regeln oder begrenzen. Der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder bleibt der Gestaltung dagegen weitgehend entzogen: Er dient nicht in erster Linie dem Ehegatten, sondern dem Kind.
Der
Güterstand
Vom gesetzlichen Standard abweichen
Ohne Vertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft. Sie ist kein Zwang, sondern der Ausgangspunkt, von dem ein Ehevertrag abweichen darf, ganz oder gezielt.
| Kategorie | Name | Beschreibung |
|---|---|---|
| Ohne Vertrag | Zugewinngemeinschaft | Der gesetzliche Standard. Jeder behält sein Vermögen; ausgeglichen wird nur der in der Ehe erzielte Zugewinn. Kein gemeinsames Eigentum „automatisch“. |
| Per Vertrag | Gütertrennung | Schaltet den Zugewinnausgleich ganz ab: klar, aber oft grob. Trifft den wirtschaftlich Schwächeren hart, mit erb- und steuerrechtlichen Nachteilen. |
| Per Vertrag | Modifizierter Zugewinn | Der Ausgleich bleibt im Grundsatz erhalten und nimmt nur einzelne Werte heraus, etwa den Betrieb, oder deckelt die Forderung. Meist die ausgewogenste Lösung. |
Wie die Ausgleichslogik dahinter funktioniert, steht unter Vermögen & Zugewinnausgleich. Steht ein Unternehmen im Raum, führt der Weg fast immer über den modifizierten Zugewinn statt über eine reine Gütertrennung. Der Bundesgerichtshof hat 2025 bestätigt, dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs in einer Unternehmerehe nicht schon für sich genommen sittenwidrig ist (XII ZB 395/24): Entscheidend ist, ob eine Seite bei Vertragsschluss unterlegen war. Was daraus für die Gestaltung folgt, behandelt der Beitrag Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen oder modifizieren.
Wann er
sinnvoll ist
Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist
Nicht jede Ehe braucht einen. Es gibt aber Konstellationen, in denen der gesetzliche Standard schlecht passt und eine klare Regelung beide Seiten schützt: wenn ein Ehegatte ein Unternehmen, eine Praxis oder Gesellschaftsanteile führt; wenn größeres Vermögen oder eine Erbschaft geschützt bleiben soll; bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe, in der einer die Kinder betreut; bei binationalen Ehen mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen; in zweiter Ehe, bei Patchwork-Konstellationen oder Kindern aus einer früheren Beziehung; und bei einem deutlichen Einkommens- oder Vermögensgefälle.
Bei internationalem Bezug lohnt zusätzlich der Blick darauf, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Dazu unsere Seite zum Internationalen Familienrecht. Für Unternehmerinnen und Führungskräfte bündeln wir Vermögensschutz und Diskretion unter Scheidung für Unternehmer.
Die
Inhaltskontrolle
Warum manche Verträge vor Gericht keinen Bestand haben
Deutsche Gerichte segnen Eheverträge nicht blind ab. Sie prüfen auf zwei Ebenen: die Wirksamkeit bei Vertragsschluss (§ 138 BGB) und die Ausübung, wenn die Ehe scheitert (§ 242 BGB).
Ein Vertrag wackelt dabei nicht schon deshalb, weil er einer Seite mehr nützt. Kritisch wird es erst, wenn objektive Einseitigkeit und eine unterlegene Verhandlungsposition zusammenkommen: Der klassische Fall ist der Vertrag, der wenige Tage vor der Hochzeit vorgelegt wird. Belastbar wird ein Ehevertrag umgekehrt durch beidseitige Beratung, ausreichend Zeit vor dem Termin und eine erkennbare Kompensation für die Seite, die zurücksteht.
Was er
kostet
Was ein Ehevertrag kostet
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und richten sich nach dem Vermögenswert, den der Vertrag regelt; frei verhandelbar sind sie nicht. Dazu kommt das Honorar für Beratung und Entwurf. Ihre konkrete Gebühr klären wir im Erstgespräch.
Womit wir
Sie unterstützen
Zwei Felder, zwei Personen
Ein Ehevertrag berührt zwei sehr verschiedene Felder, und in dieser Kanzlei sind sie auch auf zwei Personen verteilt.
Konkret
heißt das
Ein Vertrag, der hält
Wir entwerfen den Vertrag so, dass er hält: ausgewogen genug, um der Inhaltskontrolle standzuhalten, und konkret genug, um im Ernstfall zu wirken. Bestehende Verträge prüfen wir auf ihre Belastbarkeit, auch solche, die im Ausland geschlossen wurden. Die Beurkundung selbst nimmt ein Notar vor; wir bereiten sie vor und begleiten Sie hin.
Das Gespräch führen Sie in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video, auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Auf eine schriftliche Anfrage antworten wir meist innerhalb eines Werktags.
Wie das Verfahren
abläuft
Von der Bestandsaufnahme bis zur Beurkundung
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: was überhaupt geschützt werden soll, etwa ein Betrieb, eine Immobilie oder ein Erbe, und welche der drei Stellschrauben dafür die richtige ist.
Darauf folgt der Entwurf, den beide Seiten in Ruhe prüfen und für den jede Seite eigene Beratung einholen sollte; dafür sind einige Wochen gut angelegt, denn genau diese Zeit macht den Vertrag später belastbar. Steht die Fassung, terminiert der Notar die Beurkundung, zu der beide Ehegatten gleichzeitig erscheinen müssen (§ 1410 BGB); der Termin selbst dauert meist ein bis zwei Stunden.
Vor einer Hochzeit gehört der ganze Vorgang mehrere Monate vor den Termin, nicht in die Woche davor. Und weil sich Lebensverhältnisse ändern, lohnt ein zweiter Blick auf den Vertrag nach größeren Einschnitten: der Geburt eines Kindes, einer Betriebsübernahme, einem Umzug ins Ausland.
Richtwerte Stand 2026; im Einzelfall kann es davon abweichen.
Häufige
Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Braucht jede Seite eine eigene anwaltliche Beratung?
Vorgeschrieben ist das nicht: Wirksam wird der Vertrag durch die notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB). Belastbarer wird er aber deutlich, wenn beide Seiten unabhängig beraten waren: Genau das entkräftet später den Vorwurf, eine Seite sei bei Vertragsschluss unterlegen gewesen.
Können wir den Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja. Ein Ehevertrag ist vor der Ehe, zu ihrem Beginn oder mitten in ihr möglich (§ 1408 BGB). Ohne den Zeitdruck kurz vor der Hochzeit wird er sogar belastbarer, weil er erkennbar nicht unter Druck zustande kam.
Ist ein im Ausland geschlossener Ehevertrag in Deutschland gültig?
Nicht automatisch. Er kann anerkannt werden, wird hier aber an Form und inhaltlichen Grenzen gemessen, und erreicht dann womöglich nicht, was ursprünglich beabsichtigt war. Bei internationalem Bezug sollte er vor der Eheschließung oder vor einer Trennung geprüft werden.
Wie es
weitergeht
Der beste Zeitpunkt ist, solange die Lage entspannt ist
Scheidungsfolgenvereinbarung
Ist die Lage nicht mehr entspannt, tritt sie an die Stelle des Ehevertrags: dieselben Fragen, nur zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.
AnsehenStandardVermögen & Zugewinnausgleich
Wovon Sie mit einem Ehevertrag überhaupt abweichen.
AnsehenStandardVersorgungsausgleich
Der gesetzliche Standard bei den Rentenanrechten.
AnsehenKostenWas kostet ein Ehevertrag?
Notarkosten und Honorar im Einzelnen durchgerechnet.
LesenQuellen
Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz.
Kontakt
Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir antworten persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags.