Ehevertrag
Über einen Ehevertrag zu sprechen, fühlt sich für viele Paare an, als wäre das Scheitern schon eingeplant. Ohne Vertrag entscheidet das Gesetz pauschal für alle Ehen gleich, und für manche Lebenslagen passt dieser Standard schlecht.
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Was sich regeln lässt
Die drei Stellschrauben
Ein Ehevertrag greift an drei Stellen ein: beim Güterstand, beim Versorgungsausgleich und beim nachehelichen Unterhalt. Geschlossen werden kann er vor der Ehe, zu ihrem Beginn oder mitten in ihr (§ 1408 BGB).
Beim Güterstand geht es selten darum, ob abgewichen wird, sondern wie weit. Die Gütertrennung schaltet den Zugewinnausgleich vollständig ab. Der modifizierte Zugewinn lässt den Ausgleich im Grundsatz bestehen und nimmt gezielt einzelne Werte heraus, etwa einen Betrieb, eine Praxis oder ein Erbe, oder deckelt die Ausgleichsforderung der Höhe nach (§§ 1408, 1414 BGB).
Der Versorgungsausgleich lässt sich anpassen oder ausschließen, aber nur in Grenzen. Das Familiengericht prüft solche Klauseln und kann sie kippen, wo sie eine Seite in der Altersvorsorge schutzlos stellen (§ 8 VersAusglG). Beim nachehelichen Unterhalt lässt sich die Höhe regeln oder begrenzen; der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder bleibt der Gestaltung weitgehend entzogen, denn er dient dem Kind.
Nur beim Notar, und beide gleichzeitig
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, und beide Eheleute müssen dabei gleichzeitig anwesend sein. Sonst ist er unwirksam (§ 1410 BGB). Der Termin beim Notar dauert meist ein bis zwei Stunden.
Der Standard
Vom gesetzlichen Güterstand abweichen
Ohne Vertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft. Sie ist kein Zwang, sondern der Ausgangspunkt, von dem ein Ehevertrag abweichen darf, ganz oder gezielt. Drei Wege stehen offen.
- Zugewinngemeinschaft, der gesetzliche Standard ohne Vertrag. Jede Seite behält ihr Vermögen, ausgeglichen wird nur der in der Ehe erzielte Zugewinn. Gemeinsames Eigentum entsteht dabei nicht von selbst.
- Gütertrennung, per Vertrag. Sie schaltet den Zugewinnausgleich ganz ab, klar, aber oft grob. Sie trifft die wirtschaftlich schwächere Seite hart und bringt erb- und steuerrechtliche Nachteile mit sich.
- Modifizierter Zugewinn, per Vertrag. Der Ausgleich bleibt im Grundsatz erhalten und nimmt nur einzelne Werte heraus, etwa den Betrieb, oder deckelt die Forderung. Meist die ausgewogenste Lösung.
Die Anlässe
Wann ein Ehevertrag sich lohnt
Nicht jede Ehe braucht einen. Es gibt aber Konstellationen, in denen der gesetzliche Standard schlecht passt und eine klare Regelung beide Seiten schützt.
- Eine Seite führt ein Unternehmen, eine Praxis oder Gesellschaftsanteile
- Größeres Vermögen oder eine Erbschaft soll geschützt bleiben
- Die klassische Alleinverdiener-Ehe, in der eine Seite die Kinder betreut
- Binationale Ehen mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen
- Zweite Ehe, Patchwork, Kinder aus einer früheren Beziehung
- Ein deutliches Einkommens- oder Vermögensgefälle
Die Wirksamkeit
Warum manche Verträge keinen Bestand haben
Deutsche Gerichte segnen Eheverträge nicht blind ab. Sie prüfen auf zwei Ebenen: die Wirksamkeit bei Vertragsschluss (§ 138 BGB) und die Ausübung, wenn die Ehe scheitert (§ 242 BGB).
Ein Vertrag wackelt nicht schon deshalb, weil er einer Seite mehr nützt. Kritisch wird es, wenn objektive Einseitigkeit und eine unterlegene Verhandlungsposition zusammenkommen. Der klassische Fall ist der Vertrag, der wenige Tage vor der Hochzeit vorgelegt wird.
Belastbar wird ein Ehevertrag umgekehrt durch beidseitige Beratung, ausreichend Zeit vor dem Termin und eine erkennbare Kompensation für die Seite, die zurücksteht. Für die Unternehmerehe hat der Bundesgerichtshof 2025 bestätigt, dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs nicht schon für sich genommen sittenwidrig ist (XII ZB 395/24). Entscheidend bleibt, ob eine Seite bei Vertragsschluss unterlegen war.
Ein Vertrag gehört Monate vor die Hochzeit
Nicht in die Woche davor. Genau diese Zeit macht ihn später belastbar, weil sie den Vorwurf entkräftet, er sei unter Druck zustande gekommen. Aus demselben Grund hält ein Vertrag mitten in der Ehe oft besser als einer kurz vor der Hochzeit.
Die Kosten
Was ein Ehevertrag kostet
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Vermögenswert, den der Vertrag regelt (GNotKG). Frei verhandelbar sind sie nicht. Dazu kommt das Honorar für Beratung und Entwurf. Ihre konkrete Gebühr klären wir im Erstgespräch.
Weil sich Lebensverhältnisse ändern, lohnt ein zweiter Blick auf den Vertrag nach größeren Einschnitten: der Geburt eines Kindes, einer Betriebsübernahme, einem Umzug ins Ausland.
Rechtsstand Juli 2026. Die Paragrafen stehen im BGB, im Versorgungsausgleichsgesetz und im GNotKG.
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Zum Nachlesen
Was ein Ehevertrag im Einzelnen regelt
- Ehevertrag · Etwa 5 MinutenEhevertrag ändern oder aufhebenEin Ehevertrag lässt sich jederzeit während der Ehe ändern oder aufheben, allerdings nur in derselben notariellen Form und nur einvernehmlich.
- Ehevertrag · Etwa 6 MinutenWas gehört in einen Ehevertrag?Ein Ehevertrag besteht aus sechs Bausteinen, von der Präambel bis zu den Schlussbestimmungen. Und aus drei Punkten, die nicht hineingehören.
- Ehevertrag · Etwa 6 MinutenNachehelichen Unterhalt im Ehevertrag regelnDer nacheheliche Unterhalt lässt sich deckeln, befristen oder ausschließen. Wie weit das trägt, hängt vom Kernbereich und von gemeinsamen Kindern ab.
- Ehevertrag · Etwa 5 MinutenGeht ein Ehevertrag ohne Notar?Ohne notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten ist ein Ehevertrag nichtig. Was ohne Notar trotzdem möglich bleibt.
- Ehevertrag · Etwa 6 MinutenRechtswahl im Ehevertrag bei binationalen EhenGüterstand, Scheidung und Unterhalt folgen je eigenen Kollisionsregeln. Ein Ehevertrag kann alle drei bestimmen, jede in ihren eigenen Grenzen.
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Das hängt oft damit zusammen
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- Internationales FamilienrechtWelches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt.
- VersorgungsausgleichDie in der Ehe erworbenen Rentenanrechte werden geteilt.
Der erste Schritt
Ein Termin ist keine Entscheidung
Ein Ehevertrag berührt zwei sehr verschiedene Felder, und hier sind sie auf zwei Personen verteilt. Güterstand, Betriebsvermögen und Immobilien übernimmt Rechtsanwalt Dietrich Karcher; er beurteilt eine Klausel auch danach, ob sie sich in zehn Jahren noch rechnen lässt. Für Versorgungsausgleich, Unterhalt und alles, was Kinder betrifft, ist Rechtsanwältin Mieke Karcher zuständig.
Bestehende Verträge prüfen wir auf ihre Belastbarkeit, auch solche, die im Ausland geschlossen wurden. Die Beurkundung nimmt ein Notar vor; wir bereiten sie vor und begleiten Sie dorthin. Nach dem ersten Gespräch müssen Sie uns nicht beauftragen.
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