RatgeberKarcher RechtsanwälteFamilienrecht · Frankfurt

Ratgeber · Ehevertrag

Nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag regeln

Beim Güterstand ist die Vertragsfreiheit groß, beim Unterhalt wird sie eng. Genau hier scheitern die meisten Eheverträge, die vor Gericht angegriffen werden. Wer den Unterhalt regeln will, muss deshalb wissen, welcher Anspruch wie fest sitzt und welcher Zeitraum überhaupt gemeint ist.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 6 Minuten

Kurz gesagt

Regeln Sie die Unterhaltstatbestände einzeln, statt pauschal auf alles zu verzichten. Der Betreuungsunterhalt bleibt dabei unangetastet, und eine Öffnungsklausel für den Fall gemeinsamer Kinder hält den Vertrag später zusammen.

Lässt sich der nacheheliche Unterhalt im Ehevertrag ausschließen?

Ehegatten dürfen über den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung frei Vereinbarungen treffen, bis hin zum vollständigen Verzicht § 1585c S. 1 BGB. Diese Freiheit endet dort, wo die Regelung den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts aushöhlt und eine Seite bei Vertragsschluss unterlegen war.

Praktisch heißt das zweierlei. Ein Totalverzicht zwischen zwei gut verdienenden Berufstätigen ohne Kinderwunsch hält in aller Regel. Derselbe Verzicht in einer Ehe, in der eine Seite die Kinder betreut und ihre Erwerbstätigkeit aufgibt, hält die gerichtliche Prüfung selten aus.

Warum der Trennungsunterhalt außen vor bleibt

Ein Ehevertrag erfasst den Trennungsunterhalt nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Urkunde von einem umfassenden Unterhaltsverzicht spricht. Auf den Unterhalt während des Getrenntlebens kann für die Zukunft niemand wirksam verzichten. Der Weg dorthin führt über drei Verweisungen § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB, § 1360a Abs. 3 BGB und § 1614 Abs. 1 BGB.

Dieser Punkt sorgt im Erstgespräch für die meisten Überraschungen. Mandanten bringen einen Vertrag mit, in dem groß „Unterhaltsverzicht“ steht, und gehen davon aus, damit sei die Sache ab dem Auszug erledigt. Tatsächlich betrifft die Klausel erst die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung. Für das gesamte Trennungsjahr wird weiter gezahlt, oft in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat.

Was in dieser Phase gilt, steht unter Trennungsunterhalt, Höhe und Beginn.

Welche Unterhaltstatbestände wie fest sitzen

Das Gesetz kennt keinen einheitlichen Ehegattenunterhalt, sondern mehrere Tatbestände, und sie sind unterschiedlich gut abdingbar. Die Rangfolge stammt aus der Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs BGH, Urteil vom 11.2.2004, XII ZR 265/02.

  • Betreuungsunterhalt § 1570 BGB ist der am stärksten geschützte Anspruch. Er dient der Betreuung des gemeinsamen Kindes, und ein Verzicht darauf hält der Inhaltskontrolle nur in Ausnahmefällen stand.
  • Alters- und Krankheitsunterhalt §§ 1571, 1572 BGB folgen unmittelbar. Beide sichern gegen Risiken, die sich der Planung entziehen.
  • Erwerbslosenunterhalt und Aufstockungsunterhalt § 1573 BGB liegen deutlich weiter außen.
  • Ausbildungs- und Billigkeitsunterhalt §§ 1575, 1576 BGB sind am ehesten verzichtbar.

Ein Vertrag, der pauschal alles ausschließt, greift damit in einem Zug in die stabilste und in die schwächste Position ein. Wer statt dessen Tatbestand für Tatbestand regelt, verliert wenig an Schutz und gewinnt viel an Haltbarkeit.

Die Stellschrauben unterhalb des Verzichts

Zwischen dem vollständigen Verzicht und dem gesetzlichen Standard liegen vier Gestaltungen, die in der Praxis besser tragen als ein Alles-oder-nichts.

  • Der Höhe nach deckeln. Ein Höchstbetrag je Monat, gern verbunden mit einer Anpassung an den Verbraucherpreisindex, hält die Zahlung kalkulierbar und lässt den Anspruch bestehen.
  • Zeitlich befristen. Eine feste Laufzeit, etwa gestaffelt nach Ehedauer und Kinderzahl, greift die gesetzliche Logik der Befristung auf § 1578b BGB und macht sie vorhersehbar.
  • Die Bemessungsgrundlage festlegen. Statt über den Bedarf zu streiten, wird das maßgebliche Einkommen im Vertrag definiert, etwa als Durchschnitt der letzten drei Jahre vor der Trennung. Das erspart später eine Auseinandersetzung über Boni, Firmenwagen und Gewinnentnahmen.
  • Eine Öffnungsklausel für Kinder. Der Verzicht gilt, solange die Ehe kinderlos bleibt; mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes lebt der Betreuungsunterhalt in gesetzlicher Höhe wieder auf.

Die letzte Gestaltung ist die wirksamste Absicherung gegen die spätere Ausübungskontrolle. Sie nimmt der Gegenseite genau das Argument, das vor Gericht am häufigsten verfängt, nämlich dass die Ehe ganz anders verlief als beim Vertragsschluss geplant.

Was ein ehebedingter Nachteil ist und warum er hier zählt

Ein ehebedingter Nachteil ist die dauerhafte Einbuße, die jemandem entsteht, weil die Ehe seinen Erwerbsverlauf verändert hat, etwa durch Teilzeit, Elternzeit oder einen Umzug zum Arbeitsplatz des anderen. Genau an dieser Größe hängt die gesetzliche Befristung des Unterhalts § 1578b BGB.

Für den Ehevertrag folgt daraus eine einfache Prüffrage. Wo die geplante Ehe absehbar keine solchen Nachteile erzeugt, trägt eine weitreichende Unterhaltsregelung. Wo sie absehbar welche erzeugt, gehört in den Vertrag eine Kompensation, also etwa eine Abfindung, eine Immobilie oder die Zusage, Beiträge zur Altersvorsorge weiterzuzahlen.

Wie die Befristung ohne Vertrag funktioniert, erklärt Nachehelicher Unterhalt und seine Befristung.

Ehevertrag-Formular

Die Angaben für Ihren Vertrag schon jetzt sammeln

Personalien, was bisher gilt und was Sie regeln möchten. Wir sehen es vor dem Gespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Bleibt auf diesem Gerät, bis Sie senden
  • Wo Sie unsicher sind, beraten wir im Gespräch

Welche Form eine Unterhaltsregelung braucht

Jede Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung § 1585c S. 2 BGB. Ohne diese Form ist sie nichtig, und daran ändert auch eine beiderseitige Unterschrift nichts.

Zwei Wege ersetzen den Notar. Ein gerichtlicher Vergleich, der in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird, tritt an die Stelle der Beurkundung § 1585c S. 3 BGB in Verbindung mit § 127a BGB. Und nach Rechtskraft der Scheidung ist die Vereinbarung formfrei möglich, was in der Praxis allerdings selten die bessere Wahl ist.

Warum der Kindesunterhalt nicht in den Ehevertrag gehört

Über den Unterhalt des gemeinsamen Kindes können die Eltern im Ehevertrag nicht zulasten des Kindes verfügen. Für die Zukunft kann auf Verwandtenunterhalt niemand verzichten § 1614 Abs. 1 BGB, und der Anspruch steht ohnehin dem Kind zu, vertreten durch den betreuenden Elternteil.

Zulässig bleibt eine Regelung im Innenverhältnis der Eltern, etwa die Zusage, den anderen von Forderungen freizustellen. Nach außen bindet das niemanden. Wie sich der Betrag bemisst, steht unter Kindesunterhalt und die Düsseldorfer Tabelle.

Der Posten, der beim Verzicht mit verschwindet

Der Altersvorsorgeunterhalt hängt an einem bestehenden Unterhaltsanspruch. Wer Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576 BGB verlangen kann, für den zählen auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für Alter und verminderte Erwerbsfähigkeit zum Lebensbedarf § 1578 Abs. 3 BGB. Geschuldet wird dieser Posten zusätzlich zum Elementarunterhalt, und in der Berechnung macht er einen spürbaren Anteil aus.

Genau diese Abhängigkeit macht ihn anfällig. Ein pauschaler Unterhaltsverzicht nimmt den Posten stillschweigend mit, denn wo der zugrunde liegende Anspruch entfällt, entfällt auch die Vorsorge, die an ihm hängt. Für die Seite, die während der Kinderbetreuung wenig oder nichts in die Rentenversicherung einzahlt, addieren sich damit zwei Lücken. Sie verliert laufende Zahlungen und zugleich den Aufbau eigener Anwartschaften, und beides trifft sie erst dreißig Jahre später.

Wo ein weitgehender Verzicht dennoch gewollt ist, gehört als Ausgleich eine eigene Zusage in den Vertrag, etwa die Verpflichtung, während der Betreuungszeiten Beiträge in eine private Rentenversicherung der anderen Seite einzuzahlen. Diese Klausel kostet den zahlenden Teil vergleichsweise wenig und trägt später erheblich zur Haltbarkeit des Vertrags bei.

Wie ein tragfähiger Unterhaltsteil aussieht

Ein belastbarer Unterhaltsteil benennt die Tatbestände einzeln und lässt den Betreuungsunterhalt unangetastet. Die übrigen Ansprüche werden gedeckelt und befristet. Und eine Präambel hält fest, von welchem Zuschnitt der Ehe beide Seiten beim Vertragsschluss ausgingen. Das ist mehr Arbeit als ein Satz über den gegenseitigen Verzicht, und es ist der Unterschied zwischen einer Urkunde und einer Regelung, die im Ernstfall wirkt.

Welche Grenzen für die anderen beiden Stellschrauben gelten, behandeln Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen und Wann der Versorgungsausgleich entfällt. Den Rahmen insgesamt beschreibt unsere Seite zum Ehevertrag.

Unterhalt, Versorgungsausgleich und alles, was Kinder betrifft, bearbeitet in dieser Kanzlei Rechtsanwältin Mieke Karcher. Bringen Sie zum Erstgespräch mit, wie Ihre Ehe wirtschaftlich aussehen soll, also wer wie lange arbeitet und wer die Betreuung übernimmt. Aus dieser Planung ergibt sich, welche Regelung trägt.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Trägt Ihre Unterhaltsklausel?

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Beauftragen müssen Sie danach nichts.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Betreuungsunterhalt
  • Kernbereichslehre
  • Ehebedingter Nachteil
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

Seite teilen

Menü

    Termin anfragenScheidungsformular ausfüllen

    Mo bis Fr, 10 bis 13 UhrMo bis Fr, 15 bis 18 Uhr

    Assistent

    Automatische Antworten · keine Rechtsberatung

    Bitte keine persönlichen Daten eingeben. Für Ihren Fall: Termin anfragen