Kurz gesagt
Die Trennung setzt die Uhr in Gang, nicht die Scheidung. Fordern Sie Unterhalt oder Auskunft noch in derselben Woche schriftlich an, sichern Sie Unterlagen und prüfen Sie die Vollmachten für gemeinsame Konten.
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Wann Sie rechtlich getrennt leben
„Getrennt“ ist ein rechtlicher Zustand mit klaren Voraussetzungen, unabhängig davon, wie sich die Beteiligten dabei fühlen. Sie leben getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte erkennbar nicht mehr willens ist, sie wiederherzustellen (§ 1567 BGB).
Wichtig ist: Das setzt keinen Auszug voraus. Eine Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“. Maßgeblich ist, dass Sie tatsächlich getrennte Lebensbereiche führen. Daran zeigt sich das:
- Getrennte Schlaf- und Wohnbereiche.
- Keine gemeinsame Wirtschaftsführung: getrennt einkaufen, getrennt kochen, getrennte Kasse.
- Keine Versorgungsleistungen mehr füreinander, etwa Waschen oder Kochen für den anderen.
Warum der Trennungszeitpunkt zählt
Mit der Trennung beginnt das Trennungsjahr, und dieses Jahr ist die zentrale Voraussetzung für die Scheidung (§ 1566 BGB). Erst nach Ablauf eines Trennungsjahres vermutet das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist. Wann das Jahr genau beginnt, wie Sie den Trennungszeitpunkt festhalten und ab wann der Scheidungsantrag frühestens möglich ist, ordnen wir ausführlich im Beitrag zum Trennungsjahr ein.
Nicht die Scheidung verändert die Rechtslage zuerst, sondern die Trennung. Sie ist der Tag, ab dem die Uhr läuft.
Unterhalt ab dem Tag der Trennung
Mit der Trennung endet die gemeinsame Haushaltsführung, die wirtschaftliche Verantwortung füreinander besteht aber fort. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann ab der Trennung Trennungsunterhalt verlangen (§ 1361 BGB).
Dieser Trennungsunterhalt ist klar vom nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden: Er gilt nur für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt, richtet sich vor allem nach den Einkommensverhältnissen beider Seiten. Eine Berechnung im Einzelfall klärt das verlässlich. Mehr dazu auf unserer Seite zu Trennung & Unterhalt.
Wohnung und Hausrat während der Trennung
Solange Sie noch nicht geschieden sind, gelten für die gemeinsame Wohnung und den Hausrat eigene Trennungsregeln.
Die Nutzung der Ehewohnung kann nach § 1361b BGB geregelt werden. Ein Gericht kann die Wohnung für die Trennungszeit einem Ehegatten allein zuweisen, etwa wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte nötig ist; ein praktisch wichtiger Fall ist der Schutz vor Gewalt.
Die Aufteilung der Haushaltsgegenstände für die Dauer der Trennung richtet sich nach § 1361a BGB. Hier geht es zunächst nur um eine vorläufige, gerechte Verteilung der Gegenstände, nicht um die endgültige Vermögensauseinandersetzung. Wie es mit einer gemeinsamen Immobilie weitergeht, behandeln wir gesondert im Beitrag zur Immobilie bei Trennung.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine Stunde, jederzeit unterbrechen
- Bleibt auf diesem Gerät, bis Sie senden
- Lücken klären wir im Termin
Steuer und Finanzen rechtzeitig ordnen
Auch finanziell verändert die Trennung einiges, manches sofort, manches mit zeitlichem Vorlauf.
Steuerlich gilt: Für das Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung in der Regel noch möglich. Erst ab dem Jahr, das auf die Trennung folgt, wird ein Wechsel der Steuerklasse erforderlich, weil dann getrennt veranlagt wird. Die konkreten steuerlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab; den Überblick über Veranlagung, Steuerklasse und Realsplitting gibt Steuern nach der Trennung.
Praktisch sollten Sie früh den Überblick gewinnen:
- Gemeinsame Konten und erteilte Vollmachten prüfen.
- Kontoauszüge und wichtige Unterlagen sichern und kopieren.
- Im Blick behalten: Gemeinsame Kredite und Verbindlichkeiten bleiben zunächst bestehen, unabhängig davon, wer auszieht: wer wofür haftet.
Eine geordnete Unterlagensammlung erleichtert jeden weiteren Schritt erheblich.
Was mit den Kindern bleibt
Für gemeinsame Kinder ändert die Trennung weniger, als viele befürchten: Das gemeinsame Sorgerecht endet nicht durch die Trennung. Sorge und Umgang bestehen fort.
Was sich ändert, ist der Alltag: wo die Kinder leben, wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird. Diese praktischen Fragen lassen sich oft einvernehmlich klären; den rechtlichen Rahmen dafür beschreibt Sorge und Umgang.
Wie es weitergeht
Die Trennung ist zugleich der Beginn des Trennungsjahres; wann genau es startet und ab wann sich der Scheidungsantrag einreichen lässt, klärt Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?.
Zeitkritisch ist vor allem der Unterhalt: Rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Moment, in dem Sie ihn verlangt oder zur Auskunft aufgefordert haben. Was dabei gilt, steht unter Trennung & Unterhalt. Wohnen Sie gemeinsam in einer Immobilie, kommen Nutzung, Kredit und Wohnvorteil hinzu: Immobilie bei Trennung und Ehewohnung, Immobilie & Hausrat.
Vieles von dem, was im Trennungsjahr zu regeln ist, lässt sich in einem Gespräch sortieren, und wer diese Monate nutzt, hat am Ende keinen Streit, sondern einen fertigen Antrag. Termine finden in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video statt, auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Frisch getrennt und unsicher, was zuerst?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Beauftragen müssen Sie danach nichts.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Getrenntleben
- Trennungsunterhalt
- Ehewohnung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
