Was an einer Online-Scheidung online ist
Und was daran, allen Angeboten zum Trotz, vor einem Familiengericht stattfindet.
Rechtsanwältin Mieke Karcher
I.
Der Weg bis zum Antrag
Wer „Online-Scheidung“ sucht, sucht meist zweierlei: weniger Aufwand und weniger Konfrontation. Beides ist erreichbar. Es lohnt sich nur zu wissen, wo die Grenze verläuft, bevor ein Anbieter sie verwischt.
Kein Portal, keine App und kein Klick beenden eine Ehe. „Online“ beschreibt den Weg dorthin. Vollmacht, Scheidungsantrag und Unterlagen laufen digital, und das erspart tatsächlich viel Aufwand. Ab dem Gerichtstermin rechnen Sie mit Ihrer persönlichen Anwesenheit, und daran ändert kein Angebot etwas.
Ausnahmslos ist das nicht. Das Gesetz formuliert das persönliche Erscheinen als Soll-Vorschrift und lässt die Anhörung durch einen ersuchten Richter zu, wenn jemand verhindert ist oder zu weit entfernt wohnt (§ 128 Abs. 1, 3 FamFG). Seit der Videokonferenz-Novelle soll das Gericht in geeigneten Fällen die Teilnahme per Bild und Ton gestatten (§ 32 Abs. 3 FamFG). Die Familiengerichte gehen damit unterschiedlich um, und wer im Ausland lebt, hat die besseren Argumente.
II.
Drei Fragen, kurz beantwortet
Brauche ich trotzdem einen Anwalt?
Ja. Den Antrag kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt einreichen. Sind Sie sich einig, genügt einer für beide; eigene Anträge zu Unterhalt oder Sorgerecht kann die zustimmende Seite ohne eigene Vertretung aber nicht stellen.
§ 114 Abs. 1, 4 FamFG
Bleibt das Trennungsjahr?
Ja. Kein Anbieter verkürzt es. Getrennt leben heißt dabei nicht zwangsläufig zwei Wohnungen; auch unter einem Dach ist die Trennung möglich, sobald keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht.
§§ 1566, 1567 BGB
Geht der Termin per Video?
Auf Antrag. Das Gericht soll die Teilnahme per Bild und Ton in geeigneten Fällen gestatten. Planen Sie mit dem Termin vor Ort und fragen Sie die Videoteilnahme an, statt sich auf sie zu verlassen.
§ 32 Abs. 3 FamFG
III.
Nach dem Gesetz, nicht nach dem Anbieter
Wonach sich der Verfahrenswert in der Praxis richtet
3 × monatliches Nettoeinkommen beider+ Zuschlag Versorgungsausgleich
§ 43 FamGKG
Anwalts- und Gerichtsgebühren bemessen sich an diesem Wert. Was ein Anbieter daneben ausruft, ändert daran nichts. Reicht das Einkommen nicht, beantragen wir Verfahrenskostenhilfe; Sie zahlen dann ganz oder teilweise nichts (§ 76 FamFG).
Deshalb ist Vorsicht angebracht, wenn mit einem Festpreis geworben wird. Er deckt den schlichtesten Fall ab. Sobald Unterhalt, Sorgerecht oder eine Auseinandersetzung über Vermögen hinzukommt, steigt der Aufwand, und der Preis steigt mit.
IV.
Zwei Fragen an jeden Anbieter
01
Wer zeichnet meinen Antrag?
Eine Kanzlei oder eine reine Vermittlung? Ein Scheidungsantrag ist ein anwaltlicher Schriftsatz, und wer ihn zeichnet, haftet für ihn. Fragen Sie nach dem Namen, und danach, ob Sie diese Person erreichen, wenn das Verfahren Fragen aufwirft.
02
Steht der Versorgungsausgleich drin?
Er läuft von Amts wegen mit; die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt, ob im Antrag erwähnt oder nicht (§ 137 FamFG). Ein Pauschalangebot, das davon schweigt, lässt einen Kernpunkt des Verfahrens aus.
Nur bei kurzer Ehezeit von bis zu drei Jahren bleibt der Versorgungsausgleich außen vor, sofern niemand ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
V.
Worauf die Zeit tatsächlich geht
Nicht auf die Kanzlei. Die beiden langen Posten sind das Trennungsjahr und die Rentenauskünfte, die das Gericht einholt.
12 MONATE
Trennungsjahr
Läuft ohne uns und nicht zwingend an zwei Adressen.
1 BIS 2 WOCHEN
Antrag
Digital vorbereitet und eingereicht.
3 BIS 6 MONATE
Rentenauskünfte
Das Gericht holt sie für den Versorgungsausgleich ein.
EIN TERMIN
Termin, Beschluss
Beide erscheinen; mit dem Beschluss endet die Ehe.
Richtwerte Stand 2026; im Einzelfall kann es davon abweichen.
Die Kanzlei
Hinter Ihrem Antrag steht eine Kanzlei mit Namen
Wer den Antrag zeichnet, haftet für ihn. Deshalb erfahren Sie hier von Anfang an, wer das ist und wie Sie diese Person erreichen.
Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
01
Wir wohnen in verschiedenen Städten. Welches Gericht ist zuständig?
Das richtet sich nach § 122 FamFG, meist danach, in wessen Bezirk gemeinsame minderjährige Kinder leben oder wo Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Das kann ein Gericht sein, das für keinen von Ihnen beiden das nächstgelegene ist. Auf die Wahl der Kanzlei hat es keinen Einfluss, denn eine örtliche Zulassung gibt es nicht mehr.
02
Wie sicher sind meine Daten auf dem digitalen Weg?
Vollmacht, Belege und Nachrichten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Mandats verwendet. Unabhängig davon gilt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht für alles, was Sie uns anvertrauen, online wie im Gespräch.
03
Kann ich mitten im Verfahren doch auf persönliche Termine wechseln?
Ja, jederzeit und in beide Richtungen. Viele beginnen digital und kommen für das Gespräch über die Folgesachen dann doch in die Kanzlei, weil sich manches am Tisch schneller klärt. Eine Festlegung zu Beginn ist nicht nötig.
Quellen
Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz.
Kontakt
Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun
Für ein Erstgespräch fragen Sie den Termin direkt an. Haben Sie vorher eine Frage, schreiben Sie uns über das Formular.