Kurz gesagt
Wählen Sie die Kanzlei nach Erreichbarkeit und Erfahrung, nicht nach Entfernung. Über das zuständige Gericht entscheidet Ihr Wohnort, und dorthin reisen Sie an einem einzigen Tag.
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Muss der Anwalt in meiner Stadt sitzen?
Nein. Jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt darf Sie vor jedem Familiengericht im Bundesgebiet vertreten. Der Kanzleisitz entscheidet nichts.
Was zählt, ist allein die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, unabhängig von der Postleitzahl der Kanzlei.
Seit das Lokalisationsprinzip gefallen ist, trägt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft den Auftritt vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Eine Sonderzulassung braucht es allein vor dem Bundesgerichtshof, wohin eine Familiensache nur über die Rechtsbeschwerde gelangt.
Welches Gericht überhaupt zuständig ist
Über den Gerichtsort entscheidet das Gesetz, nicht Ihr Anwalt. Bei einer Scheidung folgt die örtliche Zuständigkeit einer festen Rangfolge § 122 FamFG. Zuerst zählt der Ort, an dem ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Fehlt der, gilt der letzte gemeinsame Aufenthalt, sofern einer von Ihnen noch dort wohnt. Bleibt auch der aus, entscheidet der Aufenthalt des Antragsgegners.
Ihr Wohnort bestimmt also das Gericht, unabhängig vom Sitz der Kanzlei.
Wie viele Anwälte das Verfahren überhaupt braucht
Diese Frage hängt eng mit der ersten zusammen und wird häufiger falsch beantwortet.
Der Anwaltszwang § 114 FamFG trifft die antragstellende Seite. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Die andere Seite braucht dagegen keinen eigenen Anwalt, wenn sie dem Antrag lediglich zustimmt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt deshalb oft ein Anwalt für das ganze Verfahren, und daraus entsteht der verbreitete Ausdruck von der „Scheidung mit einem Anwalt“. Gespart wird dabei der zweite Anwalt.
Wichtig ist, was diese Konstruktion nicht bedeutet. Eine Anwältin vertritt immer nur eine Seite, nie beide. Sie berät die zustimmende Seite nicht, prüft für sie nichts nach und schuldet ihr nichts. Wer zustimmt, verzichtet damit auf eigene Beratung, und das ist eine Entscheidung, keine Formalie. Sobald Unterhalt, Vermögen oder Rentenanwartschaften im Spiel sind, lohnt zumindest ein eigenes Beratungsgespräch, auch wenn es beim Zustimmen bleibt.
Für die Entfernung heißt das: Sitzt der eine Anwalt in Frankfurt und wohnen Sie in Kiel, ändert das an dieser Verteilung nichts.
Warum Nähe früher zählte und heute kaum noch
Beratung, Schriftsätze, Akteneinsicht, die gesamte Korrespondenz mit Gericht und Gegenseite: All das läuft heute digital, per Post oder Telefon, während ein Termin in den Kanzleiräumen nur noch selten vorkommt.
Zum Gericht müssen im Regelfall nur Sie selbst reisen, der Kanzleiort spielt dabei keine Rolle. In aller Regel ordnet das Familiengericht Ihr persönliches Erscheinen an und hört Sie im Scheidungstermin an § 128 FamFG. Zu diesem einen Termin reisen Sie dorthin, wo Ihr Verfahren geführt wird.
Ob die Teilnahme per Video möglich ist, entscheidet das Gericht. Die Möglichkeit besteht, sie ist aber kein Anspruch, und die Praxis der Familiengerichte fällt dabei unterschiedlich aus. Wer weit weg wohnt, sollte danach fragen, sich aber auf die Reise einstellen.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine Stunde, jederzeit unterbrechen
- Bleibt auf diesem Gerät, bis Sie senden
- Lücken klären wir im Termin
Was Entfernung kostet und was nicht
Reist Ihr Anwalt zu einem auswärtigen Termin, darf er Fahrtkosten und ein Abwesenheitsgeld abrechnen RVG VV Nr. 7003 bis 7006. Das klingt nach einem Nachteil der Ferne und ist in der Praxis meist keiner. Läuft die Beratung per Video und laufen die Unterlagen digital, entstehen bis zum Termin überhaupt keine Reisekosten.
Zum Vergleich lohnt eine Zahl. Eine Bahnfahrt quer durch die Republik und ein Abwesenheitsgeld bewegen sich in einer Größenordnung, die neben dem Verfahrenswert einer durchschnittlichen Scheidung kaum ins Gewicht fällt. Wer deshalb einen Anwalt wählt, der schlechter zu ihm passt, spart an der falschen Stelle.
Die eigentlichen Gebühren ändern sich durch die Entfernung nicht. Verfahrenswert und Sätze folgen dem Gesetz, bundesweit gleich (RVG und FamGKG).
Wann Entfernung doch stört
Bis hierhin klingt es, als spiele der Ort nie eine Rolle. Für die einvernehmliche Scheidung stimmt das weitgehend. Für zwei andere Lagen nicht.
Streitige Verfahren mit vielen Terminen. Wo über Unterhalt, Vermögen oder das Sorgerecht wirklich gestritten wird, kommen mehrere Termine zusammen. Jeder davon bringt Reisekosten mit, und jeder kostet Ihre Zeit. Bei einem Verfahren, das sich über ein Jahr und fünf Termine zieht, ist Nähe ein echter Faktor.
Kindschaftssachen. Umgangs- und Sorgeverfahren laufen anders. Sie sind terminreicher, oft kurzfristiger, und häufig kommen Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständige hinzu. Wer hier weit weg vertreten wird, verliert an Beweglichkeit.
Das ist die ehrliche Grenze der Antwort oben. Für den Regelfall der einvernehmlichen Scheidung ist die Entfernung nahezu bedeutungslos; je streitiger ein Verfahren wird, desto mehr zählt sie.
Wie das praktisch abläuft
Für Mandate außerhalb Frankfurts sieht der Weg fast immer gleich aus, und er hat nur eine Präsenzstelle.
Das Erstgespräch läuft per Video oder Telefon. Danach steht fest, was Ihr Fall braucht und was er kostet.
Die Vollmacht und die Unterlagen kommen digital. Was im Original gebraucht wird, etwa die Heiratsurkunde, geht einmal per Post.
Der Antrag wird bei dem Gericht eingereicht, das nach § 122 FamFG zuständig ist, nicht bei einem Frankfurter Gericht.
Die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich laufen zwischen Gericht und Versorgungsträgern, ohne Ihr Zutun. Dieser Schritt bestimmt die Dauer des Verfahrens und hat mit Entfernung nichts zu tun.
Zum Termin reisen Sie an den Gerichtsort. Das ist der eine Tag, an dem Geografie zählt.
Danach kommt der Beschluss per Post. Sofort rechtskräftig wird er nur, wenn beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel verzichten, und das setzt auf beiden Seiten eine anwaltliche Vertretung voraus § 114 Abs. 1 FamFG. Sonst läuft ein Monat.
Worauf es statt Nähe ankommt
Wichtiger als die Entfernung ist die Erreichbarkeit. Ein Anwalt, der zurückruft, Fristen hält und verständlich erklärt, nützt Ihnen von überall mehr als einer zwei Straßen weiter, den niemand ans Telefon bekommt.
Dazu kommt die fachliche Passung. Bei einer Ehe mit Auslandsbezug, mit Betriebsvermögen oder mit einer strittigen Kinderfrage ist die Erfahrung mit genau dieser Konstellation mehr wert als jede Fahrzeit. Diese Fälle gehen selten daran schief, dass jemand zu weit weg saß.
Für Mandantinnen und Mandanten außerhalb Frankfurts arbeiten wir genau so: Erstgespräch per Video, Unterlagen sicher digital, kurze Wege am Telefon, und vor Gericht dort, wo Ihr Verfahren läuft. Wie viel davon tatsächlich online geht und wo die Grenze verläuft, steht unter Online-Scheidung; den Vergleich beider Wege zieht Online-Scheidung oder persönlich?.
Wie das Verfahren insgesamt abläuft, vom Trennungsjahr bis zur Rechtskraft, beschreibt Wie läuft eine Scheidung ab?; was Sie beim einzigen Präsenztermin erwartet, Scheidungstermin: der Ablauf vor Gericht.
Ob Frankfurt, Offenbach oder weiter weg: Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist und wie die Vertretung von dort aus läuft. Termine finden in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video statt, auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Unsicher, welches Gericht für Sie zuständig ist?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Beauftragen müssen Sie danach nichts.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Örtliche Zuständigkeit
- Anwaltszwang

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
