Rechtsgebiet
Scheidung für Unternehmer und Führungskräfte
Rechtlich läuft auch Ihre Scheidung über das Familiengericht: Trennungsjahr, Antrag, Beschluss. Anders ist allein, was dabei auf dem Tisch liegt.
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Der Umfang
Wie viel wirklich im Raum steht
Im gesetzlichen Güterstand wird allein der Zuwachs während der Ehe geteilt, und selbst davon nur die halbe Differenz zwischen beiden Zugewinnen (§§ 1373, 1378 BGB). Was zunächst nach viel klingt, schrumpft in der Rechnung oft erheblich, sobald Anfangsvermögen, latente Steuerlast und Bewertungsspielräume korrekt angesetzt sind.
Mit dem Vermögen steigt zugleich das, was von einer ungenauen Rechnung abhängt. Wer ohne belastbare Zahlen verhandelt oder unter Zeitdruck entscheidet, riskiert entweder zu viel zu zahlen oder die Liquidität des Betriebs zu gefährden. Gefragt ist eine Reihenfolge, die das Vermögen zuerst ordnet und erst dann teilt.
Die Fälle
Vier Situationen, die wiederkehren
Jeder Fall trägt eigene Zahlen, die Muster dahinter ähneln sich.
Der GmbH-Gesellschafter
Die Sorge ist meist, dass die Scheidung in den Betrieb hineinreicht. Ausgeglichen wird der Wert des Anteils; der Anteil selbst bleibt unberührt, und Stimmrechte und Führung bleiben bei Ihnen. Heikel sind Bewertung und Liquidität, und genau dort setzen ein sauber ermittelter Ertragswert, Stundung und Ratenzahlung an.
Die freiberufliche Praxis
Bei Arzt, Steuerberaterin oder Architekt zählt der Substanzwert ebenso wie der Goodwill, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und die latente Steuer. Vieles hängt hier am Stichtag; ein Jahr früher oder später verschiebt das Endvermögen spürbar.
Die angestellte Führungskraft
Kein Unternehmen, aber eine Vergütung aus vielen Teilen: Fixum, Tantieme, Bonus, Aktienoptionen, betriebliche Altersvorsorge. Jeder Bestandteil wird eigenständig behandelt. Boni fließen über einen Mehrjahresschnitt in den Unterhalt, die Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge in den Versorgungsausgleich.
Das Immobilienportfolio
Familienheim, vermietete Eigentumswohnung, Anlageobjekt: Nutzung, Wert und Finanzierung gehören auseinandergehalten. Wohnwert, Mieteinnahmen und offene Darlehen wirken an drei Stellen zugleich, im Zugewinn, im Unterhalt und bei der Zuweisung der Ehewohnung.
Die Bewertung
Der Betrieb im Zugewinn
Ein Unternehmen wird in aller Regel nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet, meist durch eine sachverständige Person. Maßgeblich ist der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Bei schwankenden Betriebsergebnissen gehört der Zeitpunkt der Einreichung deshalb zur Strategie und wird nicht dem Zufall überlassen.
Ein Ertragswertgutachten braucht in der Praxis mehrere Monate und bestimmt damit meist den Zeitplan des gesamten Verfahrens. Wer das einplant, verhandelt später nicht unter Zeitdruck.
Geteilt wird der Wert, nicht der Betrieb
Der Zugewinnausgleich ist eine Geldforderung und überträgt keine Gesellschaftsanteile. Diese Unterscheidung entschärft vieles, was im Erstgespräch zuerst als Bedrohung ankommt.
Die Diskretion
Warum Diskretion zur Sache gehört
Für Unternehmerinnen und Führungskräfte ist eine Trennung nicht nur privat. Was in den Gerichtssaal gelangt, kann Geschäftspartner, Mitgesellschafter und den eigenen Ruf berühren.
Drei Dinge wirken dem entgegen, und keines davon ist ein Versprechen, sondern geltendes Recht oder eine Frage des Wegs. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, ab dem ersten Gespräch und auch dann, wenn daraus kein Mandat wird. Familiensachen werden nicht öffentlich verhandelt. Und eine außergerichtliche Einigung hält sensible Zahlen von vornherein aus dem Verfahren heraus.
Auskunft schulden Sie trotzdem
Vollständig verhindern lässt sich der Informationsfluss zur Gegenseite nicht. Beim Zugewinnausgleich besteht ein Auskunftsanspruch, der auch über Betriebsvermögen reicht (§ 1379 BGB). Ein allgemeines Einsichtsrecht in Ihr Unternehmen ist das nicht. Wer damit rechnet, kann sich darauf vorbereiten.
Die Kosten
Was das Verfahren kostet
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht nach Einkommen und Vermögen beider Eheleute bemisst (§ 43 FamGKG). Gericht und Anwaltschaft rechnen nach den gesetzlichen Vorschriften ab, also nachvollziehbar und nicht frei verhandelt.
Bei höherem Vermögen fällt der Verfahrenswert entsprechend höher aus. Für die Gebühren zählt dabei allein dieser Wert, unabhängig davon, wie hart gestritten wird. Eine einvernehmliche, diskrete Lösung ist deshalb häufig zugleich die wirtschaftlichere.
Rechtsstand Juli 2026. Die Paragrafen stehen im BGB und im FamGKG.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Das Formular fragt ab, was das Gericht verlangt, auch zu Einkommen und Vermögen. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
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Zum Nachlesen
Bewertung und Zahlung
- Scheidung für Unternehmer · Etwa 3 MinutenWie wird ein Unternehmen im Zugewinnausgleich bewertet?Ein Betrieb geht mit seinem wirklichen Wert in den Zugewinnausgleich ein: bewertet zu zwei Stichtagen nach der Ertragswertmethode, abzüglich Unternehmerlohn.
- Scheidung für Unternehmer · Etwa 3 MinutenZugewinnausgleich zahlen, ohne den Betrieb zu zerschlagenDer Zugewinnausgleich ist als Summe fällig, der Wert steckt aber im Unternehmen. Stundung nach § 1382 BGB und Ratenzahlung schützen die Liquidität.
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Das hängt oft damit zusammen
- Vermögen und ZugewinnausgleichAusgeglichen wird der Zuwachs, nicht das Vermögen.
- EhevertragKlare Regeln, bevor es darauf ankommt.
- Streitige ScheidungDas Ob steht meist fest, gestritten wird um die Folgen.
Der erste Schritt
Ein Termin ist keine Entscheidung
Diese Mandate sind der Grund, warum die Kanzlei so aufgestellt ist, wie sie aufgestellt ist. Die Vermögensseite verantwortet Rechtsanwalt Dietrich Karcher, mit über 30 Jahren Zivilrecht und Jahren außerhalb der Anwaltschaft, selbständig im Immobilienbereich und als Abteilungsleiter Immobilien bei einer Landesbank. Ein Wertgutachten beurteilt er deshalb auch danach, ob eine Bank die Lösung später finanzieren würde.
Das familienrechtliche Verfahren führt Rechtsanwältin Mieke Karcher.
Die Arbeit beginnt mit einer vertraulichen Bestandsaufnahme über Unternehmen, Immobilien, Kapital, Einkommen und einen etwaigen Ehevertrag. Je nachdem, wie vollständig die Unterlagen vorliegen, dauert sie einige Wochen. Erst wenn die Zahlen belastbar sind, fällt die Entscheidung über den Weg. Beauftragen müssen Sie nach dem ersten Gespräch nichts.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen