Leistungen
Was wir für Sie tun können
Jedes Gebiet hat seine eigene Seite. Dort steht, was geregelt wird, welche Fristen laufen und womit Sie an Kosten rechnen müssen.
Kein Rechtsgebiet passt dazu. Suchen Sie in den Fragen, oder rufen Sie an.
Alle Gebiete
Wo Ihr Fall hingehört
- Einvernehmliche ScheidungTrennungsjahr, eine Anwältin, sechs Folgesachen
- Online-ScheidungVollmacht und Antrag digital, Termin vor Ort
- Internationales FamilienrechtZuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung
- Streitige ScheidungVerweigerte Zustimmung, Härtefall, Streit um die Folgen
- Trennung und UnterhaltTrennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt
- Vermögen und ZugewinnausgleichAnfangs- und Endvermögen, Auskunft, Stundung
- Ehewohnung, Immobilie und HausratWohnungszuweisung, Miteigentum, Kredit und Mietvertrag
- VersorgungsausgleichRentenanrechte, Auskünfte, Ausschluss
- ScheidungsfolgenvereinbarungForm, Kinder, Grenzen der Vertragsfreiheit
- EhevertragGüterstand, Unterhalt, Inhaltskontrolle
- Scheidung für UnternehmerUnternehmensbewertung, Liquidität, Diskretion
Zum
Nachlesen
Wechselmodell, Reisepapiere und das erste Gespräch
- Erste Schritte · Etwa 6 MinutenNoch unentschieden: was ein Erstgespräch auslöst und was nichtEin Anwaltsgespräch startet kein Trennungsjahr und keinen Antrag. Was umkehrbar bleibt, was das Gespräch doch bewirkt und wo Warten Geld kostet.
- Erste Schritte · Etwa 4 MinutenWechselmodell in Frankfurt: wann es passtBeim Wechselmodell lebt das Kind etwa hälftig bei beiden Eltern. Wann das dem Kindeswohl dient, was es voraussetzt und was bei Unterhalt gilt.
- Erste Schritte · Etwa 2 MinutenReisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?Wann Sie für eine Reise mit dem Kind die Zustimmung des anderen Elternteils brauchen, was in eine Reisevollmacht gehört und welche Ausweise nötig sind.
Der erste
Schritt
Ein Termin ist keine Entscheidung
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, und Sie erfahren, welches dieser Themen bei Ihnen zuerst ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Das Mandat rechnen wir nach der gesetzlichen Gebührentabelle ab.