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Scheidung für EZB- und EU-Beschäftigte

Ihre Scheidung läuft wie jede andere über das Familiengericht. Anders ist die Altersversorgung. Die Pension der EZB, der EU oder einer internationalen Organisation teilt das Gericht nicht, und was stattdessen geschieht, entscheidet sich an wenigen Stellen.

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Für wen

Wen diese Seite betrifft

Gemeint sind die Beschäftigten der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, auch in der Bankenaufsicht, und der EIOPA. Dazu kommen Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete der Kommission, des Parlaments und der übrigen Organe und Agenturen der EU. Ebenso betroffen sind die Beschäftigten zwischenstaatlicher Einrichtungen wie des Europäischen Patentamts, der ESA oder von EUMETSAT in Darmstadt.

Gemeint sind auch ihre Ehegatten. Sie arbeiten oft in Deutschland, haben für die Kinder zurückgesteckt oder sind mit nach Frankfurt gezogen. Bei der Scheidung stehen sie meist auf der Seite ohne EU-Pension.

Internationales Familienrecht ist einer unserer Schwerpunkte. Um das Dienstverhältnis selbst geht es hier nicht, also nicht um Streit mit der EZB oder der EU über Bezüge oder Pension; das ist kein Familienrecht.

Abgeordnete Sachverständige zählen nicht dazu

Wer als nationaler Sachverständiger an die EU abgeordnet ist, bleibt bei seinem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt. Dieser bleibt für seine Altersversorgung verantwortlich. Seine Anrechte teilt das Gericht bei der Scheidung wie üblich.

Die Pension

Warum die Pension bei der Scheidung ungeteilt bleibt

Anrechte bei einem über- oder zwischenstaatlichen Versorgungsträger teilt das deutsche Familiengericht bei der Scheidung nicht. Sie sind nicht ausgleichsreif (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Das Gericht kann der EZB oder der EU nicht vorschreiben, für die andere Seite ein eigenes Anrecht anzulegen. Es benennt die Pension im Beschluss, und der Ausgleich folgt nach der Scheidung.

Dieser spätere Ausgleich läuft über Zahlungen des früheren Ehegatten. Er beginnt erst mit der Pension und endet mit dem Tod. Für die Seite ohne EU-Pension ist das der unsichere Teil, und an ihm setzt fast alles an, was bei diesen Scheidungen zu entscheiden ist.

Die Krankenversicherung der EU endet nach einem Jahr

Wer über den Ehegatten in der Krankheitsfürsorge der EU mitversichert war, kann es nach der Rechtskraft der Scheidung höchstens ein Jahr bleiben (Art. 72 Abs. 1b Beamtenstatut). Das gilt nur, solange er nicht erwerbstätig ist. Eine eigene Versicherung gehört deshalb früh in die Planung.

Wie die EU-Pension bei der Scheidung behandelt wird

Die Fragen

Vier Fragen, die fast jedes Verfahren stellt

Die Zahlen sind in jedem Fall andere, die Fragen kehren wieder.

Gibt es überhaupt einen Versorgungsausgleich?

Haben Sie beide keinen deutschen Pass, führt das Gericht ihn oft nicht von selbst durch. Dafür muss deutsches Scheidungsrecht gelten, und das Recht eines Staates, dem einer von Ihnen angehört, muss den Ausgleich kennen (Art. 17 Abs. 4 EGBGB). Auf Antrag findet er trotzdem statt, wenn einer von Ihnen in der Ehezeit ein Anrecht bei einem inländischen Versorgungsträger erworben hat. Das kann etwa die deutsche Rentenversicherung sein.

Wird die deutsche Rente der anderen Seite trotzdem geteilt?

Oft nicht. Hat ein Ehegatte eine EU- oder EZB-Pension, kann das Gericht die deutschen Anrechte der anderen Seite ungeteilt lassen (§ 19 Abs. 3 VersAusglG). Voraussetzung ist, dass eine Teilung für sie unbillig wäre. Der Bundesgerichtshof legt das großzügig aus, in einem Fall, der vom Amtsgericht Königstein kam.

Was bleibt nach dem Tod?

Mit dem Tod des früheren Ehegatten erlischt die Ausgleichsrente. Die EU und die EZB zahlen Geschiedenen dann eine eigene Leistung nur, wenn ein Unterhaltstitel besteht. Die EZB verlangt zusätzlich, dass dieser Titel keine Zahlung aus ihrer Pension vorsieht. Sonst bleibt ein Anspruch gegen eine Witwe oder einen Witwer (§ 26 VersAusglG).

Warten oder jetzt regeln?

Statt Jahrzehnte auf die Ausgleichsrente zu warten, lässt sich der Ausgleich vorziehen. Eine Abfindung kann schon im Scheidungsverfahren verlangt werden (§ 23 VersAusglG). Eine Vereinbarung kann den Ausgleich mit Vermögen verrechnen oder Beiträge in die deutsche Rentenversicherung der anderen Seite vorsehen (§§ 6 bis 8 VersAusglG).

Das Vorgehen

Womit wir anfangen

Am Anfang steht eine Aufstellung aller Anrechte beider Seiten. Dazu gehören die Pension mit Eintrittsdatum und Leistungsübersicht, deutsche Rentenanrechte, Betriebsrenten und eine Übertragung in das System der EU oder der EZB. Daraus ergibt sich, was das Gericht bei der Scheidung teilt, was später ausgeglichen wird und wo eine Vereinbarung mehr Sicherheit bringt.

Bei der EZB und bei der EU prüfen wir vor jeder Unterschrift, wie sich eine Regelung zum Unterhalt auf die Leistung für Geschiedene auswirkt. Darüber entscheidet oft ein einziger Satz in der Vereinbarung.

Rechtsstand November 2026. Die Paragrafen stehen im Versorgungsausgleichsgesetz und im EGBGB, die Regeln der EU im Beamtenstatut.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Das Formular fragt ab, was das Gericht verlangt, auch zu Rentenanrechten im Ausland. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
  • Lücken klären wir im Termin

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Der erste Schritt

Ein Termin ist keine Entscheidung

Den Versorgungsausgleich betreut Rechtsanwältin Mieke Karcher. Geht es um Vermögen, Immobilien oder eine Vereinbarung, die den Ausgleich mit Vermögen verrechnet, kommt Rechtsanwalt Dietrich Karcher hinzu.

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Wir beraten auf Deutsch und Englisch, mit Rechtsanwalt Dietrich Karcher auch auf Spanisch. Nach dem ersten Gespräch müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir Ihr Mandat, wird der Betrag auf die weiteren Gebühren angerechnet. Wie sich die Gebühren berechnen

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