Kurz gesagt
Die Pension von Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der EU teilt das deutsche Familiengericht bei der Scheidung nicht, denn die EU ist überstaatlich. Ihr Anteil aus der Ehezeit wird nach der Scheidung ausgeglichen, auf Antrag und durch Zahlungen des früheren Ehegatten. In die EU übertragene deutsche Rentenanrechte zählen dann zur EU-Pension.
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Wird die EU-Pension bei der Scheidung geteilt?
Bei der Scheidung teilt das deutsche Familiengericht die Pension aus dem Dienst der EU nicht. Die EU ist ein überstaatlicher Versorgungsträger, und Anrechte bei ihm sind nicht ausgleichsreif § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG. Für sie findet bei der Scheidung kein Wertausgleich statt § 19 Abs. 1 VersAusglG.
Ein deutsches Gericht kann der EU nicht vorschreiben, für die andere Seite ein eigenes Anrecht in ihrem Pensionssystem anzulegen. Es benennt die EU-Pension deshalb nur in der Begründung seines Beschlusses § 224 Abs. 4 FamFG. Der Ausgleich folgt nach der Scheidung § 19 Abs. 4 VersAusglG.
Damit unterscheidet sich die EU-Pension von der Pension deutscher Beamter, die bei der Scheidung geteilt wird. Wie das dort läuft, steht unter Beamtenpension bei Scheidung: wie sie geteilt und gekürzt wird.
Wen das betrifft
Das Pensionssystem der EU umfasst Beamte, Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete der Organe und Einrichtungen Art. 77 Beamtenstatut; Art. 39, 109 BSB. Dazu gehören die Agenturen, für deren Personal das Statut ebenso gilt, in Frankfurt etwa die EIOPA Art. 68 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1094/2010.
Abgeordnete nationale Sachverständige gehören nicht dazu. Sie bleiben bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt, der weiter für ihre Altersversorgung verantwortlich ist Art. 1 Abs. 1 Beschluss C(2008) 6866 der Kommission. Ihre deutschen Anrechte teilt das Gericht bei der Scheidung wie üblich.
Die Europäische Zentralbank hat ein eigenes Pensionssystem. Bei der Scheidung bleibt es ebenso ungeteilt. Was für Beschäftigte der EZB gilt, steht auf unserer Seite zur Scheidung für EZB- und EU-Beschäftigte.
Das Statut steht dem Ausgleich nicht entgegen
Das Beamtenstatut regelt nur das Verhältnis zwischen der EU und ihren Beschäftigten, nicht das zwischen geschiedenen Ehegatten. Einem Versorgungsausgleich nach deutschem Recht steht es deshalb nicht entgegen EuGH, Urteil vom 10.6.1999, C-430/97.
Der Fall passt zu vielen Lebensläufen in Brüssel. Ein deutsches Ehepaar war dort nach belgischem Recht geschieden worden. Vor dem Amtsgericht Köln verlangte die Ehefrau dann den Ausgleich aus der Pension ihres früheren Mannes, eines ehemaligen Beamten der Kommission. Dass ein deutscher Beamter so stärker belastet wird als ein Kollege mit anderem Pass, verstößt nach dem Urteil nicht gegen das Diskriminierungsverbot.
Übertragene deutsche Rente wird zur EU-Pension
Wer im Dienst der EU steht, kann Anrechte aus früheren Beschäftigungen in ihr Pensionssystem übertragen, etwa aus der deutschen Rentenversicherung. Möglich ist das einmal je Staat und Versorgungseinrichtung. Die EU rechnet das übertragene Kapital in ruhegehaltsfähige Dienstjahre um Art. 11 Abs. 2 Anhang VIII Beamtenstatut.
Für die Scheidung heißt das: Was übertragen ist, gehört zur EU-Pension und wird bei der Scheidung nicht mehr geteilt. Geben Sie eine Übertragung deshalb im Verfahren an, mit ihrem Zeitpunkt und den Anrechten, aus denen sie stammt.
Scheidungsformular
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Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
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Was nach der Scheidung geschieht
Ihr Anteil wird fällig, sobald Ihr früherer Ehegatte die Pension bezieht und bei Ihnen ein Versorgungsfall eingetreten ist § 20 Abs. 1, 2 VersAusglG. Eingetreten ist er, wenn Sie selbst eine Rente beziehen, die Regelaltersgrenze erreicht haben oder erwerbsgemindert sind. Bei der EU liegt das Ruhestandsalter bei 66 Jahren, für Beschäftigte aus der Zeit vor 2014 gelten Übergangsregeln Art. 77 Beamtenstatut; Art. 22 Anhang XIII Beamtenstatut.
Ihr früherer Ehegatte zahlt Ihnen dann die Hälfte des Ehezeitanteils als monatliche Rente, die schuldrechtliche Ausgleichsrente. Das Familiengericht entscheidet darüber nur auf Antrag § 223 FamFG. Statt auf die Pension zu warten, können Sie eine Abfindung verlangen, soweit sie ihm zumutbar ist § 23 VersAusglG.
Hinterbliebenenversorgung und Krankenversicherung
Stirbt Ihr früherer Ehegatte, zahlt die EU Geschiedenen eine Hinterbliebenenversorgung nur, wenn ihnen beim Tod Unterhalt zustand. Festgelegt sein muss er durch ein Gericht oder eine amtlich eingetragene Vereinbarung. Höher als dieser Unterhalt wird die Versorgung nicht Art. 27 Anhang VIII Beamtenstatut. Ein Verzicht auf Unterhalt bei der Scheidung kann Sie diese Versorgung deshalb kosten.
Waren Sie über Ihren Ehegatten in der Krankheitsfürsorge der EU mitversichert, können Sie es nach der Rechtskraft der Scheidung noch höchstens ein Jahr bleiben. Voraussetzung ist, dass Sie nicht erwerbstätig sind; einen Beitrag kostet es nicht Art. 72 Abs. 1b Beamtenstatut. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine eigene Versicherung.
Wenn nur eine Seite bei der EU ist
Hat nur Ihr Ehegatte eine EU-Pension, kann das Gericht Ihre deutschen Anrechte ungeteilt lassen, soweit eine Teilung für Sie unbillig wäre § 19 Abs. 3 VersAusglG.
Eine Vereinbarung kann den späteren Ausgleich ersetzen. Sie kann ihn mit Vermögen verrechnen oder Beiträge in die deutsche Rentenversicherung der anderen Seite vorsehen §§ 6 bis 8 VersAusglG.
Der nächste Schritt
Den Versorgungsausgleich betreut bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher. Geht es um eine Vereinbarung mit Vermögenswerten, kommt Rechtsanwalt Dietrich Karcher hinzu. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, wird der Betrag auf die weiteren Gebühren angerechnet. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum Versorgungsausgleich.
Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch mit, was Sie zur EU-Pension haben: Eintrittsdatum, Funktionsgruppe, eine Übertragung deutscher Anrechte und die letzte Abrechnung. Wir sagen Ihnen, was bei der Scheidung geteilt wird, was später ausgeglichen wird und ob eine Vereinbarung das besser löst. Wir beraten auf Deutsch oder Englisch, mit Rechtsanwalt Dietrich Karcher auch auf Spanisch.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
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Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet.
- Interessenschwerpunkte: einvernehmliche Scheidung, Online-Scheidung, Scheidungen mit internationalem Bezug
- Sprachen: Deutsch, Englisch
