Antrag
vorbereiten
Scheidungsantrag:die Angaben, die das Gericht braucht
Dies ist der Aufnahmebogen, den wir sonst im Erstgespräch mit Ihnen durchgehen. Er deckt ab, was § 133 FamFG für den Scheidungsantrag zwingend verlangt. Wer ihn vorab ausfüllt, spart im Termin die halbe Stunde, in der wir sonst Daten aufnehmen.
Der
Aufnahmebogen
Zuerst eine Frage
Wissen Sie schon, dass Sie den Antrag stellen wollen?
Ich bin noch unsicher
Dann ist ein Gespräch der bessere Anfang. Wir klären, ob und wann eine Scheidung für Sie überhaupt in Frage kommt, ohne dass Sie vorher sechzig Angaben machen.
Erstgespräch anfragenIch will den Antrag stellen
Dann führt Sie der Bogen durch alle Angaben, die das Gericht braucht. Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen.
Ihre Eingaben werden ausschließlich in diesem Browser gespeichert und beim Absenden gelöscht. Vor dem Absenden verlässt kein Datum Ihr Gerät. Sie können die Seite schließen und später weitermachen.
Was dieser
Bogen ist
Ein Aufnahmebogen, kein amtliches Formular
Ein amtliches Formular zum Selbstausfüllen gibt es für die Scheidung nicht. Der Antrag ist ein anwaltlicher Schriftsatz, dessen Inhalt § 133 FamFG vorgibt; was viele „Scheidungsformular“ nennen, ist unser Aufnahmebogen. Er nimmt das vorweg, was wir sonst im Erstgespräch mit Ihnen durchgehen.
Mit dem Absenden ist noch kein Mandat erteilt und kein Antrag gestellt. Wir sichten Ihre Angaben, melden uns mit einer ersten Einschätzung und schicken Ihnen die Vollmacht. Erst danach beginnt das Verfahren.
Kontakt
Lieber erst sprechen?
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob eine Scheidung für Sie in Frage kommt, ist ein Gespräch der bessere Anfang.