Antrag
vorbereiten
Scheidungsantrag: die Angaben, die das Gericht braucht
Dies ist der Aufnahmebogen, den wir sonst im Erstgespräch mit Ihnen durchgehen. Er deckt ab, was § 133 FamFG für den Scheidungsantrag zwingend verlangt. Wer ihn vorab ausfüllt, spart im Termin die halbe Stunde, in der wir sonst Daten aufnehmen.
Der
Aufnahmebogen
- Bis zum Absenden bleibt alles bei IhnenDer Zwischenstand liegt in Ihrem Browser und geht erst mit dem Absenden an uns. Sie können die Seite schließen und später weitermachen.
- Vier Pflichtangaben, sonst keineWas Sie nicht wissen oder gerade nicht zur Hand haben, lassen Sie offen. Absenden lässt sich der Bogen trotzdem.
- Rückfragen beantwortet ein MenschUnter +49 69 97391424, montags bis freitags von 10 bis 13 und von 15 bis 18 Uhr.
Was dieser
Bogen ist
Ein Aufnahmebogen, kein amtliches Formular
Ein amtliches Formular zum Selbstausfüllen gibt es für die Scheidung nicht. Der Antrag ist ein anwaltlicher Schriftsatz, dessen Inhalt § 133 FamFG vorgibt; was viele „Scheidungsformular“ nennen, ist unser Aufnahmebogen. Er nimmt das vorweg, was wir sonst im Erstgespräch mit Ihnen durchgehen.
Mit dem Absenden ist noch kein Mandat erteilt und kein Antrag gestellt. Wir sichten Ihre Angaben, melden uns mit einer ersten Einschätzung und schicken Ihnen die Vollmacht. Erst danach beginnt das Verfahren.
Kontakt
Lieber erst sprechen?
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob eine Scheidung für Sie in Frage kommt, ist ein Gespräch der bessere Anfang.