Karcher RechtsanwälteFamilienrecht · Frankfurt

Scheidungs­formular

Rund neunzig Felder, etwa eine halbe Stunde. Das Gericht verlangt diese Angaben für den Scheidungsantrag. Aus Ihren Angaben entsteht der Antrag. Lassen Sie leer, was Sie nicht wissen; Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie sie senden.

1. Die Scheidung
Ist diese Scheidung einvernehmlich?Bestimmt, ob eine Vertretung genügt, und damit die Kosten.
2. Ihre Angaben
Alle, auch die, die Sie nie benutzen.
Nur wenn er vom heutigen Namen abweicht.
Bei mehreren bitte alle nennen. Sie entscheidet mit, welches Recht gilt.
Eine Nummer, unter der wir Sie erreichen, ohne dass es für Sie unangenehm wird.
In Euro. Schätzen ist in Ordnung. Die Zahl bestimmt den Gegenstandswert und damit die Kosten.
3. Die andere Seite
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Ist die Anschrift bekannt?Wenn nicht, muss das Gericht öffentlich zustellen. Das dauert länger, ist aber möglich.
Wenn Sie es nicht wissen, schätzen Sie oder lassen Sie das Feld leer.
Name und Kanzlei, wenn Sie schon Post bekommen haben.
4. Die Heirat
Bei einer Heirat im Ausland: Land und Behörde.
Steht oben auf der Urkunde. Nicht schlimm, wenn Sie sie nicht finden.
Gibt es einen Ehevertrag?Ein notarieller Vertrag vor oder während der Ehe.
Nur wenn es einen gibt. Ein Satz genügt, die Urkunde sehen wir uns im Termin an.
War es die erste Ehe?
5. Die Trennung
Wenn Sie das genaue Datum nicht wissen, nehmen Sie den Monatsanfang.
Wie leben Sie jetzt?
Gab es einen Versöhnungsversuch?Ein kurzer Versuch unterbricht das Trennungsjahr nicht. Sagen Sie es trotzdem.
Nur wenn es einen Versuch gab.
Freiwillig. Schreiben Sie nur, was Sie schreiben möchten.
6. Ihre Kinder
Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder?Wenn ja, fragen wir zu jedem Kind fünf Dinge.
Erstes Kind
Anschrift und bei wem. Das Gesetz nennt das den gewöhnlichen Aufenthalt.
Zum Beispiel: jedes zweite Wochenende und die halben Ferien. Auch „gar nicht“ ist eine Antwort.
Zweites Kind
Anschrift und bei wem. Das Gesetz nennt das den gewöhnlichen Aufenthalt.
Zum Beispiel: jedes zweite Wochenende und die halben Ferien. Auch „gar nicht“ ist eine Antwort.
Drittes Kind
Anschrift und bei wem. Das Gesetz nennt das den gewöhnlichen Aufenthalt.
Zum Beispiel: jedes zweite Wochenende und die halben Ferien. Auch „gar nicht“ ist eine Antwort.
Alle Kinder zusammen
Haben Sie schon etwas geregelt?Kreuzen Sie an, was Sie beide besprochen und eingehalten haben. Schriftlich muss es nicht sein.
War das Jugendamt beteiligt?
Nur wenn es Kontakt gab.
7. Unterhalt
Wird derzeit Unterhalt gezahlt?
In Euro, für alle Kinder zusammen.
In Euro, für den Ehepartner.
Gibt es einen Titel dafür?Eine Jugendamtsurkunde, ein Gerichtsbeschluss oder ein Vergleich.
Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss. Das ist wichtig, weil die Behörde eigene Ansprüche haben kann.
Kita, Nachhilfe, Therapie, Krankheit, Sport. Auch die Beträge, wenn Sie sie kennen.
8. Wohnung, Geld, Schulden
Die Ehewohnung ist
Auch wenn Sie sich darüber streiten, schreiben Sie Ihren Wunsch.
Wo sie liegt, wem sie gehört, welchen Wert sie hat, welche Restschuld offen ist.
Konten, Depots, Auto, Bargeld, in Euro.
Geschätzt, in Euro.
Und was Sie während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen haben. Beides zählt nicht zum Zugewinn.
Wer hat unterschrieben, und welche Summe steht noch offen?
Möbel, Auto, Haustiere. Nur die Stücke, um die es wirklich geht.
9. Rente
Steht auf jedem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Anrechte haben Sie?Kreuzen Sie alles an, was auf Sie zutrifft.
Pro Zeile eine, für beide Seiten. Danach fragt das Gericht.
Bezieht eine Seite schon Rente?
10. Gericht und Ämter
Läuft ein anderes Familienverfahren?
Auch Verfahren beim Jugendamt oder bei der Unterhaltsvorschusskasse.
Gibt es Gewaltschutz oder eine Anzeige?Eine Wegweisung durch die Polizei, ein Kontaktverbot, eine Strafanzeige.
Brauchen Sie Verfahrenskostenhilfe?
Weitere Kinder, Besonderheiten, offene Fragen. Auch das, was oben nicht gepasst hat.
11. Ihre Papiere
Welche Unterlagen haben Sie schon?Diese Unterlagen brauchen wir im Lauf der Scheidung. Suchen Sie sie schon heraus, schicken Sie uns jetzt aber noch nichts. Was fehlt, bringen Sie später nach.
12. Ihr Termin

Gleich eine Zeit aussuchen

Wenn Sie mögen, nehmen Sie sich hier eine Zeit für das Erstgespräch. Haben Sie schon einen Termin, lassen Sie den Abschnitt leer. Passt keine der Zeiten, kreuzen Sie das darunter an. Wir melden uns ohnehin.

Wann passt es Ihnen?Ein Tag, dazu eine oder zwei Zeiten. Das ist noch keine Buchung; wir bestätigen den Termin, wenn wir uns melden.

Zurzeit sind keine Zeiten hinterlegt. Wir melden uns zur Abstimmung, sobald das Formular bei uns ist.

Noch keine Zeit gewählt.

Wie möchten Sie sprechen?Zoom ist ein kostenloses Programm für Videogespräche am Computer, Tablet oder Handy. Es läuft im Browser, ein Konto brauchen Sie nicht. Den Link schicken wir Ihnen mit der Terminbestätigung.

Das Formular ist noch nicht gesendet

Damit ist noch kein Mandat erteilt. Wir sehen das Formular vor dem Termin durch und fragen nach, wo etwas fehlt.

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