Versorgungs-
ausgleich
Versorgungsausgleich:wie die Rentenanrechte geteilt werden
Rechtsanwältin Mieke Karcher · Stand Juli 2026
Wer während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat, sei es für die Kinder, für einen Umzug oder für die Laufbahn des anderen, merkt das oft erst spät und an einer unerwarteten Stelle: auf dem Rentenbescheid. Genau dort setzt der Versorgungsausgleich an.
Was beide Ehegatten während der Ehe an Rentenanrechten aufgebaut haben, wird bei der Scheidung zwischen ihnen geteilt, hälftig und in aller Regel automatisch (§ 1 VersAusglG). Beantragen müssen Sie dafür nichts: Das Familiengericht führt den Ausgleich im Scheidungsverbund von sich aus durch. Der Begriff klingt sperrig, der Gedanke dahinter ist einfach: Was in der Ehe an Vorsorge entstanden ist, gilt als gemeinsame Leistung.
Warum
überhaupt
Warum überhaupt geteilt wird
Oft baut ein Partner deutlich mehr Altersvorsorge auf als der andere: weil er mehr verdient, oder weil der andere die Kinder betreut und dafür beruflich zurücksteckt. Ohne Ausgleich stünde am Ende einer mit einer vollen Rente da und der andere mit einer Lücke, die sich im Alter nicht mehr schließen lässt. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass beide dieselbe Absicherung mitnehmen, unabhängig davon, wer in der Ehe wie viel verdient hat.
Was
ausgeglichen wird
Jedes Anrecht aus der Ehezeit
Ausgeglichen wird jedes Anrecht auf Alters- oder Invaliditätsversorgung, das in der Ehezeit entstanden ist (§ 2 VersAusglG): die gesetzliche Rente ebenso wie die Beamten- und die berufsständische Versorgung, die betriebliche Altersvorsorge und private Renten wie Riester oder Rürup.
Maßgeblich ist allein die Ehezeit, und die ist genau umrissen. Sie beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Was davor oder danach aufgebaut wurde, bleibt außen vor.
Die interne
Teilung
Aus einem Rentenkonto werden zwei
Geteilt wird jedes Anrecht einzeln, im Regelfall intern (§ 10 VersAusglG). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte bekommt dabei ein eigenes Anrecht im selben Versorgungssystem: Aus einem Rentenkonto werden zwei. Zwischen den Eheleuten fließt kein Geld, und jeder verfügt danach unabhängig vom anderen über seinen eigenen Anteil beim selben Träger.
Niemand zahlt dem anderen etwas aus, und niemand verliert Zugriff auf ein gemeinsames Konto. Es entsteht ein zweites.
Warum es
länger dauert
Der häufigste Grund für einen verschobenen Termin
Weil der Ausgleich von Amts wegen läuft, holt das Gericht bei allen beteiligten Versorgungsträgern Auskünfte ein. Deren Rückfragen sind der häufigste Grund, warum sich ein Scheidungstermin verschiebt.
An dieser Stelle haben Sie tatsächlich Einfluss auf das Tempo: Je zügiger und vollständiger die Fragebögen der Versorgungsträger zurückgehen, desto weniger Rückfragen entstehen. Jede offene Rückfrage kostet Wochen. Welche Anrechte in den Fragebogen gehören und welche regelmäßig vergessen werden, zeigt Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen.
Die
Ausnahmen
Wann der Ausgleich entfällt, und ob er sich ausschließen lässt
Bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn ausdrücklich beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG); sonst unterbleibt er. Und sind einzelne Anrechte oder die Wertunterschiede nur geringfügig, kann das Gericht den Ausgleich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unterlassen (§ 18 VersAusglG). Das erspart allen Beteiligten den Aufwand für Kleinstbeträge.
Ausschließen lässt sich der Versorgungsausgleich ebenfalls, und zwar durch eine notarielle Vereinbarung im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (§§ 6–8 VersAusglG): Beide Eheleute können ihn ganz ausschließen oder abweichend regeln.
Folgenlos ist das allerdings nicht: Ein Verzicht trifft unmittelbar Ihre Absicherung im Alter, und deshalb prüft das Familiengericht solche Vereinbarungen auf Wirksamkeit und Fairness. Weil sich die Folgen oft erst Jahrzehnte später zeigen, lohnt sich die Beratung, bevor unterschrieben wird, nicht erst danach.
Alle vier Ausnahmen, kurze Ehe, Geringfügigkeit, grobe Unbilligkeit und Vereinbarung, ordnet Wann der Versorgungsausgleich entfällt.
Selbst
überschlagen
Die Rententeilung selbst überschlagen
Was passiert bei der Scheidung mit den Rentenanrechten? Unser Versorgungsausgleich-Rechner halbiert jedes in der Ehezeit aufgebaute Anrecht einzeln, so wie es die interne Teilung vorsieht (§ 10 VersAusglG), und zeigt, was auf das eigene Konto des anderen übergeht, mit Umrechnung in Entgeltpunkte und einem Hinweis, wenn ein Anrecht die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet (§ 18 VersAusglG).
Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser: Es wird nichts übertragen.
Anrechte aus der Ehezeit
Was übertragen wird
Tragen Sie mindestens ein Anrecht mit Wert ein.
Vereinfachte Veranschaulichung. Jedes Anrecht wird einzeln in seinem eigenen System geteilt (interne Teilung, § 10 VersAusglG): kein Geld fließt zwischen den Eheleuten, und unterschiedliche Anrechte werden nicht verrechnet. Entgeltpunkte rechnet der Rechner mit dem aktuellen Rentenwert (42,52 €, Stand 1. Juli 2026) in €/Monat um; Kapitalwerte (Betriebsrente, Riester/Rürup) bleiben als Kapital stehen, weil ihre Verrentung den Faktor des Trägers braucht. Den Geringfügigkeits-Hinweis nach § 18 VersAusglG bemisst er an der Bezugsgröße 2026 (39,55 € als Rentenbetrag bzw. 4.746 € als Kapitalwert). Maßgeblich bleiben allein die Auskünfte der Versorgungsträger: lassen Sie genau rechnen.
Die Berechnung ist kostenlos, läuft vollständig in Ihrem Browser und ergibt eine erste Orientierung, keine Berechnung für den Einzelfall.
Womit wir
Sie unterstützen
Von Amts wegen heißt nicht von allein richtig
Dass das Gericht den Ausgleich von Amts wegen durchführt, heißt nicht, dass er ohne Zutun richtig wird. Die Rechnung ist nur so gut wie die Auskünfte, auf denen sie beruht. Und in der Praxis geraten Anrechte in Vergessenheit: eine alte Betriebsrente, eine Direktversicherung aus einer früheren Anstellung, eine Anwartschaft aus wenigen Berufsjahren im Ausland.
Konkret
heißt das
Was wir für Sie übernehmen
Wir klären zuerst, welche Anrechte überhaupt zählen und was der Ausgleich konkret für Ihre Absicherung im Alter bedeutet. Wir sichten die Auskünfte der Versorgungsträger und rechnen die Teilung nach; die Fragebögen füllen wir mit Ihnen zügig und vollständig aus, weil jede Rückfrage das Verfahren verlängert.
Ob bei kurzer Ehe oder geringfügigen Anrechten ein Ausgleich entfällt, prüfen wir ebenso wie eine gewünschte Vereinbarung, und zwar vor der Unterschrift. Ob ein Verzicht auf Rentenanrechte die Übernahme eines Hauses tatsächlich aufwiegt, ist nämlich keine Verhandlungs-, sondern eine Rechenfrage.
Termine finden in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video statt, auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Bringen Sie mit, was Sie an Rentenauskünften zur Hand haben; auf eine schriftliche Anfrage antworten wir meist innerhalb eines Werktags.
Wie das Verfahren
abläuft
Vom Ehezeit-Fenster bis zum zweiten Konto
Zuerst steht das Ehezeit-Fenster fest: vom Monat der Heirat bis zum Monatsende vor Zustellung des Antrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Innerhalb dieses Fensters werden alle Anrechte bei allen Trägern zusammengetragen, wofür die Versorgungsträger ihre Fragebögen verschicken, der Schritt, bei dem Sie das Tempo mitbestimmen.
Danach holt das Gericht die Auskünfte ein und berechnet den Ausgleich, ohne dass jemand etwas beantragen müsste. Mit dem Beschluss erhält schließlich jeder sein eigenes Anrecht: Aus einem Konto werden zwei.
So läuft es im Regelfall; im Einzelfall kann es davon abweichen (Stand 2026).
Häufige
Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Was ist mit dem, was ich vor der Ehe aufgebaut habe?
Das bleibt außen vor. Geteilt wird ausschließlich, was innerhalb der Ehezeit entstanden ist (§ 3 Abs. 1 VersAusglG); Anrechte aus der Zeit davor und aus der Zeit nach Zustellung des Scheidungsantrags gehören weiterhin allein Ihnen.
Ich habe wegen der Kinder kaum eigene Anrechte. Was bedeutet das für mich?
Für diesen Fall ist der Versorgungsausgleich gedacht. Von den Anrechten, die Ihr Ehepartner in der Ehezeit aufgebaut hat, geht die Hälfte auf ein eigenes Konto auf Ihren Namen über (§ 1 VersAusglG); Sie sind dafür nicht auf Zahlungen des anderen angewiesen, sondern haben ein eigenes Anrecht beim Versorgungsträger.
Können wir den Versorgungsausgleich beschleunigen?
Zum Teil. Der zeitkritische Schritt sind die Auskünfte der Versorgungsträger, und die hängen daran, wie schnell und wie vollständig die Fragebögen zurückgehen. Alles Weitere liegt beim Gericht und bei den Trägern.
Wie es
weitergeht
Die zweite Rechnung und was sonst noch zählt
Vermögen & Zugewinnausgleich
Wie sich der Versorgungsausgleich vom Vermögen abgrenzt und warum derselbe Euro nicht zweimal geteilt wird.
AnsehenFragebogenDen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen
Welche Anrechte hineingehören und welche regelmäßig vergessen werden.
LesenAusnahmenWann der Versorgungsausgleich entfällt
Kurze Ehe, Geringfügigkeit, grobe Unbilligkeit und Vereinbarung.
LesenDauerWie lange dauert eine Scheidung?
Weil der Ausgleich häufig der Grund ist, warum sich ein Scheidungstermin verschiebt.
LesenVereinbarungScheidungsfolgenvereinbarung
Wohin es gehört, wenn der Ausgleich ganz oder teilweise abbedungen werden soll.
AnsehenQuellen
Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz.
Kontakt
Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir antworten persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags.