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Versorgungs­ausgleich

Was Sie beide in der Ehe an Rentenanrechten aufgebaut haben, teilt das Gericht bei der Scheidung hälftig, und zwar von selbst. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

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Der Grundgedanke

Warum überhaupt geteilt wird

Wer während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat, für die Kinder, für einen Umzug, für die Laufbahn des anderen, merkt das oft erst spät und an einer unerwarteten Stelle: auf dem Rentenbescheid. Genau dort setzt der Versorgungsausgleich an.

Meist baut eine Seite deutlich mehr Altersvorsorge auf als die andere, weil sie mehr verdient oder weil die andere die Kinder betreut. Ohne Ausgleich stünde am Ende die eine Seite mit einer vollen Rente da und die andere mit einer Lücke, die sich im Alter nicht mehr schließen lässt. Was in der Ehe an Vorsorge entstanden ist, gilt deshalb als gemeinsame Leistung (§ 1 VersAusglG).

Die Anrechte

Was ausgeglichen wird

Ausgeglichen wird jedes Anrecht auf Alters- oder Invaliditätsversorgung, das in der Ehezeit entstanden ist (§ 2 VersAusglG). Die gesetzliche Rente gehört dazu, ebenso die Beamten- und die berufsständische Versorgung, die betriebliche Altersvorsorge und private Renten wie Riester oder Rürup.

Maßgeblich ist allein die Ehezeit, und die ist genau umrissen. Sie beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Was davor oder danach aufgebaut wurde, bleibt außen vor.

Die Teilung

Wie geteilt wird

Geteilt wird jedes Anrecht einzeln und im Regelfall intern (§ 10 VersAusglG). Die ausgleichsberechtigte Seite bekommt dabei ein eigenes Anrecht im selben Versorgungssystem: Aus einem Rentenkonto werden zwei. Danach verfügt jede Seite unabhängig von der anderen über ihren Anteil beim selben Träger.

Zwischen Ihnen fließt kein Geld

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Niemand zahlt der anderen Seite etwas aus, und niemand verliert Zugriff auf ein gemeinsames Konto. Es entsteht ein zweites.

Die Dauer

Warum das Verfahren dadurch länger dauert

Weil der Ausgleich von Amts wegen läuft, holt das Gericht bei allen beteiligten Versorgungsträgern Auskünfte ein. Deren Rückfragen sind der häufigste Grund, warum sich ein Scheidungstermin verschiebt.

Hier haben Sie tatsächlich Einfluss auf das Tempo. Je zügiger und vollständiger die Fragebögen der Versorgungsträger zurückgehen, desto weniger Rückfragen entstehen, und jede offene Rückfrage kostet Wochen.

Wo dieser Schritt im Ablauf steht

Die Ausnahmen

Wann der Ausgleich entfällt

Bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn eine Seite ihn ausdrücklich beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Sonst unterbleibt er. Sind einzelne Anrechte oder die Wertunterschiede nur geringfügig, kann das Gericht den Ausgleich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unterlassen (§ 18 VersAusglG); das erspart allen den Aufwand für Kleinstbeträge.

Ausschließen lässt er sich ebenfalls, durch eine notarielle Vereinbarung im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (§§ 6 bis 8 VersAusglG). Sie können ihn ganz ausschließen oder abweichend regeln.

Ein Verzicht trifft Ihre Rente, nicht Ihr Konto

Deshalb prüft das Familiengericht solche Vereinbarungen auf Wirksamkeit und Fairness. Weil sich die Folgen erst Jahrzehnte später zeigen, lohnt die Beratung vor der Unterschrift und nicht danach.

Was in eine Scheidungsfolgenvereinbarung gehört

Was wir tun

Womit wir Sie unterstützen

Dass das Gericht den Ausgleich von Amts wegen durchführt, heißt nicht, dass er ohne Zutun richtig wird. Die Rechnung ist nur so gut wie die Auskünfte, auf denen sie beruht. In der Praxis geraten Anrechte in Vergessenheit: eine alte Betriebsrente, eine Direktversicherung aus einer früheren Anstellung, eine Anwartschaft aus wenigen Berufsjahren im Ausland.

Wir klären deshalb zuerst, welche Anrechte überhaupt zählen und was der Ausgleich für Ihre Absicherung im Alter bedeutet. Wir sichten die Auskünfte der Versorgungsträger und rechnen die Teilung nach; die Fragebögen füllen wir mit Ihnen zügig und vollständig aus. Ob bei kurzer Ehe oder geringfügigen Anrechten ein Ausgleich entfällt, prüfen wir ebenso wie eine gewünschte Vereinbarung, und zwar vor der Unterschrift.

Soll der Ausgleich im Zusammenhang mit einer Immobilie oder mit Betriebsvermögen abbedungen werden, übernimmt Rechtsanwalt Dietrich Karcher diesen Teil. Ob ein Verzicht auf Rentenanrechte die Übernahme eines Hauses aufwiegt, ist keine Verhandlungsfrage, sondern eine Rechenfrage.

Rechtsstand Juli 2026. Die Paragrafen stammen aus dem Versorgungsausgleichsgesetz.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Das Formular fragt ab, was das Gericht verlangt, auch zum Versorgungsausgleich. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
  • Lücken klären wir im Termin

Selbst rechnen

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Der erste Schritt

Ein Termin ist keine Entscheidung

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, und Sie erfahren, welche Anrechte bei Ihnen zählen und was der Ausgleich für Sie bedeutet. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

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