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Erstgespräch Fragen Sie Ihren Termin an
Drei Angaben auf einer Seite, und der Termin steht. Ein Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts; viele kommen zu uns, um überhaupt erst zu sortieren, ob und wie es weitergeht.
Bevor Sie
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Was Sie vor dem Termin wissen wollen
Was in den 60 Minuten passiert
Sie schildern Ihre Lage, wir hören zu und ordnen ein. Am Ende wissen Sie, wo Ihr Fall rechtlich steht, mit welcher Größenordnung an Kosten Sie rechnen müssen und was der nächste Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan heraus, nicht mit einem Vertrag.
Ein Termin ist keine Entscheidung
Viele zögern, weil ein Anwaltstermin sich anfühlt wie der Punkt, ab dem die Scheidung läuft. Das ist er nicht. Ob und wann etwas eingereicht wird, entscheiden allein Sie, und zwar nach dem Gespräch.
Was Sie mitbringen
Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben, etwa Heiratsurkunde oder Stammbuch, die letzten Gehaltsabrechnungen beider Seiten und Post vom Gericht. Nichts davon ist Voraussetzung, und fehlende Unterlagen halten den Termin nicht auf.
Wenn wir nicht die Richtigen sind
Manchmal ist die ehrliche Auskunft, dass Sie uns gar nicht brauchen. Sind Sie sich einig, ist kein Vermögen im Spiel und wohnt niemand im Ausland, dann brauchen Sie eine Anwältin für den Antrag und nicht für eine Auseinandersetzung. Das sagen wir Ihnen im Termin, statt daraus ein größeres Mandat zu machen.
Kontakt
Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun
Passt Ihnen keiner der Wege oben, erreichen Sie uns weiterhin telefonisch oder in der Kanzlei.