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Erstgespräch Fragen Sie Ihren Termin an

Drei Angaben auf einer Seite, und der Termin steht. Ein Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts; viele kommen zu uns, um überhaupt erst zu sortieren, ob und wie es weitergeht.

Worum geht es

Damit vor dem Gespräch feststeht, wer den Fall übernimmt.

Worum geht es

Wann und wo

Wählbar sind nur Tage und Zeiten, an denen wirklich etwas frei ist. Wo das Gespräch stattfindet, wählen Sie darunter.

Ihre Daten

Alle Angaben brauchen wir für die Akte, deshalb sind sie Pflicht.

Ihr Wohnort entscheidet, welches Familiengericht zuständig ist.

Ein paar Sätze genügen. Die Einzelheiten gehen wir im Termin durch.

Abgerechnet wird nach der gesetzlichen Gebührentabelle und nicht nach Stundensatz. Was das Gespräch kostet, hängt am Gegenstandswert, und den klären wir zu Beginn.

Was Sie uns schreiben, bleibt unter uns. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab der ersten Zeile, auch wenn daraus kein Mandat wird.

Eine halbe Stunde weniger im ErstgesprächSteht die Scheidung für Sie fest, füllen Sie den Aufnahmebogen schon vor dem Termin aus. Er deckt ab, was § 133 FamFG für den Scheidungsantrag verlangt, und spart im Gespräch gut eine halbe Stunde. Ohne ihn geht es auch.Zum Aufnahmebogen
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Ort

Bevor Sie
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Was Sie vor dem Termin wissen wollen

Was in den 60 Minuten passiert

Sie schildern Ihre Lage, wir hören zu und ordnen ein. Am Ende wissen Sie, wo Ihr Fall rechtlich steht, mit welcher Größenordnung an Kosten Sie rechnen müssen und was der nächste Schritt ist. Sie gehen mit einem Plan heraus, nicht mit einem Vertrag.

Ein Termin ist keine Entscheidung

Viele zögern, weil ein Anwaltstermin sich anfühlt wie der Punkt, ab dem die Scheidung läuft. Das ist er nicht. Ob und wann etwas eingereicht wird, entscheiden allein Sie, und zwar nach dem Gespräch.

Was Sie mitbringen

Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben, etwa Heiratsurkunde oder Stammbuch, die letzten Gehaltsabrechnungen beider Seiten und Post vom Gericht. Nichts davon ist Voraussetzung, und fehlende Unterlagen halten den Termin nicht auf.

Wenn wir nicht die Richtigen sind

Manchmal ist die ehrliche Auskunft, dass Sie uns gar nicht brauchen. Sind Sie sich einig, ist kein Vermögen im Spiel und wohnt niemand im Ausland, dann brauchen Sie eine Anwältin für den Antrag und nicht für eine Auseinandersetzung. Das sagen wir Ihnen im Termin, statt daraus ein größeres Mandat zu machen.

Kontakt

Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun