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Kosten

Was kosteteine Scheidung?

Über die Höhe entscheidet kein Stundenzettel, sondern eine einzige Rechengröße: der Verfahrenswert. Er wird vom Familiengericht festgesetzt und ergibt sich vor allem aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen. Gerichts- und Anwaltskosten lesen sich anschließend aus festen Tabellen ab.

gemeinsames Monatsnetto als Ausgangswert, § 43 FamGKG
2getrennte Kostenarten: Gericht nach FamGKG, Anwalt nach RVG
1Anwalt genügt bei Einigkeit oft; die zweite Vertretung verdoppelt den Anwaltsanteil

Der
Rechner

Ihre persönliche Schätzung

Eine erste Größenordnung aus Ihren Eingaben: Verfahrenswert, Gerichts- und Anwaltskosten nach den amtlichen Gebührentabellen. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.

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Monatliches Nettoeinkommen (nach Steuern/Abzügen). Beide Einkommen zusammen × 3 ergeben den Grundwert der Scheidungssache.
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Monatliches Nettoeinkommen (nach Steuern/Abzügen). Beide Einkommen zusammen × 3 ergeben den Grundwert der Scheidungssache.
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Einvernehmlich: nur die antragstellende Seite braucht eine Vertretung, die andere stimmt zu. Streitig: jede Seite hat einen eigenen Anwalt. Beeinflusst nur die Anwaltszahl, nicht den Verfahrenswert.
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Wählt automatisch das zuständige OLG vor. In NRW können Sie unten zwischen Hamm und Köln/Düsseldorf wechseln.
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Bestimmt die (gerichtsabhängigen) Annahmen zu Kinder-Abzug und Vermögen. Es handelt sich um Ermessenswerte einzelner Senate.
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Unterhaltsberechtigte Kinder mindern das zugrunde gelegte Monatsnetto pauschal (Betrag je nach OLG).
Optional. Mindert den Verfahrenswert (OLG-abhängig).
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Rentenanrechte im Versorgungsausgleich (z. B. gesetzliche Rente, Betriebsrente). Je Anrecht +10 % des reinen Werts, insgesamt mind. 1.000 €. Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt; andernfalls tragen Sie hier 0 ein.
Optional. Pro Anrecht erhöht sich der Wert.

Hinweis: Ohne Angabe eines Nettoeinkommens wird der gesetzliche Mindest-Verfahrenswert angesetzt. Die angezeigten Beträge entsprechen damit dem Mindesthonorar für eine Scheidung.

Unser Honorar Person A/B724,41 €
  • Verfahrenswert3.000,00 €
  • Gerichtskosten (2,0-Gebühr)251,00 €
  • Anwaltskosten (1 Anwalt, inkl. USt)724,41 €
  • Voraussichtliche Gesamtkosten (Scheidung)975,41 €
  • Hinweis: Gerichtskosten i. d. R. hälftig (§ 150 FamFG)

Annahmen: OLG Frankfurt (Hessen). Die OLG-Werte (Kinder, Vermögen) sind Ermessensentscheidungen einzelner Senate (§ 43 FamGKG) und können im Einzelfall abweichen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Stand: 01.06.2025 (KostBRÄG 2025).

Amtliche Quellen: FamGKG Anlage 2 · RVG Anlage 2 · KV FamGKG (Nr. 1110) · VV RVG

Unverbindliche Schätzung ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Werte hängen vom Rechtsstand ab; Vermögenszuschlag und die Minderung wegen Kindern sind gerichtsabhängig. Der tatsächliche Verfahrenswert wird allein vom Familiengericht festgesetzt. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG. Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Bei geringem Einkommen kommt ggf. Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG) in Betracht.

Kostenlos und unverbindlich

Schätzung und erste Einschätzung kosten Sie nichts.

Keine Datenübertragung

Die Berechnung läuft allein in Ihrem Browser.

Amtliche Tabellen

Werte nach RVG und FamGKG, bundesweit gültig.

Grundlage

Wie der Verfahrenswert entsteht

Ausgangspunkt ist das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute, § 43 FamGKG. Verhandelbar ist dieser Wert nicht.

Beispielrechnung · beide Eheleute je 3.000 € netto

Gemeinsames Nettoeinkommen im Monat6.000 €
Ausgangswert: dreifaches Monatsnetto, § 43 FamGKG18.000 €
Zuschlag je Rentenanrecht im Versorgungsausgleich, § 50 FamGKG+
Streit um Ehewohnung, Hausrat oder Immobilie+
Laufender Unterhalt mit dem Zwölffachen des Monatsbetrags, § 51 FamGKG+
Verfahrenswert, festgesetzt vom GerichtSumme

Maßgeblich für die Rentenanrechte ist die Ehezeit. Gerechnet wird vom Monat der Eheschließung bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags, § 3 Abs. 1 VersAusglG.

Eine Grenze zieht das Gesetz in jedem Fall: Unter den gesetzlichen Mindestwert geht das Gericht nicht, nach oben ist der Wert der Ehesache gedeckelt, § 43 FamGKG.

Was der Verfahrenswert konkret kostet

Beide Kostenarten lesen sich aus festen, bundesweit geltenden Tabellen ab. Die Gerichtsgebühr für die Scheidung beträgt das Zweifache der Wertgebühr aus der FamGKG-Tabelle (Nr. 1110 KV FamGKG); Umsatzsteuer fällt auf Gerichtskosten nicht an.

Die Anwaltsgebühr folgt demselben Prinzip nach der RVG-Tabelle. Üblich sind eine 1,3-Verfahrensgebühr und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3100, 3104 VV RVG), dazu eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Umsatzsteuer (Nr. 7002, 7008 VV RVG). Beauftragt jede Seite eine eigene Vertretung, fallen die Anwaltsgebühren zweimal an.

Wichtig

Den Verfahrenswert setzt allein das Gericht fest. Jede Schätzung, auch unsere, ist Orientierung, keine Zusage.

Wenn das
Geld knapp ist

Verfahrenskostenhilfe

Niemand bleibt aus Kostengründen verheiratet. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt die Staatskasse die Verfahrenskosten, ganz oder gegen zinslose Raten, § 76 FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO. Gestellt wird der Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht.

Voraussetzung

Neben der Bedürftigkeit eine hinreichende Erfolgsaussicht des Verfahrens.

Erstes Gespräch

Für die erste anwaltliche Beratung greift zusätzlich die Beratungshilfe.

Die Prüfung

Ob Verfahrenskostenhilfe für Sie greift, klären wir im Erstgespräch. Beim Antrag bleiben Sie nicht allein.

Sparen

Wie Sie Ihre Kosten senken

Den größten Hebel halten Sie selbst in der Hand: Einigkeit. Jeder Punkt, den Sie vorab klären, etwa Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, fällt als Streitgegenstand weg und drückt den Verfahrenswert.

Oft genügt sogar eine einzige anwaltliche Vertretung. Sind sich beide einig, reicht es, wenn ein Ehepartner den Antrag stellt und der andere zustimmt. Die zweite Anwaltsgebühr entfällt damit nahezu vollständig, denn der Anwaltszwang trifft nur die antragstellende Seite, § 114 Abs. 1 FamFG. Vertreten wird dann allein, wer den Auftrag erteilt; ein Punkt, den gerade die wirtschaftlich schwächere Seite kennen sollte.

Vorsorge beim Notar erspart später den teuren Weg übers Gericht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann Unterhalt, Zugewinn und Hausrat vorab verbindlich regeln. Was außerhalb des Scheidungsverbunds bleibt, erhöht den Verfahrenswert dann nicht, § 137 FamFG.

Nicht jedes Einkommen rechnet sich gleich. Bei Selbstständigen legt das Gericht in der Regel einen Mehrjahresdurchschnitt zugrunde, bei Beamten zählt die Versorgung statt einer gesetzlichen Rente. Berufsständische Versorgungswerke laufen im Versorgungsausgleich gesondert, sehr kleine Anrechte bleiben unter einer Bagatellgrenze außen vor, § 18 VersAusglG.

Häufiger Irrtum

Ist eine Online-Scheidung günstiger? Bei den Gebühren nicht. Die gesetzlichen Sätze nach RVG und FamGKG gelten bundesweit, gleich ob Sie in der Kanzlei am Tisch sitzen oder alles per Video und E-Mail läuft. Gespart werden Wege, Zeit und Nerven, nicht die Gebühr.

Häufige
Fragen

Was uns zu den Kosten gefragt wird

Können wir uns die Kosten teilen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, dessen Gebühren beide Seiten anteilig tragen können. Eine feste Pflicht zur hälftigen Teilung kennt das Gesetz nicht. Die Aufteilung regeln die Eheleute unter sich. Die Gerichtskosten werden bei der einvernehmlichen Scheidung regelmäßig gegeneinander aufgehoben, also geteilt, § 150 FamFG.

Was, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Verfahrenskostenhilfe prüfen lassen, und zwar früh. Bei geringem Einkommen und Vermögen trägt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen zinslose Raten, § 76 FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären wir im Erstgespräch.

Wovon hängen die Kosten am stärksten ab?

Vom Verfahrenswert. Getragen wird er vor allem vom gemeinsamen Nettoeinkommen und von der Zahl der offenen Streitpunkte. Je mehr Sie vorab klären, desto kleiner bleibt die Rechnung.

Was kostet eine Scheidung mit Immobilie in Frankfurt?

Sobald die Aufteilung der Immobilie streitig wird, fließt ihr Verkehrswert in den Verfahrenswert ein und hebt die Gebühren spürbar. Bleibt die Immobilie unstrittig oder regeln Sie sie notariell vorab, bleibt ihr Wert außen vor.

Können wir schon vor der Scheidung etwas regeln?

Ja, je früher desto besser. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine außergerichtliche Einigung nimmt dem späteren Verfahren die teuersten Konflikte. Was vorher steht, muss das Gericht nicht mehr bewerten.

Kontakt

Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun