Kurz gesagt
Die Notargebühr steht im Gesetz und ist bei jedem Notar gleich; sie hängt allein am zusammengerechneten Vermögen beider Seiten. Schulden mindern diesen Wert nur bis zur Hälfte, was jede Überschlagsrechnung nach oben verschiebt.
Auf dieser Seite · 6 Abschnitte
Zwei Posten: Notar und Anwalt
Die Kosten eines Ehevertrags zerfallen in zwei klar getrennte Teile. Der eine ist gesetzlich fixiert, der andere richtet sich nach dem Aufwand.
Der Notar muss den Vertrag beurkunden: Ohne ihn ist ein Ehevertrag unwirksam § 1410 BGB. Seine Gebühr ist nicht verhandelbar: Sie steht im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist für jeden Notar in Deutschland gleich. Ein Preisvergleich bringt hier nichts.
Der Anwalt berät Sie und entwirft den Vertrag so, dass er zu Ihrer Ehe passt und der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhält. Dieses Honorar ist vom Notar getrennt und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit.
Wie der Notar rechnet
Die Notargebühr folgt einer einfachen Logik: Geschäftswert × Gebührensatz.
Der Geschäftswert ist beim Ehevertrag das zusammengerechnete Vermögen beider Ehegatten § 100 GNotKG. Maßgeblich ist also weder das Einkommen noch ein fiktiver Streitwert, sondern das, was tatsächlich an Vermögen im Raum steht.
Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen und verzerrt jede Überschlagsrechnung: Schulden mindern den Geschäftswert nur bis zur Hälfte des Vermögens des jeweiligen Ehegatten. Ein Paar mit einer Immobilie von 800.000 Euro und 600.000 Euro Restdarlehen landet deshalb nicht bei einem Geschäftswert von 200.000 Euro, sondern bei 400.000 Euro. Gerade bei hoch finanzierten Immobilien fällt die Notargebühr also spürbar höher aus, als eine einfache Rechnung „Vermögen minus Schulden“ vermuten lässt.
Auf diesen Wert wird eine 2,0-Gebühr erhoben GNotKG KV 21100, der doppelte Satz der Basis-Gebührentabelle Anlage 2. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer und geringe Auslagen (Porto, Schreibauslagen).
Beispielrechnung
Die folgenden Werte sind illustrativ und nach der aktuellen GNotKG-Tabelle gerundet; die tatsächliche Gebühr hängt an Ihrem konkreten Geschäftswert. Umsatzsteuer und Auslagen sind noch nicht enthalten.
| Geschäftswert (§ 100 GNotKG) | 2,0-Gebühr (netto) |
|---|---|
| 50.000 € | 330 € |
| 100.000 € | 546 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
Deutlich wird: Die Gebühr steigt mit dem Vermögen, aber deutlich langsamer als das Vermögen selbst. Selbst bei einer halben Million Euro Geschäftswert bleibt der Notar im niedrigen vierstelligen Bereich.
Ehevertrag-Formular
Die Angaben für Ihren Vertrag schon jetzt sammeln
Personalien, was bisher gilt und was Sie regeln möchten. Wir sehen es vor dem Gespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Bleibt auf diesem Gerät, bis Sie senden
- Wo Sie unsicher sind, beraten wir im Gespräch
Der Umfang bestimmt den Preis, nicht der Notar
Weil die Gebühr am Geschäftswert hängt, entscheidet allein der Umfang der Regelung über die Kosten, unabhängig von der Wahl zwischen Gütertrennung und modifiziertem Zugewinn. Bei gleichem Vermögen kostet die Beurkundung dasselbe.
Regeln Sie mehrere Gegenstände in einem Vertrag, etwa Güterstand und Versorgungsausgleich, erhöht sich der Geschäftswert und damit die Gebühr. Das ist fast immer günstiger, als dieselben Fragen später im Scheidungsverfahren streitig auszutragen.
Was unsere Beratung kostet
Unser Honorar für Beratung und Entwurf richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls: Eine einfache Gütertrennung ist etwas anderes als ein modifizierter Zugewinn mit Unternehmensbezug und internationaler Komponente. Wir nennen Ihnen die Kosten transparent im Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.
Was in den Vertrag gehört
Die Kosten hängen daran, was geregelt wird; deshalb lohnt vor der Kostenfrage der Blick auf den Inhalt. Welche drei Stellschrauben ein Ehevertrag hat und wo die Gestaltungsfreiheit endet, steht unter Ehevertrag. Geht es vor allem darum, einen Betrieb oder größeres Vermögen zu schützen, behandelt Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen oder modifizieren die entscheidende Frage: Gütertrennung oder modifizierter Zugewinn.
Sind Sie bereits getrennt, tritt an die Stelle des Ehevertrags die Scheidungsfolgenvereinbarung: dieselben Fragen, nur später gestellt.
Sie wollen wissen, was ein Ehevertrag in Ihrer Situation konkret kostet? Nennen Sie uns im vertraulichen Erstgespräch die Eckdaten: Wir schätzen Notargebühr und Honorar für Sie ab, ohne Verpflichtung.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Was kostet das in Ihrem Fall?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Beauftragen müssen Sie danach nichts.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Notargebühr
- Geschäftswert

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
