Karcher RechtsanwälteFamilienrecht · Frankfurt

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen, mit der Antwort, die wir dort auch geben. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an.

Auf dieser Seite · 5 Abschnitte

Vor dem Termin

Erstgespräch

Verpflichte ich mich mit einem Termin zu etwas?

Nein. Im Erstgespräch beauftragen Sie nichts. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es beide schriftlich bestätigen.

Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welche Fristen laufen und was zuerst geregelt werden muss. Danach gehen Sie nach Hause und überlegen.

Was kostet das Erstgespräch?

Höchstens 226,10 Euro, also 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG. Übernehmen wir danach Ihr Mandat, entfällt der Betrag.

Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, gibt es Beratungshilfe für das Gespräch und Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren. Sagen Sie es bei der Anfrage, dann prüfen wir es gleich mit.

Was soll ich mitbringen?

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, die letzten drei Gehaltsabrechnungen beider Seiten, Renteninformationen, einen Ehevertrag, wenn es einen gibt.

Kommen Sie auch mit Lücken. Vollständigkeit ist kein Zugangskriterium, und das Scheidungsformular füllen wir gemeinsam fertig aus.

Zum Scheidungsformular

Geht das Gespräch auch per Zoom?

Ja, 60 Minuten wie in der Kanzlei. Sie brauchen nur einen Raum, in dem Sie ungestört sprechen können.

Mit wem spreche ich?

Mit Rechtsanwältin Mieke Karcher oder mit Rechtsanwalt Dietrich Karcher, dem Kanzleiinhaber. Mieke Karcher führt Scheidung, Unterhalt und die Fragen zu den Kindern, Dietrich Karcher Vermögen und Immobilie.

Wer Sie berät

Zum Verfahren

Scheidung und Gericht

Muss das Trennungsjahr wirklich um sein?

In der Regel ja, bevor der Antrag Aussicht hat. Getrennt heißt, dass es keine gemeinsame Haushaltsführung mehr gibt. In derselben Wohnung ist das möglich.

Zum Anwalt können Sie schon vorher. Im ersten Jahr entstehen die Ansprüche, die sich später nicht nachholen lassen.

Wann das Trennungsjahr beginnt

Brauchen wir zwei Anwälte?

Für den Antrag braucht mindestens eine Seite einen Anwalt. Stimmt die andere Seite nur zu, kann sie ohne auskommen. Das ist der günstigste Weg.

Beide Seiten dürfen wir nicht vertreten, auch nicht bei völliger Einigkeit. Das verbietet das Berufsrecht.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Vom Antrag bis zum Beschluss meist mehrere Monate. Am längsten dauert der Versorgungsausgleich, weil das Gericht jede Rentenstelle anschreiben und auf Antwort warten muss.

Beschleunigen können Sie nur eines, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Ja, zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute kommen, auch wenn nur eine Seite einen Anwalt hat. Der Termin ist meist kurz. Der Richter fragt nach dem Trennungsjahr und ob Sie die Scheidung wollen.

Ich wohne im Frankfurter Umland. Vor welches Gericht komme ich?

Nicht automatisch nach Frankfurt. Zuständig ist das Gericht, das sich aus der Rangfolge des § 122 FamFG ergibt, je nach Fall am Wohnort der Kinder, am letzten gemeinsamen Aufenthalt oder am Aufenthalt der Gegenseite. Für Offenbach, Bad Homburg, Hanau oder Königstein sind die dortigen Amtsgerichte zuständig.

Vor jedem dieser Gerichte vertreten wir Sie, im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Was ist, wenn die andere Seite nicht mitmacht?

Eine Scheidung lässt sich nicht dauerhaft verhindern. Ohne Zustimmung wird sie schwieriger und dauert länger; nach drei Jahren Trennung gilt das Scheitern auch ohne Zustimmung als erwiesen.

Ist die Anschrift unbekannt, kann das Gericht öffentlich zustellen. Das kostet Monate, geht aber.

Müssen unsere Kinder vor Gericht?

Bei der Scheidung selbst nicht. Erst wenn über Sorge oder Umgang gestritten wird, hört das Gericht die Kinder je nach Alter selbst an und bestellt oft einen Verfahrensbeistand.

Das ist einer der Gründe, aus denen wir zuerst eine Vereinbarung versuchen.

Geld und Kosten

Unterhalt und Gebühren

Warum nennen Sie keinen Festpreis?

Weil es keinen gibt. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten im Familienrecht richten sich nach dem Gegenstandswert, und der ergibt sich aus Einkommen, Vermögen und den Rentenanrechten.

Abgerechnet wird nach FamGKG und RVG, einen Stundensatz gibt es nicht. Sobald wir Ihre Zahlen kennen, nennen wir Ihnen den Rahmen.

Zum Kostenrechner

Was, wenn ich die Kosten nicht zahlen kann?

Dann kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Der Staat streckt die Kosten vor oder erlässt sie. Das ist ein Anspruch, kein Almosen.

Sie brauchen Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und Nachweise über Schulden. Bringen Sie mit, was Sie haben.

Ab wann bekomme ich Unterhalt?

Trennungsunterhalt gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ihn verlangt haben. Wer wartet, verliert Monate.

Wenn Geld zum Leben fehlt, ist das der Punkt, an dem Eile sich wirklich lohnt.

Wird mein Vermögen geteilt?

Ohne Ehevertrag wird der Zugewinn verglichen, also was jede Seite bei der Heirat hatte und was heute da ist. Wer mehr dazugewonnen hat, zahlt die Hälfte des Unterschieds aus.

Erbschaften und Schenkungen bleiben außen vor. Der Zugewinnausgleich läuft nicht automatisch, er muss geltend gemacht werden.

Zur Kanzlei

Zusammenarbeit

Machen Sie auch andere Rechtsgebiete?

Nein, nur Familienrecht. Geht es im Kern um Strafrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht, sagen wir das und nennen Ihnen, wen Sie stattdessen fragen können.

Kann ich Unterlagen per E-Mail schicken?

Können Sie, aber unverschlüsselte E-Mail ist wie eine Postkarte. Schreiben Sie nur, was auch ein Dritter lesen dürfte, alles Weitere besprechen wir am Telefon oder in der Kanzlei.

Läuft eine Frist in Tagen, rufen Sie an statt zu schreiben. Eine E-Mail kann liegen bleiben, ein Anruf nicht.

Sprechen Sie auch andere Sprachen?

Wir beraten auf Deutsch und Englisch, auf Spanisch mit Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Diese Seite gibt es in allen drei Sprachen. Für Gerichtstermine kann ein Dolmetscher nötig sein, weil das Gericht auf Deutsch verhandelt.

Was, wenn es nach dem Gespräch nicht passt?

Dann sind Sie zu nichts verpflichtet. Wir sagen es auch selbst, wenn wir merken, dass wir Ihre Sache nicht so führen könnten, wie es nötig wäre.

Ist die andere Seite bei uns schon Mandant, dürfen wir Sie nicht vertreten. Das prüfen wir vor dem Termin und sagen es sofort.

Frage nicht dabei?

Dann fragen Sie uns

Am Telefon ist eine kurze Frage in zwei Minuten geklärt. +49 69 97391424, Mo bis Fr, 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr. Eine Einschätzung Ihres Falls können wir dabei nicht geben, dafür brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Menü

    Termin anfragenScheidungsformular ausfüllen

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    Assistent

    Automatische Antworten · keine Rechtsberatung

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