KarcherRECHTSANWÄLTE

Terminsvertretung

Terminsvertretung im Familienrecht:Frankfurt & Rhein-Main

Rechtsanwältin Mieke Karcher · Stand Juli 2026

Ein Termin in Frankfurt, und Ihr Kalender bindet Sie längst woanders. Genau hier übernehme ich: Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht nehme ich den Termin vor dem Familiengericht wahr, nach Ihren Weisungen und mit der Sorgfalt eines eigenen Mandats.

Das Mandat selbst bleibt bei Ihnen. Hauptbevollmächtigt bleiben in jedem Fall Sie; die Untervollmacht steckt nur den Rahmen für den einzelnen Termin ab (§ 81 ZPO i. V. m. § 113 Abs. 1 FamFG).

Wann es
sich lohnt

Wann sich eine Vertretung lohnt

Anwaltszwang ist im Familienrecht kein Randthema: In Ehesachen und Familienstreitsachen müssen die Beteiligten anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG), und ein auswärtiger Termin braucht deshalb eine Vertretung, die vor Ort auftritt.

Der klassische Fall ist die Kollision: zwei Termine, ein Tag, zwei Städte. Statt zu verlegen und das Verfahren dadurch zu strecken, übernehme ich den Termin in Frankfurt oder im näheren Umland. Der zweite Fall ist schlichte Verhältnismäßigkeit: Für eine einzige Verhandlung lohnt die Fahrt quer durchs Land selten, und Reisezeit, Fahrtkosten und ein verlorener Bürotag entfallen, ohne dass Ihre Mandantschaft schlechter steht. Auch kurzfristige Ausfälle fange ich auf, soweit der Kalender es hergibt.

Der
Umfang

Was ich übernehme und was nicht

Die Wahrnehmung des Termins ist der Kern, aber nicht die ganze Arbeit. Anträge, Vergleichsbereitschaft und die Linie für die Verhandlung laufen strikt nach Ihrer Weisung; entschieden wird nichts über Ihren Kopf hinweg. Familiensachen decke ich dabei in ihrer Breite ab: Ehesachen, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht. Familienfremde Verfahren übernehme ich nicht.

Eine Grenze gehört offen gesagt: In Ehesachen müssen die Eheleute zum Scheidungstermin persönlich erscheinen (§ 128 Abs. 1 FamFG). Die anwaltliche Vertretung nehme ich Ihnen ab, das persönliche Erscheinen der Partei nicht. Nach der Verhandlung erhalten Sie einen schriftlichen Terminsbericht, der Verlauf und Ergebnis festhält und alles enthält, was für die Akte nötig ist.

Die
Gerichte

Welche Gerichte ich abdecke

Acht Familiengerichte im Kern und Umland, dazu das Oberlandesgericht für die zweite Instanz. Welches Gericht im Einzelfall örtlich entscheidet, richtet sich nach den Regeln für Familiensachen (§ 122 FamFG); weitere Gerichte übernehme ich auf Anfrage.

Abgedeckte Familiengerichte
GerichtAdresseKategorie
Amtsgericht Frankfurt am MainGerichtsstraße 2 · 60313 Frankfurt am MainKern
Familien-Außenstelle HöchstZuckschwerdtstraße 58 · 65929 Frankfurt am MainKern
Amtsgericht Offenbach am MainKaiserstraße 16–18 · 63065 Offenbach am MainUmgebung
Amtsgericht Bad Homburg v. d. HöheAuf der Steinkaut 10–12 · 61352 Bad Homburg v. d. HöheUmgebung
Amtsgericht Königstein im TaunusGerichtstraße 2 / Burgweg 9 · 61462 Königstein im TaunusUmgebung
Amtsgericht Langen (Hessen)Zimmerstraße 29 · 63225 Langen (Hessen)Umgebung
Amtsgericht RüsselsheimJohann-Sebastian-Bach-Straße 45 · 65428 RüsselsheimUmgebung
Amtsgericht HanauNussallee 17 · 63450 HanauUmgebung
Oberlandesgericht Frankfurt am MainZeil 42 · 60313 Frankfurt am Main2. Instanz

Gerichtsangaben nach der hessischen Justizverwaltung, Stand Juli 2026, ohne Gewähr; Zuständigkeiten und Adressen können sich ändern.

Die
Abrechnung

Wie ich abrechne

Zwei Wege stehen zur Wahl: Als Unterbevollmächtigte rechne ich nach dem RVG ab, mit Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG Nr. 3401 und Nr. 3104), sauber in Ihre Kostenfestsetzung übernehmbar. Alternativ ein festes Honorar je Termin nach Absprache, planbar und unabhängig vom Verfahrenswert. Das konkrete Angebot stimme ich je Termin mit Ihnen ab.

Womit ich
unterstütze

Womit ich Sie unterstütze

Ich bin seit 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main; mein Schwerpunkt liegt im Familienrecht, die Kanzlei sitzt im Frankfurter Gallus. Mein Referendariat habe ich unter anderem am Landgericht und am Amtsgericht Frankfurt absolviert, also an Gerichten, vor denen ich heute regelmäßig auftrete. Den Termin behandle ich wie ein eigenes Mandat: vorbereitet, sachlich, strikt nach Ihrer Weisung.

Ablauf &
Anfrage

Wie das Verfahren abläuft

Für den Anfang genügt eine Anfrage mit Gericht, Termin und Verfahrensart; nützlich sind zusätzlich das Aktenzeichen, die Gegenseite beziehungsweise deren Vertretung für die Kollisionsprüfung sowie ein kurzer Hinweis zum Sachstand und zu Ihren Weisungen. Was Sie dabei schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Vorab kläre ich die Gegenseite ab, um widerstreitende Interessen auszuschließen (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA); bei vollständiger Anfrage geht die Zusage in aller Regel am selben oder am folgenden Werktag heraus. Nach meiner Bestätigung erteilen Sie die Untervollmacht und reichen die Unterlagen ein, die der Termin braucht. Dann folgt der Termin nach Ihrer Linie, und im Anschluss der schriftliche Bericht.

Richtwerte Stand 2026; bei kurzfristigen Terminen richtet es sich nach dem Kalender.

Termin anfragen

Gericht, Termin und Verfahrensart genügen für eine erste Rückmeldung. Was Sie hier schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.

z. B. 14.07.2026, 09:30 Uhr

Az. des Gerichts

Für die Prüfung möglicher Interessenkollisionen.

Kurz zum Sachstand, zu Ihren Weisungen und zu Besonderheiten des Termins.

Nach der Anfrage prüfe ich die Gegenseite auf widerstreitende Interessen und melde mich in aller Regel am selben oder am folgenden Werktag.

Häufige
Fragen

Was Kolleginnen und Kollegen am häufigsten fragen

Wie kurzfristig können Sie einen Termin übernehmen?

Das hängt am Kalender, nicht am Prinzip. Senden Sie Gericht, Termin und Verfahrensart; kurzfristig hören Sie, ob ich übernehmen kann. Auch knappe Vorläufe sind willkommen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Untervollmacht?

Die Untervollmacht selbst, die für den Termin relevanten Schriftsätze und Anträge sowie Ihre Weisungen für die Verhandlung. Den genauen Umfang stimme ich bei der Übernahme kurz mit Ihnen ab.

Wie läuft die Kollisionsprüfung?

Vor der Zusage gleiche ich die Gegenseite und deren Vertretung mit den laufenden Mandaten der Kanzlei ab (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Nennen Sie die Beteiligten deshalb bitte schon in der Anfrage, das erspart eine Rückfrage und beschleunigt die Zusage.

Wie es
weitergeht

Worauf ich mich vorbereite

Welche Sachgebiete ein Termin berührt, entscheidet, worauf ich mich vorbereite. Die Grundlagen dazu stehen auf den Seiten, die auch die Mandantschaft liest: Versorgungsausgleich für die Rentenanrechte, Trennung & Unterhalt für die drei Unterhaltsansprüche und Sorgerecht & Umgang für Kindschaftssachen samt Verfahrensbeistand.

Geht es im Termin um Vermögen, ordnet Vermögen & Zugewinnausgleich die Rechnung dahinter; steht ein Auslandsbezug im Raum, klärt Internationales Familienrecht Zuständigkeit und anwendbares Recht, bevor der Termin stattfindet.

Quellen

Woher die Angaben stammen

Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz; die berufsrechtlichen Regelungen über die Bundesrechtsanwaltskammer.