Schlüchtern und der Bergwinkel
Eine Scheidungsanwältin, die aus Schlüchtern kommt
Mieke Karcher ist in Schlüchtern geboren und aufgewachsen. Heute führt sie mit Dietrich Karcher eine Kanzlei für Familienrecht in Frankfurt. Für Ihre Scheidung müssen Sie trotzdem nicht dorthin: Wir beraten per Video und Telefon und vertreten Sie am Amtsgericht Gelnhausen.
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Drei Orte
Wohnort, Gericht und Kanzlei
Zu einer Scheidung aus Schlüchtern gehören drei Orte. Sie fahren nur zu einem davon, zum Amtsgericht Gelnhausen.
- Sie wohnen inSchlüchternKernstadt oder Stadtteiloberes Kinzigtal
- Verhandelt wird amAmtsgericht GelnhausenPhilipp-Reis-Straße 963571 Gelnhausen
- Die Kanzlei sitzt inFrankenallee 23060326 Frankfurt am Main
Beauftragung, Unterlagen und Absprachen laufen über Telefon, E-Mail und Video. Unser Schwerpunkt ist die einvernehmliche Scheidung, dazu das internationale Familienrecht, wenn eine Ehe über Ländergrenzen geht.
Das Gericht
Welches Gericht über Ihre Scheidung entscheidet
Für Familiensachen aus Schlüchtern entscheidet das Amtsgericht Gelnhausen. Ein eigenes Amtsgericht hat Schlüchtern seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr; seither gehören auch Sinntal, Steinau an der Straße und Bad Soden-Salmünster zu diesem Bezirk. Über eine Beschwerde entscheidet danach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, regelt § 122 FamFG. Leben Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem von Ihnen, zählt dessen Wohnort. Ohne Kinder zählt der letzte gemeinsame Wohnort, solange einer von Ihnen noch dort lebt.
Zieht einer von Ihnen nach der Trennung weg, bleibt es deshalb meist bei Gelnhausen. Geklärt wird das, bevor der Antrag hinausgeht.
Der Weg von hier
Was von Schlüchtern aus zu tun ist
Drei Dinge liegen bei Ihnen. Alles andere läuft über die Kanzlei.
Die Eheurkunde beim Standesamt anfordern
Haben Sie in Schlüchtern geheiratet, liegt Ihre Eheurkunde im Rathaus in der Krämerstraße. Bestellen können Sie sie online über das Urkundenportal der Stadt, schriftlich per Post mit einer Ausweiskopie oder persönlich nach Terminvereinbarung. Wurde die Ehe anderswo geschlossen, stellt allein das Standesamt des Heiratsorts die Urkunde aus.
- Ihr Teil
- Die Urkunde bestellen, sobald das Trennungsjahr absehbar endet.
- Gebühr
- 12 Euro, jede weitere aus demselben Register 6 Euro.
Das Erstgespräch führen, ohne zu fahren
60 Minuten per Video, auf Wunsch in der Kanzlei in Frankfurt. Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welche Fristen laufen und was zuerst geregelt werden muss. Ob Sie uns danach beauftragen, entscheiden Sie in Ruhe.
- Ihr Teil
- Einen Termin anfragen und die Unterlagen bereitlegen, die Sie schon haben.
- Dauer
- 60 Minuten.
Einmal nach Gelnhausen
Zum Scheidungstermin ordnet das Gericht in aller Regel das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an, § 128 Abs. 1 FamFG. Eine Vollmacht ersetzt das nicht. Nur wer verhindert ist oder sehr weit entfernt lebt, kann stattdessen von einem ersuchten Richter angehört werden, § 128 Abs. 3 FamFG. Von Schlüchtern sind es rund 30 Kilometer, und wir sitzen an diesem Tag neben Ihnen.
- Ihr Teil
- Erscheinen. Wir bereiten Sie darauf vor.
- Dauer
- Bei Einigkeit kürzer als die Anfahrt.
Scheidungsformular
Von zu Hause zu Ihrem Scheidungsantrag
Sie tragen von zu Hause aus die Daten ein, die das Gericht braucht: Angaben zu Ihrer Heirat, den Kindern, Ihrem Einkommen und der Rente. Aus Ihren Angaben erstellen wir den Entwurf Ihres Scheidungsantrags.
Was Ihnen das Formular bringt
- In Ruhe: Sie brauchen etwa eine halbe Stunde.
- Geprüft: Wir sehen Ihre Angaben durch und sagen Ihnen, welche Unterlagen noch fehlen.
- Digital & diskret: Ein persönlicher Termin mit uns findet nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch statt.
Das Standesamt
Wo die Eheurkunde liegt
- Adresse
- Rathaus, Zimmer 105
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern - Telefon
- 06661 85122
06661 85123 - Gebühr
- 12,00 € je Urkunde
6,00 € für jede weitere - Vorsprache
- Mo bis Fr, 8.30 bis 12 Uhr
Do auch 14 bis 18 Uhr
nach Terminvereinbarung
Angaben der Stadt Schlüchtern, nachgesehen am 5.9.2026, ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft des Standesamts.
Die Stadtteile
Auch aus den Dörfern und den Nachbargemeinden
Zu Schlüchtern gehören zwölf Stadtteile: Ahlersbach, Breitenbach, Elm, Gundhelm, Herolz, Hohenzell, Hutten, Klosterhöfe, Kressenbach, Niederzell, Vollmerz und Wallroth. Für alle gelten dasselbe Gericht und derselbe Weg.
Wer aus Sinntal, Steinau an der Straße oder Bad Soden-Salmünster kommt, ist hier ebenfalls richtig. Diese Gemeinden gehören seit derselben Reform zum Bezirk des Amtsgerichts Gelnhausen.
Wenn Kinder da sind
Mit Kindern hängen drei weitere Fragen an der Scheidung
Sorge, Umgang und Unterhalt sind drei eigene Fragen mit eigenen Regeln, und keine davon entscheidet sich von selbst mit der Scheidung. Geregelt wird, was eine Seite beantragt oder was Sie beide vereinbaren.
Beim Kindesunterhalt zählt, was beide Eltern leisten können. Wer die Zahlen der anderen Seite nicht kennt, hat einen Auskunftsanspruch, § 1605 BGB, und der ist durchsetzbar. Beratung für Familien gibt es vor Ort im KUBE in der „Neuen Mitte“, bei Fragen zu Sorge und Umgang kommt das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises hinzu.
Häufige Fragen
Was aus dem Bergwinkel am häufigsten gefragt wird
Brauche ich eine Anwältin, die in Schlüchtern sitzt?
Nein. Eine örtliche Zulassung für Anwältinnen und Anwälte gibt es seit langem nicht mehr, und wir vertreten Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland, auch vor dem Amtsgericht Gelnhausen.
Wichtiger als die Entfernung ist, dass Ihre Sache jemand führt, der Familienrecht macht und sonst nichts.
Muss ich für die Scheidung nach Frankfurt kommen?
Nein. Beauftragung, Unterlagen und Absprachen laufen über Telefon, E-Mail und Video. Wenn Sie lieber am Tisch sprechen, sind Sie in der Frankenallee willkommen, nötig ist es aber nicht.
Wie oft muss ich vor Gericht?
In aller Regel einmal, zum Scheidungstermin am Amtsgericht Gelnhausen. Dort müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen, § 128 Abs. 1 FamFG.
Streiten Sie über Sorge, Umgang oder Unterhalt, können weitere Termine dazukommen. Sobald absehbar ist, worüber Sie sich nicht einigen, sagen wir Ihnen das.
Was, wenn wir uns nicht einig sind?
Dann dauert es länger und kostet mehr, und Sie hören das lieber vorher. Eine streitige Scheidung braucht auf beiden Seiten eine anwaltliche Vertretung, jede Folgesache hebt den Verfahrenswert, und der Verfahrenswert bestimmt die Gebühren.
Wo eine Einigung noch möglich ist, versuchen wir sie zuerst. Das ist keine Höflichkeit, sondern der billigere Weg.
Wir haben im Ausland geheiratet. Geht das trotzdem?
Ja. Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland geschieden, wenn ein deutsches Gericht zuständig ist. Statt der Urkunde aus Schlüchtern brauchen wir dann die ausländische Heiratsurkunde, oft mit Übersetzung und Apostille.
Welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, kann eine zweite Frage sein. Das internationale Familienrecht ist der zweite Schwerpunkt der Kanzlei, und geklärt wird es vor dem Antrag.
Was kostet eine Scheidung von hier aus?
Dasselbe wie überall sonst. Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus Ihren Einkommen und Ihrem Vermögen festsetzt. Ein Stundensatz kommt nicht dazu, und die Entfernung nach Gelnhausen ändert daran nichts.
Der erste Schritt
Eine Stunde für Ihre Fragen
Im Erstgespräch sprechen Sie je nach Thema mit Mieke oder Dietrich Karcher, in unserer Kanzlei in Frankfurt oder per Zoom.
Was Ihnen das Gespräch bringt
- Klarheit: Sie erfahren, was in Ihrem Fall gilt und was als Nächstes zu tun ist.
- Vorbereitet: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen.
- In Ruhe entscheiden: Ob Sie uns danach beauftragen, liegt bei Ihnen.
Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro (§ 34 RVG). Übernehmen wir Ihr Mandat, wird der Betrag auf die weiteren Gebühren angerechnet. Wie sich die Gebühren berechnen