KarcherRECHTSANWÄLTE

Grundlagen

Was einvernehmlich und online bedeutet

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmlich bedeutet, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und über die wesentlichen Folgen wie Unterhalt, Vermögen und Kinder Einigkeit besteht oder in Reichweite liegt. Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe nach einem Trennungsjahr, wenn beide den Antrag tragen; mehr verlangt das Gericht für die Scheidung selbst nicht.

Ein Anwalt genügt in dieser Lage oft, zwingend ist das aber nicht. Vertreten wird allein, wer den Auftrag erteilt: Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen, eigene Anträge jedoch nicht stellen, weil dieselbe Kanzlei nicht beide Seiten vertreten darf. Für die antragstellende Seite gilt vor Gericht ohnehin Anwaltszwang. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich dabei fast immer auch vollständig online führen.

Ausführlich: Einvernehmliche Scheidung

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Online-Scheidung?

Die beiden werden oft verwechselt, und das ist verständlich. Gemeint ist aber Verschiedenes. Einvernehmlich beschreibt die Haltung der Eheleute zueinander: Der Antragsgegner stimmt zu, größere Streitpunkte fehlen. Online beschreibt nur den Weg dorthin: Schriftsätze, Unterlagen und Rückfragen laufen digital.

Jede Form lässt sich heute online führen, auch die streitige, und persönliche Termine bleiben jederzeit möglich, ohne zusätzliche Gebühren. Den Gerichtstermin selbst nimmt die Digitalisierung allerdings niemandem ab: Dort erscheinen beide Eheleute persönlich.

Ausführlich: Online-Scheidung oder persönlich?

Scheidung mit nur einem Anwalt: geht das?

Ja, unter klaren Bedingungen. Der Anwalt vertritt nie beide, sondern nur den Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Der andere bleibt ohne eigene Vertretung und kann im Verfahren keine eigenen Anträge stellen, sondern dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen. Sparen lässt sich damit das zweite Honorar, sobald keine oder nur wenige Folgen zu regeln sind.

Das Modell hat allerdings eine Kehrseite, und die gehört offen gesagt: Ohne eigene Beratung bleibt der wirtschaftlich schwächeren Seite womöglich verborgen, welche Ansprüche ihr zustehen: beim Unterhalt, beim Zugewinn, beim Versorgungsausgleich. Wo das droht, sprechen wir es im ersten Gespräch von uns aus an.

Ausführlich: Scheidung ohne Anwalt?

Ablauf
& Dauer

Wann es losgeht und wie lange es dauert

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?

Am Anfang steht das Trennungsjahr: Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens einem Jahr aufgehoben sein. Getrennt leben heißt dabei nicht zwingend getrennt wohnen. Auch innerhalb derselben Wohnung ist die Trennung möglich, sobald Tisch, Bett und Wirtschaft getrennt sind; in der Praxis bleibt dieser Weg allerdings nachweislich heikel.

Eingereicht wird klug erst gegen Ende des Trennungsjahres, denn ein Antrag, den das Gericht abweist, weil das Jahr im Termin noch nicht voll war, kostet Zeit und Geld. Vor Ablauf scheiden lässt allein der Härtefall, etwa bei Gewalt, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wird. Den richtigen Zeitpunkt stimmen wir gemeinsam ab.

Ausführlich: Trennungsjahr: ab wann einreichen?

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

In aller Regel vier bis zwölf Monate, gerechnet vom Antrag bis zum Beschluss. Die Spanne erklärt sich aus dem Inhalt: nur die Scheidung, oder zusätzlich Unterhalt, Immobilie und Vermögen.

Den größten Hebel hält meist der Versorgungsausgleich. Bei deutschem Recht läuft er von Amts wegen mit, sobald die Ehe länger als drei Jahre bestand, und die Rückläufe der Versorgungsträger geben das Tempo vor. Ohne Ausgleich und ohne Streit endet vieles in wenigen Monaten, stark umkämpfte Verfahren ziehen sich über Jahre. Tempo entsteht früh: vollständige Fragebögen, klare Auskünfte, keine offenen Flanken.

Ausführlich: Wie lange dauert eine Scheidung?

Kosten

Was das Verfahren kostet

Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an?

Zwei Posten entstehen: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Beide rechnen wir nach Gesetz ab, die Vergütung nach dem RVG und die Gerichtskosten nach dem FamGKG, und beide hängen am Verfahrenswert. Der bemisst sich vor allem nach dem Einkommen beider Eheleute, dem Vermögen und den einzelnen Streitgegenständen.

Je einvernehmlicher das Verfahren, desto günstiger: Jede zusätzliche Folgesache hebt den Wert und damit die Kosten. Eine unverbindliche Vorabschätzung erhalten Sie von uns, bevor irgendetwas eingereicht wird.

Ausführlich mit Rechner: Was kostet eine Scheidung?

Was kostet das Erstgespräch?

190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag steht fest, bevor Sie kommen, und wächst nicht mit der Länge des Gesprächs oder der Schwierigkeit Ihres Falls (§ 34 Abs. 1 RVG). Kommt es danach zu einem Mandat, rechnen wir ihn auf die Gesamtrechnung an. Das Erstgespräch schlägt dann nicht zusätzlich zu Buche.

Reicht auch dafür das Einkommen nicht, greift die Beratungshilfe; für das Verfahren selbst kommt die Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Warum ist im Fragebogen zur Online-Scheidung die Angabe des Nettoeinkommens erforderlich?

Das Nettoeinkommen ist der Schlüssel zum Verfahrenswert, und dieser Wert steuert Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Festgesetzt wird er endgültig erst im Termin durch das Gericht; spätestens dort zählt die genaue Zahl.

Im Antrag dient die Angabe einem vorläufigen Wert, aus dem das Gericht den Kostenvorschuss berechnet, und sie erlaubt uns, Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab zu nennen. Bei Selbstständigen wird in aller Regel der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Kommen Folgesachen wie Unterhalt hinzu, brauchen wir die Zahl ohnehin.

Unterhalt,
Kinder,
Vermögen

Was nach der Trennung geregelt werden muss

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Drei Linien laufen auseinander. Trennungsunterhalt fließt während der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt schließt sich danach an, aber nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit. Kindesunterhalt steht dem minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kind zu, bemessen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Treffen mehrere Ansprüche auf zu wenig Geld, entscheidet die Rangfolge: Kinder zuerst. Begrenzen oder befristen lässt sich der nacheheliche Unterhalt nur unter engen Voraussetzungen. Was davon in Ihrem Fall trägt, rechnen wir konkret durch.

Ausführlich: Trennung & Unterhalt

Was bedeutet Wechselmodell?

Beide Eltern betreuen das Kind annähernd gleich, also ungefähr hälftig. Ein echtes Wechselmodell beginnt erst bei dieser Gleichverteilung; alles darunter bleibt erweitertes Umgangsrecht. Gelebt wird es als Pendelmodell, bei dem das Kind zwischen den Haushalten wechselt, oder als Nestmodell, bei dem das Kind bleibt und die Eltern wechseln. Maßstab ist immer das Kindeswohl.

Anordnen kann das Gericht das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils, sofern es dem Kindeswohl am besten dient. Beim Geld hält sich dabei ein Irrtum hartnäckig: Hälftige Betreuung bedeutet nicht hälftig geteilten Unterhalt. Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen, weshalb der Kindesunterhalt aufwendig zu quoteln ist.

Ausführlich: Wechselmodell in Frankfurt

Was passiert mit der Immobilie im Fall einer Scheidung?

Bei der Immobilie greifen Recht, Wirtschaft und Steuer ineinander. Vier Wege stehen offen: Verkauf mit Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner, Verrechnung über den Zugewinnausgleich oder, als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung. Die Übernahme bewahrt Kindern oft das gewohnte Umfeld.

Wichtig ist die Trennung zweier Ebenen: Vermögen wird im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen, nicht real geteilt; Stichtag der Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Auskunft über das Vermögen der Gegenseite verlangen wir notfalls förmlich, und vieles lässt sich vorweg über eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung klären. Welcher der vier Wege trägt, entscheidet sich meist an der Finanzierung: Ob die Bank den übernehmenden Teil allein im Vertrag behält, steht vor der Frage, wer das Haus behalten möchte.

Ausführlich: Vermögen & Zugewinnausgleich und Ehewohnung, Immobilie & Hausrat

Überregional

Mandate außerhalb von Frankfurt

Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?

Ja, ohne Weiteres. Karcher Rechtsanwälte arbeitet deutschlandweit, mit Sitz in Frankfurt-Gallus. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz und nicht nach unserer Adresse; auftreten dürfen wir vor jedem Familiengericht in Deutschland.

Ausführlich: Muss mein Scheidungsanwalt in meiner Stadt sitzen?

Termin
& Gericht

Welches Gericht, welcher Termin

Findet mein Scheidungstermin in Frankfurt statt, und muss ich persönlich erscheinen?

Nicht zwingend in Frankfurt. Welches Familiengericht entscheidet, folgt einer festen Rangfolge (§ 122 FamFG): zuerst der Ort, an dem ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt; sonst der letzte gemeinsame Aufenthalt, sofern einer von Ihnen noch dort wohnt; andernfalls der Aufenthalt der Person, gegen die sich der Antrag richtet. Das ist also nicht automatisch Ihr eigener Wohnort. Wo Ihr Verfahren läuft, klären wir verbindlich, bevor der Antrag eingereicht wird, und wir treten bundesweit für Sie auf.

Zum Termin selbst erscheinen beide Eheleute persönlich (§ 128 FamFG). Diesen einen Schritt nimmt Ihnen auch die Online-Scheidung nicht ab.

Ausführlich: Wie läuft eine Scheidung ab? und Scheidungstermin: der Ablauf vor Gericht

Ich wohne im Frankfurter Umland: vor welches Gericht komme ich?

Nicht automatisch nach Frankfurt: Es entscheidet das Gericht, das sich aus der Rangfolge des § 122 FamFG ergibt: je nach Fall am Wohnort der Kinder, am letzten gemeinsamen Aufenthalt oder am Aufenthalt der Gegenseite. Für Offenbach, Bad Homburg, Hanau oder Königstein sind die dortigen Amtsgerichte zuständig. Vor jedem von ihnen vertreten wir Sie, aus der Kanzlei im Frankfurter Gallus heraus, im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Muss ich für die Scheidung persönlich in Ihre Kanzlei nach Frankfurt kommen?

Müssen Sie nicht. Das gesamte Mandat lässt sich digital führen: das Erstgespräch per Video, Unterlagen sicher online, der Schriftverkehr ohnehin über uns.

Lieber persönlich? Unsere Kanzlei liegt im Frankfurter Gallus, fußläufig zum Europaviertel, und ein Termin vor Ort kostet Sie nichts zusätzlich. Der einzige Ort, an dem Sie zwingend erscheinen, bleibt der Gerichtssaal beim Scheidungstermin.

International

Frankfurt: international und mehrsprachig

Beraten Sie in Frankfurt auch auf Englisch oder Spanisch?

Ja. Wir begleiten Sie durch Trennung und Scheidung auf Deutsch, Englisch und Spanisch, vor Ort in Frankfurt oder online. Beide Fremdsprachen haben dabei einen konkreten Grund: Rechtsanwalt Dietrich Karcher hat jahrelang von einem Kanzleisitz in Granada aus gearbeitet und daneben längere Zeit in den USA verbracht. Gerade für internationale und binationale Paare im Rhein-Main-Gebiet nimmt das die Sprachbarriere aus einem ohnehin schweren Schritt.

Wir haben im Ausland geheiratet und leben in Frankfurt: können Sie die Scheidung übernehmen?

Ja. Solange einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist ein deutsches Familiengericht zuständig: bei Wohnsitz in Frankfurt das Amtsgericht Frankfurt am Main. Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe wird dafür in Deutschland anerkannt. Welche Rechtsordnung über die Scheidung entscheidet, klärt sich nach europäischem Kollisionsrecht; diese Weichenstellung prüfen wir zu Beginn.

Ausführlich: Im Ausland geheiratet: Scheidung in Deutschland?

Ich bin ausländische Staatsangehörige und lebe in Frankfurt: kann ich mich hier scheiden lassen?

Ihr Aufenthalt entscheidet, nicht Ihr Pass. Leben Sie in Frankfurt, ist das Amtsgericht Frankfurt am Main für Ihre Scheidung zuständig, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Ob deutsches oder ausländisches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, richtet sich nach der Rom-III-Verordnung; häufig lässt sich das anwendbare Recht sogar wählen.

Ausführlich: Welches Recht gilt bei der Scheidung?

Mein Ehepartner lebt im Ausland: kann ich die Scheidung trotzdem in Frankfurt einreichen?

In aller Regel ja. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankfurt, dürfen Sie hier einreichen, auch wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt. Rechnen Sie allerdings mit etwas mehr Zeit: Die Zustellung der Antragsschrift ins Ausland dauert länger als innerhalb Deutschlands und schiebt den ersten Termin nach hinten.

Ausführlich: Internationales Familienrecht

Quellen

Woher die Angaben stammen

Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz; die Düsseldorfer Tabelle beim OLG Düsseldorf.