Ablauf
Wie läuft eineScheidung ab?
Eine Scheidung berührt selten nur das Gesetz. Kinder, Wohnung, Konten und Ihr Sicherheitsgefühl stehen gleichzeitig im Raum. Vieles davon lässt sich schon im Trennungsjahr vorbereiten, lange bevor der erste Schriftsatz das Amtsgericht Frankfurt am Main erreicht.
Der
Verfahrensweg
Schritt für Schritt zur Rechtskraft
Vom Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Beschluss. Die Linie zeigt, wo Sie gerade stehen.
Voraussetzung · ca. 12 Monate
Das Trennungsjahr
Vor jeder Scheidung steht das Trennungsjahr. Leben beide ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, vermutet das Gesetz das Scheitern der Ehe, § 1566 Abs. 1 BGB. Nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung unwiderlegbar, § 1566 Abs. 2 BGB.
Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen. Möglich ist es auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung: getrennte Schlafräume, getrennte Kasse, keine gemeinsame Wirtschaft.
Härtefälle durchbrechen die Frist. Liegt eine unzumutbare Härte vor, ist die Scheidung ausnahmsweise früher möglich, § 1565 Abs. 2 BGB.
Tatenlos abwarten müssen Sie dieses Jahr nicht. Unterhalt, gemeinsame Konten und die Frage, wer vorerst in der Immobilie bleibt, klären wir bereits jetzt.
ca. 1–2 Wochen
Erstgespräch und Strategie
Am Anfang steht ein Gespräch: telefonisch, per Video oder in der Kanzlei in Frankfurt-Gallus, ganz wie es Ihnen leichter fällt.
Im Mittelpunkt stehen zwei Fragen: Was ist Ihr Ziel? Und was ist Ihre größte Sorge? Aus den Antworten entsteht die Strategie, nicht umgekehrt.
nach dem Trennungsjahr
Der Antrag beim Familiengericht
Ist das Trennungsjahr erfüllt, reichen wir den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz, § 122 FamFG, nicht nach dem Ort der Hochzeit.
Sind Sie sich einig, genügt ein Anwalt für den Antrag. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht übernehmen wir.
wenige Wochen
StichtagZustellung und der entscheidende Stichtag
Das Gericht stellt der Gegenseite den Antrag förmlich zu. Mit dieser Zustellung wird das Verfahren rechtshängig, und dieser Tag wird zum Stichtag.
Warum das zählt: Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung, § 3 Abs. 1 VersAusglG. Jeder Monat früher oder später verschiebt, welche Rentenanwartschaften überhaupt geteilt werden.
ca. 2–4 Wochen
Gerichtskostenvorschuss
Bevor es weitergeht, fordert das Gericht den Vorschuss auf die Gerichtskosten an. Erst nach Zahlung läuft das Verfahren weiter.
Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert. Maßgeblich sind vor allem die Einkommen beider Eheleute und das Vermögen.
ca. 3–6 Monate
Die Scheidungsfolgen
Parallel zum Antrag regeln wir, was nach dem Beschluss Bestand haben soll. Diese Folgesachen entscheiden oft mehr über Ihre Zukunft als die Scheidung selbst.
Trennungs- und nachehelicher Unterhalt gehören dazu. Der nacheheliche Unterhalt folgt der Halbteilung; jedem erwerbstätigen Ehegatten steht vorab ein Erwerbstätigenbonus zu, in der Regel ein Zehntel der Erwerbseinkünfte. Befristen oder begrenzen lässt sich dieser Unterhalt unter den Voraussetzungen des § 1578b BGB.
Vermögen, Schulden und Immobilien werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft über den Zugewinnausgleich verteilt, § 1363 BGB. Auskunft über das Vermögen der Gegenseite verlangen wir notfalls über § 1605 BGB.
Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Beide füllen Fragebögen aus, die Versorgungsträger melden die Anwartschaften zurück. Bei Kindern kommen Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle hinzu, dazu Hausrat und Wohnsituation.
Termin: etwa ein Tag
Ladung und mündlicher Termin
Liegen alle Auskünfte vor, lädt das Gericht beide Eheleute zum mündlichen Termin. Kurz fällt er aus: Beide erscheinen persönlich und bestätigen Scheidungswunsch und Trennungsjahr; mehr verlangt das Gericht in der Regel nicht.
Im Termin sind wir an Ihrer Seite.
sofort bis ein Monat
Beschluss und Rechtskraft
Am Ende spricht das Gericht die Scheidung aus und stellt den Beschluss beiden Seiten zu.
Verzichten beide direkt im Termin auf Rechtsmittel, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft zunächst die einmonatige Beschwerdefrist, § 63 FamFG. Mit der Rechtskraft ist die Ehe beendet: endgültig.
Dauer
Wie lange dauert das Ganze?
Vier bis zwölf Monate im Schnitt, einvernehmlich spürbar schneller. Drei Hebel entscheiden über das Tempo: Einigkeit beschleunigt alles, Streit um Unterhalt, Vermögen oder Kinder verlängert, und die Auslastung des Gerichts gibt den Rest vor. Den ersten Hebel haben Sie in der Hand, den zweiten auch. Den dritten nicht.
Stand: Juli 2026. Die jeweils aktuellen Bearbeitungszeiten teilt das Amtsgericht auf seiner Website mit.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen sollten
Für Antrag und Folgesachen brauchen wir einige Unterlagen. Nicht alles muss zum Erstgespräch vorliegen; was in Ihrem Fall zählt, sagen wir Ihnen genau.
- Heiratsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Einkommensnachweise beider Eheleute
- Rentenverlauf für den Versorgungsausgleich
- Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
- Angaben zu Vermögen, Immobilien und Schulden
Oft
übersehen
Der Alltag und die Zeit danach
Nicht nur Gericht und Gesetz verändern sich, sondern der ganze Alltag. Was wird aus Mietvertrag, Nebenkosten, Versicherungen? Braucht ein Kind einen Schulwechsel? Wann melden Sie die Trennung bei Behörden und Arbeitgeber? Diese Fragen behalten wir mit Ihnen im Blick.
Wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bewahren Sie gut auf. Er ist Ihr Nachweis. Ihren früheren Namen können Sie auf Wunsch beim Standesamt wieder annehmen.
Die Steuerklasse ändert sich verpflichtend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr Ihrer Trennung folgt. Getrennt Lebende werden in Steuerklasse I geführt, mit Kind im eigenen Haushalt kommt Steuerklasse II in Betracht. Im Kalenderjahr der Trennung selbst bleibt die Zusammenveranlagung noch möglich.
Ihr früherer Ehepartner erbt nicht mehr automatisch, sobald das Scheidungsverfahren läuft und seine Voraussetzungen vorliegen, § 1933 BGB. Testament und Begünstigungen gehören jetzt auf den Prüfstand, gemeinsame Konten, Versicherungen und Verträge sollten getrennt oder aktualisiert werden.
Ein Gesetzentwurf von 2026 soll vergessene oder verschwiegene Rentenanrechte künftig auch nach Abschluss des Verfahrens ausgleichbar machen. In Kraft ist er noch nicht.
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