Kurz gesagt
Der Termin ist kurz, nicht öffentlich und folgt festen Fragen zum Trennungsjahr und zum Scheidungswillen. Sofort rechtskräftig wird der Beschluss nur, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten auf Rechtsmittel verzichten.
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Was geschieht im Scheidungstermin?
Die Scheidung wird durch einen gerichtlichen Beschluss ausgesprochen. Diesem Beschluss geht ein mündlicher Scheidungstermin voraus: ein Termin vor dem Familiengericht, das beim Amtsgericht angesiedelt ist.
Der Termin hat einen festen Zweck. Das Gericht überzeugt sich davon, dass die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen, klärt in der Regel den Versorgungsausgleich und spricht die Scheidung anschließend aus. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das ein überschaubarer Vorgang ohne Beweisaufnahme.
Der Scheidungstermin ist der formale Schlusspunkt des Verfahrens: kein Streitgespräch, sondern eine sachliche Anhörung mit klarem Ablauf.
Persönliches Erscheinen und Anhörung
Beide Ehegatten müssen zum Termin persönlich erscheinen. Das Gericht hört Sie persönlich an (§ 128 FamFG), um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen und nicht nur die Schriftsätze der Anwälte zur Kenntnis zu nehmen.
Typischerweise stellt das Gericht einige feste Fragen: seit wann Sie getrennt leben, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und ob beide tatsächlich geschieden werden wollen. Damit prüft das Gericht das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB). Im einvernehmlichen Fall geht es nicht um Schuld oder die Gründe der Trennung; das Gericht muss diese nicht erforschen.
Die Antworten gibt jeder Ehegatte für sich. Es genügt, ruhig und wahrheitsgemäß zu schildern, wie die tatsächliche Situation aussieht.
Anwaltszwang: wer vertreten sein muss
Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Den Scheidungsantrag kann nur stellen, wer anwaltlich vertreten ist; die antragstellende Seite braucht also in jedem Fall einen Anwalt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der zustimmende Ehegatte dagegen keinen eigenen Anwalt mitbringen. Er stimmt dem Antrag im Termin schlicht zu. Das spart die Kosten einer zweiten Vertretung; es setzt aber voraus, dass tatsächlich Einigkeit besteht und keine eigenen Anträge gegen die andere Seite gestellt werden sollen.
Der Versorgungsausgleich im selben Termin
In der Regel entscheidet das Gericht im Scheidungstermin zugleich über den Versorgungsausgleich, die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Er wird grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt und gehört damit zum Verfahren dazu.
Voraussetzung ist, dass die Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen. Genau das bestimmt häufig, wann der Termin überhaupt angesetzt werden kann, und ist damit der häufigste Grund, warum sich ein Scheidungstermin verschiebt. Wie der Versorgungsausgleich im Einzelnen abläuft und woran Sie das Tempo beeinflussen können, steht auf der zugehörigen Seite; wie sich das auf die Gesamtdauer auswirkt, rechnet Wie lange dauert eine Scheidung? durch.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine Stunde, jederzeit unterbrechen
- Bleibt auf diesem Gerät, bis Sie senden
- Lücken klären wir im Termin
Was muss ich zum Scheidungstermin mitbringen?
Der Termin ist nicht öffentlich: In Familiensachen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen (§ 170 GVG). Im Saal sind grundsätzlich nur Sie, Ihr jeweiliger Anwalt und das Gericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin oft nur kurz.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; das Gericht prüft damit Ihre Identität.
- Soweit angefordert: die Heiratsurkunde oder weitere Unterlagen.
- Pünktliches Erscheinen; planen Sie etwas Zeitpuffer ein.
- Bei Verständigungsproblemen: rechtzeitig einen Dolmetscher organisieren.
Vom Beschluss zur Rechtskraft
Am Ende des Termins spricht das Gericht die Scheidung durch Beschluss aus. Ob die Scheidung damit sofort wirksam ist, hängt von einem letzten Schritt ab.
Verzichten beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Der Verzicht unterliegt allerdings dem Anwaltszwang § 114 Abs. 1 FamFG, denn die Ausnahmeliste in § 114 Abs. 4 FamFG nennt nur die Zustimmung zur Scheidung. Sitzt eine Seite ohne eigene Vertretung im Saal, beginnt deshalb die einmonatige Rechtsmittelfrist; erst nach deren Ablauf wird die Scheidung rechtskräftig. Mit der Rechtskraft ist das Verfahren abgeschlossen: Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als geschieden.
Danach bleiben ein paar Dinge zu regeln, an die im Termin niemand denkt: Steuerklasse und Veranlagung, die Namensführung sowie Testament, Vollmachten und Begünstigungen. Was konkret ansteht, steht am Ende von Wie läuft eine Scheidung ab?.
Was vor dem Termin liegt
Der Termin selbst ist kurz; entschieden wird meist davor. Ob Sie ihn als einvernehmliches Verfahren erleben oder als streitiges, hängt daran, was vorher geregelt wurde; dazu Einvernehmliche Scheidung und, wenn Sie sich nicht einigen, Streitige Scheidung. Ob wirklich beide eine eigene Vertretung brauchen, klärt Scheidung ohne Anwalt?.
Wie förmlich die Anhörung ausfällt und wie viel Zeit für den Termin angesetzt wird, handhaben die Familiengerichte unterschiedlich. Auf das Gericht, das Ihr Verfahren führt, bereiten wir Sie vor.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Steht Ihr Termin bevor?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Beauftragen müssen Sie danach nichts.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Persönliche Anhörung
- Versorgungsausgleich
- Rechtskraft

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
