Unternehmer &
Führungskräfte
Scheidung, wenn vielauf dem Spiel steht
Rechtsanwältin Mieke Karcher · Stand Juli 2026
Rechtlich läuft auch Ihre Scheidung über das Familiengericht: Trennungsjahr, Antrag, Beschluss. Der Unterschied liegt nicht im Ablauf, sondern in dem, was dabei auf dem Tisch liegt: der Wert eines Unternehmens im Zugewinnausgleich, die Bewertung von Anteilen und Immobilien, variable Vergütung im Unterhalt, betriebliche Altersvorsorge im Versorgungsausgleich.
Mit dem Vermögen steigt zugleich das, was von einer ungenauen Rechnung abhängt. Wer hier ohne belastbare Zahlen verhandelt oder unter Zeitdruck entscheidet, riskiert entweder zu viel zu zahlen oder die Liquidität des Betriebs zu gefährden. Gefragt ist deshalb eine Strategie, die Vermögen zuerst ordnet und erst dann teilt.
Die
Rechnung
Wie viel wirklich im Raum steht
Im gesetzlichen Güterstand wird nicht Ihr Vermögen geteilt, sondern allein der Zuwachs während der Ehe, und selbst davon nur die halbe Differenz zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten (§§ 1373, 1378 BGB). Was zunächst nach viel klingt, schrumpft in der Rechnung oft erheblich, sobald Anfangsvermögen, latente Steuerlast und Bewertungsspielräume korrekt angesetzt sind.
Ein Unternehmen wird dabei in aller Regel nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet, meist durch einen Sachverständigen. Maßgeblich ist der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB), weshalb der Zeitpunkt der Einreichung bei schwankenden Betriebsergebnissen zur Strategie gehört und nicht dem Zufall überlassen wird. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht unter Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich.
Entscheidend ist am Ende eine Unterscheidung, die vieles entschärft: Ausgeglichen wird der Wert des Betriebs, nicht der Betrieb. Der Zugewinnausgleich ist eine Geldforderung und überträgt keine Gesellschaftsanteile.
Der Zugewinn in einer Zeile
Ausgeglichen wird die halbe Differenz zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten (§§ 1373, 1378 BGB).
Vier
Situationen
Vier Situationen, die immer wiederkehren
Jeder Fall trägt eigene Zahlen, die Muster dahinter ähneln sich.
Der GmbH-Gesellschafter
Er fürchtet vor allem, dass die Scheidung in den Betrieb hineinreicht. Ausgeglichen wird der Wert des Anteils, nicht der Anteil selbst; Stimmrechte und Führung bleiben bei Ihnen. Heikel sind Bewertung und Liquidität, genau dort setzen ein sauber ermittelter Ertragswert, Stundung und Ratenzahlung an.
Die freiberufliche Praxis
Bei Arzt, Steuerberaterin oder Architekt zählt der Substanzwert ebenso wie der Goodwill, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und die latente Steuer. Vieles hängt hier am Stichtag: Ein Jahr früher oder später verschiebt das Endvermögen spürbar.
Die angestellte Führungskraft
Sie bringt kein Unternehmen mit, aber eine Vergütung aus vielen Teilen: Fixum, Tantieme, Bonus, Aktienoptionen, betriebliche Altersvorsorge. Jeder Bestandteil wird eigenständig behandelt. Boni fließen über einen Mehrjahresschnitt in den Unterhalt, die Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge in den Versorgungsausgleich.
Das Immobilienportfolio
Bei Familienheim, vermieteter Eigentumswohnung und Anlageobjekt müssen Nutzung, Wert und Finanzierung auseinandergehalten werden. Wohnwert, Mieteinnahmen und offene Darlehen wirken an verschiedenen Stellen zugleich: im Zugewinn, im Unterhalt und bei der Zuweisung der Ehewohnung.
Diskretion
Warum Diskretion hier zur Sache gehört
Für Unternehmerinnen und Führungskräfte ist eine Trennung nicht nur privat. Was in den Gerichtssaal gelangt, kann Geschäftspartner, Mitgesellschafter und den eigenen Ruf berühren.
Drei Dinge wirken dem entgegen, und keines davon ist ein Versprechen, sondern geltendes Recht oder eine Frage des Wegs. Erstens unterliegt alles, was Sie uns anvertrauen, der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, ab dem ersten Gespräch, auch wenn daraus kein Mandat wird. Zweitens werden Familiensachen nicht öffentlich verhandelt. Und drittens hält eine außergerichtliche Einigung sensible Zahlen von vornherein aus dem Verfahren heraus; wo sie Ihren Interessen dient, arbeiten wir darauf hin.
Vollständig verhindern lässt sich der Informationsfluss zur Gegenseite allerdings nicht: Beim Zugewinnausgleich besteht ein Auskunftsanspruch, der auch über Betriebsvermögen reicht (§ 1379 BGB). Wer damit rechnet, kann sich darauf vorbereiten.
Kosten
Was das Verfahren kostet
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht nach Einkommen und Vermögen beider Ehegatten bemisst (§ 43 FamGKG). Gericht und Anwaltschaft rechnen nach den gesetzlichen Vorschriften ab (FamGKG, RVG), also nachvollziehbar und nicht frei verhandelt.
Bei höherem Vermögen fällt der Verfahrenswert entsprechend höher aus. Für die Gebühren zählt dabei allein dieser Wert und nicht, wie hart gestritten wird: Eine einvernehmliche, diskrete Lösung ist deshalb häufig nicht nur die ruhigere, sondern auch die wirtschaftlichere. Die Grundlagen dazu stehen unter Was kostet eine Scheidung?
Womit wir
unterstützen
Womit wir Sie unterstützen
Diese Mandate sind der Grund, warum die Kanzlei so aufgestellt ist, wie sie aufgestellt ist. Die Vermögensseite verantwortet Rechtsanwalt Dietrich Karcher: über 30 Jahre im Zivilrecht, Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Kanzleisitze in München, Frankfurt und Granada. Entscheidend für diese Arbeit sind die Jahre außerhalb der Anwaltschaft, selbständig unternehmerisch im Immobilienbereich und als Abteilungsleiter Immobilien bei einer Landesbank. Ein Wertgutachten beurteilt er deshalb nicht nur juristisch, sondern auch danach, ob eine Bank die Lösung später finanzieren würde. Das familienrechtliche Verfahren führt Rechtsanwältin Mieke Karcher, seit 2010 zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main; bei ihr laufen auch neue Anfragen zusammen.
Praktisch beginnt die Arbeit mit einer vertraulichen Bestandsaufnahme: Unternehmen, Immobilien, Kapital, Einkommen, ein etwaiger Ehevertrag. Danach werden Anfangs- und Endvermögen aufbereitet, bei Bedarf ein Sachverständiger eingebunden und jeder Einkommensbestandteil geprüft. Erst dann fällt die Entscheidung über den Weg: Wo eine diskrete Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Interessen besser wahrt, streben wir sie an; wo Durchsetzung nötig ist, vertreten wir Sie bis zum Beschluss.
Das erste Gespräch führen Sie in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video, auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Es kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und wird auf die Gesamtrechnung angerechnet, falls daraus ein Mandat entsteht. Auf eine schriftliche Anfrage antworten wir meist innerhalb eines Werktags.
Der
Ablauf
Wie das Verfahren abläuft
Der äußere Ablauf ist der gewöhnliche: Trennungsjahr, Antrag, Termin, Beschluss. Die eigentliche Arbeit liegt davor. Am Anfang steht die vertrauliche Bestandsaufnahme über Unternehmen, Immobilien, Kapital und Einkommen; je nachdem, wie vollständig die Unterlagen vorliegen, dauert sie einige Wochen. Danach werden Anfangs- und Endvermögen aufbereitet und, wo ein Betrieb im Raum steht, ein Sachverständiger eingebunden: Ein Ertragswertgutachten braucht in der Praxis mehrere Monate und bestimmt damit meist den Zeitplan des gesamten Verfahrens. Parallel dazu wird jeder Einkommensbestandteil geprüft und der Versorgungsausgleich vorbereitet. Erst wenn die Zahlen belastbar sind, wird verhandelt: entweder zu einer Vereinbarung, die sensible Zahlen aus dem Verfahren heraushält, oder, wo das nicht trägt, bis zum Beschluss des Gerichts.
Richtwerte Stand 2026; im Einzelfall kann es davon abweichen.
Häufige
Fragen
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Erfährt mein Ehepartner meine Geschäftszahlen?
In dem Umfang, den der Zugewinnausgleich verlangt: ja. Der Auskunftsanspruch reicht auf Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen und auf Verlangen auch auf Belege (§ 1379 BGB); Betriebsvermögen ist davon nicht ausgenommen. Was er nicht bedeutet, ist ein allgemeines Einsichtsrecht in Ihr Unternehmen.
Wie weit er im Einzelnen trägt: Auskunftsanspruch beim Zugewinnausgleich
Wir haben keinen Ehevertrag, ist es jetzt zu spät?
Nein. Ein Ehevertrag lässt sich auch während der Ehe noch schließen, und in der Trennungsphase tritt die Scheidungsfolgenvereinbarung an seine Stelle. In beiden lassen sich Zugewinn, Unterhalt und Versorgungsausgleich einvernehmlich und diskret regeln, meist die kalkulierbarere Alternative zum Streit vor Gericht.
Ich bin angestellte Führungskraft, kein Unternehmer, passt das trotzdem?
Ja. Es stellen sich dieselben Fragen: variable Vergütung im Unterhalt, betriebliche Altersvorsorge im Versorgungsausgleich, Immobilien und Kapitalvermögen im Zugewinn. Der Unterschied liegt darin, dass kein Betrieb zu bewerten ist, die Einkommensseite wird dafür meist komplexer.
Wie es
weitergeht
Was Sie als Nächstes lesen können
Die Grundlagen der Vermögensrechnung erklärt unsere Seite zum Zugewinnausgleich, die Rentenanrechte der Versorgungsausgleich. Für Immobilien gelten zwei getrennte Ebenen: Ehewohnung, Immobilie & Hausrat für Nutzung und Eigentum, Die Immobilie im Zugewinnausgleich für den Wert.
Steht die Frage im Raum, wie sich eine Ausgleichsforderung aufbringen lässt, ohne den Betrieb anzugreifen: Zugewinnausgleich zahlen, ohne den Betrieb zu zerschlagen. Liegt Vermögen im Ausland, steht davor die Frage nach dem anwendbaren Güterrecht: Auslandsvermögen im Zugewinnausgleich. Und wenn Sie vorsorglich gestalten wollen, statt später zu verhandeln: Ehevertrag sowie Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen oder modifizieren.
Quellen
Woher die Angaben stammen
Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz.
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Vertraulich, bevor Zahlen auf den Tisch kommen
Wählen Sie den Weg, der sich für Sie richtig anfühlt, wir antworten persönlich, meist innerhalb eines Werktags.