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Lebensversicherung bei Scheidung: Zugewinn oder Versorgungs­ausgleich?

Eine Kapitallebensversicherung aus den Neunzigern, eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, dazu die Direktversicherung vom Arbeitgeber. Bei der Scheidung landen diese Verträge in zwei verschiedenen Verfahren. Welches zuständig ist, entscheidet ein einziges Merkmal, und das lässt sich manchmal noch kurz vor dem Ende ändern.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 5 Minuten

Kurz gesagt

Zahlt eine Versicherung eine Rente, wird sie im Versorgungsausgleich geteilt, zahlt sie Kapital, zählt sie im Zugewinn. Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Verträge gehören in den Versorgungsausgleich, gleich in welcher Form sie zahlen. Wer das Kapitalwahlrecht vor der Entscheidung des Gerichts ausübt, holt den Vertrag aus dem Versorgungsausgleich heraus.

Zugewinn oder Versorgungsausgleich: was entscheidet?

Ob eine Versicherung in den Zugewinn oder den Versorgungsausgleich fällt, hängt von der Leistungsform ab. Eine Versicherung, die eine Rente zahlt, wird im Versorgungsausgleich geteilt § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG. Eine Versicherung, die einen Kapitalbetrag zahlt, zählt mit ihrem Wert im Zugewinnausgleich. Beides zugleich gibt es nicht: Was in den Versorgungsausgleich fällt, bleibt im Zugewinn außen vor § 2 Abs. 4 VersAusglG.

Der Unterschied ist mehr als eine Zuständigkeitsfrage. Im Versorgungsausgleich wird jedes Anrecht für sich geteilt, und die berechtigte Seite erhält ein eigenes Anrecht. Im Zugewinn geht der Wert in eine Gesamtrechnung ein, in der auch Schulden, Immobilien und das Anfangsvermögen zählen. Am Ende steht dort eine Geldforderung, die auch die Seite schulden kann, die im Versorgungsausgleich etwas erhält.

Welcher Vertrag wohin gehört

Zwei Gruppen gehören in den Versorgungsausgleich, gleich ob sie Rente oder Kapital zahlen. Das sind Anrechte aus betrieblicher Altersversorgung und Verträge, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sind, also Riester- und Rürup-Verträge § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG. Für alle anderen Verträge gilt die Regel nach der Leistungsform.

In den Versorgungsausgleich gehören:

  • private Rentenversicherungen, auch fondsgebundene, solange ein Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt ist,
  • Kapitallebensversicherungen, deren Rentenwahlrecht vor der Zustellung des Scheidungsantrags ausgeübt wurde,
  • Direktversicherungen und Pensionskassen über den Arbeitgeber, auch wenn sie Kapital zahlen,
  • Riester- und Rürup-Verträge.

In den Zugewinn gehören:

  • Kapitallebensversicherungen ohne rechtzeitig ausgeübtes Rentenwahlrecht,
  • private Rentenversicherungen, deren Kapitalwahlrecht ausgeübt wurde.

Eine reine Risikolebensversicherung fällt in keinen Ausgleich, weil sie keinen Sparanteil hat.

Wie die Betriebsrente geteilt wird, steht unter Betriebsrente bei Scheidung: wie der Versorgungsausgleich sie teilt.

Das Kapitalwahlrecht kann den Vertrag noch verschieben

Viele private Rentenversicherungen erlauben, statt der Rente das Kapital zu nehmen. Solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist, gehört der Vertrag in den Versorgungsausgleich. Übt der Versicherungsnehmer es aus, fällt der Vertrag dort heraus, und zwar auch dann, wenn die Ehezeit schon beendet war. Maßgeblich ist, ob das Wahlrecht vor der letzten Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich ausgeübt wurde BGH, Beschluss vom 18.4.2012, XII ZB 325/11.

Für das Rentenwahlrecht gilt eine frühere Grenze. Eine Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht gehört nur dann in den Versorgungsausgleich, wenn das Wahlrecht bis zur Zustellung des Scheidungsantrags ausgeübt wurde. Wer es später ausübt, holt den Vertrag nicht mehr aus dem Zugewinn heraus BGH, Beschluss vom 5.2.2003, XII ZB 53/98.

Für die andere Seite kann das teuer werden. Nach dem Bundesgerichtshof bleibt dann nur der Zugewinnausgleich. Haben Sie Gütertrennung vereinbart oder gleicht sich der Zugewinn aus anderen Gründen nicht aus, geht der Wert für Sie verloren. Gerichte können dann den Ausgleich Ihrer eigenen Anrechte zugunsten der handelnden Seite nach der Härteklausel kürzen oder ganz ausschließen § 27 VersAusglG; BGH, Beschluss vom 1.4.2015, XII ZB 701/13. Bei Gütertrennung hat das OLG Hamm den Ausgleich so ganz ausgeschlossen OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2022, 5 UF 210/21.

Achten Sie deshalb in den Auskünften der Versicherer darauf, ob ein Kapitalwahlrecht besteht und bis wann es ausgeübt werden kann. Eine Vereinbarung, die den Vertrag ausdrücklich regelt, schließt die Lücke sicherer als jedes spätere Verfahren.

Wie die Kapitallebensversicherung im Zugewinn zählt

Die Kapitallebensversicherung zählt mit ihrem Wert am Stichtag, dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags § 1384 BGB. Maßgeblich ist der Wert bei Fortführung des Vertrags. Der Rückkaufswert, den der Versicherer auf Anfrage mitteilt, ist nur die Untergrenze. Allein zählt er, wenn der Vertrag voraussichtlich nicht fortgeführt wird, etwa weil er für die Ausgleichszahlung aufgelöst werden muss BGH, Urteil vom 12.7.1995, XII ZR 109/94. Würde die Auszahlung Steuer auslösen, kann diese als latente Steuer abzuziehen sein.

Die Versicherung gehört zum Vermögen des Ehegatten, der als Versicherungsnehmer im Vertrag steht. Wer nur widerruflich bezugsberechtigt ist, erwirbt den Anspruch erst im Todesfall und hat bis dahin keinen Vermögenswert § 159 Abs. 2 VVG. Bestand der Vertrag schon bei der Hochzeit, steht sein damaliger Wert im Anfangsvermögen. Fordern Sie beim Versicherer deshalb die Werte zu beiden Tagen an.

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Wie die Rentenversicherung im Versorgungsausgleich geteilt wird

Geteilt wird nur der Teil, der in der Ehezeit erworben wurde, also vom Monat der Hochzeit bis zum Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags § 3 Abs. 1 VersAusglG. Ein Vertrag, der schon vor der Ehe bestand, wird deshalb nur mit dem Zuwachs in der Ehezeit geteilt. In der Regel teilt das Gericht intern: Die berechtigte Seite erhält beim selben Versicherer einen eigenen Vertrag §§ 9 Abs. 2, 10 VersAusglG.

Bei kleinen Werten kann der Versicherer verlangen, dass der Ausgleichswert stattdessen als Kapital an einen anderen Träger fließt § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG. Sehr kleine Anrechte soll das Gericht gar nicht teilen § 18 VersAusglG. Beide Grenzen richten sich nach der jährlich angepassten Bezugsgröße der Sozialversicherung.

Das Bezugsrecht ändert sich nicht von selbst

Wer im Todesfall das Geld bekommt, steht im Vertrag, nicht im Scheidungsbeschluss. Das gilt für die Kapitallebensversicherung ebenso wie für die Rentenversicherung mit Todesfallleistung. Ist das Bezugsrecht widerruflich, ändern Sie es, wenn Sie den früheren Ehepartner nicht mehr begünstigen wollen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht hat der Begünstigte schon mit der Benennung erworben; es lässt sich nur mit seiner Mitwirkung ändern § 159 Abs. 3 VVG. Was sonst zu prüfen ist, steht unter Erbrecht in der Trennung: der gefährlichste Zeitraum.

Was Sie regeln können

Sie können den Versorgungsausgleich für einzelne Verträge selbst regeln, etwa den Ausgleich einer Rentenversicherung gegen eine Zahlung aus dem Vermögen tauschen § 6 Abs. 1 VersAusglG. Bis die Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, braucht das die notarielle Beurkundung oder einen gerichtlich protokollierten Vergleich § 7 VersAusglG. Wo die Grenzen liegen, steht unter Wann der Versorgungsausgleich entfällt. Welche Verträge Sie im Verfahren angeben müssen, beschreibt Fragebogen V10 zum Versorgungsausgleich: worauf es ankommt.

Der nächste Schritt

Den Versorgungsausgleich betreut bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher, den Zugewinn Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Bei Versicherungen, die zwischen beiden stehen, arbeiten sie zusammen. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum Versorgungsausgleich.

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch die Versicherungsscheine und die letzten Standmitteilungen Ihrer Verträge mit. Wir ordnen jeden Vertrag dem richtigen Ausgleich zu und sagen Ihnen, ob ein Wahlrecht das Ergebnis noch verschieben kann.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Haben Sie oder Ihr Ehepartner eine Lebens- oder Rentenversicherung?

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Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Lebensversicherung
  • Kapitalwahlrecht
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Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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