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Betriebsrente bei Scheidung: wie der Versorgungs­ausgleich sie teilt

Neben der gesetzlichen Rente steht bei vielen Bankangestellten eine zweite, oft größere Säule: die Betriebsrente, ob beim BVV, als Direktzusage der Bank oder aus umgewandeltem Gehalt. Bei der Scheidung wird auch sie geteilt. Wie das geschieht, entscheidet darüber, wie viel von der Hälfte am Ende tatsächlich ankommt.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 4 Minuten

Kurz gesagt

Betriebsrenten gehören in den Versorgungsausgleich, auch als Kapitalzusage. Meist wird intern geteilt, bei hohen Direktzusagen darf der Arbeitgeber die externe Teilung verlangen. Das Gericht muss dann verhindern, dass die berechtigte Seite dabei unangemessen verliert.

Wird die Betriebsrente bei der Scheidung geteilt?

Ja. Zum Versorgungsausgleich gehören auch die Anrechte aus betrieblicher Altersversorgung. Das gilt unabhängig davon, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG. Geteilt wird der Teil, der in der Ehezeit erworben wurde, und die berechtigte Seite erhält davon die Hälfte § 1 Abs. 2 VersAusglG.

Die Ehezeit reicht vom Monat der Hochzeit bis zum Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags § 3 Abs. 1 VersAusglG. Was davor oder danach erworben wurde, bleibt außen vor.

Welche Formen der Betriebsrente es bei Banken gibt

Die Betriebsrente kann auf verschiedenen Wegen zugesagt sein, und der Weg entscheidet mit darüber, wie geteilt wird:

  • Pensionskasse, etwa der BVV, bei dem viele Banken und Finanzdienstleister ihre Beschäftigten versichern,
  • Direktzusage, bei der die Bank selbst die Rente verspricht,
  • Deferred Compensation, also Gehalt, das in eine Betriebsrente umgewandelt wurde,
  • Direktversicherung oder Pensionsfonds.

Ist ein Anrecht noch verfallbar, wird es bei der Scheidung nicht geteilt, sondern später ausgeglichen § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG. Anrechte aus umgewandeltem Gehalt sind dagegen von Anfang an unverfallbar § 1b Abs. 5 BetrAVG und werden deshalb sofort geteilt.

Interne Teilung: ein eigenes Anrecht beim selben Träger

In der Regel teilt das Gericht intern § 10 VersAusglG. Die berechtigte Seite erhält ein eigenes Anrecht beim Versorgungsträger der anderen, beim BVV also ein eigenes Anrecht beim BVV. Die Teilungsordnung des Trägers muss dabei sicherstellen, dass dieses Anrecht gleichwertig ist § 11 VersAusglG.

Genau hier liegt eine Fehlerquelle. Rechnet der Träger das neue Anrecht mit ungünstigeren Grundlagen als das alte, etwa mit einem niedrigeren Rechnungszins, genügt die Teilungsordnung diesen Anforderungen nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Gericht die Rechnungsgrundlagen dann anpassen. Beim BVV war genau diese Frage lange umstritten. Prüfen Sie deshalb, nach welchem Tarif das neue Anrecht berechnet wird.

Externe Teilung: wenn der Arbeitgeber auszahlen will

Bei einer externen Teilung zahlt der Versorgungsträger den Ausgleichswert als Kapital an einen anderen Träger, den die berechtigte Seite wählt §§ 14, 15 VersAusglG. Ohne deren Zustimmung darf er das nur bei kleinen Werten verlangen. Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen liegt die Grenze deutlich höher, nämlich bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung als Kapitalwert § 17 VersAusglG.

Für Banker mit hohen Direktzusagen ist das der heikle Punkt. Der neue Träger rechnet oft mit einem niedrigeren Zins, und dann kauft dasselbe Kapital eine deutlich kleinere Rente. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regel gebilligt BVerfG, Urteil vom 26.5.2020, 1 BvL 5/18. Die Gerichte müssen den Ausgleichswert aber so festsetzen, dass die berechtigte Seite keine unangemessene Einbuße erleidet. An dieser Stelle lohnt es, die Berechnung prüfen zu lassen.

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Was der korrespondierende Kapitalwert bedeutet

In der Auskunft nennt der Versorgungsträger neben dem Ausgleichswert einen korrespondierenden Kapitalwert. Er ist eine Hilfsgröße für Vergleiche und Vereinbarungen § 47 VersAusglG. Den Betrag, den das Anrecht am Markt wert wäre, gibt er nicht an, und ein Vergleich zweier Anrechte allein über ihre Kapitalwerte führt oft in die Irre.

Eine Vereinbarung statt der Teilung

Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich auch selbst regeln § 6 Abs. 1 VersAusglG. So kann die Seite mit der großen Betriebsrente sie behalten, und die andere erhält dafür einen Ausgleich aus dem Vermögen. Vor der Scheidung braucht das die notarielle Beurkundung oder einen gerichtlich protokollierten Vergleich § 7 VersAusglG. Das Gericht prüft außerdem die Ausgewogenheit § 8 VersAusglG. Wo die Grenzen liegen, beschreibt Wann der Versorgungsausgleich entfällt.

Was Sie für das Verfahren brauchen

Im Verfahren geben beide Ehegatten ihre Anrechte im Fragebogen an, und das Gericht holt die Auskünfte der Versorgungsträger ein § 220 FamFG. Halten Sie bereit:

  • die Versorgungszusage oder den Versicherungsschein, bei einer Pensionskasse wie dem BVV die letzte jährliche Mitteilung,
  • Vereinbarungen über Deferred Compensation oder Entgeltumwandlung,
  • die Kontaktdaten der Personalabteilung, die für die Betriebsrente zuständig ist.

Wie der Fragebogen auszufüllen ist, steht unter Fragebogen V10 zum Versorgungsausgleich: worauf es ankommt.

Der nächste Schritt

Den Versorgungsausgleich betreut bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher. Geht es um eine Vereinbarung mit Vermögenswerten, kommt Rechtsanwalt Dietrich Karcher hinzu. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Überblick gibt unser Rechner zum Versorgungsausgleich. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum Versorgungsausgleich.

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch die letzten Mitteilungen zu Ihrer Betriebsrente mit. Liegt schon eine Auskunft des Versorgungsträgers vor, prüfen wir, ob intern oder extern geteilt werden soll. Bei einer externen Teilung rechnen wir nach, ob der Ausgleichswert die Einbuße beim neuen Träger angemessen berücksichtigt.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

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  • Betriebsrente
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Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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