Kurz gesagt
Der Teil der Pension, der in der Ehezeit erdient wurde, wird geteilt, bei Bundesbeamten intern, bei Landes- und Kommunalbeamten über die gesetzliche Rentenversicherung. Die Kürzung beginnt mit dem Ruhestand. Sie lässt sich mit einer Kapitalzahlung abwenden und wird bei Unterhaltspflicht, früherem Ruhestand oder frühem Tod der anderen Seite angepasst.
Auf dieser Seite · 10 Abschnitte
Wird die Pension bei der Scheidung geteilt?
Ja, die Pension wird geteilt. Die Beamtenversorgung gehört wie jede Rente in den Versorgungsausgleich § 2 Abs. 1 VersAusglG. Geteilt wird der Teil, der in der Ehezeit erworben wurde, und die andere Seite erhält davon die Hälfte § 1 Abs. 2 VersAusglG. Die Ehezeit reicht vom Monat der Hochzeit bis zum Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags § 3 Abs. 1 VersAusglG.
Bei Beamten wird dieser Teil zeitanteilig berechnet § 44 Abs. 1 VersAusglG. Der Dienstherr ermittelt die Pension, die Sie bis zur Altersgrenze erreichen würden, und setzt die ruhegehaltfähige Dienstzeit in der Ehe ins Verhältnis zur gesamten Dienstzeit. Wer mit 27 verbeamtet wurde und zwanzig der vierzig Dienstjahre verheiratet war, gibt also rund ein Viertel ab: die Hälfte der Hälfte. Gerechnet wird mit den Bezügen bei Ende der Ehezeit § 5 Abs. 2 VersAusglG. Beförderungen nach der Scheidung zählen nicht mit, und angerechnete Ausbildungszeiten verlängern die Gesamtdienstzeit. Gemessen an der späteren Pension fällt der Anteil deshalb oft kleiner aus.
Im Gegenzug erhalten Sie die Hälfte der Anrechte, die Ihr Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer Betriebsrente. Jedes Anrecht wird für sich geteilt. Verrechnet werden nach interner Teilung nur Anrechte gleicher Art beim selben Träger oder bei Trägern, die eine Verrechnung vereinbart haben § 10 Abs. 2 VersAusglG.
Bund oder Land: wie geteilt wird
Bei Bundesbeamten teilt das Gericht intern. Die andere Seite erhält einen eigenen Anspruch auf Versorgung beim Bund oder bei der Körperschaft, die Ihre Versorgung trägt § 10 Abs. 1 VersAusglG, § 1 BVersTG.
Bei Beamten der Länder und Kommunen wird extern geteilt. Das Gericht begründet für die andere Seite ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung und rechnet den Ausgleichswert dafür in Entgeltpunkte um § 16 Abs. 1, 3 VersAusglG. Das gilt, solange das Land keine interne Teilung vorsieht. Hessen hat das nicht getan; die hessische Kürzungsregel setzt die externe Teilung voraus § 63 HBeamtVG. Nach dem Stand von 2023 hatte auch sonst kein Land eine interne Teilung eingeführt BR-Drs. 402/23. Für die berechtigte Seite heißt das: Sie bekommt eine gesetzliche Rente nach den Regeln der Rentenversicherung, mit deren Altersgrenzen.
Für Beamte auf Widerruf und Soldaten auf Zeit gilt die externe Teilung immer § 16 Abs. 2 VersAusglG. Ihr Anrecht wird so bewertet, als würden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert § 44 Abs. 4 VersAusglG.
Wann die Kürzung beginnt
Die Kürzung beginnt mit dem Ruhestand. Solange Sie im Dienst sind, bleiben Ihre Bezüge unverändert. Ab dem ersten Monat der Pension wird diese um einen festen Betrag gekürzt. Für Bundesbeamte regelt das § 57 BeamtVG, für hessische Landes- und Kommunalbeamte § 63 HBeamtVG.
Der Kürzungsbetrag steht nicht still. Er steigt mit den allgemeinen Anpassungen der Versorgung seit dem Ende der Ehezeit § 57 Abs. 2 BeamtVG; § 63 Abs. 2 HBeamtVG. In Hessen bleibt dabei die Besoldungsgruppe am Ende der Ehezeit die Grundlage. Treten Sie nach der Scheidung in den Ruhestand, wird die Pension auch dann gekürzt, wenn die andere Seite noch gar keine Rente bezieht.
Anders ist es, wenn Sie bei Wirksamkeit der Entscheidung schon Pension beziehen. In Hessen wird diese Pension erst gekürzt, wenn die andere Seite eine Rente aus dem Ausgleich erhält § 63 Abs. 3 HBeamtVG. Beim Bund gilt dieser Aufschub nur noch für Altfälle: Der Anspruch auf Ruhegehalt muss vor dem 1. September 2009 entstanden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich bis dahin eingeleitet gewesen sein § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG.
Heiraten Sie wieder, trifft die Kürzung im Todesfall auch Ihre Hinterbliebenen. Witwen-, Witwer- und Waisengeld werden anteilig gekürzt, das Waisengeld einer Vollwaise in der Regel nicht § 57 Abs. 1, 3 BeamtVG; § 63 Abs. 4 HBeamtVG.
Die Kürzung mit einer Zahlung abwenden
Sie können die Kürzung ganz oder teilweise abwenden, indem Sie an Ihren Dienstherrn einen Kapitalbetrag zahlen § 58 Abs. 1 BeamtVG; § 63 Abs. 7 HBeamtVG. Die Höhe errechnet die Versorgungsbehörde auf Antrag. Maßgeblich ist der Betrag, der aufgrund der Entscheidung des Familiengerichts für das Anrecht der anderen Seite zu zahlen gewesen wäre, fortgeschrieben bis zur Zahlung § 58 Abs. 2 BeamtVG. Eine Teilzahlung mindert die Kürzung anteilig und soll mindestens einen Monatsbezug betragen § 58 Abs. 3 BeamtVG.
Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Vermögen haben und noch lange im Dienst sind, oder wenn Sie aus einem anderen Verfahren Geld erhalten, etwa aus dem Zugewinnausgleich. Lassen Sie sich die Zahl vorher ausrechnen, und vergleichen Sie, wie viele Jahre Pension Sie brauchen, damit sich die Zahlung amortisiert.
Wenn die andere Seite noch keine Rente bezieht
Bezieht die andere Seite noch keine Rente, kann die Kürzung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sie aus dem Ausgleich noch keine Rente erhalten kann und ohne die Kürzung einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Sie hätte. Dann wird die Kürzung auf Antrag in Höhe dieses Unterhalts ausgesetzt, höchstens bis zur Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte § 33 Abs. 1, 3 VersAusglG. Sie zahlen dann den Unterhalt aus der ungekürzten Pension, statt zugleich gekürzt zu werden und Unterhalt zu schulden.
Die Regel greift nur, wenn die Kürzung eine Mindestgrenze erreicht § 33 Abs. 2 VersAusglG. Über den Antrag entscheidet das Familiengericht, und die Aussetzung wirkt ab dem Monat nach dem Antrag § 34 Abs. 1, 3 VersAusglG. Ändert sich der Unterhalt, kann sie abgeändert werden. Bezieht die andere Seite selbst eine Rente, heiratet sie wieder oder stirbt sie, beendet der Versorgungsträger die Aussetzung. Diese Umstände und jede Änderung beim Unterhalt müssen Sie ihm unverzüglich mitteilen § 34 Abs. 5, 6 VersAusglG.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Lücken klären wir im Termin
Wenn Sie früher in den Ruhestand gehen
Wer früher in Pension geht, kann die Rente aus dem Ausgleich oft noch nicht beziehen. Das betrifft etwa Polizei und Feuerwehr mit ihrer besonderen Altersgrenze oder eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Erhalten Sie selbst aus dem Ausgleich ein Anrecht, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, das Sie erst später beziehen können, wird die Kürzung Ihrer Pension auf Antrag ausgesetzt § 35 Abs. 1 VersAusglG. Ausgesetzt wird höchstens in Höhe der Ausgleichswerte der Anrechte, aus denen Sie noch nichts beziehen § 35 Abs. 3 VersAusglG.
Wenn die andere Seite früh stirbt
Stirbt die andere Seite früh, entfällt die Kürzung auf Antrag. Voraussetzung ist, dass sie die Rente aus dem Ausgleich nicht länger als 36 Monate bezogen hat § 37 Abs. 1, 2 VersAusglG. Hat sie nie eine Rente bezogen, weil sie vor dem Rentenalter starb, ist das erfüllt. Haben Sie die Kürzung mit einer Zahlung abgewendet, wird diese unter Anrechnung der geleisteten Rente erstattet. Anrechte, die Sie im Ausgleich von der verstorbenen Seite erhalten haben, erlöschen mit der Anpassung § 37 Abs. 3 VersAusglG.
Hessen geht für seine Beamten weiter. Hat die andere Seite länger als 36 Monate Rente bezogen, kann die Kürzung in Härtefällen trotzdem entfallen, wenn sie schon doppelt so lange gedauert hat wie der Rentenbezug § 63 Abs. 6 HBeamtVG.
Den Antrag stellen Sie beim Dienstherrn oder bei der Versorgungsbehörde, nicht beim Familiengericht. Er wirkt erst ab dem Monat nach der Antragstellung § 38 Abs. 1, 2 VersAusglG. Stellen Sie ihn deshalb gleich, wenn Sie vom Tod erfahren.
Beihilfe nach der Scheidung
Die Beihilfe des Dienstherrn ist kein Anrecht im Versorgungsausgleich und wird nicht geteilt. Ein Ehegatte, der in Ihrer Beihilfe berücksichtigt war, verliert diese Absicherung mit der Rechtskraft der Scheidung § 4 Abs. 1 BBhV; § 3 Abs. 1 HBeihVO. Er muss sich dann selbst versichern. Planen Sie das in den Unterhalt ein, denn die Kosten einer eigenen Krankenversicherung gehören zum Bedarf.
Eine Vereinbarung statt der Teilung
Sie können den Versorgungsausgleich selbst regeln § 6 Abs. 1 VersAusglG. Häufig behält die verbeamtete Seite ihre Pension ungeteilt, und die andere erhält dafür einen Ausgleich aus dem Vermögen, etwa die gemeinsame Immobilie. Neue Anrechte bei einem Dienstherrn können Sie durch Vereinbarung allerdings nur begründen, wenn dessen Regeln das zulassen und er zustimmt § 8 Abs. 2 VersAusglG.
Bis die Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, braucht die Vereinbarung die notarielle Beurkundung oder einen gerichtlich protokollierten Vergleich § 7 VersAusglG. Das Gericht prüft, ob sie einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält, also niemanden unangemessen benachteiligt § 8 Abs. 1 VersAusglG. Wo die Grenzen liegen, steht unter Wann der Versorgungsausgleich entfällt. Was Sie im Verfahren angeben müssen, beschreibt Fragebogen V10 zum Versorgungsausgleich: worauf es ankommt.
Der nächste Schritt
Den Versorgungsausgleich betreut bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher. Geht es um eine Vereinbarung mit Vermögenswerten, kommt Rechtsanwalt Dietrich Karcher hinzu. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Überblick gibt unser Rechner zum Versorgungsausgleich. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum Versorgungsausgleich.
Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch Ihre letzte Versorgungsauskunft oder die Besoldungsmitteilung mit, dazu das Datum Ihrer Verbeamtung. Wir schätzen mit Ihnen ab, wie hoch die Kürzung ausfällt, und prüfen, ob eine Abwendung oder eine Vereinbarung für Sie günstiger ist.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Sind Sie oder Ihr Ehepartner verbeamtet?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Beamtenversorgung
- Pension bei Scheidung
- Kürzung der Versorgung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
