Kurz gesagt
Sind beide Ehegatten deutsch, sind deutsche Gerichte zuständig, wo immer Sie leben. Ohne Rechtswahl wendet das Gericht aber das Scheidungsrecht Ihres gemeinsamen Wohnlandes an. Eine notarielle Wahl des deutschen Rechts verhindert das und sichert den Versorgungsausgleich.
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Können Sie sich in Deutschland scheiden lassen, wenn Sie beide im Ausland leben?
Ja, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Dann sind deutsche Gerichte zuständig, gleich in welchem Land Sie leben und seit wann Art. 3 Buchst. b VO (EU) 2019/1111. Eine Mindestzeit in Deutschland verlangt die Verordnung dafür nicht.
Haben Sie neben dem deutschen einen weiteren Pass, zählt der deutsche trotzdem mit. Was das für die Wahl des Gerichts heißt, steht unter Ich bin Doppelstaater: Nach welchem Recht wird geschieden?
Welches Gericht in Deutschland zuständig ist
Lebt keiner von Ihnen mehr in Deutschland, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig § 122 Nr. 7 FamFG. Hat einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch in Deutschland, ist es das Familiengericht an diesem Ort.
Gewöhnlicher Aufenthalt meint den Lebensmittelpunkt, nicht die Meldeadresse. Wer seit zwei Jahren in Singapur arbeitet und in Frankfurt nur gemeldet ist, lebt in Singapur. Wo die Kanzlei sitzt, ändert an der Zuständigkeit nichts; dazu Muss mein Scheidungsanwalt in meiner Stadt sitzen?
Welches Recht das deutsche Gericht anwendet
Ohne Rechtswahl wendet das deutsche Gericht das Scheidungsrecht des Staates an, in dem Sie beide bei Antragstellung leben Art. 8 Buchst. a Rom III. Für zwei Deutsche in New York gilt dann das Recht des Staates New York, in Singapur singapurisches Recht.
Das kann schneller sein oder langsamer. Leben Sie beide in Spanien, gilt spanisches Recht, und das verlangt kein Trennungsjahr. Andere Rechtsordnungen setzen längere Fristen oder fragen nach Verschulden. Das Gericht muss das fremde Recht zudem erst ermitteln, oft mit einem Gutachten § 293 ZPO. Das kostet Zeit und Geld.
Kennt das Recht Ihres Wohnlandes keine Scheidung oder benachteiligt es einen Ehegatten wegen seines Geschlechts, wendet das Gericht deutsches Recht an Art. 10 Rom III. Wie die Reihenfolge der Anknüpfungen im Einzelnen aussieht, beschreibt Nach welchem Recht werden wir geschieden?
Wie Sie deutsches Recht wählen
Sie können vereinbaren, dass deutsches Recht gilt, weil einer von Ihnen oder Sie beide deutsch sind Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Rom III. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet werden Art. 46e Abs. 1 EGBGB.
Im Ausland übernimmt das ein deutscher Konsularbeamter. Seine Urkunden stehen denen eines deutschen Notars gleich § 10 Abs. 2 KonsG. Fragen Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat früh nach einem Termin. Auch im laufenden Verfahren ist die Wahl noch möglich, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts Art. 46e Abs. 2 EGBGB.
Der Versorgungsausgleich hängt vom Scheidungsrecht ab
Den Versorgungsausgleich führt das Gericht von sich aus nur durch, wenn deutsches Scheidungsrecht gilt Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB. Gilt das Recht Ihres Wohnlandes, findet er nur auf Antrag statt. Voraussetzung ist dann, dass einer von Ihnen in der Ehezeit Anrechte bei einem deutschen Versorgungsträger erworben hat und der Ausgleich der Billigkeit entspricht Art. 17 Abs. 4 Satz 2 EGBGB.
Für viele Paare ist das der wichtigste Grund für die Rechtswahl. Die Jahre bei einem deutschen Arbeitgeber vor dem Wechsel ins Ausland stecken in der gesetzlichen Rente und oft in einer Betriebsrente. Anrechte bei ausländischen Trägern teilt das deutsche Gericht ohnehin nicht § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG. Was mit ihnen geschieht, steht unter Rente im Ausland erworben: was beim Versorgungsausgleich passiert.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
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Zugewinn und Unterhalt folgen eigenen Regeln
Für das Vermögen zählt bei Ehen seit dem 29. Januar 2019 der erste gemeinsame Wohnsitz nach der Heirat Art. 26 Abs. 1 Buchst. a EuGüVO. Haben Sie in Deutschland geheiratet und zuerst hier gelebt, bleibt es bei der Zugewinngemeinschaft. Haben Sie erst im Ausland geheiratet und dort zuerst gewohnt, gilt das Güterrecht dieses Landes.
Für ältere Ehen kommt es bei zwei Deutschen auf die gemeinsame Staatsangehörigkeit an, also auf deutsches Recht Art. 229 § 47 Abs. 2 EGBGB mit Art. 15 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB a. F.. Einzelheiten stehen unter Auslandsvermögen im Zugewinn: welches Güterrecht gilt.
Für den Unterhalt gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Berechtigte lebt Art. 3 HUP. Auch dafür ist eine Rechtswahl möglich, mit eigenen Regeln Art. 8 HUP. In der Regel kann das deutsche Gericht im selben Verfahren über Zugewinn und Unterhalt mitentscheiden.
Wie das Verfahren aus der Ferne läuft
Die Vorbereitung läuft vollständig aus dem Ausland, per Video, Telefon und E-Mail. Das Gericht stellt den Antrag Ihrem Ehepartner im Ausland zu, und das kann je nach Land Monate dauern. Wie Sie das beschleunigen, steht unter Ehepartner lebt im Ausland: so läuft die Scheidung in Deutschland.
Zum Termin lädt das Gericht Sie beide persönlich § 128 Abs. 1 FamFG. Planen Sie dafür eine Reise ein. Ist die Anreise unzumutbar, kann ein ersuchter Richter die Anhörung übernehmen § 128 Abs. 3 FamFG. Eine Zuschaltung per Video erlauben Gerichte aus Staaten außerhalb der EU nur zurückhaltend. Ist Ihr Ehepartner einverstanden, braucht er keine eigene Vertretung; dazu Zustimmung zur Scheidung: geben, verweigern, widerrufen.
Gilt die deutsche Scheidung in Ihrem Wohnland?
In der EU ja, außer in Dänemark, ohne besonderes Verfahren Art. 30 VO (EU) 2019/1111. Außerhalb der EU entscheidet das Recht Ihres Wohnlandes, ob und wie es eine deutsche Scheidung anerkennt. Das beurteilen wir nicht selbst. Dafür brauchen Sie Rat von Kolleginnen oder Kollegen vor Ort.
Leben Sie beide in einem anderen EU-Staat, sind dessen Gerichte ebenfalls zuständig. Dann behält das Gericht die Sache, das zuerst angerufen wurde Art. 20 VO (EU) 2019/1111. Wie Sie die Länder gegeneinander abwägen, beschreibt Zwei Länder kämen infrage: wo die Scheidung einreichen?
Wenn nur einer von Ihnen deutsch ist
Ist nur einer von Ihnen deutsch und lebt keiner in der EU, kann ein deutsches Gericht trotzdem zuständig sein § 98 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. Das gilt allerdings nicht gegen einen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines anderen EU-Staats ist Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2019/1111. Dann wird es enger, und die Frage gehört vor jeden Schritt geklärt.
Der nächste Schritt
Bringen Sie zum Gespräch Ihre Heiratsurkunde, Ihre Wohnorte seit der Heirat und eine Liste Ihrer Altersvorsorge mit, in Deutschland und im Ausland. Daraus sehen wir, welches Recht ohne Wahl gelten würde und ob sich eine Rechtswahl lohnt. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum internationalen Familienrecht.
Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Spanisch, auch per Video. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie die Scheidung online abläuft, steht auf unserer Seite zur Online-Scheidung.
Im vertraulichen Erstgespräch klären wir, welches Gericht zuständig ist, welches Recht ohne Rechtswahl gälte und ob eine Wahl des deutschen Rechts Ihren Versorgungsausgleich sichert. Liegt schon ein Verfahren in Ihrem Wohnland an, sagen Sie es uns gleich zu Beginn.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Leben Sie beide außerhalb Deutschlands?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Scheidung im Ausland lebend
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Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
