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Ehepartner lebt im Ausland: so läuft die Scheidung in Deutschland

Sie leben in Frankfurt, Ihr Ehepartner ist zurück nach Istanbul, nach Texas oder an einen Ort, den Sie nicht kennen. Die Scheidung scheitert daran nicht. Sie dauert aber länger, und an zwei Stellen hängt ihr Tempo von Ihrer Vorbereitung ab: bei der Zustellung und beim Termin.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 5 Minuten

Kurz gesagt

Ist ein deutsches Gericht zuständig, läuft die Scheidung hier, auch wenn der Ehepartner im Ausland lebt. Die Zustellung des Antrags kostet Zeit, bei unbekannter Adresse hilft die öffentliche Zustellung. Mitwirken muss die andere Seite nicht, das Gericht entscheidet auch ohne sie.

Können Sie sich in Deutschland scheiden lassen, wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt?

Ja, wenn ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn Sie beide zuletzt in Deutschland gelebt haben und Sie noch hier wohnen. Ebenso genügt es, wenn Sie seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben, mit deutscher Staatsangehörigkeit seit mindestens sechs Monaten Art. 3 Buchst. a VO (EU) 2019/1111.

Örtlich zuständig ist dann in aller Regel das Familiengericht an Ihrem Wohnort § 122 FamFG. Kämen auch Gerichte im anderen Land infrage, beschreibt Zwei Länder kämen infrage: wo die Scheidung einreichen?, worauf es dann ankommt.

Gilt das Trennungsjahr auch, wenn Sie in verschiedenen Ländern leben?

Wird nach deutschem Recht geschieden, ja. Getrennt leben Sie, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens einer von Ihnen sie erkennbar nicht wiederherstellen will § 1567 Abs. 1 BGB. Welches Recht gilt, steht unter Nach welchem Recht werden wir geschieden?

Getrennte Wohnorte allein genügen dafür nicht. Wer wegen einer Stelle im Ausland lebt und die Ehe fortführt, lebt nicht getrennt. Das Trennungsjahr beginnt erst, wenn einer von Ihnen die Ehe erkennbar beendet, etwa in einem Brief oder einer Nachricht. Bewahren Sie diese Nachricht auf, sie belegt später den Beginn. Mehr dazu unter Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?

Wie der Scheidungsantrag ins Ausland kommt

Das Gericht stellt ihn zu, und im Ausland dauert das länger. Innerhalb der EU gilt die Zustellungsverordnung VO (EU) 2020/1784. Ihr Ehepartner darf die Annahme dort verweigern, wenn der Antrag nicht in einer Sprache abgefasst oder übersetzt ist, die er versteht oder die am Zustellungsort Amtssprache ist. Eine frühe Übersetzung spart deshalb Zeit.

Außerhalb der EU läuft die Zustellung über internationale Abkommen oder den diplomatischen Weg und kann Monate dauern. Das Gericht kann dann anordnen, dass Ihr Ehepartner eine Person in Deutschland benennt, an die weitere Schriftstücke gehen § 184 ZPO. Wie sich das auf den Zeitplan auswirkt, steht unter Wie lange dauert eine Scheidung?

Sie beschleunigen die Zustellung vor allem mit einer vollständigen, aktuellen Anschrift. Ist Ihr Ehepartner mit der Scheidung einverstanden und hat er in Deutschland eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragt, kann der Antrag auch dorthin zugestellt werden.

Was gilt, wenn Sie die Adresse nicht kennen?

Dann kommt die öffentliche Zustellung in Betracht § 185 ZPO. Sie setzt voraus, dass der Aufenthalt Ihres Ehepartners nicht nur Ihnen unbekannt ist, sondern sich mit zumutbaren Mitteln nicht ermitteln lässt. Sie kommt auch infrage, wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Das Gericht verlangt dafür Nachweise. Fragen Sie beim Melderegister nach der letzten Anschrift, bei Angehörigen, Bekannten und dem letzten Arbeitgeber, und halten Sie jede Anfrage und jede Antwort schriftlich fest. Bewilligt das Gericht die öffentliche Zustellung, hängt es eine Benachrichtigung aus, und der Antrag gilt einen Monat danach als zugestellt § 188 ZPO.

Fehlen ausreichende Nachforschungen, kann die Zustellung später angegriffen werden. Gründlichkeit an dieser Stelle schützt also die Scheidung selbst.

Muss Ihr Ehepartner mitwirken?

Nein. Einen Anwalt braucht nur die Seite, die den Antrag stellt § 114 FamFG. Antwortet Ihr Ehepartner nicht, entscheidet das Gericht trotzdem in der Sache. Ein Versäumnisbeschluss gegen ihn ist in Scheidungssachen ausgeschlossen § 130 Abs. 2 FamFG.

Ohne seine Zustimmung muss das Gericht nach dem Trennungsjahr allerdings davon überzeugt sein, dass die Ehe gescheitert ist § 1565 Abs. 1 BGB. Nach drei Jahren Trennung wird das unwiderlegbar vermutet § 1566 Abs. 2 BGB. Den Versorgungsausgleich klärt das Gericht auch ohne Mitwirkung der anderen Seite, indem es die Versorgungsträger direkt anschreibt § 220 FamFG. Hat Ihr Ehepartner Rentenanrechte im Ausland, beschreibt Rente im Ausland erworben: was beim Versorgungsausgleich passiert, was mit ihnen geschieht.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
  • Lücken klären wir im Termin

Wie der Termin abläuft, wenn die andere Seite nicht anreist

Das Gericht soll beide Ehegatten persönlich anhören § 128 Abs. 1 FamFG. Lebt einer so weit entfernt, dass ihm die Anreise nicht zuzumuten ist, kann ein ersuchtes Gericht ihn anhören § 128 Abs. 3 FamFG. Auch eine Teilnahme per Video kann das Gericht erlauben § 128a ZPO. Aus einem anderen EU-Staat ist das in der Regel ohne Rechtshilfe möglich. Bei Staaten außerhalb der EU sind Gerichte zurückhaltender, weil eine Zuschaltung von dort die Zustimmung des Aufenthaltsstaats voraussetzen kann.

Erscheint Ihr Ehepartner nicht, kann das Gericht trotzdem entscheiden. Sie selbst sollten zum Termin kommen, wie er abläuft, steht unter Scheidungstermin: der Ablauf vor Gericht.

Wenn Ihr Ehepartner kein Deutsch spricht

Die Gerichtssprache ist Deutsch § 184 GVG. Für den Termin zieht das Gericht einen Dolmetscher hinzu, wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht beherrscht § 185 Abs. 1 GVG. Sprechen alle Beteiligten die fremde Sprache, kann der Dolmetscher entfallen § 185 Abs. 2 GVG.

Die Kosten des Dolmetschers gehören zu den Gerichtskosten, die bei einer Scheidung in der Regel beide Seiten je zur Hälfte tragen § 150 Abs. 1 FamFG. Ausländische Urkunden wie die Heiratsurkunde reichen Sie mit einer beglaubigten Übersetzung ein. Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Die Schriftsätze ans Gericht sind deutsch, und wir erklären Ihnen, was darin steht.

Gilt die deutsche Scheidung auch im anderen Land?

In der EU ja, außer in Dänemark, und zwar ohne besonderes Verfahren Art. 30 VO (EU) 2019/1111. Auf Antrag stellt das Gericht dafür eine Bescheinigung aus, die Behörden im anderen Mitgliedstaat vorgelegt werden kann. Außerhalb der EU richtet sich die Anerkennung nach dem Recht des anderen Staates. Das beurteilen wir nicht selbst, dafür braucht es Rat von Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Was Sie vorbereiten können

Bringen Sie zum Gespräch mit:

  • die letzte bekannte Anschrift und alles, was Sie über den Aufenthalt wissen,
  • Datum und Beleg der Trennung, etwa die Nachricht, mit der einer die Ehe beendet hat,
  • die Heiratsurkunde, eine ausländische mit Übersetzung,
  • Angaben zu Renten und Vermögen beider Seiten, soweit Sie sie kennen.

Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Was das Verfahren kostet, steht unter Kosten. Den Rahmen bei Auslandsbezug beschreibt unsere Seite zum internationalen Familienrecht.

Im vertraulichen Erstgespräch klären wir, ob ein deutsches Gericht zuständig ist, welches Recht gilt und wie der Antrag Ihren Ehepartner am schnellsten erreicht. Kennen Sie die Adresse nicht, gehen wir mit Ihnen durch, welche Nachforschungen das Gericht erwartet.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Lebt Ihr Ehepartner im Ausland?

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Zustellung im Ausland
  • Öffentliche Zustellung
  • Trennungsjahr
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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