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Gleichgeschlechtliche Ehe aus dem Ausland: Scheidung in Deutschland

Sie haben in Amsterdam, Barcelona oder Toronto geheiratet und leben heute in Frankfurt. Ihr Heimatland erkennt die Ehe vielleicht gar nicht an. Für das deutsche Gericht ist sie trotzdem eine Ehe, und es scheidet sie. Eine Frage stellt sich bei Ihnen aber anders als bei anderen Paaren: welches Güterrecht für Ihr Vermögen gilt.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 5 Minuten

Kurz gesagt

Ein deutsches Gericht scheidet eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe, wenn Sie hier leben, meist nach deutschem Recht. Wer vor dem 29. Januar 2019 geheiratet hat, teilt sein Vermögen nach dem Güterrecht des Landes der Eheschließung. Den Versorgungsausgleich sollten Sie ausdrücklich beantragen.

Kann ein deutsches Gericht Ihre im Ausland geschlossene Ehe scheiden?

Ja, ein deutsches Familiengericht scheidet auch eine gleichgeschlechtliche Ehe, die im Ausland geschlossen wurde. Seit dem 1. Oktober 2017 steht die Ehe in Deutschland Paaren gleichen Geschlechts offen § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ist Ihre Ehe nach dem Recht des Landes wirksam, in dem Sie geheiratet haben, gilt sie auch hier Art. 17b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB.

Eine Eintragung in ein deutsches Register brauchen Sie dafür nicht. Das Gericht prüft die Ehe anhand der ausländischen Heiratsurkunde, mit Apostille und Übersetzung, wo nötig. Welche Papiere es verlangt, steht unter Im Ausland geheiratet: Scheidung in Deutschland möglich?

Wann deutsche Gerichte zuständig sind

Leben Sie beide in Deutschland, sind deutsche Gerichte zuständig. Dasselbe gilt, wenn einer von Ihnen deutsch ist § 98 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG. Örtlich zuständig ist dann in der Regel das Familiengericht an Ihrem Wohnort § 122 FamFG.

Lebt nur einer von Ihnen hier und ist keiner deutsch, wird es enger. Dann kann es darauf ankommen, ob einer Ihrer Heimatstaaten die Entscheidung anerkennen würde § 98 Abs. 1 Nr. 4 FamFG. Ob die europäische Verordnung zur Zuständigkeit auf Ihre Ehe anzuwenden ist, ist umstritten. Diese Fälle prüfen wir vor dem Antrag einzeln.

Nach welchem Recht geschieden wird

Welches Scheidungsrecht gilt, bestimmt die Rom-III-Verordnung, wie bei jeder anderen Ehe Art. 17b Abs. 4 Satz 1 EGBGB. Leben Sie beide in Deutschland, gilt deutsches Recht Art. 8 Buchst. a Rom III. Dann brauchen Sie das Trennungsjahr, und das Gericht fragt nicht nach Schuld.

Eine Rechtswahl ist möglich, notariell beurkundet Art. 17b Abs. 5 Satz 1, Art. 46e EGBGB. Wie die Reihenfolge der Anknüpfungen aussieht, beschreibt Nach welchem Recht werden wir geschieden? Wann das Trennungsjahr läuft, steht unter Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?

Welches Güterrecht für Ihr Vermögen gilt

Haben Sie vor dem 29. Januar 2019 geheiratet, gilt für Ihr Vermögen das Güterrecht des Staates, in dem die Ehe geschlossen und registriert wurde Art. 229 § 47 Abs. 2 EGBGB mit Art. 17b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB a. F.. Wo Sie danach gelebt haben, spielt dafür keine Rolle. Bei anderen Ehen aus dieser Zeit entscheidet meist die Staatsangehörigkeit.

Das kann einen großen Unterschied machen. Ein Paar, das 2016 in Amsterdam geheiratet hat, lebte nach dem damaligen niederländischen Recht in einer umfassenden Gütergemeinschaft. Dazu gehört grundsätzlich auch, was jeder schon vor der Ehe besaß. Bei der Scheidung wird dieses gemeinsame Vermögen geteilt, in der Regel zur Hälfte.

Für Ehen seit dem 29. Januar 2019 gilt die Güterrechtsverordnung wie für alle Ehen Art. 17b Abs. 4 Satz 2 EGBGB. Maßgeblich ist dann der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt nach der Heirat Art. 26 Abs. 1 Buchst. a EuGüVO. Haben Sie in Barcelona geheiratet und lebten danach zuerst in Frankfurt, gilt die deutsche Zugewinngemeinschaft. Wie das bei Vermögen in mehreren Ländern aussieht, beschreibt Auslandsvermögen im Zugewinn: welches Güterrecht gilt.

Beantragen Sie den Versorgungsausgleich ausdrücklich

Ob das Gericht den Versorgungsausgleich von sich aus durchführt, hängt vom anwendbaren Recht und von Ihren Staatsangehörigkeiten ab Art. 17b Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EGBGB. Bei Paaren, von denen keiner deutsch ist, ist das nicht sicher. Dann findet er auf Antrag statt, wenn einer von Ihnen in der Ehezeit Anrechte bei einem deutschen Versorgungsträger erworben hat Art. 17b Abs. 1 Satz 3 EGBGB.

Stellen Sie diesen Antrag deshalb vorsorglich mit dem Scheidungsantrag. Anrechte bei ausländischen Trägern teilt das deutsche Gericht ohnehin nicht. Was mit ihnen geschieht, steht unter Rente im Ausland erworben: was beim Versorgungsausgleich passiert.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

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Was Ihr Heimatland aus der Scheidung macht

Für das deutsche Recht sind Sie mit der Rechtskraft des Beschlusses geschieden. Ob Ihr Heimatland die Scheidung einträgt, richtet sich nach dessen Recht. Erkennt es schon die Ehe nicht an, stellt sich dort oft auch die Frage der Scheidung anders.

Das beurteilen wir nicht selbst. Brauchen Sie die Scheidung in Ihrem Heimatland, etwa für eine neue Ehe oder ein Erbe, fragen Sie früh Kolleginnen oder Kollegen vor Ort.

Eingetragene Partnerschaft statt Ehe

Eine im Ausland eingetragene Partnerschaft ist keine Ehe. Sie wird aufgehoben, nach dem Recht des Staates, der das Register führt Art. 17b Abs. 1 Satz 1 EGBGB. Eine deutsche Lebenspartnerschaft können Sie beim Standesamt in eine Ehe umwandeln § 20a LPartG.

Prüfen Sie deshalb an der Urkunde, was Sie geschlossen haben. Manche Länder kennen beides nebeneinander, und der Name allein sagt nicht immer, welche Form es ist.

Wenn Kinder da sind

Bei Kindern kommt es darauf an, ob Sie beide rechtlich Eltern sind. Bei zwei Müttern ist das in Deutschland nicht selbstverständlich. Die Ehefrau der Mutter wird nach geltendem deutschem Recht in der Regel erst durch eine Adoption zum zweiten Elternteil §§ 1591, 1592 BGB.

Ist ein Kind im Ausland mit zwei Eltern in der Geburtsurkunde zur Welt gekommen, kann das anders sein. Davon hängen Sorge, Umgang und Kindesunterhalt ab. Klären Sie diese Frage vor dem Scheidungsantrag, denn der Antrag nennt die gemeinsamen Kinder § 133 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.

Der nächste Schritt

Bringen Sie zum Gespräch Ihre Heiratsurkunde mit, das Datum der Eheschließung, Ihre Staatsangehörigkeiten und Ihre Wohnorte seit der Heirat. Daraus sehen wir, welches Güterrecht für Sie gilt und ob der Versorgungsausgleich von selbst läuft. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zum internationalen Familienrecht.

Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Spanisch, auch per Video. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie Vermögen bei der Scheidung geteilt wird, steht auf unserer Seite zu Vermögen und Zugewinnausgleich.

Im vertraulichen Erstgespräch klären wir, ob ein deutsches Gericht Ihre Ehe scheiden kann, welches Güterrecht für Ihr Vermögen gilt und welche Anträge Sie stellen sollten. Haben Sie vor 2019 geheiratet, bringen Sie, wenn vorhanden, einen Ehevertrag aus dem Land der Eheschließung mit.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Haben Sie im Ausland geheiratet?

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Gleichgeschlechtliche Ehe
  • Scheidung nach Auslandsheirat
  • Güterrecht
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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