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Die Wohnung auf Mallorca: welches Güterrecht für sie gilt

Viele Paare mit einer Wohnung auf Mallorca gehen von einer einfachen Regel aus: Die Immobilie liegt in Spanien, also entscheidet spanisches Recht über sie. Die Regel stimmt für den Verkauf und für das Grundbuch. Für die Frage, wem der Wert bei einer Scheidung zusteht, stimmt sie nicht. Und wenn spanisches Güterrecht wirklich einmal gilt, kommt eine zweite Überraschung dazu: Auf den Balearen gilt ein anderer Güterstand als in Madrid oder Málaga.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 5 Minuten

Kurz gesagt

Prüfen Sie zuerst, welches Güterrecht für Ihre Ehe gilt. Bei zwei Deutschen, die nach der Hochzeit in Deutschland gelebt haben, ist es meist das deutsche, und die Wohnung geht in den Zugewinnausgleich ein wie jede andere Immobilie.

Die Lage der Wohnung entscheidet nicht über das Güterrecht

Welches Güterrecht gilt, hängt ab von der Ehe und nicht davon, wo einzelne Gegenstände liegen. Steht das anwendbare Recht fest, gilt es für das gesamte Vermögen der Ehegatten, gleich in welchem Land es liegt Art. 21 EuGüVO.

Für die Wohnung auf Mallorca heißt das: Sie ist kein Sonderfall im Vermögen, sondern ein Posten unter anderen. Gilt deutsches Güterrecht, geht sie in den Zugewinnausgleich ein wie ein Haus in Bad Homburg. Was sich am Belegenheitsort richtet, ist etwas anderes, nämlich der Weg vom Ergebnis zur Umsetzung: die Teilung, der Verkauf, die Eintragung. Dazu weiter unten.

Wann überhaupt spanisches Güterrecht gilt

Spanisches Güterrecht gilt ohne Rechtswahl vor allem dann, wenn die Ehegatten nach der Hochzeit ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatten Art. 26 EuGüVO. Ein späterer Umzug ändert daran grundsätzlich nichts, in keine Richtung.

Zwei Deutsche, die nach der Hochzeit in Frankfurt gelebt und zehn Jahre später eine Wohnung in Port d’Andratx gekauft haben, bleiben also im deutschen Güterrecht. Anders liegt es bei einem Paar, das die ersten Ehejahre auf der Insel verbracht hat, und bei binationalen Ehen ohne gemeinsamen Aufenthalt.

Wichtig ist das Datum der Eheschließung. Die Europäische Güterrechtsverordnung bestimmt das anwendbare Recht nur für Ehen, die ab dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden, und für Rechtswahlen ab diesem Tag Art. 69 Abs. 3 EuGüVO. Für ältere Ehen, und das sind die meisten geschiedenen, gilt das Kollisionsrecht, das vorher galt. Es knüpfte zuerst an die gemeinsame Staatsangehörigkeit bei der Heirat an, was deutsche Paare noch häufiger im deutschen Güterrecht hält. Ausführlich dazu Auslandsvermögen im Zugewinn.

Spanien hat nicht ein Güterrecht, sondern mehrere

Spanien kennt neben dem gesamtspanischen Código Civil eigene Zivilrechte einzelner Regionen, und einige von ihnen regeln den Güterstand selbst. Aragón, Katalonien, die Balearen, Navarra und Teile des Baskenlands haben dafür eigene Regeln. In Galicien gilt dagegen der Güterstand des Código Civil.

Der Unterschied ist grundlegend. Der Código Civil sieht als gesetzlichen Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales) vor. Was während der Ehe erworben wird, gehört beiden gemeinsam und wird am Ende auseinandergesetzt. Auf Mallorca gilt ohne Ehevertrag dagegen die Gütertrennung (separación de bienes) Art. 3 Compilación del Derecho Civil de las Illes Balears. Menorca übernimmt diese Regeln, Ibiza und Formentera kommen über eine eigene Vorschrift zum selben Ergebnis Art. 65 und 67 Compilación. Jeder behält, was auf seinen Namen läuft, und ein Wertzuwachs wird nicht geteilt. Nur die Arbeit für die Familie wird am Ende ausgeglichen: Sie zählt als Beitrag zu den Lasten der Ehe, und ohne Einigung setzt das Gericht den Ausgleich fest Art. 4 Abs. 1 und Art. 67 Abs. 2 Compilación.

Zwischen diesen beiden Güterständen liegen bei einer langen Ehe erhebliche Beträge. Wer spanisches Recht sagt, hat deshalb noch nichts gesagt.

Welches spanische Teilrecht gilt für Ihre Ehe?

Führt die Verordnung nach Spanien, entscheidet sie nicht selbst, welches spanische Teilrecht gilt. Sie verweist dafür zunächst auf die innerspanischen Regeln Art. 33 EuGüVO, und die stellen auf die vecindad civil ab, eine Zugehörigkeit zu einem der spanischen Rechtsgebiete Art. 16 Código Civil.

Diese vecindad civil setzt die spanische Staatsangehörigkeit voraus. Deutsche ohne spanischen Pass haben keine, auch nach Jahrzehnten auf der Insel nicht. Für sie greift nach überwiegender Auffassung die Ersatzanknüpfung der Verordnung, die auf das Gebiet abstellt, zu dem der jeweilige Anknüpfungspunkt führt. Beim ersten gemeinsamen Aufenthalt auf Mallorca ist das balearisches Recht und damit Gütertrennung.

Diese Reihenfolge zählt, weil die Abkürzung in beide Richtungen falsch liegt. Eine Wohnung auf Mallorca führt für sich genommen nie zu balearischem Güterrecht. Ein Leben auf Mallorca kann dorthin führen, aber erst über zwei Prüfschritte, von denen der zweite regelmäßig übersehen wird.

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Was Gütertrennung für die Wohnung bedeutet

Gilt Gütertrennung, gibt es keinen Ausgleich für den Wertzuwachs, und es zählt, wer als Eigentümer eingetragen ist. Wer die Wohnung mitfinanziert hat, ohne als Eigentümer eingetragen zu sein, steht für dieses Geld ohne güterrechtlichen Anspruch da.

Das trifft in der Praxis fast immer dieselbe Konstellation. Einer der Ehegatten hat den Kauf über sein Konto abgewickelt, der andere hat über Jahre Raten, Renovierung und laufende Kosten mitgetragen. Eingetragen ist nur einer. Im deutschen Zugewinnausgleich würde sich das über den Wertzuwachs ausgleichen. Im balearischen Güterstand bleibt dafür nur der Weg über allgemeine Ansprüche, und der ist deutlich beschwerlicher.

Für binationale und mobile Paare ist die Rechtswahl deshalb das wichtigste Gestaltungsmittel Art. 22 EuGüVO. Sie klärt vorab, was sonst von Wohnorten abhängt, die längst zurückliegen; dazu Rechtswahl im Ehevertrag bei binationalen Ehen.

Der häufigste Fall bleibt der deutsche

In der Mehrzahl der Fälle mit einer Ferienimmobilie in Spanien gilt am Ende deutsches Güterrecht, weil das Paar in Deutschland geheiratet und gelebt hat. Die Wohnung ist dann ein Posten im Endvermögen, bewertet auf den Stichtag, und für die Bewertung gelten dieselben Regeln wie im Inland.

Erleichternd ist das nur zur Hälfte. Das deutsche Recht sagt, wem welcher Wert zusteht. Es sagt nicht, wie ein Miteigentumsanteil an einer spanischen Immobilie den Eigentümer wechselt, und es verschafft auch keinen Zugriff auf sie. Diese zweite Hälfte richtet sich nach spanischem Recht, und sie kostet erfahrungsgemäß mehr Zeit als die Rechnung selbst. Wie wir Fälle mit Auslandsbezug angehen, beschreibt unsere Seite zum internationalen Familienrecht.

Wie eine Immobilie im Zugewinn bewertet wird, erklärt Die Immobilie im Zugewinn. Den Rahmen der Rechnung insgesamt beschreibt unsere Seite zum Zugewinnausgleich.

Was Sie vor dem ersten Gespräch zusammensuchen können

Drei Angaben klären die Güterrechtsfrage meist schon im Erstgespräch: das Datum der Hochzeit, der erste gemeinsame Wohnsitz danach und die Staatsangehörigkeiten bei der Heirat. Dazu die Frage, ob je ein Ehevertrag oder spanische capitulaciones matrimoniales geschlossen wurden.

Für die Wohnung kommen drei Unterlagen dazu: die Kaufurkunde (escritura), ein Auszug aus dem Eigentumsregister (nota simple) und der Stand eines etwaigen Darlehens. Die nota simple lässt sich online beim zuständigen Registro de la Propiedad anfordern und zeigt, wer mit welchem Anteil eingetragen ist und welche Belastungen darauf liegen.

Wer das mitbringt, spart den ersten Termin nicht ein, füllt ihn aber mit der eigentlichen Frage statt mit Beschaffung.

Ob deutsches oder spanisches Güterrecht für Ihre Ehe gilt, entscheidet sich an wenigen Daten und lässt sich meist vorab klären. Für die Vermögensseite kommt Rechtsanwalt Dietrich Karcher hinzu, der jahrelang von einem Kanzleisitz in Granada aus gearbeitet hat. Beraten wird auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Im vertraulichen Erstgespräch ordnen wir, welches Recht Ihre Immobilie erfasst und was daraus folgt.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

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Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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