Kurz gesagt
Mit der Zustimmung und einem Jahr Trennung steht das Scheitern der Ehe fest. Zustimmen können Sie ohne Anwalt, widerrufen bis zum Schluss der Verhandlung. Fehlt die Zustimmung, muss das Gericht vom Scheitern überzeugt sein, nach drei Jahren Trennung wird es vermutet.
Auf dieser Seite · 9 Abschnitte
Was bewirkt die Zustimmung zur Scheidung?
Mit Ihrer Zustimmung und einem Jahr Trennung steht fest, dass die Ehe gescheitert ist § 1566 Abs. 1 BGB. Das Gericht fragt dann nicht nach Gründen und prüft nicht, ob die Ehe noch zu retten wäre. Das ist der Kern der einvernehmlichen Scheidung.
Dasselbe gilt, wenn Sie beide die Scheidung beantragen. Ein eigener Antrag verlangt aber eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt. Für die Zustimmung brauchen Sie keine Vertretung § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG.
Was Sie mit der Zustimmung nicht aufgeben
Die Zustimmung betrifft nur die Scheidung selbst. Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, die Wohnung und die Kinder bleiben davon unberührt. Den Versorgungsausgleich führt das Gericht ohnehin von sich aus durch.
Ansprüche auf Zugewinn oder Unterhalt können Sie auch nach der Scheidung noch geltend machen, allerdings mit Fristen. Welche das sind, steht unter Zugewinn, Unterhalt, Wohnung: welche Fristen nach der Scheidung laufen. Wer im Verfahren selbst Anträge stellen will, etwa auf Unterhalt, braucht dafür eine eigene Vertretung § 114 Abs. 1 FamFG.
Wie und wo Sie zustimmen
Am einfachsten stimmen Sie im Scheidungstermin zu, zu Protokoll des Gerichts. Sie können die Zustimmung auch vorher zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären § 134 Abs. 1 FamFG. Dafür genügt die Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts, auch an Ihrem Wohnort § 129a ZPO.
An Bedingungen lässt sich die Zustimmung nicht knüpfen. Ein Satz wie „Ich stimme zu, wenn ich das Auto behalte“ ist keine wirksame Zustimmung. Wollen Sie die Folgen vorher regeln, schließen Sie die Vereinbarung zuerst und stimmen danach zu. Was in welcher Form geregelt werden kann, beschreibt unsere Seite zur Scheidungsfolgenvereinbarung.
Was Sie mit nur einem Anwalt sparen
Stimmen Sie zu, ohne selbst vertreten zu sein, zahlen Sie keine eigenen Anwaltsgebühren. Die Gerichtskosten tragen Sie beide in der Regel je zur Hälfte, gleich wer den Antrag gestellt hat § 150 Abs. 1 FamFG. Wie hoch sie ausfallen, steht unter Kosten.
Einen Punkt sollten Sie kennen. Auf Rechtsmittel kann nur verzichten, wer anwaltlich vertreten ist. Ohne eigene Vertretung wird die Scheidung deshalb erst nach Ablauf der Monatsfrist rechtskräftig. Mehr dazu unter Scheidungstermin: der Ablauf vor Gericht.
Bis wann Sie die Zustimmung widerrufen können
Sie können die Zustimmung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung widerrufen, auf die über die Scheidung entschieden wird § 134 Abs. 2 FamFG. Auch dafür brauchen Sie keine Anwältin und keinen Anwalt. Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht.
Nach dem Widerruf läuft das Verfahren als Scheidung ohne Zustimmung weiter. Was dann gilt, steht im nächsten Abschnitt. Der Widerruf verschiebt die Scheidung in der Regel, verhindert sie aber selten.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Lücken klären wir im Termin
Was ohne Zustimmung gilt
Ohne Zustimmung muss das Gericht davon überzeugt sein, dass die Ehe gescheitert ist § 1565 Abs. 1 BGB. Gescheitert ist sie, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie sie wiederherstellen.
Nach einem Jahr Trennung genügt dafür in der Regel, dass einer von Ihnen die Ehe endgültig ablehnt und das im Termin glaubhaft sagt. Das Gericht hört dazu beide an § 128 Abs. 1 FamFG. Leben Sie seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, auch gegen den Willen des anderen § 1566 Abs. 2 BGB.
Ein Versäumnisbeschluss ist in Scheidungssachen ausgeschlossen § 130 Abs. 2 FamFG. Antwortet die andere Seite gar nicht, entscheidet das Gericht trotzdem in der Sache. Lebt sie im Ausland, beschreibt Ehepartner lebt im Ausland: so läuft die Scheidung in Deutschland, wie der Antrag sie erreicht.
Wann das Gericht trotz Scheitern nicht scheidet
Selten scheidet das Gericht eine gescheiterte Ehe vorerst nicht. Das Gesetz sieht das vor, wenn die Ehe im Interesse minderjähriger Kinder ausnahmsweise erhalten bleiben muss. Ebenso, wenn die Scheidung für den ablehnenden Ehegatten wegen außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte wäre § 1568 BGB.
Die Gerichte legen diese Klausel eng aus. Dass einer die Scheidung nicht will oder wirtschaftlich schlechter dasteht, genügt nicht. Umgekehrt kann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre § 1565 Abs. 2 BGB. Mehr dazu unter Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?
Die Zustimmung als Verhandlungsmasse
Viele verknüpfen die Zustimmung mit einer Einigung über die Folgen. Das ist zulässig, solange die Reihenfolge stimmt: erst die Vereinbarung, dann die Zustimmung. Nach der Rechtskraft der Scheidung fehlt dieser Hebel.
Wer die Zustimmung nur verweigert, um Zeit zu gewinnen, gewinnt meist wenig. Nach dem Trennungsjahr scheiden die Gerichte auch ohne sie, und die Verhandlung über die Gründe kostet beide Seiten Nerven und Gebühren. Wie ein Verfahren ohne Einigung abläuft, beschreibt unsere Seite zur streitigen Scheidung.
Der nächste Schritt
Hat Ihr Ehepartner den Antrag gestellt, sagen wir Ihnen, ob Sie ohne eigene Vertretung zustimmen können oder ob eigene Anträge nötig sind. Wollen Sie selbst geschieden werden, klären wir, ob die Zustimmung fehlt und was das für den Zeitplan heißt. Den Weg mit Einigung beschreibt unsere Seite zur einvernehmlichen Scheidung.
Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag.
Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch den Scheidungsantrag mit, wenn er Ihnen schon zugestellt wurde, und das Datum Ihrer Trennung. Daraus sehen wir, ob die Zustimmung genügt oder ob Sie im Verfahren selbst etwas beantragen sollten.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Hat Ihr Ehepartner die Scheidung schon beantragt?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Zustimmung zur Scheidung
- Scheidung ohne Zustimmung
- Widerruf der Zustimmung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
