Kurz gesagt
Die Online-Scheidung geht auch mit Kindern. Die gemeinsame Sorge bleibt bestehen, über Sorge und Umgang entscheidet das Gericht nur auf Antrag. Im Termin fragt es die Eltern nach den Kindern, die Kinder selbst kommen nicht mit.
Auf dieser Seite · 8 Abschnitte
Geht eine Online-Scheidung, wenn Sie Kinder haben?
Ja, eine Online-Scheidung geht auch mit gemeinsamen Kindern. Online heißt, dass Auftrag, Unterlagen und Rückfragen digital laufen. Das Verfahren vor dem Familiengericht bleibt dasselbe, mit oder ohne Kinder.
Zum Scheidungstermin erscheinen Sie beide persönlich, wie bei jeder Scheidung. Was online läuft und was nicht, beschreibt Online-Scheidung oder persönlich? Wo die Kinder den Weg verändern, steht in den folgenden Abschnitten.
Was der Antrag über Ihre Kinder sagen muss
Der Scheidungsantrag nennt Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder und ihren gewöhnlichen Aufenthalt § 133 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. Er sagt außerdem, ob Sie sich über Sorge, Umgang und Kindesunterhalt verständigt haben § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Was Sie im Einzelnen vereinbart haben, gehört nicht hinein.
Unser Scheidungsformular fragt zu jedem Kind fünf Dinge: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, wo und bei wem es lebt und wie der Umgang geregelt ist. Dem Antrag sollen die Geburtsurkunden beiliegen § 133 Abs. 2 FamFG. Scannen Sie sie gleich mit der Heiratsurkunde ein. Welche Angaben das Gericht sonst braucht, steht unter Der Scheidungsantrag: welche Angaben das Gericht braucht.
Die gemeinsame Sorge bleibt bestehen
Nach der Scheidung besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort, ohne dass Sie dafür etwas beantragen. Das Gericht entscheidet über Sorge und Umgang im Scheidungsverfahren nur, wenn einer von Ihnen das beantragt § 137 Abs. 3 FamFG.
Im Alltag entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind lebt, etwa über Schlafenszeiten oder den Nachmittag. Fragen von erheblicher Bedeutung entscheiden Sie weiter gemeinsam § 1687 Abs. 1 BGB. Dazu gehören die Wahl der Schule, eine Operation oder ein Umzug weit weg. Brauchen Sie für eine Auslandsreise Unterlagen, hilft Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?
Was das Jugendamt tut
Das Gericht teilt dem Jugendamt mit, dass ein Scheidungsverfahren mit minderjährigen Kindern läuft § 17 Abs. 3 SGB VIII. Das Jugendamt schreibt Ihnen daraufhin und bietet Beratung an. Es prüft nicht Ihre Wohnung und kommt nicht zu Besuch.
Annehmen müssen Sie das Angebot nicht. Es lohnt sich trotzdem, wenn Sie über Ferien, Feiertage oder Wechsel zwischen den Haushalten noch keine Lösung haben. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Lücken klären wir im Termin
Was das Gericht im Termin zu den Kindern fragt
Im Termin hört das Gericht Sie beide auch zur elterlichen Sorge und zum Umgang an und weist Sie auf Beratungsangebote hin § 128 Abs. 2 FamFG. Meist sind es wenige Fragen: wo die Kinder leben, wie oft sie den anderen Elternteil sehen und ob das so funktioniert.
Ihre Kinder kommen nicht mit. Das Gericht hört Kinder nur in einem eigenen Verfahren über Sorge oder Umgang an. Organisieren Sie für den Vormittag eine Betreuung, und rechnen Sie Wartezeit vor dem Saal ein. Wie der Termin sonst abläuft, steht unter Scheidungstermin: der Ablauf vor Gericht.
Wann es mit Kindern doch länger dauert
Länger dauert es, wenn einer von Ihnen eine Entscheidung über Sorge oder Umgang beantragt. Dann beteiligt das Gericht das Jugendamt, hört die Kinder an und kann ihnen einen Verfahrensbeistand bestellen § 158 FamFG. In jeder Lage des Verfahrens wirkt es auf eine Einigung hin § 156 Abs. 1 FamFG.
Auf dieses Verfahren muss die Scheidung nicht warten. Das Gericht kann das Verfahren über die Kinder abtrennen, wenn es das für das Kindeswohl für sachgerecht hält § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG. Wird über die Kinder gestritten, ist ein persönliches Gespräch in der Kanzlei oft der bessere Weg. Dann geht es um mehr als Unterlagen, und das lässt sich am Tisch genauer klären.
Was Sie vorher untereinander regeln sollten
Am meisten trägt eine Elternvereinbarung, die Sie vor dem Antrag schriftlich festhalten. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor. Schreiben Sie hinein, wo die Kinder leben, wann sie beim anderen Elternteil sind, wie Sie Ferien und Feiertage teilen und wer welche Kosten trägt.
Den Kindesunterhalt schuldet der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, auch ohne Vereinbarung. Auf künftigen Kindesunterhalt kann niemand verzichten § 1614 Abs. 1 BGB. Wie sich die Höhe bildet, zeigt Kindesunterhalt: die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen. Leben die Kinder bei Ihnen beiden etwa gleich viel, rechnet sich der Unterhalt anders; dazu Wechselmodell in Frankfurt: wann es passt.
Der nächste Schritt
In unserem Scheidungsformular sammeln Sie die Angaben zu Ihnen, zur Ehe und zu den Kindern, in Ruhe und mit Pausen. Was fehlt, klären wir per Video oder Telefon. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zur Online-Scheidung.
Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten.
Im vertraulichen Erstgespräch klären wir, was der Antrag über Ihre Kinder sagen muss und ob Ihre Absprachen für Sorge, Umgang und Unterhalt schon tragen. Haben Sie eine Elternvereinbarung, bringen Sie sie mit, auch als Entwurf.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Online-Scheidung
- Scheidung mit Kindern
- Sorge und Umgang

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
