Kurz gesagt
Klären Sie die Zustimmung des anderen Elternteils vor der Buchung und nicht vor dem Abflug. Verlangt das Reiseland eine Beglaubigung, braucht die Vollmacht zusätzlich Zeit.
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Reisedokumente für Kinder: Was ist Pflicht?
Wenn nur ein Elternteil, Großeltern oder andere Begleitpersonen mit einem Kind ins Ausland reisen, verlangen viele Länder eine schriftliche Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht des anderen Elternteils oder beider Elternteile. Diese Regelung schützt das Kind und verhindert mögliche Probleme bei der Einreise. Fehlt die Erklärung, kann die Einreise mit dem Kind verweigert werden, oder es kommt an der Grenze zu Verzögerungen.
Rechtlich steht hinter der Vollmacht die gemeinsame Sorge. Über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden Eltern mit gemeinsamer Sorge auch nach der Trennung zusammen §§ 1627, 1687 BGB. Eine Auslandsreise kann dazugehören. Einigen sie sich nicht, überträgt das Familiengericht die Entscheidung auf einen Elternteil § 1628 BGB.
Je nach Einreisebestimmungen des Reiselandes kann es sogar erforderlich sein, dass die Reisevollmacht notariell oder amtlich beglaubigt ist.
Checkliste: Reisen mit Kindern ohne beide Eltern
Nutzen Sie diese Liste für einen ersten Überblick und informieren Sie sich konkret für Ihr Reiseland und Ihre individuelle Reise:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (außerhalb der EU/Schengen, etwa in die USA, nach Kanada oder Südafrika, ist ein Reisepass Pflicht, der Personalausweis genügt dort nicht).
- Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils / beider Eltern.
- Einverständniserklärung zur Auslandsreise (ggf. in der Landessprache).
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
- Kopie des Ausweises des nicht reisenden Elternteils.
- Amtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht (je nach Zielland).
- Angaben zu Reiseziel, Zeitraum, Unterkunft und Rückreise.
Scheidungsformular
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Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
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- Lücken klären wir im Termin
Reisevollmacht für Kinder: Was ist zu beachten?
Die Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten:
- Schriftliche Form: Die Erklärung muss schriftlich vorliegen; mündliche Absprachen gelten nicht.
- Angaben zur Reise: Reiseziel, Reisedaten, Unterkunft und Kontaktmöglichkeiten sollten klar angegeben sein.
- Daten des Kindes und der Eltern: Name, Geburtsdatum, Passnummer (falls vorhanden) des Kindes sowie vollständige Angaben zu beiden Sorgeberechtigten.
- Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils: Unterschrift und Datum sind unbedingt erforderlich.
- Beglaubigung (wenn nötig): Je nach Reiseland ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung Pflicht.
- Sprachversion: Manche Länder verlangen die Einverständniserklärung in der Landessprache oder auf Englisch zusätzlich zur deutschen Version.
In welchen Ländern ist eine Reisevollmacht Pflicht?
Viele Eltern fragen sich: „Brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind?“ In Ländern wie Südafrika, Kanada, den USA oder auch einigen EU-Staaten ist eine offizielle Einverständniserklärung erforderlich, auch bei Urlaub mit den Großeltern oder nur einem Elternteil.
Erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des Ziellandes, welche Reisedokumente für Kinder verlangt werden, und zwar bevor Sie buchen. Ob eine bestimmte Reise zustimmungspflichtig ist und wie sich eine Blockade des anderen Elternteils auflösen lässt, klären wir mit Ihnen; auch das braucht Vorlauf.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Blockiert der andere Elternteil die Reise?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Reisevollmacht
- Elterliche Sorge

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
