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Zugewinn, Unterhalt, Wohnung: welche Fristen nach der Scheidung laufen

Mit der Rechtskraft ist die Ehe beendet, die offenen Fragen sind es nicht. Haben Sie Wohnung, Zugewinn oder Unterhalt im Verfahren nicht geregelt, laufen ab jetzt Fristen. Einige lassen einen Anspruch ganz erlöschen.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 5 Minuten

Kurz gesagt

Den Mietvertrag der Ehewohnung können Sie bis ein Jahr nach der Rechtskraft auf sich umschreiben lassen. Der Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde. Nachehelichen Unterhalt gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie ihn verlangen.

Warum mit der Rechtskraft Fristen beginnen

Solange die Ehe besteht, verjähren Ansprüche zwischen Ehegatten nicht § 207 Abs. 1 BGB. Mit der Rechtskraft der Scheidung endet dieser Schutz, und für alles, was im Verfahren offen blieb, laufen die gewöhnlichen Fristen.

Offen bleibt bei einvernehmlichen Scheidungen oft viel. Das Gericht regelt von sich aus nur die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Wohnung, Zugewinn und Unterhalt kommen nur auf Antrag ins Verfahren. Viele Paare lassen sie bewusst draußen, damit die Scheidung schnell geht, und wollen sich später einigen. Das ist ein vernünftiger Weg, solange beide die Fristen kennen.

Ein Jahr für den Mietvertrag der Ehewohnung

Wer nach der Scheidung allein Mieter der Ehewohnung werden will, muss das innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft durchsetzen, sonst erlischt der Anspruch § 1568a Abs. 6 BGB. Es genügt, wenn Ihr Antrag beim Familiengericht der anderen Seite bis dahin zugestellt ist.

Sind Sie sich einig, brauchen Sie kein Gericht. Sie teilen dem Vermieter gemeinsam mit, wer die Wohnung behält. Mit dem Zugang dieser Mitteilung führt diese Seite den Mietvertrag allein weiter § 1568a Abs. 3 BGB. Zustimmen muss der Vermieter nicht. Schicken Sie die Mitteilung innerhalb des Jahres, denn danach ist der Anspruch erloschen, auf dem sie beruht.

Läuft das Jahr ungenutzt ab, bleibt der Mietvertrag, wie er ist. Stehen beide darin, haftet die ausgezogene Seite weiter für die Miete, auch Jahre nach dem Auszug. Gibt es keinen Mietvertrag, weil die Wohnung einem von Ihnen gehört, kann die bleibende Seite ein Mietverhältnis zu ortsüblichen Bedingungen verlangen § 1568a Abs. 5 BGB. Auch dafür gilt die Jahresfrist. Mehr zur Wohnung steht auf unserer Seite Ehewohnung, Immobilie und Hausrat.

Drei Jahre für den Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. Denn die Ausgleichsforderung entsteht erst mit der Rechtskraft § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Wird die Scheidung zum Beispiel im März 2026 rechtskräftig, beginnt die Frist mit dem Jahresende. Sie endet mit Ablauf des Jahres 2029. An der Höhe ändert das Warten nichts, denn der Stichtag für die Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags § 1384 BGB. Was mit der Zeit verloren geht, sind Belege und Erinnerungen.

Zwei Dinge halten die Frist an. Verhandeln Sie über den Ausgleich, ist die Verjährung gehemmt, bis eine Seite die Gespräche abbricht § 203 BGB. Und ein Antrag beim Familiengericht hemmt sie § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Verlangen Sie dort nur Auskunft, schützt das die Zahlung nicht. Dafür braucht es einen Stufenantrag, der Auskunft und Zahlung verbindet. Was die Auskunft umfasst, beschreibt Auskunft über das Vermögen des Ehegatten: was Ihnen zusteht.

Nachehelicher Unterhalt nur ab der Aufforderung

Nachehelichen Unterhalt können Sie für die Vergangenheit erst ab dem Monat verlangen, in dem Sie die andere Seite zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert haben § 1585b Abs. 2, § 1613 Abs. 1 BGB. Für die Monate davor gibt es nichts.

Der Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft. Der Unterhalt für die Zeit danach ist ein eigener Anspruch, den ein Beschluss oder eine Vereinbarung zum Trennungsunterhalt nicht abdeckt. Brauchen Sie weiter Unterhalt, fordern Sie ihn deshalb nach der Scheidung neu und schriftlich an.

Für mehr als ein Jahr vor der Zustellung eines gerichtlichen Antrags gibt es Unterhalt nur, wenn sich die andere Seite der Zahlung absichtlich entzogen hat § 1585b Abs. 3 BGB. Ob und wie lange nachehelicher Unterhalt geschuldet ist, steht unter Nachehelicher Unterhalt: wann er endet.

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Wann der Ausgleich einer ausländischen Rente nachkommt

Anrechte bei einem ausländischen Versorgungsträger teilt das Gericht bei der Scheidung nicht, sie bleiben für den Ausgleich nach der Scheidung § 19 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 VersAusglG. Dasselbe gilt für eine Betriebsrente, die bei der Scheidung noch verfallbar war. Welche Anrechte offen sind, nennt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses § 224 Abs. 4 FamFG.

Dieser Ausgleich kommt nicht von selbst. Das Gericht entscheidet nur auf Antrag § 223 FamFG. Fällig wird er, wenn die andere Seite aus dem Anrecht eine Rente bezieht und bei Ihnen ein Versorgungsfall eingetreten ist, etwa eine eigene Rente oder die Regelaltersgrenze § 20 VersAusglG.

Für die Vergangenheit gilt dieselbe Grenze wie beim Unterhalt § 20 Abs. 3 VersAusglG. Erfahren Sie erst Jahre später, dass die andere Seite längst Rente bezieht, sind die Monate vor Ihrer Aufforderung verloren. Bewahren Sie den Beschluss deshalb auf und behalten Sie im Blick, wann die andere Seite in Rente geht. Wie dieser Ausgleich funktioniert, erklärt Rente im Ausland erworben: was beim Versorgungsausgleich passiert.

Was die Rechtskraft für Ihre Krankenversicherung bedeutet

Waren Sie über Ihren Ehegatten gesetzlich familienversichert, endet diese Versicherung mit der Rechtskraft der Scheidung § 10 Abs. 1 SGB V. Eine Lücke entsteht nicht. Die Krankenkasse führt Sie ab dem nächsten Tag als freiwilliges Mitglied weiter § 188 Abs. 4 SGB V.

Den Beitrag zahlen Sie dann selbst. Sind Sie anderweitig abgesichert, etwa privat, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten. Teilen Sie der Kasse das Datum der Rechtskraft mit. Waren Sie privat oder über die Beihilfe mitversichert, klären Sie den Übergang früh mit Ihrem Versicherer.

Was ohne Frist bleibt

Ohne Frist können Sie Ihren früheren Namen wieder annehmen. Das geht Wochen, Monate oder Jahre nach der Rechtskraft, wie Der Name nach der Scheidung: behalten, ablegen, kombinieren zeigt. Auch für die Verteilung des Hausrats nennt das Gesetz keine eigene Frist. Warten lohnt trotzdem selten, denn was nicht mehr da ist, lässt sich nicht verteilen.

Keine Frist, aber eine Falle ist das Bezugsrecht in Lebensversicherungen. Die Versicherung zahlt an die Person, die im Vertrag steht, auch nach der Scheidung. Was Sie an Testament, Vollmachten und Versicherungen ändern sollten, steht unter Erbrecht in der Trennung: der gefährlichste Zeitraum.

Der nächste Schritt

Nach der Rechtskraft brauchen Vereinbarungen über Zugewinn und nachehelichen Unterhalt keinen Notar mehr § 1378 Abs. 3 Satz 2, § 1585c Satz 2 BGB. Geht ein Grundstück über, bleibt die Beurkundung nötig. Steht die Scheidung noch bevor, regeln Sie das besser vorher in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann läuft keine Frist gegen Sie.

Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Was ein Verfahren danach kostet, steht unter Kosten.

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk mit, dazu den Mietvertrag und, wenn vorhanden, Ihre Vereinbarungen aus der Trennungszeit. Dann sehen wir, welche Frist bei Ihnen zuerst abläuft.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

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Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Verjährung
  • Mietvertrag nach der Scheidung
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Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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