Kurz gesagt
Den Notar schreibt das Gesetz vor, den Anwalt nicht. Der Notar beurkundet und belehrt beide Seiten, beraten darf er keine. Wo Einkommen, Vermögen oder Pläne für Kinder ungleich verteilt sind, braucht jede Seite eine eigene Beratung, und ein Anwalt kann immer nur eine Seite vertreten.
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Brauche ich für einen Ehevertrag einen Anwalt?
Gesetzlich nicht. Vorgeschrieben ist allein die Beurkundung durch einen Notar, bei der beide Eheleute gleichzeitig anwesend sind § 1410 BGB. Ob Sie zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen, entscheiden Sie selbst.
Was ohne Notar gilt, beschreibt Geht ein Ehevertrag ohne Notar? Dieser Beitrag klärt die andere Frage: was der Notar für Sie erledigt und was er offenlässt.
Was der Notar übernimmt
Der Notar entwirft den Vertrag nach den Vorgaben der Beteiligten, belehrt beide über seine rechtliche Tragweite und beurkundet ihn § 17 Abs. 1 BeurkG. Im Termin liest er die Urkunde vollständig vor, erst danach unterschreiben Sie § 13 Abs. 1 BeurkG. Die Urschrift bleibt bei ihm, Sie erhalten Ausfertigungen.
Er ist dabei unparteiischer Betreuer beider Seiten § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO. Er achtet darauf, dass niemand unwissend unterschreibt. Ob eine Klausel für Sie wirtschaftlich vorteilhaft ist, bewertet er nicht, und er verhandelt für keine Seite. Über steuerliche Folgen muss er grundsätzlich nicht belehren.
Was eine anwaltliche Beratung zusätzlich leistet
Eine Anwältin oder ein Anwalt berät nur Sie und darf einseitig für Sie denken. Bei uns heißt das:
- Wir rechnen durch, was Ihnen ohne Vertrag zustünde, beim Zugewinn, beim Unterhalt und beim Versorgungsausgleich. Erst dieser Vergleich zeigt, worauf Sie mit einer Klausel verzichten.
- Wir prüfen, ob der Vertrag zu Ihren Plänen für Beruf und Kinder passt, auch für den Fall, dass sich diese Pläne ändern.
- Wir formulieren Änderungswünsche und verhandeln sie mit der anderen Seite oder dem Notar.
- Wir legen Gesellschaftsvertrag, Testament und Auslandsbezüge daneben, die in der Urkunde selbst nicht auftauchen.
Wann der Notar allein genügt
Wenn beide Seiten wirtschaftlich ähnlich dastehen, keine gemeinsamen Kinder geplant sind und der Vertrag beide gleich behandelt, reicht der Notar oft aus. Ein typischer Fall ist die zweite Ehe im späteren Leben: Beide haben eigenes Vermögen und erwachsene Kinder und vereinbaren wechselseitig Gütertrennung.
Auch dann verändert die Gütertrennung, was im Todesfall an wen geht § 1931 Abs. 4 BGB. Das Gespräch beim Notar sollte deshalb auch Ihre Testamente einschließen. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung brauchen Sie in solchen Fällen meist nicht.
Ehevertrag-Formular
Die Angaben für Ihren Vertrag schon jetzt sammeln
Personalien, was bisher gilt und was Sie regeln möchten. Wir sehen es vor dem Gespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Wo Sie unsicher sind, beraten wir im Gespräch
Wann Sie eine eigene Beratung brauchen
Sobald der Vertrag eine Seite stärker trifft als die andere, braucht diese Seite eine eigene Beratung. Das ist der Fall, wenn
- der Entwurf von der anderen Seite oder deren Notar kommt,
- Einkommen oder Vermögen deutlich ungleich verteilt sind,
- Kinder geplant sind und eine Seite beruflich zurückstecken wird,
- der Vertrag auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich verzichtet,
- ein Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Spiel sind, häufig mit Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag,
- die Ehe Bezug zu einem zweiten Land hat.
Was Sie an einem vorgelegten Entwurf zuerst lesen sollten, steht unter Ehevertrag vorgelegt: unterschreiben oder prüfen lassen?. Was ein Gesellschaftsvertrag verlangen kann, beschreibt Güterstandsklausel: wann Gesellschafter einen Ehevertrag brauchen.
Kann ein Anwalt beide Seiten beraten?
Nein. Eine Anwältin oder ein Anwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten § 43a Abs. 4 BRAO. Beim Ehevertrag geht fast jede Klausel, die einer Seite nützt, zulasten der anderen. Wollen beide beraten sein, braucht jede Seite eine eigene Kanzlei.
Ein üblicher Weg: Die Kanzlei der einen Seite entwirft den Vertrag, die andere Seite lässt ihn prüfen. Das ist kein Zeichen von Misstrauen. Ein Vertrag, bei dem beide beraten waren, hält einer gerichtlichen Kontrolle besser stand, und davon profitiert gerade die Seite, die ihn wollte. Wie diese Kontrolle abläuft, beschreibt Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
In Hessen kann Ihr Anwalt zugleich Notar sein
In Hessen gibt es Anwaltsnotare, also Anwältinnen und Anwälte, die zugleich zum Notar bestellt sind. Wer in derselben Sache als Anwalt nur für eine Seite tätig war, darf den Vertrag nicht als Notar beurkunden § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG. Umgekehrt darf ein Notar, der den Vertrag beurkundet hat, später in derselben Sache keine Seite als Anwalt vertreten § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO.
Für Sie heißt das: Beratung und Beurkundung liegen bei verschiedenen Personen. Bei einem Mandat zum Ehevertrag beurkundet ein Notar Ihrer Wahl, und wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und begleiten Sie dorthin.
Was der Anwalt zusätzlich kostet
Die Notargebühr steht im Gesetz und ist bei jedem Notar gleich. Sie richtet sich nach dem Vermögen, das der Vertrag regelt, und fällt in derselben Höhe an, gleich ob der Notar den Entwurf selbst schreibt oder von einer Kanzlei erhält GNotKG KV 21100. Ein Entwurf aus der Kanzlei spart beim Notar also nichts. Einzelheiten und eine Beispielrechnung stehen unter Was kostet ein Ehevertrag?
Die anwaltliche Beratung kommt hinzu. Ihr Umfang hängt davon ab, ob wir einen fertigen Entwurf prüfen oder einen Vertrag mit Ihnen gestalten. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten.
Den Rahmen insgesamt beschreibt unsere Seite zum Ehevertrag.
Ob Sie für Ihren Vertrag eine eigene Beratung brauchen, klären wir im vertraulichen Erstgespräch. Reicht in Ihrem Fall der Notar, sagen wir Ihnen das.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Reicht in Ihrem Fall der Notar?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Notarielle Beurkundung
- Anwaltsnotar
- Ehevertrag Beratung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
