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Auslandsjahr, FSJ, Work and Travel: wer den Unterhalt zahlt

Ein Jahr in Kanada während der Schulzeit, ein Freiwilligendienst in Peru nach dem Abitur, Work and Travel in Australien oder ein Semester in Lyon: Getrennte Eltern streiten dann oft über zwei Fragen. Läuft der Unterhalt weiter, und wer zahlt, was das Jahr zusätzlich kostet? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob das Jahr der Ausbildung dient.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 4 Minuten

Kurz gesagt

Beim Schüleraustausch läuft der Unterhalt weiter, die Programmkosten gelten meist nicht als Sonderbedarf. Nach dem Abitur gibt es Unterhalt nur, wenn das Jahr der Ausbildung oder einer anerkannten Orientierung dient, beim Work and Travel in der Regel nicht. Klären Sie Mehrkosten vorher mit dem anderen Elternteil.

Läuft der Unterhalt während eines Schüleraustauschs weiter?

Ja. Ein Austauschjahr unterbricht die Schulzeit nicht, und Ihr Kind bleibt so unterhaltsberechtigt wie vorher. Der laufende Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle wird weiter geschuldet, auch wenn Ihr Kind ein Jahr bei einer Gastfamilie lebt. Das Oberlandesgericht Köln hat das für einen zehnmonatigen Austausch in den USA entschieden und die Beträge der Tabelle unverändert gelassen. Wie sich der Betrag ergibt, steht unter Kindesunterhalt: die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen.

Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide Eltern dem Austausch zustimmen, denn ein Jahr im Ausland ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB. Welche Dokumente Ihr Kind für die Reise braucht, beschreibt Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

Wer die Kosten des Austauschs trägt

Für Programmgebühr, Flüge und Versicherung kommt es auf die Einordnung an. Sonderbedarf ist nur ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, der sich nicht vorhersehen ließ § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ein Austausch wird aber meist Monate im Voraus geplant, und viele Gerichte verneinen deshalb einen Sonderbedarf.

In Betracht kommt dann Mehrbedarf, also ein Zusatzbedarf, der über einen längeren Zeitraum anfällt. An ihm muss sich der andere Elternteil ohne vorherige Zustimmung nur beteiligen, wenn der Aufenthalt sachlich gerechtfertigt und für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. Getragen wird er dann von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Die Gerichte urteilen hier nicht einheitlich. Sicherer als jeder Streit ist deshalb eine Absprache: Sprechen Sie den anderen Elternteil an, bevor Sie den Vertrag mit der Austauschorganisation unterschreiben, und halten Sie seine Zusage schriftlich fest.

Gibt es nach dem Abitur Unterhalt für ein Jahr im Ausland?

Nur, wenn das Jahr der Ausbildung dient. Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt für eine angemessene Ausbildung zu einem Beruf § 1610 Abs. 2 BGB. Der Bundesgerichtshof billigt jungen Erwachsenen dabei eine Phase der Orientierung zu, in der Verzögerungen hinzunehmen sind. Entscheidend ist deshalb, was Ihr Kind in dem Jahr tut.

  • Work and Travel, Au-pair, Reisen. Hier besteht in der Regel kein Anspruch. Ihr Kind befindet sich nicht in einer Ausbildung und verdient meist selbst. Der Anspruch lebt wieder auf, wenn danach eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Auch das Kindergeld entfällt in dieser Zeit meist.
  • Freiwilligendienst. Für das Freiwillige Soziale Jahr und vergleichbare Dienste erkennt das Oberlandesgericht Frankfurt grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt an OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 2 UF 135/17. Voraussetzung ist, dass der Dienst auch der Berufsorientierung dient. Andere Oberlandesgerichte urteilen nicht einheitlich. Das Taschengeld aus dem Dienst mindert den Bedarf. Kindergeld wird in der Regel weitergezahlt, bei einem Dienst im Ausland nur unter engeren Voraussetzungen, etwa wenn der Träger seinen Sitz in Deutschland hat.

Ist Ihr Kind bei Beginn noch minderjährig, schuldet der andere Elternteil den Kindesunterhalt ohnehin weiter. Eigene Einkünfte aus dem Dienst werden dann teilweise angerechnet.

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Auslandssemester und Studium im Ausland

Während eines Auslandssemesters läuft der Ausbildungsunterhalt weiter. Die Mehrkosten für Studiengebühren, Reise und höhere Lebenshaltung müssen Eltern ohne Absprache aber nur tragen, wenn drei Dinge zusammenkommen. Der Aufenthalt muss für das Ausbildungsziel sachlich gerechtfertigt sein, er muss für die Eltern wirtschaftlich tragbar sein, und die Mehrkosten müssen insgesamt angemessen erscheinen KG, Beschluss vom 18.9.2012, 17 WF 232/12.

Für ein vollständiges Studium im Ausland legen die Gerichte strengere Maßstäbe an. Prüfen Sie außerdem das Auslands-BAföG, denn wegen der höheren Kosten können auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen des Einkommens der Eltern nichts bekommen.

Wer den Anspruch geltend macht

Bis zum 18. Geburtstag macht der Elternteil, bei dem Ihr Kind lebt, den Unterhalt geltend. Danach ist Ihr Kind selbst Inhaber des Anspruchs, und beide Eltern schulden ihm Barunterhalt im Verhältnis ihrer Einkommen § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Lebt der andere Elternteil selbst im Ausland, gelten für die Durchsetzung eigene Wege, beschrieben unter Vater oder Mutter im Ausland: wie das Kind trotzdem Unterhalt bekommt.

Der nächste Schritt

Unterhaltssachen bearbeitet bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Betrag für den laufenden Unterhalt liefert unser Rechner zum Kindesunterhalt, den Rahmen beschreibt unsere Seite zu Trennung und Unterhalt.

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch das Angebot der Austauschorganisation oder der Hochschule mit, dazu den bisherigen Unterhaltstitel. Wir sagen Ihnen, welche Kosten der andere Elternteil mittragen muss und wie Sie eine Absprache festhalten, die später hält.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

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  • Unterhalt Auslandsjahr
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Mehrbedarf
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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