Kurz gesagt
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn der letzten drei Jahre. Steuerliche Gestaltungen wie Investitionsabzugsbeträge und privat genutzte Betriebsausgaben rechnen die Gerichte heraus. Sie ziehen Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge bis zu 22,6 Prozent des Bruttoeinkommens ab.
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Welches Einkommen zählt bei Selbstständigen?
Der Gewinn aus einem zeitnahen Dreijahreszeitraum. So sehen es die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt vor, und die Leitlinien der anderen Oberlandesgerichte sehen es ähnlich Ziffer 1.5 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Gemeint ist der Gewinn aus der Bilanz oder der Einnahmenüberschussrechnung, in der Regel der letzten drei abgeschlossenen Jahre.
Der Durchschnitt gleicht Schwankungen aus, die bei Selbstständigen normal sind. Er gilt aber nicht starr. Steigt der Gewinn seit Jahren stetig oder ist er dauerhaft eingebrochen, kann das Gericht stärker auf die jüngsten Zahlen abstellen. Wer sich auf einen Rückgang beruft, muss belegen, dass er nicht nur vorübergehend ist.
Der Steuerbescheid ist der Anfang, nicht das Ergebnis
Das Steuerrecht erlaubt, den Gewinn auf dem Papier zu senken. Das Unterhaltsrecht fragt dagegen, wie viel Geld tatsächlich zum Leben zur Verfügung steht. Deshalb korrigieren die Gerichte den steuerlichen Gewinn an mehreren Stellen:
- Abschreibungen auf Maschinen, Fahrzeuge und Einrichtung erkennen sie an, soweit sie den tatsächlichen Wertverlust abbilden. Sonderabschreibungen, die nur Steuern sparen, rechnen sie heraus.
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG senken den Gewinn, ohne dass Geld den Betrieb verlässt. Rechnen die Gerichte sie wieder hinzu, setzen sie auch die Steuer an, die ohne den Abzug angefallen wäre BGH, Urteil vom 2.6.2004, XII ZR 217/01.
- Privat genutzte Betriebsausgaben, etwa das Auto, das Telefon oder Reisen, zählen mit ihrem privaten Anteil zum Einkommen. Wie das beim Firmenwagen geht, steht unter Dienstwagen und Unterhalt: wie der geldwerte Vorteil zählt.
- Gehälter an Angehörige oder an einen neuen Partner zählen als Betriebsausgabe nur, soweit ihnen eine echte Arbeitsleistung gegenübersteht.
Für vermietete Wohngebäude setzen die Frankfurter Grundsätze überhaupt keine Abschreibung an Ziffer 1.6 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Wer neben dem Betrieb Immobilien vermietet, hat deshalb unterhaltsrechtlich oft mehr Einkommen als steuerlich.
Was vom Gewinn abgezogen wird
Vom Gewinn werden die Steuern abgezogen, in der Regel die im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlten. Steuererstattungen zählen grundsätzlich im Jahr, in dem sie eingehen Ziffer 1.7 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Rechnet das Gericht Abschreibungen oder Abzugsbeträge heraus, setzt es die Steuer an, die ohne sie angefallen wäre. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Für die Altersvorsorge erkennen die Frankfurter Grundsätze bis zu 22,6 Prozent des Bruttoeinkommens an Ziffer 10.1 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, können den ganzen Betrag für ihre private Vorsorge ansetzen, wenn sie ihn tatsächlich aufwenden. Als Vorsorge gelten neben Versicherungen auch andere Anlagen, die der Absicherung im Alter dienen. Gegenüber dem Mindestunterhalt minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder zählt der zusätzliche Anteil über dem Rentenbeitragssatz allerdings nicht.
Wenn der Gewinn nicht zum Lebensstil passt
Passt der ausgewiesene Gewinn nicht zum Lebensstil, ziehen die Gerichte die Entnahmen heran. Hat ein Selbstständiger über Jahre deutlich mehr aus dem Betrieb entnommen, als der ausgewiesene Gewinn hergibt, ohne Schulden aufzubauen oder Vermögen zu verbrauchen, spricht das für ein höheres Einkommen. Die Gerichte nutzen die Entnahmen dann als Kontrollwert.
Für die unterhaltsberechtigte Seite ist das oft der einzige Ansatz. Den Gewinn selbst nachzurechnen gelingt ohne Buchhaltung kaum. Wie die Familie gelebt hat, lässt sich dagegen aus Kontoauszügen, Urlauben und Anschaffungen gut zeigen. Bei sehr hohem Einkommen kommt es ohnehin auf den konkreten Bedarf an; dazu Unterhalt bei hohem Einkommen: wann die Quote endet.
Gesellschafter einer GmbH
Bei einer GmbH zählt zunächst, was Sie aus ihr beziehen: das Geschäftsführergehalt und die ausgeschütteten Gewinne. Gewinne, die in der Gesellschaft bleiben, gehören nicht automatisch dazu.
Anders liegt es, wenn Sie als beherrschender Gesellschafter selbst über die Ausschüttung entscheiden und die Gewinne ohne betrieblichen Grund in der Gesellschaft lassen. Dann können die Gerichte sie Ihrem Einkommen zurechnen. Entscheidend ist, ob die Rücklage für Investitionen oder Risiken des Betriebs gebraucht wird. Das müssen Sie darlegen, wenn die andere Seite es bestreitet.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
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Was Sie vorlegen müssen
Für den Unterhalt schulden Sie Auskunft über Ihr Einkommen, mit Belegen § 1605 Abs. 1 BGB. Das gilt beim Trennungsunterhalt entsprechend § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB und beim Unterhalt nach der Scheidung § 1580 BGB. Selbstständige legen in der Regel vor:
- die Einkommensteuerbescheide und Steuererklärungen der letzten drei Jahre,
- die Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahmenüberschussrechnungen derselben Jahre,
- bei Gesellschaftern die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und die Gesellschafterbeschlüsse über die Gewinnverwendung.
Im Verfahren genügen diese Unterlagen in der Regel der besonderen Darlegungslast Ziffer 1.5 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Erhebt die andere Seite konkrete Einwände, müssen Sie einzelne Positionen erläutern oder weitere Belege vorlegen, etwa Kontenblätter. Die andere Seite kann die Auskunft im Regelfall erst nach zwei Jahren erneut verlangen § 1605 Abs. 2 BGB.
Wenn das Geschäft einbricht
Ein Rückgang des Gewinns senkt den Unterhalt, wenn er nachhaltig ist und nicht selbst herbeigeführt. Wer kurz nach der Trennung Aufträge auslaufen lässt, ohne Not Personal aufstockt oder Gewinne in die Zukunft verschiebt, muss damit rechnen, dass das Gericht mit dem früheren Einkommen weiterrechnet.
Trägt der Betrieb dauerhaft nicht, kann das Gericht nach einer Übergangszeit erwarten, dass Sie sich um eine angestellte Tätigkeit bemühen. Bemühen Sie sich nicht, rechnet es mit dem Einkommen, das Sie dort erzielen könnten. Wie lange die Übergangszeit dauert, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Alter, Branche und den Aussichten des Betriebs.
Unterhalt und Zugewinn zählen den Betrieb nicht doppelt
Gehört Ihnen ein Betrieb, spielt er an zwei Stellen eine Rolle: beim Unterhalt über den Gewinn und beim Zugewinn über seinen Wert. Die Bewertung im Zugewinn zieht einen Unternehmerlohn für Ihre eigene Arbeit ab BGH, Urteil vom 2.2.2011, XII ZR 185/08. Der verbleibende Firmenwert erfasst deshalb nicht Ihre Arbeitskraft, auf der der Unterhalt beruht, und derselbe Ertrag wird nicht zweimal gezählt BGH, Urteil vom 9.2.2011, XII ZR 40/09. Wie die Bewertung im Einzelnen abläuft, steht unter Wie wird ein Unternehmen im Zugewinnausgleich bewertet?
Der nächste Schritt
Unterhaltssachen bearbeitet bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher, Fragen des Zugewinns und der Unternehmensbewertung Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Betrag liefert unser Rechner zum Ehegattenunterhalt. Was bei einer Scheidung mit Betrieb sonst zu bedenken ist, beschreibt unsere Seite zur Unternehmerscheidung.
Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch die Steuerbescheide und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre mit. Wir zeigen Ihnen, welches Einkommen sich daraus für den Unterhalt ergibt und an welchen Stellen die andere Seite ansetzen wird.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Sind Sie selbstständig oder an einer Gesellschaft beteiligt?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
- Unterhalt Selbstständige
- Dreijahresdurchschnitt
- Gewinnermittlung

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
