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Abfindung bei Trennung: zählt sie zum Unterhalt oder zum Zugewinn?

Die Bank baut Stellen ab, und auf dem Tisch liegt ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung in sechsstelliger Höhe. Steht zugleich eine Trennung im Raum, stellt sich sofort die Frage, wem dieses Geld zusteht. Die Antwort hängt davon ab, wofür die Abfindung gebraucht wird und wann sie fließt.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 4 Minuten

Kurz gesagt

Ersetzt die Abfindung verlorenes Gehalt, wird sie im Unterhalt auf mehrere Jahre verteilt. Findet die pflichtige Seite gleich eine gleich bezahlte Stelle, bleibt sie dort außen vor. Im Zugewinn zählt nur, was am Stichtag vorhanden ist und nicht schon für den Unterhalt eingesetzt wird.

Zählt eine Abfindung im Unterhalt als Einkommen?

Meistens ja. Eine arbeitsrechtliche Abfindung ersetzt in der Regel das Gehalt, das mit dem Arbeitsplatz wegfällt, und wird deshalb im Unterhalt wie Einkommen behandelt. Nach den Unterhaltsgrundsätzen des OLG Frankfurt wird sie auf einen angemessenen Zeitraum verteilt, in der Regel auf mehrere Jahre Ziffer 1.2 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026.

Wie lange sie reicht, hängt davon ab, wie es beruflich weitergeht. Sie soll es der pflichtigen Seite ermöglichen, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine gewisse Zeit aufrechtzuerhalten.

Was gilt, wenn gleich eine neue Stelle folgt?

Dann bleibt die Abfindung beim Unterhalt außen vor. Findet die pflichtige Seite im Anschluss eine Stelle mit vergleichbarem Einkommen, wird die Abfindung für den Unterhalt nicht herangezogen BGH, Urteil vom 18.4.2012, XII ZR 65/10. Für den Kindesunterhalt hat der Bundesgerichtshof am selben Tag ebenso entschieden BGH, Urteil vom 18.4.2012, XII ZR 66/10.

Verdient sie danach weniger, muss sie die Abfindung einsetzen, um das geringere Einkommen aufzustocken. Ist keine vergleichbare Stelle in Sicht, kann auch eine nur teilweise Aufstockung angemessen sein, damit das Geld länger reicht.

Wann die Abfindung in den Zugewinnausgleich fällt

Wenn sie am Stichtag zum Vermögen gehört. Stichtag ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird § 1384 BGB. Liegt die Abfindung dann auf dem Konto oder ist der Anspruch darauf bereits sicher entstanden, gehört sie ins Endvermögen, auch wenn sie erst später ausgezahlt wird. Wird der Aufhebungsvertrag erst nach dem Stichtag geschlossen, spielt die Abfindung für den Zugewinn keine Rolle mehr.

Wie der Zugewinnausgleich insgesamt gerechnet wird, beschreibt unsere Seite zum Zugewinnausgleich.

Warum die Abfindung nicht doppelt zählt

Was im Unterhalt als Einkommen verteilt wird, kann nicht zugleich im Zugewinnausgleich ausgeglichen werden BGH, Urteil vom 21.4.2004, XII ZR 185/01. Gerichte teilen die Abfindung deshalb auf: in den Teil, der für den Unterhalt einzusetzen ist, und in den Rest, der in den Zugewinn fällt.

Für die berechtigte Seite ist das nicht gleichgültig. Im Unterhalt wirkt die Abfindung über Jahre: Sie stützt das Einkommen, aus dem der monatliche Unterhalt berechnet wird, und ihre Wirkung endet mit dem Unterhaltsanspruch. Im Zugewinn wird der Ausgleich auf einmal fällig, aber nur in Höhe der Hälfte der Differenz beider Zugewinne § 1378 Abs. 1 BGB. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab durchrechnen.

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Wenn die Abfindung zwischen Trennung und Stichtag fließt

Dann kommt es darauf an, wann der Anspruch auf die Abfindung entstanden ist. Jede Seite kann Auskunft über das Vermögen am Tag der Trennung verlangen § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB. War der Aufhebungsvertrag da schon unterschrieben, gehört der Anspruch zu diesem Vermögen. Ist das Endvermögen geringer als in dieser Auskunft, liegt die Last bei der Seite, die die Abfindung erhalten hat. Sie muss darlegen und beweisen, dass die Minderung nicht auf Schenkungen, Verschwendung oder einer Benachteiligung der anderen Seite beruht § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Wurde der Vertrag erst nach der Trennung geschlossen, hilft diese Regel nicht. Was bis zum Stichtag ausgegeben ist, zählt dann nur, wenn die andere Seite nachweist, dass es verschenkt, verschwendet oder ihr zum Nachteil beiseitegeschafft wurde § 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB. Geld für den laufenden Lebensunterhalt gehört nicht dazu. Wie die Auskunft abläuft, steht unter Auskunft über das Vermögen des Ehegatten: was Ihnen zusteht.

Was Sie vor der Unterschrift bedenken sollten

Die Abfindung wird versteuert, in der Regel ermäßigt § 34 EStG. Für Unterhalt und Zugewinn zählt der Betrag nach Steuern.

Wer eine gut bezahlte Stelle ohne Not aufgibt, muss damit rechnen, dass im Unterhalt mit dem bisherigen Einkommen weitergerechnet wird. Das kann auch gelten, wenn der Vertrag nur einer drohenden Kündigung zuvorkommt, aber allein dem Arbeitgeber nützt. Halten Sie deshalb fest, warum Sie den Aufhebungsvertrag schließen und was Sie dafür bekommen.

Bringen Sie zum Gespräch mit:

  • den Aufhebungsvertrag oder das Angebot dazu, bei einem Sozialplan auch diesen,
  • die letzten Gehaltsabrechnungen und Bonusschreiben,
  • das Datum der Trennung und, falls schon gestellt, des Scheidungsantrags.

Der nächste Schritt

Den Unterhalt betreut bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher, den Zugewinnausgleich Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Bei einer Abfindung arbeiten beide zusammen, weil sich die Frage nur über beide Rechnungen beantworten lässt. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten.

Wie der Unterhalt in der Trennung berechnet wird, beschreibt Trennungsunterhalt: wer bekommt wie viel, und ab wann?, den Zusammenhang von Vergütung, Bewertung und Liquidität bei hohen Einkommen unsere Seite Scheidung für Unternehmer.

Liegt Ihnen ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag vor, bringen Sie es zum vertraulichen Erstgespräch mit, bevor Sie unterschreiben. Wir rechnen durch, wie sich die Abfindung auf Unterhalt und Zugewinn verteilt und ob der Zeitpunkt der Unterschrift etwas daran ändert.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

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  • Abfindung
  • Doppelverwertungsverbot
  • Unterhaltsrechtliches Einkommen
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

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