RatgeberKarcher RechtsanwälteFamilienrecht · Frankfurt

Bonuszahlung und Unterhalt: wie variable Vergütung zählt

Das Fixum deckt die laufenden Kosten, der Bonus im Frühjahr den Rest. Bei Bankern ist diese Aufteilung verbreitet, und bei einer Trennung wird sie zur Streitfrage: Welcher Bonus zählt, aus welchem Jahr, und was ist mit dem Teil, den die Bank erst in vier Jahren auszahlt?

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 3 Minuten

Kurz gesagt

Ein Bonus ist Einkommen und wird im Unterhalt auf zwölf Monate umgelegt. Schwankt er stark, rechnen Gerichte mit einem Durchschnitt mehrerer Jahre. Aufgeschobene Boni, die die Bank noch kürzen darf, gehören am Stichtag nicht ins Endvermögen.

Zählt ein Bonus beim Unterhalt?

Ja. Zum unterhaltsrechtlichen Einkommen gehören alle Einkünfte, auch Boni, Tantiemen und Sonderzahlungen. Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt Ziffer 1.2 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026.

Ein Bonus von netto 24.000 Euro erhöht das Einkommen in der Unterhaltsrechnung also um 2.000 Euro im Monat. Maßgeblich ist der Betrag nach Steuern und Sozialabgaben.

Welcher Bonus zählt, wenn er jedes Jahr anders ausfällt?

Grundsätzlich zählt das Einkommen des letzten Jahres. Schwanken die Boni stark, bilden Gerichte meist einen Durchschnitt der letzten drei Jahre. Für Selbständige ist das ohnehin die Regel, dort wird an einen zeitnahen Dreijahreszeitraum angeknüpft Ziffer 1.5 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Ist absehbar, dass ein Bonus künftig wegfällt, wird auch das berücksichtigt.

Fällt der Bonus später deutlich niedriger aus oder bleibt er ganz aus, kann der festgesetzte Unterhalt angepasst werden, sobald sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben § 238 FamFG. Umgekehrt gilt das ebenso.

Was zur Auskunft über den Bonus gehört

Wer Unterhalt verlangt, kann Auskunft über das Einkommen fordern § 1605 Abs. 1 BGB, für Ehegatten mit § 1361 Abs. 4 und § 1580 BGB. Auf Verlangen sind Belege vorzulegen, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers. Beim Bonus gehören dazu:

  • die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, einschließlich der Abrechnung, mit der der Bonus gezahlt wurde,
  • die Bonusmitteilungen der letzten Jahre,
  • die Vergütungsregelung oder Zielvereinbarung, aus der sich Höhe und Auszahlung ergeben,
  • der letzte Einkommensteuerbescheid.

Aufgeschobene Boni bei Banken

Bei Banken zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Bonus oft erst Jahre später aus. Für Risikoträger bedeutender Institute gilt eine Pflicht zur Zurückbehaltung: Mindestens 40 Prozent der variablen Vergütung werden über mindestens vier Jahre einbehalten § 20 InstitutsVergV. Bei der Geschäftsleitung und der Ebene darunter sind es mindestens 60 Prozent über mindestens fünf Jahre. In dieser Zeit kann die Bank den zurückbehaltenen Teil noch kürzen, und bereits gezahlte Beträge kann sie in schweren Fällen zurückfordern.

Im Zugewinnausgleich zählen solche Ansprüche deshalb oft nicht. Aufgeschobene Teile eines Bonus gehören nach dem Bundesgerichtshof nicht ins Endvermögen, wenn ihre Auszahlung noch vom künftigen Verhalten abhängt BGH, Beschluss vom 13.9.2023, XII ZB 400/22. Im entschiedenen Fall durfte die Bank außerdem den Bonustopf kürzen. Der Fall betraf einen Bankangestellten, dessen Long Term Incentive erst im vierten Jahr nach dem Geschäftsjahr ausgezahlt wurde.

Im Unterhalt zählen die aufgeschobenen Teile, sobald sie ausgezahlt werden. Was am Stichtag im Zugewinn nicht zählt, kann sich also später im Unterhalt auswirken, solange ein Unterhaltsanspruch besteht.

Wird ein Teil des Bonus in Aktien gezahlt, stellen sich für den Zugewinn eigene Fragen. Sie beantwortet Aktien, Depot und Mitarbeiteraktien im Zugewinnausgleich.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
  • Lücken klären wir im Termin

Der Erwerbstätigenbonus ist etwas anderes

Mit dem Bonus der Bank hat der Erwerbstätigenbonus im Unterhaltsrecht nichts zu tun. Er ist ein Abzug von einem Zehntel des Erwerbseinkommens, bevor der Unterhalt nach Quote geteilt wird Ziffer 15.2 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Er soll den Aufwand ausgleichen, den die Arbeit mit sich bringt.

Wenn Fixum und Bonus zusammen sehr hoch sind

Dann endet irgendwann die Rechnung nach Quote, und der Bedarf muss konkret belegt werden. Wo diese Grenze liegt, beschreibt Unterhalt bei hohem Einkommen: wann die Quote endet.

Der nächste Schritt

Unterhaltssachen bearbeitet bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher, Fragen des Zugewinns Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Betrag liefert unser Rechner zum Ehegattenunterhalt. Wie der Unterhalt in der Trennung berechnet wird, beschreibt Trennungsunterhalt: wer bekommt wie viel, und ab wann?

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch die Bonusmitteilungen der letzten drei Jahre und die Vergütungsregelung Ihrer Bank mit. Wir sagen Ihnen, welcher Bonus in den Unterhalt einfließt und welche aufgeschobenen Teile im Zugewinn zählen.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Besteht ein großer Teil Ihres Einkommens aus Boni?

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Bonus
  • Variable Vergütung
  • Aufgeschobene Vergütung
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

Seite teilen

Menü

    Termin anfragenScheidungsformular ausfüllen

    Mo bis Fr, 10 bis 13 UhrMo bis Fr, 15 bis 18 Uhr

    Assistent

    Automatische Antworten · keine Rechtsberatung

    Bitte keine persönlichen Daten eingeben. Für Ihren Fall: Termin anfragen