Kurz gesagt
Nach den Frankfurter Unterhaltsgrundsätzen 2026 gibt es Quotenunterhalt bis zu einem Bedarf von 5.040 Euro im Monat. Wer mehr verlangt, muss den Bedarf konkret belegen, angemessene Ersparnisse zählen dabei nicht mit. Für Kinder nennt die Düsseldorfer Tabelle 2026 Beträge bis zu einem Einkommen von 11.200 Euro.
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Ab wann gilt ein Einkommen im Unterhalt als hoch?
Nach den Frankfurter Unterhaltsgrundsätzen, Stand 2026, über einem Bedarf von 5.040 Euro im Monat. Bis zu diesem Bedarf kann der Unterhalt nach Quote verlangt werden, darüber muss er konkret belegt werden Ziffer 15.3 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026.
Die Grenze leitet sich aus dem höchsten Einkommensbetrag der Düsseldorfer Tabelle ab, 2026 sind das 11.200 Euro netto. Bei Erwerbseinkommen bleiben davon nach dem Abzug des Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel 10.080 Euro, und die Hälfte davon sind 5.040 Euro Ziffer 15.2 Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt 2026. Bis zu einem gemeinsamen bereinigten Erwerbseinkommen von 11.200 Euro netto bleibt es also bei der Quote. Die Beträge ändern sich mit der Tabelle.
Was sich mit der konkreten Bedarfsberechnung ändert
Über der Grenze zählt nicht mehr ein Anteil am Einkommen, sondern der Lebensstandard, den die Ehe geprägt hat. Die berechtigte Seite muss darlegen, was sie für ein Leben auf diesem Niveau braucht, Posten für Posten:
- Wohnen, einschließlich Nebenkosten und Instandhaltung,
- Haushalt, Kleidung und persönlicher Bedarf,
- Auto, Reisen und Freizeit,
- Hilfen im Haushalt, Versicherungen und Mitgliedschaften.
Belegen lässt sich das am besten mit Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen aus der Zeit vor der Trennung. Wer sie früh sichert, muss den Lebensstandard später nicht aus dem Gedächtnis rekonstruieren.
Warum Ersparnisse nicht zum Bedarf zählen
Unterhalt deckt den Lebensbedarf. Vermögensbildung gehört nicht dazu. Was die Familie während der Ehe in angemessenem Umfang gespart oder angelegt hat, wurde nicht für das Leben ausgegeben und erhöht den Bedarf deshalb nicht.
Der Maßstab ist dabei objektiv. Hat die Familie trotz hohen Einkommens übertrieben sparsam gelebt, legt das Gericht den Lebensstandard zugrunde, der einem vernünftigen Umgang mit diesem Einkommen entsprochen hätte. Hat sie ihr Einkommen dagegen weitgehend ausgegeben, kann der konkrete Bedarf auch über dem liegen, was eine Quote ergeben würde, denn eine feste Obergrenze gibt es nicht.
Muss die pflichtige Seite ihr Einkommen offenlegen?
In der Regel ja. Die Erklärung, unbegrenzt leistungsfähig zu sein, ersetzt die Auskunft nicht ohne Weiteres. Der Bundesgerichtshof hat das für den Kindesunterhalt bei Einkommen über der höchsten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle entschieden BGH, Beschluss vom 16.9.2020, XII ZB 499/19. Ohne die konkrete Einkommenshöhe lässt sich dort der angemessene Bedarf des Kindes nicht bestimmen.
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Kindesunterhalt über der Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle 2026 nennt Beträge bis zu einem Einkommen von 11.200 Euro netto. Darüber richtet sich der Bedarf des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls. Der Bundesgerichtshof hat dafür eine begrenzte Fortschreibung der Tabellenbeträge zugelassen, verlangt aber eine Prüfung, welcher Bedarf bei diesem Einkommen angemessen ist BGH, Beschluss vom 16.9.2020, XII ZB 499/19. Wie die Tabelle sonst funktioniert, steht unter Kindesunterhalt: die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen.
Vorsorgeunterhalt kommt hinzu
Zum Unterhalt für den laufenden Bedarf kommen nach der Scheidung Beträge für Altersvorsorge und Krankenversicherung, wenn die berechtigte Seite nicht selbst ausreichend abgesichert ist § 1578 Abs. 2 und 3 BGB. In der Trennungszeit gehört Altersvorsorge vom Tag an dazu, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB. Bei hohen Einkommen machen sie oft einen erheblichen Teil des Gesamtbetrags aus.
Wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, ist eine eigene Frage, auch bei hohem Einkommen. Sie beantwortet Nachehelicher Unterhalt: wann er endet.
Der nächste Schritt
Unterhaltssachen bearbeitet bei uns Rechtsanwältin Mieke Karcher. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Wie Boni in die Rechnung eingehen, beschreibt Bonuszahlung und Unterhalt: wie variable Vergütung zählt, den Rahmen unsere Seite zu Trennung und Unterhalt.
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Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
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Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil
