RatgeberKarcher RechtsanwälteFamilienrecht · Frankfurt

Aktien, Depot und Mitarbeiteraktien im Zugewinn­ausgleich

Ein Depot bei der eigenen Bank, Mitarbeiteraktien aus dem Vergütungsprogramm, dazu Optionen, die sich erst in zwei Jahren ausüben lassen. Bei einer Scheidung entscheidet ein einziger Tag über ihren Wert. Was an diesem Tag noch verfallen kann, zählt oft gar nicht.

Mieke KarcherRechtsanwältin · · Etwa 3 Minuten

Kurz gesagt

Im Zugewinn zählen Aktien mit dem Kurs am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, abzüglich der Steuer, die ein Verkauf auslösen würde. Spätere Kursverluste ändern daran nichts. Mitarbeiteraktien und Optionen, die am Stichtag noch verfallen können, bleiben oft außen vor.

Mit welchem Wert zählen Aktien im Zugewinnausgleich?

Mit dem Kurs am Stichtag. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird § 1384 BGB, und maßgeblich ist der Verkehrswert an diesem Tag § 1376 Abs. 2 BGB. Für börsennotierte Aktien ist das der Kurs, für Fonds und Anleihen gilt dasselbe.

Was danach mit dem Kurs geschieht, ändert die Rechnung grundsätzlich nicht. Fällt das Depot nach dem Stichtag um ein Drittel, bleibt die Ausgleichsforderung trotzdem nach dem höheren Wert berechnet. Steigt es, profitiert allein die Seite, der es gehört.

Was am Anfang der Ehe schon im Depot lag

Aktien, die Sie in die Ehe mitgebracht haben, stehen mit ihrem damaligen Wert im Anfangsvermögen. Ausgeglichen wird nur der Zuwachs. Damit reine Geldentwertung nicht als Zugewinn erscheint, wird der Anfangswert mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag hochgerechnet. Geerbte oder geschenkte Aktien zählen ebenfalls zum Anfangsvermögen, auch wenn sie erst während der Ehe dazukamen § 1374 Abs. 2 BGB. Ihre Wertsteigerung zählt ebenso mit.

Warum die latente Steuer abgezogen wird

Vom Kurswert wird die Steuer abgezogen, die bei einem gedachten Verkauf am Stichtag anfiele. Das gilt nach dem Bundesgerichtshof für alle Vermögenswerte, deren Veräußerung Steuern auslöst, unabhängig davon, ob ein Verkauf geplant ist BGH, Urteil vom 2.2.2011, XII ZR 185/08. Bei Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, ist das die Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn. Bei Aktien, die ein Privatanleger vor 2009 gekauft hat, sind Kursgewinne in der Regel steuerfrei, eine latente Steuer fällt dann nicht an.

Gemeinsame Depots und Konten

Ein Gemeinschaftsdepot zählt bei jeder Seite zur Hälfte, wenn nichts anderes vereinbart ist §§ 430, 742 BGB. Wer nach der Trennung Wertpapiere aus einem gemeinsamen Depot überträgt oder verkauft, sollte das dokumentieren.

Jede Seite kann Auskunft über das Vermögen am Tag der Trennung und am Stichtag verlangen, mit Belegen wie Depotauszügen § 1379 Abs. 1 BGB. Ist das Vermögen am Stichtag geringer als am Tag der Trennung, muss die Seite, der es gehört, erklären, wo der Rest geblieben ist § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB. Mehr dazu unter Auskunft über das Vermögen des Ehegatten: was Ihnen zusteht.

Scheidungsformular

Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln

Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.

  • Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
  • Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
  • Lücken klären wir im Termin

Mitarbeiteraktien, RSUs und Optionen

Bei Mitarbeiteraktien und Optionen kommt es darauf an, was am Stichtag schon sicher ist. Ins Endvermögen gehören nur rechtlich geschützte Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Bloße Aussichten zählen nicht BGH, Beschluss vom 13.9.2023, XII ZB 400/22.

  • Bereits übertragene Aktien zählen wie jedes andere Wertpapier, auch wenn eine Haltefrist läuft. Ob die Sperre den Wert mindert, ist eine Frage der Bewertung.
  • Zugesagte Aktien, die noch verfallen können, etwa bei einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit oder nach einer Malus-Prüfung, bleiben nach dieser Linie außen vor.
  • Optionen, die am Stichtag bereits ausgeübt werden könnten, zählen mit ihrem Wert. Steht am Stichtag fest, dass eine Anwartschaft zum Vollrecht wird, zählt ebenfalls deren Wert.

Was davon gilt, hängt von den Planbedingungen ab. Lesen Sie deshalb das Regelwerk Ihres Programms, nicht nur die Übersicht im Mitarbeiterportal. Wie aufgeschobene Boni behandelt werden, beschreibt Bonuszahlung und Unterhalt: wie variable Vergütung zählt.

Wie der Ausgleich gezahlt wird

In Geld. Die Ausgleichsforderung ist eine Geldforderung § 1378 Abs. 1 BGB, und wer sie nicht aus dem Konto bezahlen kann, muss Wertpapiere verkaufen. Dass statt Geld Aktien übertragen werden, kann das Gericht nur ausnahmsweise anordnen § 1383 BGB. Häufiger ist eine Vereinbarung, die auch die Steuer beim Verkauf berücksichtigt. Wie sich eine große Zahlung strecken lässt, steht unter Zugewinnausgleich zahlen, ohne den Betrieb zu zerschlagen.

Der nächste Schritt

Fragen des Zugewinns betreut bei uns Rechtsanwalt Dietrich Karcher. Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten. Einen ersten Überblick gibt unser Zugewinnrechner, den Rahmen beschreibt unsere Seite zum Zugewinnausgleich.

Bringen Sie zum vertraulichen Erstgespräch Depotauszüge zum Tag der Hochzeit, soweit vorhanden, und zum Tag der Trennung mit, dazu die Planbedingungen Ihrer Mitarbeiteraktien. Wir sagen Ihnen, welche Positionen am Stichtag zählen und wie hoch die latente Steuer ist.

Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.

Gehört ein Depot oder ein Aktienprogramm zu Ihrem Vermögen?

60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.

Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen

  • Aktien im Zugewinn
  • Stichtag
  • Mitarbeiteraktien
Mieke KarcherRechtsanwältin, seit 2010 zugelassen

Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet. Zum Profil

Seite teilen

Menü

    Termin anfragenScheidungsformular ausfüllen

    Mo bis Fr, 10 bis 13 UhrMo bis Fr, 15 bis 18 Uhr

    Assistent

    Automatische Antworten · keine Rechtsberatung

    Bitte keine persönlichen Daten eingeben. Für Ihren Fall: Termin anfragen