Ihre Anwältin Mieke Karcher · Frankfurt-Gallus · Stand 2026
4–12 Monate
durchschnittliche Dauer – einvernehmlich oft kürzer
9 Schritte
vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft
1 Tag
dauert der Gerichtstermin meist
Der Verfahrensweg
Schritt für Schritt zur Rechtskraft
Vom Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Beschluss – der ganze Weg auf einen Blick. Folgen Sie der Linie nach unten; sie zeigt, wo Sie gerade stehen.
-
Voraussetzung
ca. 12 MonateDas Trennungsjahr – der eigentliche Startpunkt
Vor jeder Scheidung steht das Trennungsjahr. Leben beide ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, vermutet das Gesetz das Scheitern der Ehe, § 1566 Abs. 1 BGB. Nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung sogar unwiderlegbar, § 1566 Abs. 2 BGB.
Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen. Möglich ist das auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung – getrennte Schlafräume, getrennte Kasse, keine gemeinsame Wirtschaft.
Härtefälle durchbrechen die Frist. Liegt eine unzumutbare Härte vor, ist die Scheidung ausnahmsweise schon vorher möglich, § 1565 Abs. 2 BGB.
Abwarten müssen Sie dieses Jahr nicht tatenlos. Unterhalt, gemeinsame Konten, die Frage, wer vorerst in der Immobilie bleibt – das klären wir bereits jetzt.
-
Schritt 1
ca. 1–2 WochenErstgespräch und Strategie
Am Anfang steht ein Gespräch. Telefonisch, online oder in meiner Kanzlei in Frankfurt-Gallus – ganz wie es Ihnen leichter fällt.
Drei Fragen stehen im Mittelpunkt. Was ist Ihr Ziel? Was ist Ihre größte Sorge?
Aus den Antworten entsteht die Strategie. Einvernehmlich, zügig, fair – auch wenn der Haussegen schief hängt.
-
Schritt 2
nach dem TrennungsjahrDer Antrag beim Familiengericht
Ist das Trennungsjahr erfüllt, reiche ich den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz, § 122 FamFG – nicht nach dem Ort der Hochzeit.
Sind Sie sich einig, genügt ein Anwalt für den Antrag. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht übernehme ich.
-
Schritt 3
Stichtag wenige WochenZustellung und der entscheidende Stichtag
Das Gericht stellt der Gegenseite den Antrag förmlich zu. Mit dieser Zustellung wird das Verfahren rechtshängig.
Dieser Tag wird zum Stichtag.
Warum das zählt? Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung, § 3 Abs. 1 VersAusglG. Jeder Monat früher oder später verschiebt, welche Rentenanwartschaften überhaupt geteilt werden.
-
Schritt 4
ca. 2–4 WochenGerichtskostenvorschuss
Bevor es weitergeht, fordert das Gericht den Vorschuss auf die Gerichtskosten an. Erst nach Zahlung läuft das Verfahren weiter.
Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert. Maßgeblich sind vor allem die Einkommen beider Eheleute und das Vermögen.
-
Schritt 5
ca. 3–6 MonateDie Scheidungsfolgen
Parallel zum Antrag regeln wir, was nach dem Beschluss Bestand haben soll. Diese „Folgesachen" entscheiden oft mehr über Ihre Zukunft als die Scheidung selbst.
Trennungs- und nachehelicher Unterhalt gehören dazu. Der nacheheliche Unterhalt folgt der Halbteilung – jedem erwerbstätigen Ehegatten steht vorab ein Erwerbstätigenbonus zu, in der Regel ein Zehntel der Erwerbseinkünfte.
Befristen oder begrenzen lässt sich dieser Unterhalt unter den Voraussetzungen des § 1578b BGB.
Vermögen, Schulden und Immobilien werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft über den Zugewinnausgleich verteilt, § 1363 BGB. Auskunft über das Vermögen der Gegenseite verlangen wir notfalls über § 1605 BGB.
Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Beide füllen Fragebögen aus, die Versorgungsträger melden die Anwartschaften zurück.
Bei Kindern: Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dazu Hausrat und Wohnsituation.
Reform in Vorbereitung
Ein Gesetzentwurf von 2026 soll vergessene oder verschwiegene Rentenanrechte künftig auch nach Abschluss des Verfahrens ausgleichbar machen – in Kraft ist er noch nicht.Aus der Praxis
Erfahrungsgemäß bremsen die Versorgungsträger das Tempo am stärksten. Die Fragebögen früh und vollständig auszufüllen, verkürzt das ganze Verfahren spürbar. Die meisten Konflikte entstehen nicht im Saal, sondern im Vorfeld – weil ein Thema zu lange offenblieb.
-
Schritt 6 & 7
Termin: ~1 TagLadung und mündlicher Termin
Liegen alle Auskünfte vor, lädt das Gericht beide Eheleute zum mündlichen Termin.
Kurz fällt er aus. Beide erscheinen persönlich, bestätigen Scheidungswunsch und Trennungsjahr – mehr verlangt das Gericht in der Regel nicht.
An Ihrer Seite bin ich im Termin dabei.
-
Schritt 8 & 9
Ziel erreicht sofort – 1 MonatBeschluss und Rechtskraft
Am Ende spricht das Gericht die Scheidung aus und stellt den Beschluss beiden Seiten zu.
Verzichten beide direkt im Termin auf Rechtsmittel, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft zunächst die einmonatige Beschwerdefrist, § 63 FamFG.
Mit der Rechtskraft ist die Ehe beendet – endgültig.
Zeitrahmen
Wie lange dauert das Ganze?
Vier bis zwölf Monate im Schnitt. Einvernehmlich spürbar schneller.
Drei Hebel entscheiden über das Tempo. Einigkeit beschleunigt alles, Streit um Unterhalt, Vermögen oder Kinder verlängert, und die Auslastung des Gerichts gibt den Rest vor.
Den ersten Hebel haben Sie in der Hand. Den zweiten auch. Den dritten nicht – und der macht sich gerade bemerkbar.
Aktueller Stand
Aktuelle Bearbeitungszeit am Amtsgericht Frankfurt am Main. Das Gericht meldet zurzeit selbst längere Laufzeiten. Die Erfassung neuer Verfahren dauert derzeit sechs bis acht Wochen. Laufende Verfahren können sich um bis zu zwei Monate verzögern. Das Gericht bittet ausdrücklich, in dieser Phase von Sachstandsanfragen abzusehen.
Für Sie heißt das: Rechnen Sie im Moment eher mit dem oberen Ende der Spanne. An der Rechtslage ändert das nichts – nur an der Wartezeit.
Stand: Juli 2026. Die jeweils aktuellen Bearbeitungszeiten teilt das Amtsgericht auf seiner Website mit.
Beeinflussen lässt sich diese Wartezeit nur an einer Stelle. Wer die Fragebögen zum Versorgungsausgleich früh und vollständig zurückschickt, verliert keine zusätzlichen Wochen. Jede Rückfrage der Versorgungsträger kostet Zeit, die niemand mehr aufholt.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen sollten
Für Antrag und Folgesachen brauche ich einige Unterlagen. Nicht alles muss zum Erstgespräch vorliegen – was im Einzelfall zählt, sage ich Ihnen genau.
- Heiratsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Einkommensnachweise beider Eheleute (für Verfahrenswert und Unterhalt)
- Rentenverlauf für den Versorgungsausgleich
- Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
- Angaben zu Vermögen, Immobilien und Schulden
Oft übersehen
Der Alltag
Nicht nur Gericht und Gesetz verändern sich, sondern der ganze Alltag.
Was wird aus Mietvertrag, Nebenkosten, Versicherungen? Braucht ein Kind einen Schulwechsel? Wann melden Sie die Trennung bei Behörden und Arbeitgeber?
Diese Fragen behalte ich mit Ihnen im Blick.
Danach
Wenn die Scheidung rechtskräftig ist
Mit der Rechtskraft endet das Verfahren. Ein paar Dinge bleiben danach zu regeln.
Den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bewahren Sie gut auf – er ist Ihr Nachweis. Ihren früheren Namen können Sie auf Wunsch beim Standesamt wieder annehmen.
Die Steuerklasse ändert sich verpflichtend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr Ihrer Trennung folgt – getrennt Lebende werden in Steuerklasse I geführt, mit Kind im eigenen Haushalt kommt Steuerklasse II in Betracht. Im Kalenderjahr der Trennung selbst bleibt die Zusammenveranlagung noch möglich.
Ihr früherer Ehepartner erbt nicht mehr automatisch, sobald das Scheidungsverfahren läuft und seine Voraussetzungen vorliegen, § 1933 BGB – Testament und Begünstigungen gehören jetzt auf den Prüfstand. Gemeinsame Konten, Versicherungen, Verträge: trennen oder aktualisieren.
Auf einen Blick
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Einvernehmliche Scheidung
Sind Sie sich über alle Punkte einig, verläuft alles schneller und einfacher.
Mehr erfahren →Scheidung mit nur einem Anwalt
Möglich, wenn keine großen Streitpunkte bestehen – das spart Kosten.
Mehr erfahren →Internationale Scheidung
Bei Auslandsbezug klären wir Zuständigkeit und anwendbares Recht.
Mehr erfahren →Themen vertiefen
Jeden Schritt im Detail nachlesen
Diese Seite gibt den Überblick. Zu jeder Station gibt es eine vertiefende Erklärung – hier nach Phase gebündelt.
Voraussetzungen & Start
Verfahren, Termin & Kosten
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen zur Scheidung
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Online-Scheidung?
Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das?
Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an?
Warum ist im Fragebogen zur Online-Scheidung die Angabe des Nettoeinkommens erforderlich?
Welche Arten von Unterhalt gibt es?
Was bedeutet Wechselmodell?
Was passiert mit der Immobilie im Fall einer Scheidung?
Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Kontakt
Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun
Wählen Sie den Weg, der sich für Sie richtig anfühlt – wir antworten persönlich, meist innerhalb eines Werktags.