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Überblick · Ablauf der Scheidung

Wie läuft eine
Scheidung ab?

Eine Scheidung berührt selten nur das Gesetz – Kinder, Wohnung, Konten, Ihr Sicherheitsgefühl stehen gleichzeitig im Raum. Genau hier setzen wir an: Vieles lässt sich schon im Trennungsjahr vorbereiten, lange bevor der erste Schriftsatz das Amtsgericht Frankfurt am Main erreicht.

Den Verfahrensweg ansehen

Ihre Anwältin Mieke Karcher · Frankfurt-Gallus · Stand 2026

4–12 Monate

durchschnittliche Dauer – einvernehmlich oft kürzer

9 Schritte

vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft

1 Tag

dauert der Gerichtstermin meist

Der Verfahrensweg

Schritt für Schritt zur Rechtskraft

Vom Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Beschluss – der ganze Weg auf einen Blick. Folgen Sie der Linie nach unten; sie zeigt, wo Sie gerade stehen.

  1. Voraussetzung

    ca. 12 Monate

    Das Trennungsjahr – der eigentliche Startpunkt

    Vor jeder Scheidung steht das Trennungsjahr. Leben beide ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, vermutet das Gesetz das Scheitern der Ehe, § 1566 Abs. 1 BGB. Nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung sogar unwiderlegbar, § 1566 Abs. 2 BGB.

    Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen. Möglich ist das auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung – getrennte Schlafräume, getrennte Kasse, keine gemeinsame Wirtschaft.

    Härtefälle durchbrechen die Frist. Liegt eine unzumutbare Härte vor, ist die Scheidung ausnahmsweise schon vorher möglich, § 1565 Abs. 2 BGB.

    Abwarten müssen Sie dieses Jahr nicht tatenlos. Unterhalt, gemeinsame Konten, die Frage, wer vorerst in der Immobilie bleibt – das klären wir bereits jetzt.

  2. Schritt 1

    ca. 1–2 Wochen

    Erstgespräch und Strategie

    Am Anfang steht ein Gespräch. Telefonisch, online oder in meiner Kanzlei in Frankfurt-Gallus – ganz wie es Ihnen leichter fällt.

    Drei Fragen stehen im Mittelpunkt. Was ist Ihr Ziel? Was ist Ihre größte Sorge?

    Aus den Antworten entsteht die Strategie. Einvernehmlich, zügig, fair – auch wenn der Haussegen schief hängt.

  3. Schritt 2

    nach dem Trennungsjahr

    Der Antrag beim Familiengericht

    Ist das Trennungsjahr erfüllt, reiche ich den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz, § 122 FamFG – nicht nach dem Ort der Hochzeit.

    Sind Sie sich einig, genügt ein Anwalt für den Antrag. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht übernehme ich.

  4. Schritt 3

    Stichtag wenige Wochen

    Zustellung und der entscheidende Stichtag

    Das Gericht stellt der Gegenseite den Antrag förmlich zu. Mit dieser Zustellung wird das Verfahren rechtshängig.

    Dieser Tag wird zum Stichtag.

    Warum das zählt? Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung, § 3 Abs. 1 VersAusglG. Jeder Monat früher oder später verschiebt, welche Rentenanwartschaften überhaupt geteilt werden.

  5. Schritt 4

    ca. 2–4 Wochen

    Gerichtskostenvorschuss

    Bevor es weitergeht, fordert das Gericht den Vorschuss auf die Gerichtskosten an. Erst nach Zahlung läuft das Verfahren weiter.

    Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert. Maßgeblich sind vor allem die Einkommen beider Eheleute und das Vermögen.

  6. Schritt 5

    ca. 3–6 Monate

    Die Scheidungsfolgen

    Parallel zum Antrag regeln wir, was nach dem Beschluss Bestand haben soll. Diese „Folgesachen" entscheiden oft mehr über Ihre Zukunft als die Scheidung selbst.

    Trennungs- und nachehelicher Unterhalt gehören dazu. Der nacheheliche Unterhalt folgt der Halbteilung – jedem erwerbstätigen Ehegatten steht vorab ein Erwerbstätigenbonus zu, in der Regel ein Zehntel der Erwerbseinkünfte.

    Befristen oder begrenzen lässt sich dieser Unterhalt unter den Voraussetzungen des § 1578b BGB.

    Vermögen, Schulden und Immobilien werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft über den Zugewinnausgleich verteilt, § 1363 BGB. Auskunft über das Vermögen der Gegenseite verlangen wir notfalls über § 1605 BGB.

    Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Beide füllen Fragebögen aus, die Versorgungsträger melden die Anwartschaften zurück.

    Bei Kindern: Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dazu Hausrat und Wohnsituation.

    Reform in Vorbereitung

    Ein Gesetzentwurf von 2026 soll vergessene oder verschwiegene Rentenanrechte künftig auch nach Abschluss des Verfahrens ausgleichbar machen – in Kraft ist er noch nicht.

    Aus der Praxis

    Erfahrungsgemäß bremsen die Versorgungsträger das Tempo am stärksten. Die Fragebögen früh und vollständig auszufüllen, verkürzt das ganze Verfahren spürbar. Die meisten Konflikte entstehen nicht im Saal, sondern im Vorfeld – weil ein Thema zu lange offenblieb.

  7. Schritt 6 & 7

    Termin: ~1 Tag

    Ladung und mündlicher Termin

    Liegen alle Auskünfte vor, lädt das Gericht beide Eheleute zum mündlichen Termin.

    Kurz fällt er aus. Beide erscheinen persönlich, bestätigen Scheidungswunsch und Trennungsjahr – mehr verlangt das Gericht in der Regel nicht.

    An Ihrer Seite bin ich im Termin dabei.

  8. Schritt 8 & 9

    Ziel erreicht sofort – 1 Monat

    Beschluss und Rechtskraft

    Am Ende spricht das Gericht die Scheidung aus und stellt den Beschluss beiden Seiten zu.

    Verzichten beide direkt im Termin auf Rechtsmittel, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft zunächst die einmonatige Beschwerdefrist, § 63 FamFG.

    Mit der Rechtskraft ist die Ehe beendet – endgültig.

Zeitrahmen

Wie lange dauert das Ganze?

Vier bis zwölf Monate im Schnitt. Einvernehmlich spürbar schneller.

Drei Hebel entscheiden über das Tempo. Einigkeit beschleunigt alles, Streit um Unterhalt, Vermögen oder Kinder verlängert, und die Auslastung des Gerichts gibt den Rest vor.

Den ersten Hebel haben Sie in der Hand. Den zweiten auch. Den dritten nicht – und der macht sich gerade bemerkbar.

Aktueller Stand

Aktuelle Bearbeitungszeit am Amtsgericht Frankfurt am Main. Das Gericht meldet zurzeit selbst längere Laufzeiten. Die Erfassung neuer Verfahren dauert derzeit sechs bis acht Wochen. Laufende Verfahren können sich um bis zu zwei Monate verzögern. Das Gericht bittet ausdrücklich, in dieser Phase von Sachstandsanfragen abzusehen.

Für Sie heißt das: Rechnen Sie im Moment eher mit dem oberen Ende der Spanne. An der Rechtslage ändert das nichts – nur an der Wartezeit.

Stand: Juli 2026. Die jeweils aktuellen Bearbeitungszeiten teilt das Amtsgericht auf seiner Website mit.

Beeinflussen lässt sich diese Wartezeit nur an einer Stelle. Wer die Fragebögen zum Versorgungsausgleich früh und vollständig zurückschickt, verliert keine zusätzlichen Wochen. Jede Rückfrage der Versorgungsträger kostet Zeit, die niemand mehr aufholt.

Vorbereitung

Was Sie mitbringen sollten

Für Antrag und Folgesachen brauche ich einige Unterlagen. Nicht alles muss zum Erstgespräch vorliegen – was im Einzelfall zählt, sage ich Ihnen genau.

  • Heiratsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Einkommensnachweise beider Eheleute (für Verfahrenswert und Unterhalt)
  • Rentenverlauf für den Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
  • Angaben zu Vermögen, Immobilien und Schulden

Oft übersehen

Der Alltag

Nicht nur Gericht und Gesetz verändern sich, sondern der ganze Alltag.

Was wird aus Mietvertrag, Nebenkosten, Versicherungen? Braucht ein Kind einen Schulwechsel? Wann melden Sie die Trennung bei Behörden und Arbeitgeber?

Diese Fragen behalte ich mit Ihnen im Blick.

Danach

Wenn die Scheidung rechtskräftig ist

Mit der Rechtskraft endet das Verfahren. Ein paar Dinge bleiben danach zu regeln.

Den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bewahren Sie gut auf – er ist Ihr Nachweis. Ihren früheren Namen können Sie auf Wunsch beim Standesamt wieder annehmen.

Die Steuerklasse ändert sich verpflichtend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr Ihrer Trennung folgt – getrennt Lebende werden in Steuerklasse I geführt, mit Kind im eigenen Haushalt kommt Steuerklasse II in Betracht. Im Kalenderjahr der Trennung selbst bleibt die Zusammenveranlagung noch möglich.

Ihr früherer Ehepartner erbt nicht mehr automatisch, sobald das Scheidungsverfahren läuft und seine Voraussetzungen vorliegen, § 1933 BGB – Testament und Begünstigungen gehören jetzt auf den Prüfstand. Gemeinsame Konten, Versicherungen, Verträge: trennen oder aktualisieren.

Auf einen Blick

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Diese Seite gibt den Überblick. Zu jeder Station gibt es eine vertiefende Erklärung – hier nach Phase gebündelt.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn sich beide Eheleute einig sind, dass sie geschieden werden wollen, und über alle oder zumindest die wesentlichen Scheidungsfolgen Einigkeit besteht. Sie kann oft mit nur einem Anwalt durchgeführt werden; dann wird allerdings nur der Ehegatte vertreten, der den Anwalt beauftragt. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich meist auch als Online-Scheidung abwickeln.
Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Online-Scheidung?
Einvernehmlich bedeutet, dass der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmt und keine oder nur geringfügige Streitpunkte bestehen. Online-Scheidung bedeutet lediglich, dass die Korrespondenz vornehmlich digital erfolgt. Jede Form der Scheidung – ob einvernehmlich oder streitig – kann als Online-Scheidung geführt werden; persönliche Termine sind ohne Zusatzgebühren jederzeit möglich.
Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das?
Grundsätzlich ja. Der Anwalt vertritt dann nur den Ehegatten, der ihn beauftragt hat; der andere Ehegatte wird nicht vertreten und kann dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Sind sich die Eheleute einig, spart das die Gebühren für den zweiten Anwalt, birgt aber Risiken, wenn die wirtschaftlich schwächere Partei nicht vertreten ist.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?
Voraussetzung ist das Trennungsjahr: Die eheliche Gemeinschaft besteht seit mindestens einem Jahr nicht mehr. Da der Antrag abgewiesen werden kann, wenn das Trennungsjahr beim Termin noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt es sich, die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres oder wenige Monate davor einzureichen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
In der Regel etwa 4 bis 12 Monate vom Antrag bis zum Beschluss. Die Dauer hängt davon ab, ob nur die formale Scheidung oder zusätzlich Unterhalt, Immobilien oder Vermögen geklärt werden, und ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Streitige Verfahren können sich über mehrere Jahre erstrecken.
Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an?
Es fallen Rechtsanwaltsgebühren (nach RVG) und Gerichtskosten an. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Einkommen und Vermögen der Eheleute sowie den Streitgegenständen ergibt. Je einvernehmlicher die Scheidung, desto kostengünstiger. Eine unverbindliche Vorabinformation zur voraussichtlichen Höhe ist möglich.
Warum ist im Fragebogen zur Online-Scheidung die Angabe des Nettoeinkommens erforderlich?
Das Nettoeinkommen ist einer der Werte, anhand derer das Gericht den Verfahrenswert und daraus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bestimmt. Im Antrag dient die Angabe dazu, einen vorläufigen Verfahrenswert zu nennen und die voraussichtlichen Kosten zu schätzen. Bei Selbstständigen wird in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Welche Arten von Unterhalt gibt es?
Drei Formen: Trennungsunterhalt für die Zeit der Trennung, nachehelicher Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung und Kindesunterhalt für minderjährige oder sich in Ausbildung befindende Kinder.
Was bedeutet Wechselmodell?
Eine Form der Aufteilung der Kinderbetreuung, bei der die Betreuungsanteile annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden (etwa 50:50). Es kann als Pendel- oder Nestmodell gelebt werden und ist stets am Kindeswohl auszurichten. Es bedeutet nicht, dass der Unterhalt pauschal 50:50 geteilt wird; beide Eltern sind entsprechend ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig.
Was passiert mit der Immobilie im Fall einer Scheidung?
Möglich sind der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Ehepartner oder die Verrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs; als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Auch ein vorweggenommener Ausgleich über eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist möglich. Die Lösung sollte individuell erarbeitet werden.
Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja. Karcher Rechtsanwälte ist deutschlandweit tätig, mit Sitz in Frankfurt am Main (Gallus). Persönliche Termine sind vor Ort, telefonisch oder per Video möglich, Korrespondenz auf Wunsch per E-Mail. Die gerichtliche Vertretung erfolgt vor allen deutschen Familiengerichten.

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