Wie lange dauert eine Scheidung? Trennungsjahr und realistische Zeiträume
„Wie lange dauert das alles?" ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. Die ehrliche Antwort: Das hängt von zwei Dingen ab – dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr und davon, wie einig Sie sich sind. Dieser Beitrag zeigt, woraus sich die Dauer zusammensetzt und an welchen Stellen Sie selbst Tempo machen können.
Die Dauer besteht aus zwei Phasen
Wer nach „der” Dauer fragt, meint meist die gesamte Strecke von der Trennung bis zum Beschluss. Diese Strecke zerfällt in zwei klar getrennte Phasen.
Die erste Phase ist das Trennungsjahr. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Die zweite Phase ist das gerichtliche Verfahren nach dem Scheidungsantrag. Nur diese zweite Phase lässt sich aktiv beeinflussen.
Auf das Trennungsjahr haben Sie keinen Einfluss. Auf alles, was danach kommt, sehr wohl.
Phase 1: Das Trennungsjahr
Vor der Scheidung steht die Trennung. Erst nach einem Jahr getrennten Lebens vermutet das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist – sofern beide geschieden werden wollen (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Maßgeblich ist die tatsächliche Trennung, nicht ein behördlicher Akt. Sie beginnt, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist – das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Sie getrennte Lebensbereiche führen.
Den Scheidungsantrag kann Ihr Anwalt bereits gegen Ende des Trennungsjahres vorbereiten und so terminieren, dass das Gericht zügig tätig werden kann, sobald das Jahr abgelaufen ist.
Phase 2: Das gerichtliche Verfahren
Mit dem Antrag beginnt das eigentliche Verfahren. Sein Tempo hängt vor allem an einem Punkt: dem Versorgungsausgleich.
Das Gericht muss die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Ehegatten bei den Versorgungsträgern abfragen. Diese Auskünfte sind der häufigste Grund für Wartezeiten – auf sie hat das Gericht keinen unmittelbaren Einfluss.
Was die zweite Phase verlängert
- Spät oder unvollständig zurückgeschickte Versorgungsausgleich-Formulare.
- Streit über Unterhalt oder Vermögen, der in den Scheidungsverbund gezogen wird (§ 137 FamFG).
- Hohe Auslastung des zuständigen Familiengerichts.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne strittige Folgesachen verläuft diese Phase erfahrungsgemäß zügig. Werden dagegen Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht streitig mitverhandelt, kann sich das Verfahren um viele Monate verlängern.
Was Sie selbst beschleunigen können
Den größten Einfluss haben Sie auf die zweite Phase – und dort vor allem auf zwei Dinge.
Erstens: Schicken Sie die Versorgungsausgleich-Formulare schnell und vollständig zurück. Jede Rückfrage des Versorgungsträgers kostet Wochen.
Zweitens: Halten Sie Streit aus dem Verbund heraus. Wer Unterhalt und Vermögen vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regelt, gibt dem Gericht weniger zu entscheiden – und beschleunigt damit den Scheidungstermin.
Wichtiger Hinweis
Konkrete Monatsangaben sind immer Orientierungswerte. Die tatsächliche Dauer hängt vom zuständigen Gericht, vom Versorgungsausgleich und vom Grad Ihrer Einigung ab. In einem persönlichen Gespräch schätzen wir den Zeitrahmen für Ihren Fall realistisch ein.
Fazit: Das Trennungsjahr setzt den Takt
Die Gesamtdauer einer Scheidung besteht fast immer aus zwei Phasen: dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr und dem eigentlichen Verfahren nach dem Antrag. Auf das Trennungsjahr haben Sie keinen Einfluss – auf alles danach sehr wohl.
Wer einig ist, die Versorgungsausgleich-Auskünfte zügig zurückschickt und Streit aus dem Verbund heraushält, kommt deutlich schneller zum Ziel. Streit kostet vor allem eines: Zeit.
Häufige Fragen
Geht eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr?
Was verzögert ein Scheidungsverfahren am häufigsten?
Wie lange dauert es nach dem Scheidungstermin?
Beschleunigt eine Online-Scheidung das Verfahren?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1565 – Scheitern der Ehe
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1566 – Vermutung für das Scheitern
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), § 137 – Verbund von Scheidung und Folgesachen
Gesetzestexte amtlich über gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Über die Autorin
Rechtsanwältin Mieke Karcher
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, seit 2010 zugelassen – über 15 Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für neue Anfragen und vertritt Sie bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, immer mit Blick auf das Wohl Ihrer Familie und Ihrer Kinder.