Für Unternehmer · Gesellschafter · Führungskräfte
Scheidung, wenn viel auf dem Spiel steht
Ein Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen, ein hohes und variables Einkommen – sobald Vermögen im Spiel ist, entscheidet nicht das Ob der Scheidung, sondern das Wie. Genau da beginnt unsere Arbeit. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht in Frankfurt sichern wir Ihr Vermögen, Ihre Kontrolle über den Betrieb und Ihre Diskretion – mit klarer Strategie, vor Ort oder bundesweit online.
- 30+ Jahre
- Anwaltliche Erfahrung
- DE · EN · ES
- Beratung in drei Sprachen
- Vertraulich
- Anwaltliche Verschwiegenheit
Worum es wirklich geht
Das Verfahren ist dasselbe – der Einsatz ist es nicht
Rechtlich läuft auch Ihre Scheidung über das Familiengericht – Antrag, Trennungsjahr, Beschluss. So weit das Gewohnte. Der Unterschied liegt nicht im Ablauf, sondern in dem, was auf dem Tisch liegt: der Wert eines Unternehmens im Zugewinnausgleich, die Bewertung von Anteilen und Immobilien, variable Vergütung im Unterhalt, betriebliche Altersvorsorge im Versorgungsausgleich.
Mit dem Vermögen steigt der Verfahrenswert – und mit ihm das Risiko, aus Unkenntnis oder Zeitdruck Werte zu verschenken oder die Liquidität des Betriebs zu gefährden. Genau da liegt der Hebel. Gefragt ist eine Strategie, die Vermögen ordnet, statt es nur zu teilen – und Diskretion, die Ruf und geschäftliche Beziehungen wahrt.
Die zentrale Geldfrage
Wie viel wirklich im Raum steht
Im gesetzlichen Güterstand wird nicht Ihr Vermögen geteilt, sondern allein der Zuwachs während der Ehe – und selbst davon nur die halbe Differenz zwischen beiden Ehegatten. Mehr nicht. Was zunächst nach viel klingt, schrumpft oft deutlich, sobald Anfangsvermögen, latente Steuerlast und Bewertungsspielräume korrekt angesetzt sind.
Ein Unternehmen wird dabei in der Regel nach dem Ertragswertverfahren bewertet, meist durch einen Sachverständigen. Unsere Aufgabe dabei: überhöhte Ansätze aus dem Ausgleich heraushalten und den Betrieb liquide halten, wenn gezahlt werden muss – über Stundung oder Ratenzahlung.
So entsteht der Ausgleich
Ausgeglichen wird nur die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Zugewinn und dem Ihres Ehepartners – als Geldanspruch, nicht als Anteil am Betrieb (§§ 1373, 1378 BGB).
Womit wir Sie begleiten
Die Themen, an denen bei Vermögen alles hängt
Vom Betrieb bis zur betrieblichen Altersvorsorge – wir vertreten Sie in allen Fragen, die bei höherem Vermögen und Einkommen den Ausschlag geben.
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Unternehmen & Gesellschaftsanteile
Ihr Betrieb im Zugewinnausgleich – Wert korrekt angesetzt, Kontrolle und Liquidität geschützt.
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Zugewinnausgleich & Bewertung
Anfangs- und Endvermögen, Unternehmensbewertung, latente Steuerlast – sauber aufbereitet.
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Immobilien, Hausrat & Ehewohnung
Eigentumswohnung, Anlageobjekte, Familienheim – geordnet statt unter Wert verteilt.
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Einkommen, Boni & Unterhalt
Variable Vergütung, Tantiemen und Optionen – was zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt.
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Versorgungsausgleich
Betriebliche Altersvorsorge und Rentenanrechte – Ansprüche geprüft und richtig geteilt.
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Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung
Vermögen vorausschauend regeln oder einvernehmlich und diskret auseinandersetzen.
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Internationales Vermögen
Auslandskonten, Beteiligungen und binationale Ehen – Zuständigkeit und anwendbares Recht.
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Typische Konstellationen
Vier Situationen, die immer wiederkehren
Jeder Fall trägt eigene Zahlen – die Muster dahinter ähneln sich. Vier davon prägen die Mandate von Unternehmern und Führungskräften.
GmbH-Gesellschafter
Der Gesellschafter einer GmbH fürchtet vor allem eines: dass die Scheidung in den Betrieb hineinreicht. Ausgeglichen wird der Wert des Anteils, nicht der Anteil selbst – Stimmrechte und Führung bleiben bei Ihnen. Heikel sind Bewertung und Liquidität; genau dort setzen Stundung, Ratenzahlung und ein sauber ermittelter Ertragswert an.
Freiberufliche Praxis
Bei Arzt, Steuerberater oder Architektin zählt der Substanzwert ebenso wie der Goodwill, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und die latente Steuer. Vieles hängt am Stichtag. Ein Jahr früher oder später verschiebt das Endvermögen spürbar – der Zeitpunkt des Antrags gehört deshalb zur Strategie.
Vorstand mit Boni & Optionen
Die angestellte Führungskraft bringt kein Unternehmen mit, aber eine Vergütung aus vielen Teilen: Fixum, Tantieme, Bonus, Aktienoptionen, betriebliche Altersvorsorge. Jeder Bestandteil wird eigen behandelt. Boni fließen über einen Mehrjahresschnitt in den Unterhalt, die Anwartschaften der bAV in den Versorgungsausgleich.
Immobilienportfolio
Wer mehrere Immobilien hält – Familienheim, vermietete Eigentumswohnung, Anlageobjekt – muss Nutzung, Wert und Finanzierung auseinanderhalten. Wohnwert, Mieteinnahmen und offene Darlehen wirken an verschiedenen Stellen: im Zugewinn, im Unterhalt, bei der Zuweisung der Ehewohnung. Sauber getrennt, verschenkt niemand Werte an der falschen Stelle.
Ihre Konstellation ist nicht dabei? Selten passt ein Fall exakt in ein Muster – schildern Sie ihn uns, vertraulich und unverbindlich.
Fall schildernDiskretion
Diskretion ist Teil der Strategie
Für Unternehmer und Führungskräfte ist eine Trennung nicht nur eine private, sondern auch eine geschäftliche Frage. Was in den Gerichtssaal gelangt, kann Geschäftspartner, Mitgesellschafter und den eigenen Ruf berühren.
Jede Information bleibt streng vertraulich, geschützt durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Wo es Ihren Interessen dient, führt der Weg zur einvernehmlichen Regelung – außerhalb des Gerichts, außerhalb der Öffentlichkeit.
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Anwaltliche Verschwiegenheit
Alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich – gesetzlich geschützt.
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Nicht öffentliches Verfahren
Familiensachen werden nicht öffentlich verhandelt; Details bleiben unter Verschluss.
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Einigung statt Eskalation
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hält sensible Zahlen aus dem Gerichtssaal heraus.
Ihre Ansprechpartnerin
Mieke Karcher – Ihr erster Kontakt
Rechtsanwältin · Schwerpunkt Familienrecht · seit 2010 zugelassen
Neue Anfragen laufen bei Mieke Karcher zusammen. Im Rücken steht die Erfahrung der Kanzlei aus über 30 Jahren Zivilrecht mit einem eigenen Blick für Immobilien und Vermögen – die Tiefe, auf die es bei vermögenden Mandaten ankommt.
So arbeiten wir
Vom vertraulichen Gespräch bis zum Beschluss
Strategie zuerst: erst das vollständige Bild, dann der erste Schritt – und immer der Weg, der Ihr Vermögen am besten wahrt.
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Vertrauliche Bestandsaufnahme
Im ersten Gespräch ordnen wir Ihre Situation: Unternehmen, Immobilien, Kapital, Einkommen und ein etwaiger Ehevertrag. Alles unter anwaltlicher Verschwiegenheit.
- 2
Vermögen & Einkommen ordnen
Anfangs- und Endvermögen werden aufbereitet, Sachverständige bewerten bei Bedarf das Unternehmen, und jeder Einkommensbestandteil kommt auf den Prüfstand.
- 3
Strategie: Einigung oder Verfahren
Wo eine diskrete Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Interessen besser wahrt, streben wir sie an – wo Durchsetzung nötig ist, vertreten wir Sie entschlossen.
- 4
Vertretung bis zum Beschluss
Der Antrag geht beim Familiengericht ein, die Begleitung reicht bis zur Rechtskraft – auf Deutsch, Englisch oder Spanisch, vor Ort oder online.
Kosten & Verfahrenswert
Transparent, gesetzlich, planbar
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht nach Einkommen und Vermögen beider Ehegatten bemisst (§ 43 FamGKG). Gericht und Anwalt rechnen nach den gesetzlichen Vorschriften (FamGKG, RVG) – also nachvollziehbar, nicht frei verhandelt.
Bei höherem Vermögen ist der Verfahrenswert entsprechend höher. Gemessen an dem, was dabei geschützt wird, ist eine sorgfältige Vertretung selten die teure, sondern meist die günstige Entscheidung.
Gut zu wissen
Wert schlägt Streit
Für die Gebühren zählt der Verfahrenswert – nicht, wie hart gestritten wird. Eine einvernehmliche, diskrete Lösung ist deshalb oft nicht nur die ruhigere, sondern auch die wirtschaftlichere.
Häufige Fragen
Unternehmen, Vermögen, Einkommen – häufige Fragen
Bekommt mein Ehepartner Anteile an meinem Unternehmen?
Wie wird mein Unternehmen für den Zugewinnausgleich bewertet?
Muss ich das Unternehmen verkaufen, um auszuzahlen?
Zählen Bonus, Tantiemen und Aktienoptionen zum Unterhalt?
Wir haben keinen Ehevertrag – ist es jetzt zu spät?
Bleibt die Scheidung diskret?
Ich bin angestellte Führungskraft, kein Unternehmer – passt das trotzdem?
Fachlich verantwortlich für diese Seite: Rechtsanwältin Mieke Karcher, Karcher Rechtsanwälte, Frankfurt-Gallus – zugelassen seit 2010. Stand: 2026.
Kontakt
Sprechen wir vertraulich über Ihre Situation
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir ordnen Vermögen, Einkommen und Optionen und zeigen Ihnen den nächsten Schritt. Auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.