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Für Unternehmer · Gesellschafter · Führungskräfte

Scheidung, wenn viel auf dem Spiel steht

Ein Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen, ein hohes und variables Einkommen – sobald Vermögen im Spiel ist, entscheidet nicht das Ob der Scheidung, sondern das Wie. Genau da beginnt unsere Arbeit. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht in Frankfurt sichern wir Ihr Vermögen, Ihre Kontrolle über den Betrieb und Ihre Diskretion – mit klarer Strategie, vor Ort oder bundesweit online.

30+ Jahre
Anwaltliche Erfahrung
DE · EN · ES
Beratung in drei Sprachen
Vertraulich
Anwaltliche Verschwiegenheit

Worum es wirklich geht

Das Verfahren ist dasselbe – der Einsatz ist es nicht

Rechtlich läuft auch Ihre Scheidung über das Familiengericht – Antrag, Trennungsjahr, Beschluss. So weit das Gewohnte. Der Unterschied liegt nicht im Ablauf, sondern in dem, was auf dem Tisch liegt: der Wert eines Unternehmens im Zugewinnausgleich, die Bewertung von Anteilen und Immobilien, variable Vergütung im Unterhalt, betriebliche Altersvorsorge im Versorgungsausgleich.

Mit dem Vermögen steigt der Verfahrenswert – und mit ihm das Risiko, aus Unkenntnis oder Zeitdruck Werte zu verschenken oder die Liquidität des Betriebs zu gefährden. Genau da liegt der Hebel. Gefragt ist eine Strategie, die Vermögen ordnet, statt es nur zu teilen – und Diskretion, die Ruf und geschäftliche Beziehungen wahrt.

Die zentrale Geldfrage

Wie viel wirklich im Raum steht

Im gesetzlichen Güterstand wird nicht Ihr Vermögen geteilt, sondern allein der Zuwachs während der Ehe – und selbst davon nur die halbe Differenz zwischen beiden Ehegatten. Mehr nicht. Was zunächst nach viel klingt, schrumpft oft deutlich, sobald Anfangsvermögen, latente Steuerlast und Bewertungsspielräume korrekt angesetzt sind.

Ein Unternehmen wird dabei in der Regel nach dem Ertragswertverfahren bewertet, meist durch einen Sachverständigen. Unsere Aufgabe dabei: überhöhte Ansätze aus dem Ausgleich heraushalten und den Betrieb liquide halten, wenn gezahlt werden muss – über Stundung oder Ratenzahlung.

Typische Konstellationen

Vier Situationen, die immer wiederkehren

Jeder Fall trägt eigene Zahlen – die Muster dahinter ähneln sich. Vier davon prägen die Mandate von Unternehmern und Führungskräften.

GmbH-Gesellschafter

Der Gesellschafter einer GmbH fürchtet vor allem eines: dass die Scheidung in den Betrieb hineinreicht. Ausgeglichen wird der Wert des Anteils, nicht der Anteil selbst – Stimmrechte und Führung bleiben bei Ihnen. Heikel sind Bewertung und Liquidität; genau dort setzen Stundung, Ratenzahlung und ein sauber ermittelter Ertragswert an.

Freiberufliche Praxis

Bei Arzt, Steuerberater oder Architektin zählt der Substanzwert ebenso wie der Goodwill, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und die latente Steuer. Vieles hängt am Stichtag. Ein Jahr früher oder später verschiebt das Endvermögen spürbar – der Zeitpunkt des Antrags gehört deshalb zur Strategie.

Vorstand mit Boni & Optionen

Die angestellte Führungskraft bringt kein Unternehmen mit, aber eine Vergütung aus vielen Teilen: Fixum, Tantieme, Bonus, Aktienoptionen, betriebliche Altersvorsorge. Jeder Bestandteil wird eigen behandelt. Boni fließen über einen Mehrjahresschnitt in den Unterhalt, die Anwartschaften der bAV in den Versorgungsausgleich.

Immobilienportfolio

Wer mehrere Immobilien hält – Familienheim, vermietete Eigentumswohnung, Anlageobjekt – muss Nutzung, Wert und Finanzierung auseinanderhalten. Wohnwert, Mieteinnahmen und offene Darlehen wirken an verschiedenen Stellen: im Zugewinn, im Unterhalt, bei der Zuweisung der Ehewohnung. Sauber getrennt, verschenkt niemand Werte an der falschen Stelle.

Ihre Konstellation ist nicht dabei? Selten passt ein Fall exakt in ein Muster – schildern Sie ihn uns, vertraulich und unverbindlich.

Fall schildern

Diskretion

Diskretion ist Teil der Strategie

Für Unternehmer und Führungskräfte ist eine Trennung nicht nur eine private, sondern auch eine geschäftliche Frage. Was in den Gerichtssaal gelangt, kann Geschäftspartner, Mitgesellschafter und den eigenen Ruf berühren.

Jede Information bleibt streng vertraulich, geschützt durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Wo es Ihren Interessen dient, führt der Weg zur einvernehmlichen Regelung – außerhalb des Gerichts, außerhalb der Öffentlichkeit.

  • Anwaltliche Verschwiegenheit

    Alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich – gesetzlich geschützt.

  • Nicht öffentliches Verfahren

    Familiensachen werden nicht öffentlich verhandelt; Details bleiben unter Verschluss.

  • Einigung statt Eskalation

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hält sensible Zahlen aus dem Gerichtssaal heraus.

Rechtsanwältin Mieke Karcher

Ihre Ansprechpartnerin

Mieke Karcher – Ihr erster Kontakt

Rechtsanwältin · Schwerpunkt Familienrecht · seit 2010 zugelassen

Neue Anfragen laufen bei Mieke Karcher zusammen. Im Rücken steht die Erfahrung der Kanzlei aus über 30 Jahren Zivilrecht mit einem eigenen Blick für Immobilien und Vermögen – die Tiefe, auf die es bei vermögenden Mandaten ankommt.

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So arbeiten wir

Vom vertraulichen Gespräch bis zum Beschluss

Strategie zuerst: erst das vollständige Bild, dann der erste Schritt – und immer der Weg, der Ihr Vermögen am besten wahrt.

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    Vertrauliche Bestandsaufnahme

    Im ersten Gespräch ordnen wir Ihre Situation: Unternehmen, Immobilien, Kapital, Einkommen und ein etwaiger Ehevertrag. Alles unter anwaltlicher Verschwiegenheit.

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    Vermögen & Einkommen ordnen

    Anfangs- und Endvermögen werden aufbereitet, Sachverständige bewerten bei Bedarf das Unternehmen, und jeder Einkommensbestandteil kommt auf den Prüfstand.

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    Strategie: Einigung oder Verfahren

    Wo eine diskrete Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Interessen besser wahrt, streben wir sie an – wo Durchsetzung nötig ist, vertreten wir Sie entschlossen.

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    Vertretung bis zum Beschluss

    Der Antrag geht beim Familiengericht ein, die Begleitung reicht bis zur Rechtskraft – auf Deutsch, Englisch oder Spanisch, vor Ort oder online.

Kosten & Verfahrenswert

Transparent, gesetzlich, planbar

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht nach Einkommen und Vermögen beider Ehegatten bemisst (§ 43 FamGKG). Gericht und Anwalt rechnen nach den gesetzlichen Vorschriften (FamGKG, RVG) – also nachvollziehbar, nicht frei verhandelt.

Bei höherem Vermögen ist der Verfahrenswert entsprechend höher. Gemessen an dem, was dabei geschützt wird, ist eine sorgfältige Vertretung selten die teure, sondern meist die günstige Entscheidung.

Gut zu wissen

Wert schlägt Streit

Für die Gebühren zählt der Verfahrenswert – nicht, wie hart gestritten wird. Eine einvernehmliche, diskrete Lösung ist deshalb oft nicht nur die ruhigere, sondern auch die wirtschaftlichere.

Häufige Fragen

Unternehmen, Vermögen, Einkommen – häufige Fragen

Bekommt mein Ehepartner Anteile an meinem Unternehmen?
Nein, nicht die Anteile selbst. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft werden keine Vermögensgegenstände übertragen – ausgeglichen wird allein der Zugewinn, und zwar in Geld. Der Wert des Unternehmens fließt in Ihr Endvermögen ein und kann so einen Zahlungsanspruch erhöhen; die Gesellschaftsanteile und die Kontrolle über den Betrieb bleiben bei Ihnen. Anderes gilt nur, wenn das Unternehmen beiden gehört oder ein Ehevertrag eine abweichende Regelung trifft.
Wie wird mein Unternehmen für den Zugewinnausgleich bewertet?
Maßgeblich ist der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Betriebe und Praxen werden dafür in der Regel nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet – meist durch einen Sachverständigen. Von diesem Wert ist eine latente Ertragsteuerlast abzuziehen, also die fiktive Steuer bei einer gedachten Veräußerung. Unsere Aufgabe ist es, die Bewertung nachvollziehbar aufzubereiten und überhöhte Ansätze aus dem Ausgleich herauszuhalten.
Muss ich das Unternehmen verkaufen, um auszuzahlen?
In der Regel nicht. Der Zugewinnausgleich ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf die Substanz des Betriebs. Reicht die Liquidität nicht sofort aus, lassen sich Ratenzahlung oder eine Stundung der Ausgleichsforderung (§ 1382 BGB) vereinbaren, damit der Betrieb nicht gefährdet wird. Genau hier zahlt sich eine frühzeitige, durchdachte Strategie aus.
Zählen Bonus, Tantiemen und Aktienoptionen zum Unterhalt?
Variable Vergütung wie Boni und Tantiemen gehört grundsätzlich zum unterhaltsrelevanten Einkommen; üblich ist eine Durchschnittsbildung über mehrere Jahre, um Schwankungen abzubilden. Aktienoptionen und aufgeschobene Vergütung liegen schwieriger und werden im Einzelfall eingeordnet. Welche Bestandteile einzubeziehen sind und welche nicht, prüfen wir für Ihren Fall im Detail.
Wir haben keinen Ehevertrag – ist es jetzt zu spät?
Nein. Ein Ehevertrag lässt sich auch während der Ehe oder in der Trennungsphase noch schließen. Zusätzlich ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich, in der Sie Zugewinn, Unterhalt und Versorgungsausgleich einvernehmlich und diskret regeln – oft die ruhigere und für beide Seiten kalkulierbarere Alternative zum Streit vor Gericht.
Bleibt die Scheidung diskret?
Ja. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht; Familienverfahren sind zudem nicht öffentlich. Wo es Ihren Interessen dient, streben wir eine außergerichtliche Einigung an – das hält sensible Details aus dem Gerichtssaal heraus und schützt Ihre geschäftlichen Beziehungen und Ihren Ruf.
Ich bin angestellte Führungskraft, kein Unternehmer – passt das trotzdem?
Ja. Auch bei hohem Angestellten-Einkommen stellen sich dieselben Fragen: variable Vergütung im Unterhalt, betriebliche Altersvorsorge im Versorgungsausgleich, Immobilien und Kapitalvermögen im Zugewinn. Führungskräfte begleiten wir ebenso wie selbständige Unternehmer und Gesellschafter.

Fachlich verantwortlich für diese Seite: Rechtsanwältin Mieke Karcher, Karcher Rechtsanwälte, Frankfurt-Gallus – zugelassen seit 2010. Stand: 2026.

Kontakt

Sprechen wir vertraulich über Ihre Situation

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir ordnen Vermögen, Einkommen und Optionen und zeigen Ihnen den nächsten Schritt. Auf Wunsch auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.