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Schwerpunkt · Familienrecht

Drei Unterhalte,
drei Regeln.

Mit der Trennung laufen Fristen und Stichtage an. Das Unterhaltsrecht kennt drei Ansprüche – Trennungs-, nachehelicher und Kindesunterhalt –, die oft verwechselt werden. Wer sie durcheinanderwirft oder zu spät fordert, verliert Monate.

  • Früh fordern, Fristen wahren
  • Berechnung am aktuellen Stand
  • Frankfurt-Gallus

Drei Ansprüche, eine Zeitachse

Welcher Unterhalt – und wann.

Das Unterhaltsrecht kennt drei verschiedene Ansprüche. Trennungsunterhalt läuft bis zur rechtskräftigen Scheidung, nachehelicher Unterhalt erst danach – und Kindesunterhalt steht den Kindern zu, durchgehend. Jeder folgt eigenen Regeln.

Kindesunterhalt § 1612a · den Kindern · durchgehend
Trennungsunterhalt § 1361 · ab Trennung bis Rechtskraft
Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. · erst danach, nur mit Grund

Zeitstrahl von der Trennung bis über die rechtskräftige Scheidung hinaus. Kindesunterhalt läuft durchgehend. Trennungsunterhalt gilt von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt beginnt erst ab Rechtskraft und nur, wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt.

Die Ansprüche gehen nicht automatisch ineinander über. Wer den falschen ansetzt, rechnet mit der falschen Grundlage – und verliert Zeit.

Wer die drei Ansprüche verwechselt, rechnet falsch.

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt klingen ähnlich, folgen aber je eigenen Regeln – und gelten zu unterschiedlichen Zeiten.

  • Heißt: Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft, nachehelicher danach, Kindesunterhalt den Kindern.
  • Heißt nicht: dass ein Anspruch automatisch in den nächsten übergeht.

Sofort

Was sollte ich direkt nach der Trennung klären?

Zuerst das Trennungsdatum – es setzt alle Stichtage.

Das Datum bestimmt das Trennungsjahr und liefert die Stichtage für Zugewinn und Versorgungsausgleich – ein unklares Datum kostet später bares Geld. Verschaffen Sie sich außerdem einen Überblick über Konten, Vollmachten und die Steuerklasse.

Fordern Sie Unterhalt früh ein. Rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Moment, in dem Sie ihn verlangt oder zur Auskunft aufgefordert haben (§ 1613 BGB). Wer wartet, verschenkt Monate.

Bis zur Rechtskraft

Trennungsunterhalt

Vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung – für den schwächeren Ehegatten (§ 1361 BGB).

Voraussetzung sind Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen – ein Mindestbetrag zum eigenen Leben bleibt dem Zahlenden immer. Im Trennungsjahr wird kein abrupter Berufseinstieg verlangt; die Pflicht, selbst zu verdienen, wächst erst mit der Zeit.

Warum die Ehe zerbrach, spielt grundsätzlich keine Rolle. Nur grobes Fehlverhalten kann den Anspruch ausnahmsweise verwirken.

Die Ausnahme

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung – Unterhalt nur mit gesetzlichem Grund (§ 1569 BGB).

Solche Gründe sind die Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570), Alter (§ 1571), Krankheit (§ 1572), fehlende oder zu geringe Arbeit (§ 1573) und eine ausbildungsbedingte Lücke (§ 1575). Fehlt ein Grund, endet die Zahlung mit der Scheidung.

Und selbst wo ein Anspruch besteht, kann das Gericht ihn zeitlich begrenzen oder herabsetzen (§ 1578b BGB). Maßgeblich ist vor allem, ob aus der Ehe echte berufliche Nachteile geblieben sind.

Den Kindern

Kindesunterhalt: zwei Eltern, zwei Formen

Beide Eltern schulden Unterhalt – der eine durch Betreuung, der andere durch Geld.

Im üblichen Residenzmodell erfüllt der betreuende Elternteil seinen Teil durch die tägliche Sorge, der andere zahlt den Barunterhalt. Dessen Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle – gestaffelt nach Nettoeinkommen des Zahlenden und Alter des Kindes; den Sockel bildet der gesetzliche Mindestunterhalt (§ 1612a BGB).

Reicht das Geld nicht für alle, gehen minderjährige Kinder allen anderen Unterhaltsberechtigten vor (§ 1609 BGB).

Berechnung

Wie wird die Höhe berechnet?

Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Seiten.

Dazu können Sie wechselseitig Auskunft verlangen (§ 1605 BGB). Aus der Differenz wird der Ehegattenunterhalt nach einer Quote gebildet, ein Erwerbstätigenbonus bleibt vorab abgezogen. Dem Zahlenden bleibt in jedem Fall ein geschützter Selbstbehalt.

Jede Berechnung hängt am aktuellen Stand. Die genauen Sätze – Tabellenbeträge wie Selbstbehalt – ändern sich jährlich. Eine Berechnung von gestern kann heute schon überholt sein.

Rechner

Unterhalt schätzen

Eine erste Orientierung nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. Januar 2026). Der einfache Modus schätzt den Kindesunterhalt für ein Kind; der erweiterte Modus rechnet mehrere Kinder, Einkommensbereinigung, Selbstbehalt/Mangelfall und optional den Ehegattenunterhalt. Ersetzt keine individuelle Berechnung.

€ / Monat
Einkommensgruppe
Tabellenbetrag (Bedarf)
abzgl. ½ Kindergeld
Voraussichtlicher Zahlbetrag € / Monat

Bitte ein Nettoeinkommen eingeben.

Unverbindliche Schätzung nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsgrundsätzen des OLG Frankfurt (Stand 1. Januar 2026), Kindergeld 259 €, ohne Gewähr. Der erweiterte Modus rechnet vereinfacht: Ehegattenunterhalt nach der Anrechnungsmethode mit Erwerbstätigenbonus 1/10, Selbstbehalt und Mangelfall pauschal, Höher-/Herabstufung als Richtwert. Nicht abgebildet sind u. a. Wohnvorteil und Kapitaleinkünfte, Sonderbedarf, Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt sowie die nachrangige Haftung bei volljährigen Kindern. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung – lassen Sie genau rechnen.

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Von der ersten Ordnung nach der Trennung bis zur durchgesetzten Forderung – für beide Seiten.

Sofort-Check nach der Trennung

Trennungsdatum, Stichtage, Steuerklasse und erste Schritte ordnen – bevor Fristen verstreichen.

Unterhalt geltend machen

Auskunft anfordern und Ansprüche fristwahrend einfordern – rückwirkend zählt nur ab Verlangen (§§ 1605, 1613).

Unterhalt berechnen

Bereinigtes Nettoeinkommen, Quote und Selbstbehalt – auf dem jährlich wechselnden aktuellen Stand.

Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle, Mindestunterhalt und Rangfragen klären – damit die Kinder bekommen, was ihnen zusteht.

Nachehelicher Unterhalt

Anspruchsgrund, Befristung und ehebedingte Nachteile prüfen (§§ 1569 ff., 1578b BGB).

Durchsetzung & Abwehr

Ihren Anspruch durchsetzen – oder überhöhte Forderungen der Gegenseite abwehren.

Lassen Sie früh durchrechnen, was Ihnen zusteht – oder was Sie schulden. Das spart später teure Korrekturen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie Unterhalt an

Fünf Stationen – wer früh ordnet, spart sich später teure Korrekturen.

  1. 1

    Trennungsdatum festhalten

    Es bestimmt Trennungsjahr und die Stichtage für Zugewinn und Versorgung.

    Stichtag
  2. 2

    Überblick verschaffen

    Konten, Vollmachten und Steuerklasse sichten – die Bestandsaufnahme.

    Bestandsaufnahme
  3. 3

    Auskunft & Verlangen

    Unterhalt fristwahrend fordern und Auskunft einholen – rückwirkend zählt nur ab jetzt.

    §§ 1605, 1613
  4. 4

    Berechnen

    Bereinigtes Nettoeinkommen, Quote und Selbstbehalt am aktuellen Stand.

    Düsseldorfer Tabelle
  5. 5

    Einigung oder Titel

    Außergerichtliche Einigung – oder ein vollstreckbarer Titel vor Gericht.

    Vergleich / Beschluss

Ablauf im Regelfall – im Einzelfall abweichend, Stand 2026.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ab wann gibt es Unterhalt – auch rückwirkend?

Rückwirkend gibt es Unterhalt nur ab dem Moment, in dem Sie ihn verlangt oder den anderen zur Auskunft aufgefordert haben (§ 1613 BGB). Geld für die Zeit davor holt selten jemand zurück – deshalb sollten Sie Unterhalt früh einfordern. Wer wartet, verschenkt Monate.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt läuft vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung (§ 1361 BGB). Nachehelicher Unterhalt setzt erst danach ein – und nur, wenn ein gesetzlicher Grund ihn trägt (§§ 1569 ff. BGB). Beide gehen nicht automatisch ineinander über; jeder folgt eigenen Regeln.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes; den Sockel bildet der gesetzliche Mindestunterhalt (§ 1612a BGB). Reicht das Geld nicht für alle, gehen minderjährige Kinder allen anderen Unterhaltsberechtigten vor (§ 1609 BGB).

Spielt es eine Rolle, wer die Trennung verschuldet hat?

Grundsätzlich nein. Warum die Ehe zerbrach, hat auf den Unterhalt im Regelfall keinen Einfluss. Nur grobes Fehlverhalten kann einen Anspruch ausnahmsweise verwirken.

Quellen

Gesetzliche Grundlagen

Die im Text genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut beim Portal „Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz; die Düsseldorfer Tabelle beim OLG Düsseldorf.

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Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun

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