Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trennung, Scheidung, einvernehmliche und Online-Scheidung. Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Sprechen Sie uns gerne an.

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Grundlagen

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn sich beide Eheleute einig sind, dass sie geschieden werden wollen, und über alle oder zumindest die wesentlichen Scheidungsfolgen Einigkeit besteht oder bereits eine Einigung getroffen wurde.

Eine einvernehmliche Scheidung kann oft mit nur einem Anwalt durchgeführt werden – zwingend ist das aber nicht: Auch hier kann sich jeder Ehegatte anwaltlich vertreten lassen. Entscheiden sich die Eheleute für die Scheidung mit nur einem Anwalt, muss ihnen bewusst sein, dass nur der Ehegatte vertreten wird, der den Anwalt beauftragt – aus berufsrechtlichen Gründen darf ein Anwalt nicht beide Eheleute vertreten. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich meist auch als Online-Scheidung abwickeln.

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Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Online-Scheidung?

Viele Mandanten nehmen an, eine Online-Scheidung sei automatisch eine einvernehmliche Scheidung. Das kann so sein, muss es aber nicht. Einvernehmlich bedeutet, dass der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmt und keine oder nur geringfügige Streitpunkte über Folgesachen bestehen. Online-Scheidung bedeutet hingegen lediglich, dass die Korrespondenz zwischen Mandant und Kanzlei vornehmlich digital erfolgt.

Inzwischen lässt sich jede Form der Scheidung – ob einvernehmlich oder streitig – als Online-Scheidung führen. Wir bieten beides an: die vollständig digitale Abwicklung ebenso wie persönliche Gesprächstermine. Auch bei einer Online-Scheidung sind persönliche Termine bei uns jederzeit möglich, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

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Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das?

Grundsätzlich ja. Wichtig zu wissen: Der Anwalt vertritt dann nicht beide Parteien, sondern immer nur den Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Der andere Ehegatte wird nicht anwaltlich vertreten und kann im gerichtlichen Verfahren keine eigenen Anträge stellen – er kann dem Scheidungsantrag nur zustimmen.

Sind sich die Eheleute grundsätzlich einig und müssen keine oder nur wenige Scheidungsfolgen geregelt werden, ist eine Scheidung mit einem Anwalt oft möglich und spart die Gebühren für den zweiten Anwalt. Dieses Vorgehen birgt allerdings Risiken, insbesondere wenn die wirtschaftlich schwächere Partei nicht anwaltlich vertreten ist.

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Ablauf und Dauer

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?

Eine der Voraussetzungen für die Scheidung ist das Trennungsjahr: Die eheliche Gemeinschaft besteht seit mindestens einem Jahr nicht mehr. Häufig wird die Trennung durch den Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung vollzogen; auch eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb der Wohnung ist möglich, erweist sich in der Praxis aber oft als schwierig.

Da der Scheidungsantrag abgewiesen werden kann, wenn das Trennungsjahr beim gerichtlichen Termin noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt es sich, die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres oder wenige Monate davor einzureichen. Wir beraten Sie gerne dazu.

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Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Ein gerichtliches Scheidungsverfahren dauert vom Antrag bis zum Beschluss in der Regel etwa 4 bis 12 Monate. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob nur die formale Scheidung angestrebt wird oder zusätzlich Unterhalt, Immobilien oder sonstiges Vermögen geklärt werden.

Je streitiger das Verfahren, desto länger dauert es in der Regel. Aber auch unstreitige Verfahren ziehen sich über mehrere Monate, vor allem wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird – das ist bei Anwendung deutschen Rechts immer der Fall, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand. Ohne Versorgungsausgleich und ohne Streitpunkte ist ein Abschluss oft in wenigen Monaten möglich; besonders streitige Scheidungen können sich dagegen über mehrere Jahre erstrecken.

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Kosten

Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an?

Für eine Scheidung fallen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Unsere Gebühren berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen und Vermögen der Eheleute sowie den jeweiligen Streitgegenständen ergibt.

Kurz: Je einvernehmlicher eine Scheidung, desto kostengünstiger. Gerne informieren wir Sie vorab unverbindlich über die voraussichtliche Höhe der Gebühren für Ihre Scheidung.

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Warum ist im Fragebogen zur Online-Scheidung die Angabe des Nettoeinkommens erforderlich?

Das Nettoeinkommen ist einer der Werte, anhand derer das Gericht den Verfahrenswert bestimmt – und daraus wiederum die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Das Gericht setzt diesen Wert in der mündlichen Verhandlung fest; spätestens dann ist die Angabe genau zu machen. Sollten Folgesachen wie Unterhalt zu klären sein, ist der Wert auch dafür erforderlich.

Im Scheidungsantrag dient die Angabe dazu, dem Gericht einen vorläufigen Verfahrenswert zu nennen, aus dem es den Gerichtskostenvorschuss berechnet – und sie ermöglicht es uns, Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung zu nennen. Bei Selbstständigen wird der Wert in der Regel aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Jahre errechnet.

Unterhalt, Kinder und Vermögen

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Im Fall einer Ehescheidung kommen grundsätzlich drei Unterhaltsformen in Betracht: der Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte dem anderen für die Zeit der Trennung zahlt; der nacheheliche Unterhalt, der nach rechtskräftiger Scheidung zu zahlen ist; und der Kindesunterhalt für minderjährige oder sich in Ausbildung befindende Kinder.

Was bedeutet Wechselmodell?

Das Wechselmodell ist eine zeitgemäße Form der Aufteilung der Kinderbetreuung bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Ein „echtes“ Wechselmodell liegt nur vor, wenn die Betreuungsanteile gleichberechtigt und annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden – jeder Elternteil also etwa 50 % der Betreuung übernimmt.

Ob es als Pendelmodell (das Kind wechselt regelmäßig zwischen den Elternteilen) oder als Nestmodell (das Kind bleibt in der gewohnten Umgebung, die Eltern wechseln sich dort ab) gelebt wird, ist eine individuelle Entscheidung, die stets am Kindeswohl auszurichten ist. Entgegen einer verbreiteten Annahme bedeutet das Wechselmodell nicht, dass sich die Eltern den Unterhalt pauschal 50:50 teilen: Beide sind entsprechend ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig, sodass beim Kindesunterhalt eine nicht unkomplizierte Quotelung der Einkommen erfolgt.

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Was passiert mit der Immobilie im Fall einer Scheidung?

Bei der Teilung, Übernahme oder Verwertung von Immobilien spielen wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte zusammen. Möglich ist der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Ehepartner (was sich besonders anbietet, um Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten) oder die Verrechnung mit anderen Vermögenswerten im Rahmen eines Zugewinnausgleichs. Der ungünstigste Fall ist die Teilungsversteigerung als letztes Mittel.

Neben einer Regelung im Scheidungsverfahren bietet sich ein vorweggenommener Ausgleich über eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das Schicksal einer Immobilie sollte stets individuell im Interesse der Mandanten erarbeitet werden – wir beraten und begleiten Sie bei Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung einer passenden Lösung.

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Überregional und online

Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?

Ja. Karcher Rechtsanwälte ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main, Gallus – unweit des Europaviertels. Durch die Lage im Westen Frankfurts und den Autobahnanschluss West bearbeiten wir Mandate aus dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet ebenso wie aus den Gebieten westlich von Frankfurt (Eschborn, Hattersheim, Kriftel) und dem Taunus (Bad Homburg, Königstein, Kronberg).

Persönliche Termine sind vor Ort möglich, ebenso telefonisch oder per Videogespräch, mit Korrespondenz auf Wunsch per E-Mail. Gerade bei internationalen Scheidungen oder wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist, erreichen Sie uns so von überall. Die gerichtliche Vertretung übernehmen wir vor allen deutschen Familiengerichten.

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Schildern Sie uns Ihre Situation – wir hören zu, ordnen sie rechtlich ein und zeigen Ihnen den nächsten Schritt. Persönlich in Frankfurt-Gallus oder bundesweit online.

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