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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trennung, Scheidung, einvernehmliche und Online-Scheidung. Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Sprechen Sie uns gerne an.

Grundlagen

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmlich bedeutet, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und über die wesentlichen Folgen — Unterhalt, Vermögen, Kinder — Einigkeit besteht oder in Reichweite liegt. Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe nach einem Trennungsjahr, wenn beide den Antrag tragen.

Mehr verlangt das Gericht für die Scheidung selbst nicht.

Ein Anwalt genügt in dieser Lage oft, zwingend ist das aber nicht. Vertreten wird allein, wer den Auftrag erteilt — der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen, eigene Anträge jedoch nicht stellen, weil dieselbe Kanzlei nicht beide Seiten vertreten darf.

Vor Gericht gilt für den Antragsteller ohnehin Anwaltszwang.

Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich fast immer auch vollständig online führen.

Mehr zur einvernehmlichen Scheidung

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Online-Scheidung?

Viele halten beides für dasselbe. Falsch.

Einvernehmlich beschreibt die Haltung der Eheleute zueinander — der Antragsgegner stimmt zu, größere Streitpunkte fehlen. Online beschreibt nur den Weg dorthin: Schriftsätze, Unterlagen und Rückfragen laufen digital.

Jede Form lässt sich heute online führen, auch die streitige. Persönliche Termine bleiben jederzeit möglich, ohne zusätzliche Gebühren.

Den Gerichtstermin selbst nimmt die Digitalisierung niemandem ab — dort erscheinen beide Eheleute persönlich.

Unterschied im Detail

Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das?

Ja, unter klaren Bedingungen. Der Anwalt vertritt nie beide, sondern nur den Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Der andere bleibt ohne eigene Vertretung und kann im Verfahren keine eigenen Anträge stellen, sondern dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen.

Sparen lässt sich damit das zweite Honorar, sobald keine oder nur wenige Folgen zu regeln sind.

Das Modell hat eine Kehrseite. Die wirtschaftlich schwächere Seite verschenkt ohne eigene Beratung womöglich Ansprüche — beim Unterhalt, beim Zugewinn, beim Versorgungsausgleich.

Ehrliche Aufklärung über genau diese Risiken gehört für mich in das erste Gespräch.

Mehr dazu

Ablauf und Dauer

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?

Am Anfang steht das Trennungsjahr. Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens einem Jahr aufgehoben sein.

Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen — auch innerhalb derselben Wohnung ist die Trennung möglich, sobald Tisch, Bett und Wirtschaft getrennt sind. In der Praxis bleibt dieser Weg heikel.

Eingereicht wird klug erst gegen Ende des Trennungsjahres. Weist das Gericht den Antrag ab, weil das Jahr im Termin noch nicht voll ist, kostet das Zeit und Geld.

Vor Ablauf scheiden lässt allein der Härtefall — etwa bei Gewalt, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wird.

Den richtigen Zeitpunkt stimmen wir gemeinsam ab.

Alles zum Trennungsjahr

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Vier bis zwölf Monate, gerechnet vom Antrag bis zum Beschluss.

Die Spanne erklärt sich aus dem Inhalt: nur die Scheidung — oder zusätzlich Unterhalt, Immobilie, Vermögen.

Den größten Hebel hält oft der Versorgungsausgleich. Bei deutschem Recht läuft er von Amts wegen mit, sobald die Ehe länger als drei Jahre bestand; die Rückläufe der Versorgungsträger geben das Tempo vor.

Ohne Ausgleich und ohne Streit endet vieles in wenigen Monaten. Stark umkämpfte Verfahren ziehen sich über Jahre.

Tempo entsteht früh: vollständige Fragebögen, klare Auskünfte, keine offenen Flanken.

Mehr zur Verfahrensdauer

Kosten

Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an?

Zwei Posten entstehen: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Beide rechnen wir nach Gesetz ab — die Vergütung nach dem RVG, die Gerichtskosten nach dem FamGKG.

Beide hängen am Verfahrenswert. Der bemisst sich vor allem nach dem Einkommen beider Eheleute, dem Vermögen und den einzelnen Streitgegenständen.

Je einvernehmlicher, desto günstiger — jede zusätzliche Folgesache hebt den Wert und damit die Kosten.

Eine unverbindliche Vorabschätzung erhalten Sie von uns, bevor irgendetwas eingereicht wird.

Zur Kostenübersicht mit Rechner

Warum ist im Fragebogen zur Online-Scheidung die Angabe des Nettoeinkommens erforderlich?

Das Nettoeinkommen ist der Schlüssel zum Verfahrenswert — und der Wert steuert Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

Festgesetzt wird er endgültig erst im Termin durch das Gericht. Spätestens dort zählt die genaue Zahl.

Im Antrag dient die Angabe einem vorläufigen Wert, aus dem das Gericht den Kostenvorschuss berechnet — und sie erlaubt uns, Ihnen die voraussichtlichen Kosten zu nennen.

Bei Selbstständigen wird in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen.

Kommen Folgesachen wie Unterhalt hinzu, brauchen wir die Zahl ohnehin.

Unterhalt, Kinder und Vermögen

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Drei Linien laufen auseinander. Trennungsunterhalt fließt während der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Nachehelicher Unterhalt schließt sich danach an — aber nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit.

Kindesunterhalt steht dem minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kind zu, bemessen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Treffen mehrere Ansprüche auf zu wenig Geld, entscheidet die Rangfolge — Kinder zuerst.

Begrenzen oder befristen lässt sich nachehelicher Unterhalt nur unter engen Voraussetzungen.

Was davon in Ihrem Fall trägt, rechnen wir konkret durch.

Mehr zum Unterhalt

Was bedeutet Wechselmodell?

Wechselmodell heißt: Beide Eltern betreuen das Kind annähernd gleich, ungefähr hälftig. Ein echtes Wechselmodell beginnt erst bei dieser Gleichverteilung — alles darunter bleibt erweitertes Umgangsrecht.

Gelebt wird es als Pendelmodell, bei dem das Kind zwischen den Haushalten wechselt, oder als Nestmodell, bei dem das Kind bleibt und die Eltern wechseln. Der Maßstab ist immer das Kindeswohl.

Anordnen kann das Gericht das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils, sofern es dem Kindeswohl am besten dient.

Beim Geld hält sich ein Irrtum hartnäckig. Hälftige Betreuung bedeutet nicht hälftig geteilten Unterhalt — beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen, weshalb der Kindesunterhalt aufwändig zu quoteln ist.

Rechnen wir Ihr Modell einmal gemeinsam durch, bevor Annahmen zu teuer werden.

Mehr zum Wechselmodell

Was passiert mit der Immobilie im Fall einer Scheidung?

Bei der Immobilie greifen Recht, Wirtschaft und Steuer ineinander. Vier Wege stehen offen: Verkauf mit Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner, Verrechnung über den Zugewinnausgleich — oder, als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung.

Die Übernahme bewahrt Kindern oft das gewohnte Umfeld.

Vermögen wird im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen, nicht real geteilt. Stichtag der Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags.

Auskunft über das Vermögen der Gegenseite verlangen wir notfalls förmlich.

Vorweg klären lässt sich vieles über eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.

Jede Immobilie trägt ihre eigene Geschichte — die Lösung entsteht aus Ihrer, nicht aus einer Schablone.

Mehr zu Vermögen & Zugewinn

Überregional und online

Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?

Ja, ohne Weiteres. Karcher Rechtsanwälte arbeitet deutschlandweit, mit Sitz in Frankfurt-Gallus. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, nicht nach unserer Adresse — auftreten dürfen wir vor jedem Familiengericht in Deutschland.

Anwalt außerhalb des Wohnorts — alles dazu

Termin & Gericht in Frankfurt

Findet mein Scheidungstermin in Frankfurt statt – und muss ich persönlich erscheinen?

Nicht zwingend in Frankfurt. Der Gerichtstermin läuft bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk Sie wohnen — maßgeblich ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt, § 122 FamFG.

Wohnen Sie in Frankfurt, verhandelt das Amtsgericht Frankfurt am Main. Wohnen Sie auswärts, ist Ihr örtliches Gericht zuständig — dort treten wir bundesweit für Sie auf.

Zum Termin selbst erscheinen beide Eheleute persönlich, § 128 FamFG. Diesen einen Schritt nimmt Ihnen auch die Online-Scheidung nicht ab.

So läuft das Verfahren ab

Kann der Gerichtstermin am Amtsgericht Frankfurt per Video stattfinden?

Möglich ist das — entschieden wird es vom Gericht, nicht von Ihnen. Das Gesetz erlaubt dem Familiengericht, die Teilnahme per Bild und Ton zu gestatten, § 128a ZPO.

Ob das Amtsgericht Frankfurt im Einzelfall eine Videoverhandlung zulässt, liegt in seinem Ermessen. Ohne diese Gestattung bleibt es beim persönlichen Erscheinen.

Den Antrag darauf bringen wir für Sie ein, wenn eine Anreise für Sie schwer zu leisten ist.

Ich wohne im Frankfurter Umland – vor welches Gericht komme ich?

Vor Ihr örtliches Familiengericht, nicht automatisch nach Frankfurt. Ausschlaggebend ist Ihr Wohnort, § 122 FamFG.

Für Offenbach, Bad Homburg, Hanau oder Königstein sind die dortigen Amtsgerichte zuständig. Vor jedem von ihnen vertreten wir Sie — aus der Kanzlei im Frankfurter Gallus heraus, im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Anwalt außerhalb des Wohnorts

Muss ich für die Scheidung persönlich in Ihre Kanzlei nach Frankfurt kommen?

Müssen Sie nicht. Das gesamte Mandat lässt sich digital führen — das Erstgespräch per Video, Unterlagen sicher online, der Schriftverkehr ohnehin über uns.

Lieber persönlich? Unsere Kanzlei liegt im Frankfurter Gallus, fußläufig zum Europaviertel. Ein Termin vor Ort kostet Sie keinen Cent extra.

Der einzige Ort, an dem Sie zwingend erscheinen, bleibt der Gerichtssaal beim Scheidungstermin.

Kontakt & Anfahrt

Frankfurt: international & mehrsprachig

Beraten Sie in Frankfurt auch auf Englisch oder Spanisch?

Ja. Wir begleiten Sie durch Trennung und Scheidung auf Deutsch, Englisch und Spanisch — vor Ort in Frankfurt oder online.

Gerade für internationale und binationale Paare im Rhein-Main-Gebiet nimmt das die Sprachbarriere aus einem ohnehin schweren Schritt.

English-speaking divorce lawyer

Wir haben im Ausland geheiratet und leben in Frankfurt – können Sie die Scheidung übernehmen?

Ja, das übernehmen wir. Solange einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist ein deutsches Familiengericht zuständig — bei Wohnsitz in Frankfurt das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe wird dafür in Deutschland anerkannt. Welche Rechtsordnung über die Scheidung entscheidet, klärt sich nach europäischem Kollisionsrecht — diese Weichenstellung prüfen wir zu Beginn.

Internationales Familienrecht

Ich bin ausländische Staatsangehörige und lebe in Frankfurt – kann ich mich hier scheiden lassen?

Ihr Aufenthalt entscheidet, nicht Ihr Pass. Leben Sie in Frankfurt, ist das Amtsgericht Frankfurt am Main für Ihre Scheidung zuständig — unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Ob deutsches oder ausländisches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, richtet sich nach der Rom-III-Verordnung. Häufig lässt sich das anwendbare Recht sogar wählen.

Internationales Familienrecht

Mein Ehepartner lebt im Ausland – kann ich die Scheidung trotzdem in Frankfurt einreichen?

In aller Regel ja. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankfurt, dürfen Sie hier einreichen — auch wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt.

Rechnen Sie mit etwas mehr Zeit. Die Zustellung der Antragsschrift ins Ausland dauert länger als innerhalb Deutschlands und schiebt den ersten Termin nach hinten.

Internationales Familienrecht

Kontakt

Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun

Wählen Sie den Weg, der sich für Sie richtig anfühlt – wir antworten persönlich, meist innerhalb eines Werktags.