Sorge
Endet die gemeinsame Sorge mit der Trennung?
Nein. Verheiratete Eltern behalten die gemeinsame Sorge – auch nach der Scheidung.
Das alleinige Sorgerecht gibt es nur auf Antrag und nur, wenn es dem Kind am besten dient (§ 1671 BGB). Den Alltag regelt ohnehin der Elternteil, bei dem das Kind lebt; nur die großen Fragen entscheiden beide gemeinsam (§ 1687 BGB).
Anders bei unverheirateten Eltern. Dort hat zunächst die Mutter die alleinige Sorge, bis eine Sorgeerklärung, die Heirat oder das Gericht die gemeinsame Sorge begründet (§ 1626a BGB).