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Für Kolleginnen & Kollegen

Terminsvertretung im Familienrecht
Frankfurt & Rhein-Main

Ein Termin in Frankfurt — und Ihr Kalender bindet Sie längst woanders.

Genau hier übernehme ich. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht nehme ich den Termin vor dem Familiengericht wahr, nach Ihren Weisungen, mit der Sorgfalt eines eigenen Mandats.

Das Mandat bleibt bei Ihnen.

  • Schwerpunkt Familienrecht
  • 8 Familiengerichte + OLG Frankfurt
  • Kollegiale, zuverlässige Abwicklung

Wann sich eine Vertretung lohnt

Wann eine Vertretung trägt

Anwaltszwang ist im Familienrecht kein Randthema. In Ehesachen und Familienstreitsachen müssen die Beteiligten anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG), und ein auswärtiger Termin braucht deshalb eine zugelassene Vertretung am Ort des Gerichts.

Zwei Termine, ein Tag, zwei Städte — die klassische Kollision. Statt zu verlegen und das Verfahren zu strecken, übernehme ich den Termin in Frankfurt oder im näheren Umland.

Für eine einzige Verhandlung lohnt die Fahrt quer durchs Land selten.

Reisezeit, Fahrtkosten, ein verlorener Bürotag — all das entfällt, ohne dass Ihre Mandantschaft schlechter steht. Auch kurzfristige Ausfälle fange ich auf, soweit der Kalender es hergibt: Krankheit, eine geplatzte Planung, ein Termin, der plötzlich quer liegt.

Leistungsumfang

Was ich übernehme

Die Wahrnehmung des Termins ist der Kern, aber nicht die ganze Arbeit. Anträge, Vergleichsbereitschaft, die Linie für die Verhandlung — alles läuft strikt nach Ihrer Weisung, entschieden wird nichts über Ihren Kopf hinweg.

Familiensachen in ihrer Breite gehören dazu: Ehesachen, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht.

Ein Punkt begrenzt die Vertretung, und der gehört offen gesagt. In Ehesachen müssen die Eheleute zum Scheidungstermin persönlich erscheinen (§ 128 Abs. 1 FamFG); die anwaltliche Vertretung nehme ich ab, das persönliche Erscheinen der Partei nicht.

Nach der Verhandlung erhalten Sie einen schriftlichen Terminsbericht — Verlauf, Ergebnis, das Nötige für die Akte.

Abgedeckte Gerichte

Frankfurt und das nähere Umland

Acht Familiengerichte im Kern und Umland, dazu das Oberlandesgericht für die zweite Instanz — das ist der Radius.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich entscheidet, richtet sich nach den Regeln für Familiensachen (§ 122 FamFG); weitere Gerichte übernehme ich auf Anfrage.

  • Amtsgericht Frankfurt am Main Kern

    Gerichtsstraße 2 · 60313 Frankfurt am Main

  • Familien-Außenstelle Höchst Kern

    Zuckschwerdtstraße 58 · 65929 Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Offenbach am Main Umgebung

    Kaiserstraße 16–18 · 63065 Offenbach am Main

  • Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Umgebung

    Auf der Steinkaut 10–12 · 61352 Bad Homburg v. d. Höhe

  • Amtsgericht Königstein im Taunus Umgebung

    Gerichtstraße 2 / Burgweg 9 · 61462 Königstein im Taunus

  • Amtsgericht Langen (Hessen) Umgebung

    Zimmerstraße 29 · 63225 Langen (Hessen)

  • Amtsgericht Rüsselsheim Umgebung

    Johann-Sebastian-Bach-Straße 45 · 65428 Rüsselsheim

  • Amtsgericht Hanau Umgebung

    Nussallee 17 · 63450 Hanau

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2. Instanz

    Zeil 42 · 60313 Frankfurt am Main

Gerichtsangaben nach der hessischen Justizverwaltung, Stand 2026 — ohne Gewähr; Zuständigkeiten können sich ändern.

Ablauf

In vier Schritten

Der Weg ist kurz. Eine Anfrage mit Gericht, Termin, Aktenzeichen und Verfahrensart genügt für den Anfang.

Nach meiner Bestätigung erteilen Sie die Untervollmacht und reichen die Unterlagen, die der Termin braucht — vorab kläre ich die Gegenseite ab, um widerstreitende Interessen auszuschließen (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA).

Dann der Termin, wahrgenommen nach Ihrer Linie.

Danach der schriftliche Bericht.

Honorar

Zwei Wege, je nach Termin

Als Unterbevollmächtigte rechne ich nach dem RVG ab — Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG Nr. 3401 und Nr. 3104), sauber in Ihre Kostenfestsetzung übernehmbar.

Oder ein festes Honorar je Termin, nach Absprache — planbar, unabhängig vom Verfahrenswert.

Das konkrete Angebot stimme ich je Termin mit Ihnen ab.

Rechtsanwältin Mieke Karcher

Wer Ihren Termin wahrnimmt

Mieke Karcher, Rechtsanwältin

Schwerpunkt Familienrecht, Kanzlei im Frankfurter Gallus.

Sachlich, vorbereitet, strikt nach Ihrer Weisung — den Termin behandle ich wie ein eigenes Mandat.

Hauptbevollmächtigt bleiben Sie.

Termin anfragen

Senden Sie mir die Eckdaten

Gericht, Termin und Verfahrensart genügen für eine erste Rückmeldung. Was Sie hier schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.

Lieber direkt? info@karcher-rechtsanwaelte.de · +49 69 97391424

Häufige Fragen

Fragen von Kolleginnen & Kollegen

  • Übernehmen Sie Terminsvertretungen in allen Familiensachen?

    Familienrecht ist mein Schwerpunkt, und die ganze Breite gehört dazu: Ehesachen, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht. Familienfremde Verfahren übernehme ich nicht – dafür wäre ich die falsche Adresse.

  • Welche Gerichte im Rhein-Main-Gebiet decken Sie ab?

    Frankfurt und das nähere Umland: das Amtsgericht Frankfurt am Main samt Familien-Außenstelle Höchst, dazu Offenbach, Bad Homburg, Königstein, Langen, Rüsselsheim und Hanau. Für die zweite Instanz das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weitere Gerichte auf Anfrage.

  • Wie kurzfristig können Sie einen Termin übernehmen?

    Das hängt am Kalender, nicht am Prinzip. Senden Sie Gericht, Termin und Verfahrensart – kurzfristig hören Sie, ob ich übernehmen kann. Auch knappe Vorläufe sind willkommen.

  • Wie rechnen Sie ab?

    Wahlweise als Unterbevollmächtigte nach dem RVG, mit Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG Nr. 3401 und Nr. 3104), oder über ein festes Pauschalhonorar je Termin nach Absprache. Den konkreten Weg klären wir vorab.

  • Welche Unterlagen brauchen Sie für die Untervollmacht?

    Die Untervollmacht selbst, die für den Termin relevanten Schriftsätze und Anträge, dazu Ihre Weisungen für die Verhandlung. Den genauen Umfang stimme ich bei der Übernahme kurz mit Ihnen ab.

  • Vertreten Sie nach meinen Weisungen?

    Hauptbevollmächtigt bleiben Sie, das Mandat führen Sie. Ich nehme allein den Termin nach Ihren Vorgaben wahr und berichte danach – die Untervollmacht steckt den Rahmen ab (§ 81 ZPO i. V. m. § 113 Abs. 1 FamFG).