Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, entscheidet keine Verhandlung, sondern eine bundesweit einheitliche Tabelle – die Düsseldorfer Tabelle. Sie staffelt den monatlichen Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Der Rechner liest diesen Bedarf ab und zieht das Kindergeld ab – fertig ist der voraussichtliche Zahlbetrag.
Grundlage
So kommt der Zahlbetrag zustande
Ausgangspunkt ist der Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle. Er richtet sich nach zwei Größen: dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (das bestimmt die Einkommensgruppe) und dem Alter des Kindes (das bestimmt die Altersstufe). Auf diesen Bedarf wird das Kindergeld angerechnet – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe.
Bedarf minus anteiliges Kindergeld ergibt den Zahlbetrag.
Im erweiterten Modus geht der Rechner weiter: Er bereinigt das Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und zusätzliche Altersvorsorge, verteilt bei knappem Einkommen den Unterhalt anteilig (Mangelfall, minderjährige Kinder vorrangig, § 1609 BGB) und passt die Einstufung nach der Zahl der Berechtigten an. Optional rechnet er den Trennungsunterhalt für den Ehegatten nach der Anrechnungsmethode mit.
Einordnung
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
Dieser Rechner schätzt vor allem den Kindesunterhalt – den schulden Eltern ihren Kindern durchgehend. Davon zu trennen sind der Trennungsunterhalt (vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung, § 1361 BGB) und der nacheheliche Unterhalt (danach, nur mit gesetzlichem Grund, §§ 1569 ff. BGB). Wie diese Ansprüche zusammenspielen, welche Fristen laufen und wie Sie Unterhalt durchsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Trennung & Unterhalt.
Was der Rechner nicht kann
Eine Orientierung, keine Zusage
Der Rechner bildet den Regelfall ab. Nicht abgebildet sind u. a. Wohnvorteil und Kapitaleinkünfte, Sonderbedarf, Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt sowie die nachrangige Haftung bei volljährigen Kindern. Auch die Höher- und Herabstufung ist ein Richtwert. Für eine belastbare Berechnung – und um überhöhte Forderungen der Gegenseite abzuwehren – sollten Sie die Zahlen anwaltlich prüfen lassen.
Wir rechnen Ihren Fall genau durch und setzen den Anspruch fristwahrend durch – nehmen Sie Kontakt auf.