Zum Inhalt springen

Rechner · Familienrecht · Frankfurt am Main

Unterhaltsrechner
Kindesunterhalt in Sekunden schätzen.

Wie viel Kindesunterhalt steht zu? Der Rechner liest den Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle, rechnet das Kindergeld an und zeigt Ihnen den voraussichtlichen Zahlbetrag – im erweiterten Modus mit mehreren Kindern, Einkommensbereinigung, Mangelfall und optionalem Ehegattenunterhalt. Ganz ohne Datenübertragung, direkt in Ihrem Browser.

Zum Unterhaltsrechner

Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt schätzen

Eine erste Größenordnung nach der Düsseldorfer Tabelle. Der einfache Modus schätzt den Kindesunterhalt für ein Kind; der erweiterte Modus rechnet mehrere Kinder, Einkommensbereinigung, Selbstbehalt/Mangelfall und optional den Ehegattenunterhalt. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

€ / Monat
Einkommensgruppe
Tabellenbetrag (Bedarf)
abzgl. ½ Kindergeld
Voraussichtlicher Zahlbetrag € / Monat

Bitte ein Nettoeinkommen eingeben.

Unverbindliche Schätzung nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsgrundsätzen des OLG Frankfurt (Stand 1. Januar 2026), Kindergeld 259 €, ohne Gewähr. Der erweiterte Modus rechnet vereinfacht: Ehegattenunterhalt nach der Anrechnungsmethode mit Erwerbstätigenbonus 1/10, Selbstbehalt und Mangelfall pauschal, Höher-/Herabstufung als Richtwert. Nicht abgebildet sind u. a. Wohnvorteil und Kapitaleinkünfte, Sonderbedarf, Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt sowie die nachrangige Haftung bei volljährigen Kindern. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung – lassen Sie genau rechnen.

Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, entscheidet keine Verhandlung, sondern eine bundesweit einheitliche Tabelle – die Düsseldorfer Tabelle. Sie staffelt den monatlichen Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Der Rechner liest diesen Bedarf ab und zieht das Kindergeld ab – fertig ist der voraussichtliche Zahlbetrag.

Grundlage

So kommt der Zahlbetrag zustande

Ausgangspunkt ist der Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle. Er richtet sich nach zwei Größen: dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (das bestimmt die Einkommensgruppe) und dem Alter des Kindes (das bestimmt die Altersstufe). Auf diesen Bedarf wird das Kindergeld angerechnet – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe.

Bedarf minus anteiliges Kindergeld ergibt den Zahlbetrag.

Im erweiterten Modus geht der Rechner weiter: Er bereinigt das Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und zusätzliche Altersvorsorge, verteilt bei knappem Einkommen den Unterhalt anteilig (Mangelfall, minderjährige Kinder vorrangig, § 1609 BGB) und passt die Einstufung nach der Zahl der Berechtigten an. Optional rechnet er den Trennungsunterhalt für den Ehegatten nach der Anrechnungsmethode mit.

Einordnung

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

Dieser Rechner schätzt vor allem den Kindesunterhalt – den schulden Eltern ihren Kindern durchgehend. Davon zu trennen sind der Trennungsunterhalt (vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung, § 1361 BGB) und der nacheheliche Unterhalt (danach, nur mit gesetzlichem Grund, §§ 1569 ff. BGB). Wie diese Ansprüche zusammenspielen, welche Fristen laufen und wie Sie Unterhalt durchsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Trennung & Unterhalt.

Was der Rechner nicht kann

Eine Orientierung, keine Zusage

Der Rechner bildet den Regelfall ab. Nicht abgebildet sind u. a. Wohnvorteil und Kapitaleinkünfte, Sonderbedarf, Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt sowie die nachrangige Haftung bei volljährigen Kindern. Auch die Höher- und Herabstufung ist ein Richtwert. Für eine belastbare Berechnung – und um überhöhte Forderungen der Gegenseite abzuwehren – sollten Sie die Zahlen anwaltlich prüfen lassen.

Wir rechnen Ihren Fall genau durch und setzen den Anspruch fristwahrend durch – nehmen Sie Kontakt auf.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet der Unterhaltsrechner den Kindesunterhalt?

Der Rechner liest den Bedarf (Tabellenbetrag) direkt aus der Düsseldorfer Tabelle ab – gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Vom Bedarf wird das Kindergeld angerechnet: bei minderjährigen Kindern die Hälfte, bei volljährigen das volle Kindergeld. Ergebnis ist der voraussichtliche Zahlbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Modus?

Der einfache Modus schätzt den Zahlbetrag für ein Kind aus Einkommen und Alter. Der erweiterte Modus rechnet mehrere Kinder, bereinigt das Einkommen (berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, Altersvorsorge), berücksichtigt Selbstbehalt und Mangelfall, passt die Einstufung nach der Zahl der Berechtigten an und kann optional den Trennungsunterhalt für den Ehegatten mitrechnen.

Welcher Stand liegt der Berechnung zugrunde?

Der Rechner nutzt die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt, Stand 1. Januar 2026. Diese Werte ändern sich jährlich; das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine individuelle Berechnung.

Werden meine Eingaben übertragen oder gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben an einen Server gesendet oder gespeichert.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner gibt eine erste Orientierung. Nicht abgebildet sind u. a. Wohnvorteil und Kapitaleinkünfte, Sonderbedarf sowie Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt. Für eine belastbare Berechnung sollten Sie die Zahlen anwaltlich prüfen lassen.

Kontakt

Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun

Wählen Sie den Weg, der sich für Sie richtig anfühlt – wir antworten persönlich, meist innerhalb eines Werktags.