Wie läuft ein Scheidungstermin ab? Der Termin vor dem Familiengericht Schritt für Schritt
Der Scheidungstermin ist der Moment, vor dem viele Mandanten am meisten Respekt haben – und der in der Praxis oft kürzer und sachlicher abläuft als befürchtet. Das Gericht klärt einige feste Fragen, entscheidet in der Regel zugleich über den Versorgungsausgleich und spricht die Scheidung durch Beschluss aus. Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf und zeigt, was Sie mitbringen sollten.
Was im Scheidungstermin geschieht
Die Scheidung wird nicht am Schreibtisch erledigt, sondern durch einen gerichtlichen Beschluss ausgesprochen. Diesem Beschluss geht ein mündlicher Scheidungstermin voraus – ein Termin vor dem Familiengericht, das beim Amtsgericht angesiedelt ist.
Der Termin hat einen festen Zweck: Das Gericht überzeugt sich davon, dass die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen, klärt in der Regel den Versorgungsausgleich und spricht die Scheidung anschließend aus. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das ein überschaubarer Vorgang ohne Beweisaufnahme.
Der Scheidungstermin ist der formale Schlusspunkt des Verfahrens – kein Streitgespräch, sondern eine sachliche Anhörung mit klarem Ablauf.
Persönliches Erscheinen und Anhörung
Beide Ehegatten müssen zum Termin persönlich erscheinen. Das Gericht hört Sie persönlich an (§ 128 FamFG) – es will sich einen unmittelbaren Eindruck verschaffen und nicht nur die Schriftsätze der Anwälte zur Kenntnis nehmen.
Typischerweise stellt das Gericht einige feste Fragen: seit wann Sie getrennt leben, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und ob beide tatsächlich geschieden werden wollen. Damit prüft das Gericht das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB). Im einvernehmlichen Fall geht es nicht um Schuld oder die Gründe der Trennung – das Gericht muss diese nicht erforschen.
Die Antworten gibt jeder Ehegatte für sich. Es genügt, ruhig und wahrheitsgemäß zu schildern, wie die tatsächliche Situation aussieht.
Anwaltszwang: Wer vertreten sein muss
Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Den Scheidungsantrag kann nur stellen, wer anwaltlich vertreten ist – die antragstellende Seite braucht also in jedem Fall einen Anwalt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der zustimmende Ehegatte dagegen keinen eigenen Anwalt mitbringen. Er stimmt dem Antrag im Termin schlicht zu. Das spart die Kosten einer zweiten Vertretung – setzt aber voraus, dass tatsächlich Einigkeit besteht und keine eigenen Anträge gegen die andere Seite gestellt werden sollen.
Der Versorgungsausgleich im selben Termin
In der Regel entscheidet das Gericht im Scheidungstermin zugleich über den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Er wird grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt und gehört damit zum Verfahren dazu.
Voraussetzung ist, dass die Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen. Genau das bestimmt häufig, wann der Termin überhaupt angesetzt werden kann. Liegen die Auskünfte vor, kann das Gericht die Scheidung und den Versorgungsausgleich zusammen aussprechen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
Der Termin ist nicht öffentlich: In Familiensachen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen (§ 170 GVG). Im Saal sind grundsätzlich nur Sie, Ihr jeweiliger Anwalt und das Gericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin oft nur kurz.
Checkliste für den Termin
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass – das Gericht prüft Ihre Identität.
- Soweit angefordert: die Heiratsurkunde oder weitere Unterlagen.
- Pünktliches Erscheinen; planen Sie etwas Zeitpuffer ein.
- Bei Verständigungsproblemen: rechtzeitig einen Dolmetscher organisieren.
Vom Beschluss zur Rechtskraft
Am Ende des Termins spricht das Gericht die Scheidung durch Beschluss aus. Ob die Scheidung damit sofort wirksam ist, hängt von einem letzten Schritt ab.
Verzichten beide Ehegatten – soweit vertreten, mit ihren Anwälten – im Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Verzichtet eine Seite nicht, beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist; erst nach deren Ablauf wird die Scheidung rechtskräftig. Mit der Rechtskraft ist das Verfahren abgeschlossen – Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als geschieden.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der genaue Ablauf kann sich je nach Gericht und Einzelfall unterscheiden. In einem persönlichen Gespräch bereiten wir Sie gezielt auf Ihren Scheidungstermin vor.
Fazit: Ein sachlicher Termin mit klarem Ziel
Der Scheidungstermin ist kein Tribunal, sondern ein meist kurzer, nicht öffentlicher Termin mit festem Ablauf. Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen, das Gericht hört Sie zum Scheitern der Ehe an und spricht die Scheidung anschließend durch Beschluss aus.
Wer vorbereitet ist – die Ausweispapiere dabei, die wesentlichen Folgen geklärt – erlebt den Termin als das, was er ist: den formalen Abschluss eines Verfahrens. Wir bereiten Sie auf jede der typischen Fragen vor.
Häufige Fragen
Müssen beide Ehegatten zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Was fragt das Gericht im Scheidungstermin?
Ist der Scheidungstermin öffentlich?
Wann ist die Scheidung nach dem Termin rechtskräftig?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), § 128 – Persönliches Erscheinen, Anhörung
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), § 114 – Anwaltszwang
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1565 – Scheitern der Ehe
Gesetzestexte amtlich über gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Über die Autorin
Rechtsanwältin Mieke Karcher
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, seit 2010 zugelassen – über 15 Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für neue Anfragen und vertritt Sie bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, immer mit Blick auf das Wohl Ihrer Familie und Ihrer Kinder.